Flughäfen: Bitte Wartezeiten einplanen! Reisehinweise der Berliner Flughäfen für die Herbstferien, aus Berliner Flughäfen

Achtung, es wird voll: Mit Beginn der Herbstferien in Berlin und Brandenburg steigt das #Passagieraufkommen an den Berliner Flughäfen wieder deutlich an. Zwischen dem 2. und 20. Oktober 2019 werden in #Tegel und #Schönefeld mehr als 2,2 Millionen Passagiere erwartet. Besonders voll wird es jeweils an den Sonntagen. Der verkehrsreichste Tag ist aufgrund des Rückreiseverkehrs der 18. Oktober 2019, an diesem Tag rechnen die Berliner Flughäfen mit rund 140.000 Passagieren in #SXF und #TXL.

Wartezeiten an Check-in, Pass- und Sicherheitskontrolle einplanen
Während der gesamten Herbstferien müssen sich Fluggäste auf Wartezeiten an Check-in, Pass- und Sicherheitskontrollen einstellen. Um möglichst entspannt in den Urlaub zu starten, bittet die Flughafengesellschaft alle Passagiere rechtzeitig anzureisen, mindestens zwei Stunden vor Abflug im Terminal zu sein und sich bereits vor Anreise zum Flughafen bestmöglich auf ihren Flug vorzubereiten. Nutzen Sie den Online-Check-in, der von vielen Fluggesellschaften kostenfrei angeboten wird! Informieren Sie sich über den Flugstatus und die örtlichen Gegebenheiten am Flughafen! Packen Sie Gepäck und Handgepäck entsprechend der Vorgaben und überprüfen Sie bereits zu Hause die Papiere aller Mitreisenden.

Die wichtigsten #Reisehinweise im Überblick:

Ausreichend Zeit für die Anreise einplanen.
Wenn möglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen.
Parkplatz im Voraus buchen, um Zeitverluste bei der #Parkplatzsuche zu vermeiden und die Flughafenzufahrten zu entlasten.
Mindestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen (im Terminal) eintreffen.
Nach Check-in und Gepäckaufgabe die Sicherheitskontrollen schnellstmöglich passieren.
Mitteilungen und Push-Nachrichten der jeweiligen Airline beachten.
Automatisierte Gepäckaufgabe
Alle easyJet-Passagiere und Lufthansa-Passagiere in Berlin-Tegel können ihr #Gepäck eigenständig aufgeben. Dafür wurden in Schönefeld im Terminal B, in Tegel im Terminal C (easyJet) und Terminal B (Lufthansa) #Self-Service-Kioske und #Gepäckaufgabeautomaten installiert.

Kontakt und Online-Services
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der #Fluggastinformation helfen jederzeit vor Ort und telefonisch zum Ortstarif unter der +49 30 609160910. Service-Informationen und weiterführende Reisetipps erhalten Passagiere ebenfalls über www.twitter.com/berlinairport sowie auf www.berlin-airport.de.

Weiterführende Informationen

Reisevorbereitungen:
https://www.berlin-airport.de/de/unternehmen/aktuelles/news/2019/2019-04-09-reisevorbereitungen/index.php
Verhalten an der Sicherheitskontrolle:
https://www.berlin-airport.de/de/unternehmen/aktuelles/news/2019/2019-06-12-einfach-durch-die-siko/index.php

Impressum

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Flughäfen: Fluggastzahlen fürs erste Halbjahr 2019 Ein Viertel mehr Passagiere am Flughafen Berlin-Tegel Schon seit Jahren operiert Berlins Flughafen Tegel jenseits seiner Kapazitätsgrenze., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/fluggastzahlen-fuers-erste-halbjahr-2019-ein-viertel-mehr-passagiere-am-flughafen-berlin-tegel/24976154.html

Schon seit Jahren operiert Berlins #Flughafen #Tegel jenseits seiner #Kapazitätsgrenze. Jetzt ist es amtlich: Die #Passagierzahl stieg zuletzt noch einmal deutlich.

So nahm die Zahl der Fluggäste am #Airport #TXL im Berliner Nordwesten im ersten Halbjahr um ein Viertel (gegenüber dem Vorjahreszeitraum) auf 11,8 Millionen zu, wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am Dienstag mitteilte (hier zum PDF). Die Zahl der Starts und Landungen nahm um 16,6 Prozent auf 49.735 zu.

Der Flughafen #Schönefeld an der südöstlichen Stadtgrenze (#SXF) registrierte derweil einen #Rückgang um mehr als 509.000 Passagiere, was einem Minus von 8,3 Prozent entspricht. Hier starteten und landeten fast 2100 Flugzeuge weniger als im ersten Halbjahr 2018 (4,4 Prozent).

Auffällig ist auch, dass von den beiden Flughäfen zusammen „nur“ 18.500 Tonnen Fracht und Post befördert – das war ein um fast 13 Prozent geringeres Volumen als im ersten Halbjahr 2018. „Luftfracht ist abhängig von internationalen …

Flughäfen: Muss der Verkehrsflughafen Schönefeld-Alt mit der BER-Eröffnung zwingend geschlossen werden?, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Mit dem #Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des #Verkehrsflughafens #Schönefeld vom 13. August
2004 gab es zahlreiche Festlegungen und Verfügungen zum #Flughafenausbau am Standort Schönefeld.
Die Verfügungen haben hierbei keinen empfehlenden Charakter, sondern sie besitzen einen nicht verhandelbaren
und nicht interpretierbaren Status.

  1. Wie geht der Senat mit den verfügenden Festlegungen zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-
    Schönefeld im Teil A des Planfeststellungsbeschlusses um bzw. was hat er getan, um den rechtlichen
    Verpflichtungen daraus zu entsprechen?
    Zu 1.: Der Planfeststellungsbeschluss ist für die Umsetzung der planfestgestellten
    Maßnahmen bindend und bildet die Grundlage für die weitere Planung der Ausbaumaßnahmen.
    Die weiterführenden Planungen werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden
    auf Konformität mit der Planfeststellung geprüft. Die hierzu erforderlichen
    Anträge und Nachweise sind durch die FBB den zuständigen Genehmigungsund
    Planfeststellungsbehörden vorzulegen.
  2. Stehen aus Sicht des Senats die Pläne zum #Weiterbetrieb von #SXF nach #Eröffnung des #BER im
    Widerspruch zu den Regelungen zu SXF des Planfeststellungsbeschlusses?
  3. Was hat der Senat bzw. die Gesellschafter der FBB GmbH getan, um die unter Punkt 7.3.6 „Weiternutzung
    bestehender Anlagen“ bzw. im Unterpunkt 7.3.6.1 „Regierungsflüge/Protokollteil“ auf Seite
    477 nicht gewährleistete Weiternutzung des Flughafens Schönefeld-Alt als Verkehrsflughafen, wie es
    die Planung der FBB als Nutzung von SXF als T5 vorsieht, zu garantieren?
  4. Wie haben die Gesellschafter bzw. die FBB GmbH agiert, um die beschränkenden Regelungen des
    Planfeststellungsbeschlusses von 2004 auf Seite 477 aufzuweichen, wonach der bisherige Verkehrsflughafen
    Schönefeld-Alt ausschließlich für Regierungsflüge und „für protokollarische Zeremonien zum
    Empfang von Staatsgästen und der Abfertigung der damit verbundenen Flugbewegungen genutzt“
    werden darf und nur ein Ausbau/Umbau für diesbezügliche Protokollanlagen etc. zugelassen ist?
    2/2
  5. Mit welcher Begründung und auf welcher rechtlichen Grundlage halten Senat, Aufsichtsrat und Flughafengesellschaft
    sowie die FBB-Gesellschafter an der Offenhaltung von Schönefeld-Alt nach Eröffnung
    des BER fest, wenn der geltende Planfeststellungsbeschluss zum BER eine entsprechende Weiternutzung
    als Verkehrsflughafen, T5, mit geplanten ca. 8 Mio. trotz Eröffnung des BER Passagieren per
    annum nicht zulässt?
    Zu 2. bis 5.: Der Weiterbetrieb der heute in Nutzung befindlichen Terminalanlagen in
    Schönefeld-Alt nach Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) steht
    nicht im Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004. Eine Nutzung
    der bestehenden Anlagen zur Passagierabfertigung wurde nicht untersagt. Die
    Ansiedlung der Anlagen des Bundes in Schönefeld-Alt wurde mit dem 20. Änderungsplanfeststellungsbeschluss
    vom 15.09.2011 konkretisiert. Für den zeitlich befristeten
    Double-Roof-Betrieb hat die FBB mit dem Bund eine entsprechende Vereinbarung getroffen,
    die eine parallele Nutzung ermöglicht.
  6. Wie beurteilt der Senat, dass diesbezüglich beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Weiterbetrieb
    und den Ausbau des Flughafens „Schönefeld – Alt“ (SXF) auf unbestimmte Zeit eingereicht
    wurde?
    Zu 6.: Die FBB teilte mit, dass ihr eine Klage gegen eine Nutzung von Schönefeld-Alt
    auf unbestimmte Zeit nicht bekannt sei. Beklagt werden die mit dem 27. Änderungsplanfeststellungsbeschluss
    genehmigten temporären Maßnahmen von Flugbetriebsflächen
    für die sichere Abwicklung des Rollverkehrs für den temporären Double-Roof-
    Betrieb.
    Berlin, den 20.12.2018
    In Vertretung
    Dr. Margaretha Sudhof
    Senatsverwaltung für Finanzen

