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Frage 1:
Inwiefern droht bei Starkregen ein Überlaufen des #Nordgrabens?
Frage 2:
Inwiefern droht bei Starkregen ein Überlaufen des #Zingergrabens?
Frage 3:
Inwiefern droht bei Starkregen ein Überlaufen des #Koppelgrabens?
Frage 4:
Inwiefern droht bei Starkregen ein Überlaufen des #Tempelgrabens?
Frage 5:
Inwiefern droht bei Starkregen ein Überlaufen des #Blankenfelder Grabens?
Frage 6:
Inwiefern droht bei Starkregen ein Überlaufen des #Kreuzgrabens?
Frage 7:
Welche weiteren Gräben im Umfeld kommen für ein Überlaufen in Frage?
Antwort zu 1 bis 7:
Systematische hydraulische Untersuchungen wie Pegelmessungen oder hydraulische
Modelle liegen für kleine #Fließgewässer in Berlin nur vereinzelt vor. Dem Senat liegen
jedoch Erfahrungen zum #hydraulischen Verhalten derartiger Gewässer vor.
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Nach Auskunft des Bereichs #Gewässerunterhaltung gab es, soweit bekannt bisher keine
Überflutungsereignisse an den genannten Pankower Gewässern. Bei
Starkregenereignissen wurden hohe Wasserstände beobachtet, diese jedoch nicht mit
#Niederschlagsdaten korreliert.
An einem Durchlass (Kreuzgraben am Majakowskyring) wurde vor ca. vier Jahren ein
Rechen optimiert und neu gebaut, um der Gefahr von Überflutungen im Oberlauf zu
begegnen.
Grundsätzlich kann jeder Graben überlaufen, wenn er hydraulisch überlastet ist.
Frage 8:
Inwiefern sind bei einem Überlaufen der oben genannten Gräben bewohntes Gebiet und die hier lebenden
Menschen gefährdet? Wie wahrscheinlich ist ein solches Szenario mit Blick auf die Zunahme von
Starkregenereignissen? Wie gefährdet wären die Menschen? Welche Gebiete sind als besonders kritisch oder
wenig gefährdet einzuschätzen? Inwiefern wird dies untersucht?
Frage 9:
Inwiefern muss an diesen Gräben etwas verändert werden, z.B. Renaturierung, Änderung des Verlaufs oder
der Ufer? Inwiefern wird dies untersucht? Inwiefern gibt es bereits Pläne und Maßnahmen dazu?
Antwort zu 8 und 9:
Hierzu wird auf die erlassenen #Überschwemmungsgebietsverordnungen hingewiesen.
Weitere Erkenntnisse werden die in Erarbeitung befindlichen Starkregengefahrenkarten
bringen.
#Starkregengefahrenkarten und die darauf basierende Risikoanalyse stellen die Grundlagen
zur Erstellung eines kommunalen Handlungskonzeptes/der Maßnahmenplanung zur
Vermeidung oder Minderung von Schäden infolge von Starkregenereignissen dar.
Frage 10:
Wie genau erfolgt die wasserwirtschaftliche Regulierung des Nordgrabens? Inwiefern kann der Zufluss genau
gesteuert werden? Inwiefern kann es zu Überlastungen des Nordgrabens kommen?
Antwort zu 10:
Die Regulierung der über den #Nordgraben abzuleitenden #Wassermenge erfolgt nach
wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten durch Einstellungen des Wehres am
#Verteilerbauwerk Blankenburg (Regulierung der Abgabemengen zwischen Nordgraben und
#Panke). Dies erfolgt z.B. bei Erfordernissen bestimmter #Wasserstände aufgrund von
Baumaßnahmen oder zum Stützen des Wasserregimes in der Oberhavel.
Die Berliner Wasserbetriebe erhalten über ein beauftragtes Ingenieurbüro tagesaktuelle
modellgestützte Hochwasservorhersagen und veranlassen bei prognostizierten
Starkregenereignissen, die die Panke überlasten und somit für Überschwemmungen in
Wedding sorgen könnten, ein Verstellen des Wehres am Verteilerbauwerk Blankenburg
über ihren Notdienst.
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Frage 11:
Inwiefern werden in größeren Gräben wie dem Nordgraben Sperrmüll, Fahrräder, Plastikstühle, Plastikliegen,
Eimer, Bauschutt illegal „entsorgt“? Inwiefern kommt es dadurch zu Verstopfungen der Engstellen, und
inwiefern ist dies zu befürchten, insbesondere mit Blick auf die Starkregenproblematik? Inwiefern werden die
Gräben von Schrott gereinigt?
Antwort zu 11:
Der Bereich Gewässerunterhaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz ist zuständig für die Aufrechterhaltung des freien Abflusses der Gräben. Im
Grabenprofil liegender Müll (Hausmüll, Sperrmüll, Schrott) sowie sonstige potentielle
Abflusshindernisse wie organischer Abfall werden im Rahmen von Rechentouren geborgen,
zum Lagerplatz der Gewässerunterhaltung abtransportiert und später von dort entsorgt.
Die Rechentouren finden je nach Gewässer täglich, wöchentlich oder monatlich statt. Hinzu
kommen Soforteinsätze, die z.B. aufgrund von eigenen Feststellungen oder
Ordnungsamtsmeldungen ausgelöst werden, um Müll oder z.B. Baumsturz oder Astbruch
von neuralgischen Punkten zu beseitigen und somit Versetzungen an den Gewässern zu
vermeiden.
Berlin, den 26.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz