Barrierefreiheit: Telebus-Regie geht 2005 auf die BVG ueber

Die Stadt und die Behinderten XV – Wie weiter mit dem Sonderfahrdienst für Behinderte (Telebus)?

Ereignis

Die Abgeordnete Elfi Jantzen fragte nach dem Stand der geplanten Neuorganisation des Berliner Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderungen. Der Senat erklärte, dass die BVG ihre Bereitschaft zur Übernahme der Regieleistungen ab dem 1. Juli 2005 mehrfach bestätigt habe. Gleichzeitig sollen technische Modernisierungen wie Chipkartensysteme geprüft und die Beteiligung von Behindertenverbänden fortgeführt werden. 【3-d28d04】

Details

Quelle: Drucksache 15/11884, Kleine Anfrage der Abgeordneten Elfi Jantzen (Bündnis 90/Die Grünen). 【3-d28d04】

Die Stadt und die Behinderten XV – Wie weiter mit dem Sonderfahrdienst für Behinderte (Telebus)? 【3-d28d04】

Ich frage den Senat:

  1. Gibt es inzwischen eine definitive Zusage der BVG, die Regieleistungen für den Sonderfahrdienst für Behinderte zum 1.7.2005 zu übernehmen?

  2. Welche Alternativen bestehen, falls die BVG die Leistungen nicht übernimmt?

  3. Wie werden Behindertenverbände und weitere Interessierte in die Umstrukturierung einbezogen?

  4. Wie wurde auf Kooperationsangebote von Verbänden reagiert?

  5. Welche Erfahrungen anderer Städte wurden berücksichtigt?

  6. Wurden alternative Organisationsmodelle geprüft?

  7. Wie ist der Stand der Herauslösung der sogenannten Kostenträgerfahrten?

  8. Wofür werden freiwerdende Mittel eingesetzt? 【3-d28d04】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt. 【3-d28d04】

Zu 1. und 2.:

Die BVG hat ihre Bereitschaft zur Übernahme der Regieleistungen für den Sonderfahrdienst mehrfach bestätigt, zuletzt am 21. September 2004. Alternative Szenarien wurden daher nicht weiter verfolgt. 【3-d28d04】

Zu 3. und 4.:

Die Umstrukturierung wird kontinuierlich mit dem Landesbeauftragten für Behinderte, Behindertenverbänden, Fraktionen, Verkehrsunternehmen sowie Nutzervertretungen abgestimmt. Angebote zur Mitarbeit und Beratung wurden aufgenommen und fließen in die Weiterentwicklung des Systems ein. 【3-d28d04】

Zu 5. und 6.:

Erfahrungen anderer Städte, unter anderem aus Frankfurt am Main und Wien, wurden ausgewertet. Dabei wurden insbesondere Chipkartensysteme zur Vereinfachung der Abrechnung untersucht. Das vom City-Funk entwickelte Datenfunksystem wurde geprüft. Ein Echtbetrieb konnte aus finanziellen Gründen nicht eingerichtet werden, einzelne technische Ansätze sollen jedoch durch die BVG übernommen werden. 【3-d28d04】

Zu 7.:

Die Herauslösung der sogenannten Kostenträgerfahrten steht kurz vor dem Abschluss. Ab dem 1. Januar 2005 sollen nur noch Freizeitfahrten über den Sonderfahrdienst abgewickelt werden. Arzt- und Rehafahrten werden bereits seit dem 1. Mai 2004 in einem eigenständigen Organisations- und Abrechnungssystem durchgeführt. 【3-d28d04】

Zu 8.:

Durch die Herauslösung der Kostenträgerfahrten wird die finanzielle Belastung des Systems reduziert. Freiwerdende Mittel sollen unmittelbar dem Sonderfahrdienst zugutekommen und damit allen Nutzerinnen und Nutzern des Angebots zugute kommen. 【3-d28d04】

Berlin, den 20. Oktober 2004

In Vertretung

Dr. Petra Leuschner

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz 【3-d28d04】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Barrierefreiheit: Telebus soll bis Ende 2004 in den OePNV integriert werden

Plant der Senat, den Telebus abzuschaffen?

Ereignis

Der CDU-Abgeordnete Gregor Hoffmann fragte nach der Zukunft des Telebus-Angebots für Menschen mit Behinderungen. Der Senat bekräftigte die Absicht, den Sonderfahrdienst in den öffentlichen Nahverkehr zu integrieren. Die BVG soll künftig wesentliche operative Aufgaben übernehmen, während die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterhin bei der Senatsverwaltung verbleiben. Die Umstrukturierung soll bis Ende 2004 abgeschlossen werden. 【2-ca8e01】

Details

Quelle: Drucksache 15/10714, Kleine Anfrage des Abgeordneten Gregor Hoffmann (CDU). 【2-ca8e01】

Plant der Senat, den Telebus abzuschaffen?

Ich frage den Senat:

  1. Welche Planungen bestehen hinsichtlich der Umorganisation des Telebusses bezüglich der Angliederung an die BVG?

  2. Welches Angebot hat die BVG dem Senat für die Übernahme dieses Leistungspaketes unterbreitet und wie sieht dieses aus?

  3. Welche finanziellen Rahmenbedingungen sind gegeben und werden die Betreiber mit in den Gestaltungsprozess einbezogen?

  4. Wer würde für das soziale Angebot des Telebusses zuständig sein, wenn es in die Trägerschaft der BVG fiele?

  5. Werden die Fahrten bei Übernahme durch die BVG ausgeschrieben oder wird das komplette Angebot durch die BVG realisiert bzw. würde die BVG „nur“ die logistische Aufgabe des BZA übernehmen?

  6. Welche Folgen ergeben sich für die besonderen Investitionen der Betreiber der jetzigen Telebustaxis?

  7. Wird es rechtzeitige Vertragsangebote geben und steht der Wechsel planerisch bereits zum Jahr 2004 bevor? 【2-ca8e01】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Es besteht weiterhin die Planung, den Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen in den ÖPNV zu integrieren. 【2-ca8e01】

Zu 2.:

Die BVG ist daran interessiert, gemeinsam mit einer Beratungsgesellschaft ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, das als Grundlage für die Umsetzung dienen soll. 【2-ca8e01】

Zu 3.:

Für den Sonderfahrdienst sind folgende Haushaltsansätze vorgesehen:

  • 2003: 12,483 Mio. €
  • 2004: 12,083 Mio. €
  • 2005: 12,083 Mio. €

Die Betreiber werden weiterhin in die Gestaltungsprozesse eingebunden. 【2-ca8e01】

Zu 4.:

Nach dem derzeitigen Stand der Gespräche soll die BVG das operative Geschäft wie Disposition und Fahrgastinformation übernehmen. Zuständigkeiten für Berechtigungskriterien und rechtliche Rahmenbedingungen verbleiben bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz. 【2-ca8e01】

Zu 5.:

Über Ausschreibungen kann erst nach Abschluss der Gespräche zwischen BVG und Senatsverwaltungen entschieden werden. 【2-ca8e01】

Zu 6.:

Der Senat geht davon aus, dass die bisherigen Fuhrunternehmer auch nach einem Trägerwechsel die Fahrten durchführen werden. Besondere Nachteile für die bisherigen Teletaxenbetreiber werden daher nicht erwartet. 【2-ca8e01】

Zu 7.:

Die Umstrukturierung soll beginnen, sobald die Rahmenbedingungen geklärt sind. Ziel des Senats ist es, die Strukturänderungen bis Ende 2004 abzuschließen. 【2-ca8e01】

Berlin, den 15. September 2003

In Vertretung

Dr. Petra Leuschner

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Barrierefreiheit: Telebus soll bis 2004 in die BVG integriert werden

Telebus und BZA vor dem Aus?

Ereignis

Der CDU-Abgeordnete Gregor Hoffmann fragte nach der Zukunft des Berliner Telebus-Angebots für Menschen mit Behinderungen. Der Senat bestätigte Planungen, den Sonderfahrdienst schrittweise in die BVG zu integrieren und die Umstrukturierung bis Ende 2004 abzuschließen. Die operative Durchführung soll künftig bei der BVG liegen, während rechtliche Rahmenbedingungen weiterhin in der Verantwortung des Senats bleiben. 【2-fa0d7d】

Details

Quelle: Drucksache 15/10590, Kleine Anfrage des Abgeordneten Gregor Hoffmann (CDU). 【2-fa0d7d】

Telebus und BZA vor dem Aus? 【2-fa0d7d】

Antwort (Schlussbericht)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【2-fa0d7d】

Zu 1.:

Der Zeitpunkt und die Bedingungen einer Übernahme der Aufgaben des Berliner Zentralausschusses für soziale Aufgaben (BZA) durch die BVG stehen noch nicht abschließend fest. Die Ergebnisse laufender Gespräche mit der BVG über die Eingliederung des Sonderfahrdienstes in den öffentlichen Personennahverkehr müssen zunächst bewertet werden. 【2-fa0d7d】

Zu 2.:

Der Senat plant, mit der Umstrukturierung zu beginnen, sobald die Rahmenbedingungen geklärt sind. Die Strukturänderungen sollen bis Ende 2004 abgeschlossen werden. 【2-fa0d7d】

Zu 3.:

Nach dem derzeitigen Stand der Gespräche soll die BVG künftig das operative Geschäft übernehmen. Dazu gehören insbesondere Disposition und Fahrgastinformation. Die Verantwortung für Berechtigungskriterien, die Verordnung zum Sonderfahrdienst und die rechtlichen Rahmenbedingungen verbleibt beim Senat. 【2-fa0d7d】

Zu 4.:

Nutzer, Betreiber, Behindertenverbände, Fraktionen des Abgeordnetenhauses sowie der Landesbeauftragte für Behinderte werden laufend in die Gespräche einbezogen. Nach Angaben des Senats besteht Einigkeit über den geplanten Strukturwandel. 【2-fa0d7d】

Zu 5.:

Der Senat geht davon aus, dass die bestehenden Fuhrunternehmer auch künftig die Fahraufträge ausführen werden. Ob ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt wird, kann erst nach Abschluss der Gespräche mit der BVG und den zuständigen Verwaltungen entschieden werden. 【2-fa0d7d】

Zu 6.:

Ja. Die Verträge des bisherigen Betreibers werden gemäß der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes nur mit Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung abgeschlossen. 【2-fa0d7d】

Zu 7.:

Der Senat sieht in der Integration des Sonderfahrdienstes in den öffentlichen Personennahverkehr die einzige realistische verkehrs- und behindertenpolitische Perspektive, um den Mobilitätsanspruch von Menschen mit Behinderungen langfristig sicherzustellen. Alternative Konzepte werden daher nicht verfolgt. 【2-fa0d7d】

Berlin, den 03. Juni 2003

In Vertretung

Dr. Petra Leuschner

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.