Flughäfen: Bau des BER-Terminal 2 und Umbau des Pier 3a in SXF bieten mehr Service für Fluggäste, aus Berliner Flughäfen

www.berlin-airport.de

Der Flughafenstandort #Schönefeld wird parallel zu den Vorbereitungen der #BER-Eröffnung im Oktober 2020 weiterentwickelt. Derzeit wird vor dem Pier Nord am #BER das Terminal 2 errichtet. Das #T2 wird über eine Kapazität von 6 Millionen Passagieren verfügen und soll zeitgleich mit dem BER in Betrieb gehen. Das T2 ist ein #Prozessorgebäude mit Check-in, Gepäckaufgabe und -ausgabe, Sicherheitskontrollen und Einzelhandel sowie Gastronomie. Der Einstieg ins Flugzeug wird über das Pier Nord erfolgen.

Nachdem im Sommer der Zuschlag an den Generalunternehmer Zechbau GmbH vergeben wurde, sind die Bauarbeiten gestartet und liegen im Plan. Derzeit laufen die Bewehrungsarbeiten an den Bodenplatten. Zuvor wurden bereits die Grundleitungen für die Medienversorgung gelegt und 148 Bohrpfähle für das Fundament termingerecht in die Erde eingebracht.

Betriebsoptimierung SXF

Da der Flughafen Schönefeld auch nach der BER-Eröffnung zunächst weiter in Betrieb bleibt, wird weiter an der Servicequalität gearbeitet. Ab Januar 2019 wird deswegen das Pier #3a, ein Gebäudeteil des Terminals A, umgebaut. Ziel des Umbaus ist es, die operativen Abläufe zu optimieren, die baulichen Ressourcen besser auszunutzen und den Passagieren zugleich eine deutlich höhere Aufenthaltsqualität zu bieten. Das Erdgeschoss wird künftig als Abflug- und Ankunftsbereich für Schengen-Flüge genutzt. Die bestehenden Trennwände zwischen den Gatebereichen werden entfernt, um offene Warteräume zu schaffen. Im Obergeschoss wird künftig ein zentraler Abflugbereich für Non-Schengen-Flüge, inkl. einer zentralen Grenzkontrolle, untergebracht sein. Das Budget für den Umbau Pier 3a liegt bei 6,5 Millionen Euro. Darin enthalten sind 3,5 Millionen Euro für die Hauptbaumaßnahme durch einen Generalunternehmer. Der restliche Anteil verteilt sich auf die Baunebenkosten, insbesondere Planungsleistung, sowie für Aufwände der Bauvorbereitung und Zusatzflächen in Modulbauweise (Container).

Um die Kapazität des Pier 3a während der Umbauphase zu kompensieren, wurde auf dem Vorfeld eine temporäre Wartehalle errichtet, die seit 30. November 2018 in Betrieb ist. Es handelt sich dabei um ein temporäres Gebäude mit einer Grundfläche von 2.600 m², das für rund 1.000 Passagiere ausgelegt und über eine Fluggastbrücke direkt vom Terminal A zu erreichen ist. In der temporären Wartehalle stehen den Reisenden fünf Abfluggates zur Verfügung. Von drei Gates erreichen die Fluggäste das Flugzeug per Bus, von zwei Gates zu Fuß. Das Budget für den provisorischen Warteraum liegt bei 3,6 Millionen Euro. Darin enthalten sind die Kosten für die Errichtung des Übergangsbauwerks von der Fluggastbrücke in den Warteraum, ein Baukostenzuschuss, die Kosten der Anmietung des Warteraumes für eine Laufzeit von zwei Jahren sowie interne Betriebsaufwendungen während des Mietzeitraumes.

#Flugbetriebsflächen

Der BER wird nach der Eröffnung für mehrere Jahre gemeinsam mit den Terminals in Schönefeld alt im Verbund betrieben. Der sogenannte „Double-Roof-Betrieb“ erfordert auch eine Anpassung bei den Flugbetriebsflächen. Die Verbindungen zwischen Nord und Süd müssen dazu ertüchtigt werden, gleichzeitig wird wegen wegfallender Standplätze auf der Fläche des künftigen #Regierungsflughafens weiter östlich in #SXF ein Ersatzvorfeld errichtet. Für die Rollwege K5, K6 und das Vorfeld 3b wurden rund 83.000 Quadratmeter Fläche neu asphaltiert. Die Baukosten belaufen sich auf über 22 Millionen Euro. Zudem wurden Regenrückhaltebauwerke mit einem Speichervolumen von 1.400 Kubikmeter errichtet.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Umbauten des Pier 3a in SXF und der gute Baufortschritt am neuen Terminal T2 am BER zeigen, dass wir über die Fertigstellung des großen Fluggastterminals am BER hinausdenken. Wir haben sowohl die steigenden Fluggastzahlen als auch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität unserer Fluggäste im Blick. Der Flughafenstandort BER wird nach der Inbetriebnahme im Oktober 2020 systematisch weiterentwickelt. Dabei werden wir schrittweise und modular vorgehen und uns immer am tatsächlichen Bedarf orientierten.“

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Flughäfen: Fluglotsen an den Berliner Flughäfen – Gegenwärtige Gegebenheiten und zukünftige Herausforderungen aus Senat

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1. Wie viele #Fluglotsen der Deutschen #Flugsicherung (#DFS) arbeiten derzeit an den Flughäfen a) #TXL
und b) #SXF?
2. Wie viele dieser Fluglotsen treten a) 2018, b) 2019, c) 2020, d) 2021, e) 2022, f) 2023, e) 2024 sowie
f) 2025 in den Ruhestand?
3. Welcher Personalbedarf bei Fluglotsen besteht für die Jahre a) 2020, b) 2030, c) 2040 sowie d)
2050 an den Berliner Flughäfen?
4. Wie viele Fluglotsen werden bzw. sollen für die Berliner Flughäfen durch die DFS a) derzeitig, b) im
Jahr 2020 sowie c) 2030 ausgebildet?
5. Wie vielen Fluglotsen wechseln a) im Jahr 2018, b) im Jahr 2020 sowie im c) im Jahr 2030 an die
Berliner Flughäfen?
Zu 1. bis 5.: An den Berliner Tower-Standorten sowie in der Kontrollzentrale der DFS
in Bremen wird für den Wechsel zum #Single-Tower-Betrieb Personal neu ausgebildet
und umgeschult. Zudem werden in Berlin Ruhestandsabgänge neu geplant. Weitere
Erkenntnisse hierzu liegen dem Senat nicht vor.
6. Welche konkreten Vereinbarungen mit der DFS wurden im Vorfeld der Inbetriebnahme des #BER
getroffen?
Zu 6.: Grundlage der Planungen der DFS ist die von der #FBB beabsichtigte Schließung
des Flughafens Tegel nach Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER). Ein
Parallelbetrieb ist für maximal vier Wochen vorgesehen. Ein dauerhafter Doppelbetrieb
2/2
würde zu erheblichen Kapazitätseinbußen führen. In Folge dessen könnten Verkehrsnachfragen
nicht mehr bedient werden, da ein Betriebskonzept für eine parallele Nutzung
der Flughäfen Tegel und BER nicht entwickelt wird. Ein solcher genereller Parallelbetrieb
der Flughäfen BER und Tegel würde komplett neue Luftraum-, Betriebs- und
Personalkonzepte in Berlin und an der Kontrollzentrale in Bremen erfordern, die seitens
der DFS nicht prophylaktisch erarbeitet bzw. vorgehalten werden können.
7. Welche konkreten Vereinbarungen mit der DFS wurden für den Flughafen Tegel über das Jahr
2020 hinaus getroffen?
Zu 7.: Die FBB hat die DFS über die geplante Inbetriebnahme des BER im Oktober
2020 und die damit einhergehende Schließung von Tegel unterrichtet.
8. Wie viele Fluglotsen sollen am Standort Tegel a) 2019, b) 2020, c) 2021 und d) 2022 arbeiten?
Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 1 bis 5.
9. Welche Mindestvorlauffrist zur Inbetriebnahme des BER wurde durch die DFS kommuniziert?
Zu 9.: Die DFS hat der FBB hat im Jahr 2017 mitgeteilt, dass bei einer Inbetriebnahme
nach 2018 ein Vorlauf von mindestens 30 Monaten nötig ist, um die personellen
und betrieblichen Vorbereitungen zu treffen.
10. Welches Eröffnungsdatum wurde der DFS für die Inbetriebnahme des BER genannt?
Zu 10.: Siehe Antwort zu Frage 7.
11. Welchen Zeitplan nannte die DFS gegenüber der FBB nach Bekanntgabe des Eröffnungstermins
für die Finalisierung der Luftraumstruktur und des Flugverfahrens?
Zu 10.: Siehe Antwort zu Frage 9.
12. Welche Voraussetzungen der DFS werden von der FBB im Zuge der Inbetriebnahme des BER
derzeit umgesetzt?
Zu 12.: FBB und DFS haben einen Vertrag zur Erbringung der Vorfeldkontrolle am
BER verhandelt. Dieser regelt die Steuerung des Rollverkehrs auf allen Vorfeldern
des BER im Auftrag der FBB.
13. Wie viele neue ausgebildete Fluglotsen werden mit der Inbetriebnahme des BER ihren Dienst versehen?
Zu 13.: Siehe Antwort zu Frage 1 bis 5.
Berlin, den 10.08.2018
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen

