Regionalverkehr: Heidekrautbahn – Finanzierungszusage des Senats, aus Senat

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Frage 1:
Wann wird die #Genehmigungsplanung für die #Wiederinbetriebahme der #Heidekrautbahn (Stammstrecke)
fertig gestellt sein?
Antwort zu 1:
Die #NEB führt aus:
„In Absprache mit dem beauftragten Planungsbüro geht die NEB derzeit davon aus, dass
die Unterlagen der Genehmigungsplanung nach sorgfältiger Prüfung spätestens Ende
November/Anfang Dezember 2020 bei den zuständigen Genehmigungsbehörden in
Brandenburg und Berlin zeitgleich eingereicht werden.“
Frage 2:
Inwiefern trifft es zu, dass es für den Bau der Heidekrautbahn (Stammstrecke) derzeit keine
#Finanzierungszusage seitens des Senats gibt? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 2:
Für den Bau der Heidekrautbahn kann es beim derzeitigen Projektstand noch keine
formale Finanzierungszusage geben, da die hierfür gesetzlich vorgeschrieben
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Voraussetzungen – insbesondere die Einreichung und Prüfung der nötigen
Bauplanungsunterlagen sowie der dazu passfähigen Zuwendungsanträge durch die
Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) bei den zuständigen Bewilligungsstellen in den
Ländern Berlin und Brandenburg – noch nicht erfüllt sind. Es wird davon ausgegangen,
dass die nötigen Unterlagen und Anträge nach ausreichendem Projektfortschritt vom
Vorhabenträger NEB eingereicht werden, so dass auch die formalen
Finanzierungszusagen der Länder in Form von Zuwendungsbescheiden für den Bau der
Strecke erteilt werden können.
Frage 3:
Inwiefern ist es zutreffend, dass seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine
#Nutzen-Kosten-Untersuchung (#NKU) mit zusammenhängender Betrachtung der Nordbahn nach der
Standartisierten Bewertungsmethode des BMVI verlangt wird? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 3:
Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der Methode der Standardisierten
Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr (#ÖPNV), die einen Nutzen-Kosten-Faktor größer als eins erreicht, ist
gesetzlich vorgeschriebene Fördervoraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln
des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Da die Länder
Berlin und Brandenburg die Nutzung dieser Fördermittel für die anteilige Finanzierung der
Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn mit Durchbindung bis zum Bahnhof
Berlin-Gesundbrunnen beabsichtigen, wird derzeit die bereits im Jahr 2009 erarbeitete
NKU aktualisiert und auf den derzeit gültigen Verfahrensstand 2016 fortgeschrieben.
Frage 4:
Welche zeitlichen Auswirkungen für die geplante Wiederaufnahme des Personenverkehrs zum zukünftigen
Bahnhof #Wilhelmsruh ergeben sich hieraus?
Frage 5:
Welche zeitlichen Auswirkungen ergeben sich für die Erstellung und Einreichung der Unterlagen für ein
Planfeststellungsverfahren der Stammstrecke zur Wiederherrichtung der Infrastruktur für den
#Personenverkehr?
Antwort zu 4 und 5:
Nach derzeitigem Kenntnisstand keine.
Frage 6:
Inwiefern hat der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) eine Bewertung der Trassen (Stammstrecke
und Karower Kreuz) vorgenommen, die die Grundlage für die Aufnahme der Planungen der
Wiederaufnahme des Personenverkehrs der Stammstrecke ist?
Antwort zu 6:
Die in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg durchgeführten und im Jahr
2016 abgeschlossenen Untersuchungen des VBB zu den Stadt-Umland-Verkehren waren
eine wesentliche Grundlage für den Abschluss der Rahmenvereinbarung über das
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Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg
– „#i2030“ zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn AG und
die darin vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Pendlerbeziehungen im
Schienenverkehr in der Hauptstadtregion.
Frage 7:
Welche Aktivitäten unternimmt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit, um die
Vorhabensträgerin NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) bei der Wiederaufnahme des Personenverkehrs aktiv
zu unterstützen?
Antwort zu 7:
Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen die NEB bei der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn, indem sie derzeit bereits die dafür nötigen
Planungskosten finanzieren.
Darüber hinaus engagiert sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
in den notwendigen Abstimmungen mit allen Projektbeteiligten und hilft bei der Klärung
von Fragestellungen des Kreuzungs- und Planrechts.
Frage 8:
Inwiefern wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Spatenstich für den neuen
Bahnsteig in Wilhelmsruh im Dezember 2020 teilnehmen, verzögert aber gleichzeitig mit der Forderung nach
einer NKU den Baubeginn weiter, sodass zeitnah kein wesentlicher Beitrag zur Verlagerung der
Pendler/innenverkehre im Raum Wandlitz – Schildow vom Pkw auf die umweltfreundliche Regionalbahn der
NEB erfolgen wird?
Antwort zu 8:
Wie in den Antworten zu den Fragen 3-5 ausgeführt wurde, ist die Aktualisierung der NKU
notwendige Voraussetzung für die Einwerbung von Bundesmitteln aus dem GVFG und
wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu Verzögerungen in der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn führen.
Eine Teilnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am
Spatenstich für den Bau des neuen Regionalbahnhofs Berlin-Wilhelmsruh ist vorgesehen.
Frage 9:
Inwiefern trifft es zu, dass in den Jahren 2018 und 2019 Mittel für den Nahverkehr in Höhe von 66,46 Mio.
EUR nicht von der Senatsverkehrsverwaltung ausgegeben wurden, und inwiefern wird dies auch 2020 und
2021 der Fall sein? Inwiefern lassen sich solche Mittel für die Reaktivierung der Stammstrecke der
Heidekrautbahn sowie für die Legalisierung „wilder“ Übergänge ins Märkische Viertel einsetzen?
Antwort zu 9:
Der überwiegende Teil der in den Jahren 2018 und 2019 in den Haushaltstiteln
0730/54220 und 0730/89102 vorliegenden Diskrepanz zwischen veranschlagten und zum
Jahresende verausgabten Mitteln von 66,46 Mio. Euro wurde durch den Umstand
verursacht, dass der tatsächliche Mittelbedarf für die aus dem GVFG-Bundesprogramm
finanzierten Maßnahmen deutlich unter den zum Zeitpunkt der Aufstellung des
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Haushaltsplans kalkulierten Ansätzen lag und damit die entsprechenden Bundesmittel für
diese Vorhaben auch nicht abgerufen werden konnten.
Die angeführten GVFG-Projekte werden aber in vollem Umfang realisiert und die
benötigten Bundesmittel werden abhängig vom Projektfortschritt in den Folgejahren
abgerufen und für die vorgesehenen Vorhaben verausgabt. Eine Verwendung dieser Mittel
für andere Vorhaben ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist bei Betrachtung und Diskussion von Ausgaberesten zu beachten, dass
aufgrund von Verzögerungen von Bauprojekten, z.B. bedingt durch notwendige
Abstimmung mit anderen Gewerken oder Bauprojekten, Schlechtwetter, oder neuer
Erkenntnisse beim Bauen im Bestand, der im jeweiligen Haushaltsjahr für das jeweilige
Projekt benötigte Finanzmittelbedarf Veränderungen unterworfen ist und keine
vollständige Verausgabung der veranschlagten Mittel für jedes einzelne Projekt erfolgen
kann. Da es sich bei den Mitteln in diesem Titel z.T. um zweckgebundene Mittel handelte,
fielen diese 2018-2019 nicht verausgabten zweckgebundenen Mittel nicht, wie sonst in
kameralen Haushalten üblich, dem allgemeinen Haushalt zu („verfielen“), sondern wurden
innerhalb des Titels auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen und bleiben so für die
konkreten, vorgesehenen ÖPNV-Investitionen erhalten.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Bahnstrecke Berlin-Potsdam Neue Chance für Wiederaufbau der Stammbahn, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bahnstrecke-berlin-potsdam-neue-chance-fuer-wiederaufbau-der-stammbahn/12625098.html