Flughäfen: Luftverkehrsstandort Berlin – Voraussetzungen und Notwendigkeiten für die Zukunft des BER, aus Senat

www.berlin.de

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen.

  1. Welche Kapazitäten in den Bereichen a) #Check-in-Counter, b) #Sicherheitskontrollstellen, c) #Gepäckbandlänge und d) #Gates stehen zur geplanten Inbetriebnahme des #BER als Gesamtflughafen zur Verfügung? (bitte unterteilen nach #T1, #T2 (bislang #T1-E) und #T5 (bislang #SXF-Nord))

Zu 1.: Es wird auf die folgende Tabelle verwiesen.

 

T1

T2

T5

Check-in Counter

118

16

47

Sicherheitskontrollstellen

42

8

15

Gepäckbandlänge

580 m

180 m

280 m

Gates

95

Keine eigenen Gates. Gates im Pier Nord wer- den genutzt.

30

 

  1. (bitte unterteilen nach T1, T2, T3/T4 (bislang T2))
  2. terteilen nach T1, T2, T3/T4 und dem Weiterbau des T1 samt Satellit))

Zu 2. und 3.: Die konkrete Anzahl der oben genannten Abfertigungsressourcen wird im Rahmen der Projektentwicklungen unter Berücksichtigung der Art und Struktur des Verkehrsaufkommens bedarfsgerecht entwickelt. Bei der Bedarfsermittlung spie- len unter anderem zukünftige Entwicklungen des Passagierverhaltens (bspw. hin-sichtlich des Eincheckverhaltens) sowie künftige technische Entwicklungen eine Rol- le.

  1. viele Vorfeldpositionen stehen jeweils zur Verfügung? (bitte unterteilen nach T1, T2, T3/T4 (bislang T2))
  2. viele Vorfeldpositionen stehen ab Beginn der Bauarbeiten zum Masterplan 2040 zur Verfü- gung? (bitte unterteilen nach T1, T2, T3/T4 und dem Weiterbau des T1 samt Satellit))

Zu 4. und 5.: Am Flughafenstandort Berlin Brandenburg (BER) stehen insgesamt 84 Standplätze im Midfield und 26 Standplätze in BER-Nord (heute Flughafen Schö- nefeld (SXF)) zur Verfügung. Bis zur Inbetriebnahme des BER werden es insgesamt 107 Standplätze am BER und 31 in BER-Nord sein. Da alle terminalfernen Stand- plätze von allen Terminals bedient werden, ist eine Aufteilung nach Terminals nicht möglich. Mit der Umsetzung des Masterplanes bis zum Jahr 2040 werden die Vor- feldflächen nach Bedarf sukzessive erweitert. Über das Jahr 2025 hinaus werden die Standplätze in BER-Nord nicht mehr für die Passagierabfertigung genutzt werden.

  1. wieviel Prozent wird derzeit die Verkehrssteigerung zwischen 2020 und 2040 erwartet?

Zu 6.: Nach den von der FBB beauftragten aktuellen Verkehrsprognosen werden für das Jahr 2020 ca. 36,5 Mio. und für das Jahr 2040 ca. 55 Mio. Passagierinnen und Passagiere erwartet. Dies entspricht einem jährlichen Zuwachs von rd. 2,1 Prozent.

 

Berlin, den 30.05.2018 In Vertretung

 

 

Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen

Flughäfen: Qualifizierung des Luftverkehrsstandortes Berlin – Grundlagen und Konsequenzen für SXF und BER, aus Senat

www.berlin.de

1) Wie lautet die aktuelle jährliche #Passagierprognose für das Land Berlin bis 2040?
Zu 1.: Siehe Antwort auf Frage 3 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12168.
2) Welche jährliche Passagierprognose liegt für #SXF vor, bis der #BER in Betrieb geht?
3) Welche Passagierprognose liegt für SXF-Nord für die Weiternutzung nach der Inbetriebnahme des BER bis 2025 vor?
Zu 2. und 3.: Das Betriebskonzept Schönefeld (SXF) prognostiziert ein Aufkommen bis Mitte 2020 von 13 bis 14 Mio. Passagieren. Bis 2025, nach Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER), wird ein Aufkommen von ca. 10 Mio. Passagieren prognostiziert.
4) Trifft es zu, dass laut Planfeststellung mit Eröffnung des BER der "Flughafen SXF" zu schließen ist?
Zu 4.: Nein.
5) Welches Gelände umfasst die Planfeststellung des BER im nördlichen Bereich?
Zu 5.: Die Planfeststellung bezieht sich auf den Ausbau bzw. die Änderung vorhandener Flugbetriebsflächen. Die Gesamtdokumentation des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld inklusive der entsprechenden Karten ist auf den Internetseiten des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg veröffentlicht.
2/2
6) Ist auf diesem Gelände in der Planfeststellung eine Nutzung als Passagierabfertigung vorgesehen?
Zu 6.: Ja.
7) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt gegebenenfalls eine Weiternutzung von SXF-Nord?
Zu 7.: Die Nutzung erfolgt auf Grundlage der Betriebsgenehmigung und des Flugplatzzeugnisses.
8) Sind die derzeit erfolgenden Änderungen des Vorfeldes und der Rollwege des Flughafens SXF in der Planfeststellung des BER enthalten?
Zu 8.: Derzeit in Bau befindliche Änderungen der Vorfelder und Rollwege wurden bereits planfestgestellt.
9) Wie ist der derzeitige Planungsstand für die Weiternutzung von SXF-Nord ab 2026 und die folgenden Jahre bis 2030?
Zu 9.: Nach einer Außerbetriebnahme von SXF als Passagierflughafen wird laut Masterplan BER 2040 auf der Luftseite eine Nutzung für Servicebereiche angestrebt. Auf der Landseite ist eine immobilienwirtschaftliche Nutzung denkbar.
Berlin, den 20.12.2017
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen

Airport SXF Flughafen Schönefeld wird für 35 Millionen Euro umgebaut, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article212579245/Frischekur-fuer-das-SXF-Terminal-in-Schoenefeld.html

Um den Fluggästen ein Minimum an Komfort zu bieten, wird der #SXF umgebaut. Passagiere sollen in einer #Leichtbauhalle warten.
Berlin/#Schönefeld.  Viele Berliner und Brandenburger werden es längst vergessen haben: Der viel zitierte Konsensbeschluss von 1996 zur Flughafenentwicklung in der Hauptstadtregion sieht nicht nur vor, die Berliner Innenstadt-Airports Tempelhof und Tegel zu schließen, sondern auch den fast ausschließlich in Brandenburg gelegenen #Flughafen Berlin-Schönefeld. Doch davon ist schon seit Längerem nicht mehr die Rede.

Bereits Berlins Kurzzeit-Flughafenchef Hartmut Mehdorn hatte erkannt, dass der neue, bis heute nicht fertiggestellte #Großflughafen in Schönefeld (#BER) für den stetig wachsenden Bedarf viel zu klein ausfällt. Während der BER in der Anlaufphase gerade einmal 22 Millionen, später einmal 25 Millionen Passagiere im Jahr bewältigen kann, lag das Fluggastaufkommen in Tegel und Schönefeld schon Ende 2014 bei knapp 28 Millionen.
Abschied vom Konzept mit nur einem Terminal am BER

Und so hatten die Flughafeneigentümer, also die Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bund, bereits damals beschlossen, nicht nur die vorhandene Start- und Landebahn Nord, sondern auch die Abfertigungsgebäude des alten Schönefelder Flughafens mit dem Kürzel SXF möglichst lange weiter zu nutzen. Mehdorn-Nachfolger Karsten Mühlenfeld startete im Jahr darauf ein erstes, 17 Millionen Euro teures "Ertüchtigungsprogramm".

Doch nun soll nun einmal richtig rangeklotzt werden. Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup stellte dazu am Freitag im Flughafenaufsichtrat unter der Überschrift "#Betriebsoptimierung SXF" ein neues #Ausbaukonzept

Flughäfen: SXF und BER – aktuelles und zukünftiges Nachtflugverbot sowie Lärmschutzmaßnahmen, aus Senat

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1. Wie ist das aktuelle (#SXF) und zukünftige (#BER) #Nachtflugverbot -insbesondere bei der derzeitigen
Nutzung der sog. üdbahn – geregelt?
Zu 1.: Für die Nutzung vom #Flughafen #Schönefeld (SXF) im #Nordbahnbetrieb liegt
eine #24-Stunden-Genehmigung vor. Es gibt Ausnahmen für Flugzeuge mit hoher
Lärmemission.
Während der temporären Nutzung der Südbahn gelten die strengeren #Nachtflugbeschränkungen
für den zukünftigen Betrieb des Flughafens Berlin Brandenburg
(BER). Dies ist im Bescheid der Oberen Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und
Brandenburg vom 01.03.2017 unter Ziffer 8 „Hinweise zum Nachtflugbetrieb“ festgehalten
(siehe http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/170301_Bescheid_Nord
bahnschliessung_Suedbahnbetrieb_2017.pdf).
Die Nachtflugbeschränkungen am zukünftigen BER sind in Abschnitt XI. der Änderung
und Neufassung der Genehmigung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld,
zukünftig Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg, vom 27.03.2012 (siehe
http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/Aenderung_Neufassung_der_Geneh
migung_Verkehrsflughafens_Berlin-Schoenefeld.pdf) dargelegt. Demnach sind in der
Kernnachtzeit von 0:00 bis 5:00 Uhr reguläre Linienflüge ausgeschlossen. Die Zeiten
von 23:30 bis 24:00 Uhr und von 5:00 bis 5:30 Uhr sind ausschließlich für Ver-
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spätungen und Verfrühungen zulässig. Während der Tagesrandzeiten von 22:00 bis
24:00 und 5:00 bis 6:00 Uhr ist die Anzahl der Flugbewegungen beschränkt.
2. Kommt es hierbei derzeit zu Beeinträchtigungen – einerseits des Flugverkehrs und anderseits der
Anwohnerinnen und Anwohner – insbesondere im Vergleich zur bisher genutzten nördlichen Startund
Landebahn?
Zu 2.: Durch die Nutzung der Südbahn können sich die Flugzeiten geringfügig ändern.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wann ist die Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) geplant?
Zu 3.: Der Termin wird derzeit von der FBB mit allen beteiligten Firmen validiert. Im
Anschluss daran wird die Geschäftsleitung der FBB den beabsichtigten Inbetriebnahmetermin
zunächst dem Aufsichtsrat mitteilen.
4. Inwieweit sind die künftigen Flugrouten mit der Natur- und Landschaftsschutzgebietsausweisung für
den Müggelsee vereinbar?
Zu 4.: Die Müggelseeroute war Gegenstand des Verfahrens BVerwG 4 C 35.13 vor
dem Bundesverwaltungsgericht. Die Klage wurde mit Urteil vom 18.12.2014 abgewiesen.

5. Wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung der Anträge für das Schallschutzprogramm des BER?
Zu 5.: Zum 30.09.2017 wurden 92 Prozent der Anträge seitens der FBB bearbeitet.
6. Warum dauert die Bearbeitung der Anträge solange und wird nicht großzügiger im Sinne der
Betroffenen entschieden – vor allem was die Raumgrößen und -höhen sowie fehlende
Baugenehmigungen angeht?
Zu 6.: In ca. 6 Prozent der Anträge ist die FBB an der weiteren Bearbeitung gehindert.
Zu den Gründen siehe Schriftliche Anfrage 18/12329, Antwort zu Frage 8.
Um auch Anwohnerinnen und Anwohnern, für deren Räume aufgrund nicht eingehaltener
rechtlicher Vorgaben kein Anspruch auf Schallschutz besteht, den an anderen
Flughäfen üblichen Schallschutz zu ermöglichen, werden zur Regelung besonderer
Fallkonstellationen verschiedene Zusatzregelungen in Form von Modulen angeboten
(siehe http://www.berlin-airport.de/de/nachbarn/schallschutzprogramm/bauliche-um
setzung/module-im-ueberblick/index.php). So wird bezüglich der Anspruchsberechtigung
bei Räumen mit zu geringer Raumhöhe auf das Modul „Niedrige Raumhöhe“
verwiesen (siehe Schriftliche Anfrage 18/12170, Antwort zu Frage 5). Die FBB darf
die Module jedoch nicht für Gebäude anbieten, die gänzlich ohne Baugenehmigung
errichtet wurden.
7. Ist eine Ausweitung der Berechtigten für das Schallschutzprogramm des BER geplant – sowohl
territorial einerseits als auch inhaltlich anderseits – vor allem was die Raumgrößen und -höhen sowie
fehlende Baugenehmigungen angeht?
3/3
Zu 7.: Eine Ausweitung der Berechtigten für das Schallschutzprogramm BER ist aktuell
nicht geplant.
Im Übrigen, siehe Antwort zu Frage 6.
Berlin, den 20. Oktober 2017
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen

Flughäfen: Berlins Flughäfen: überlastet, unfertig, abgerockt Wie steht es um die Altflughäfen und die Dauerbaustelle in Schönefeld? Wird es überhaupt etwas mit dem BER? Eine Analyse. , aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/baustelle-verkehrspolitik-berlins-flughaefen-ueberlastet-unfertig-abgerockt/20366374.html

#Schönefeld – #SXF

Totgesagte leben länger. Auf den alten Schönefelder #Airport (SXF), bis 1989/90 #Zentralflughafen der DDR, trifft das auf jeden Fall zu. Strenggenommen liegt der Airport ja im Brandenburgischen. Doch schon zu DDR-Zeiten hieß er „Berlin-Schönefeld“, der alte Schriftzug prangt noch am Hauptterminal A, 1976 eingeweiht. Das Gebäude selbst ist abgenutzt. Gleich daneben wurden weitere Abfertigungshallen errichtet, quadratisch, praktisch, billig, zuletzt das Terminal D2. Denn SXF ist Deutschlands am schnellsten wachsender Airport, der Boomer schlechthin.
Kapazität

2016 wurden in Schönefeld elf Millionen Passagiere abgefertigt, das Fünffache im Vergleich zu den 90ern. Im ersten Halbjahr 2017 waren es über sechs Millionen, womit SXF erstmals den Flughafen Köln-Bonn überholt hat. 2017 kalkuliert man schon mit 13 Millionen Passagieren — mit halbwegs normalem Standard könnten acht, neun Millionen Passagiere pro Jahr abgefertigt werden.

Service-Niveau

Da SXF mit einer Überlast von vier Millionen Passagieren jährlich betrieben wird, sind die Abfertigungsbedingungen desolat. Oder, wie das Level nach dem internationalen Regelwerk heißt: „Suboptimum“, das miserabelste Niveau. Dazu passt, dass SXF kürzlich bei einer Kundenumfrage des Flugportals eDreams zum …