Der Senat macht bei der #Eisenbahnverbindung nach #Potsdam einen neuen Versuch – und stoppt schon mal den Bau eines #Radwegs.
Es gibt eine neue Chance, die Eisenbahnverbindung zwischen Berlin, Zehlendorf und Potsdam – #Stammbahn genannt – wieder aufzubauen. Die Senatsverkehrsverwaltung werde eine neue Wirtschaftlichkeitsrechnung in Auftrag geben, sagte Sprecher Martin Pallgen. Voraussetzung sei, dass die nächste Bevölkerungsprognose seiner Verwaltung am Ende des Jahres ergebe, dass Berlin und Potsdam weiter wachsende Städte seien. Die Verkehrsverwaltung hat den Bau eines Rad- und Fußwegs auf der Trasse in Schöneberg bereits gestoppt. Unklar ist, wie sich die neue Situation auf den hier geplanten „#Fahrrad-Highway“ auswirken wird.
Der Wiederaufbau der ersten #preußischen Eisenbahnstrecke, die seit 1945 unterbrochen ist, war 2008 auf ganzer Linie gescheitert. Eine sogenannte Nutzen-Kosten-Untersuchung (#NKU) hatte nur einen Wert von 0,7 ergeben. Das heißt, ein investierter Euro hätte nur einen Nutzen im Wert von 70 Cent ergeben. Wirtschaftlich – und damit förderungswürdig – ist ein Projekt aber nur mit einem Wert über 1.
Eine Ausweich- und Entlastungsstrecke
Bereits damals war unter anderem vom #Fahrgastverband #Igeb bemängelt worden, dass in der Rechnung – mit dann negativem Ergebnis – nicht alle Faktoren berücksichtigt worden seien. Auch Pläne, die Stammbahn nur zwischen #Zehlendorf und #Kleinmachnow/#Dreilinden als #S-Bahn zu reaktivieren, waren seither nicht vorangekommen. S-Bahnen fuhren hier bereits bis …

S-Bahn: Nach Strausberg soll häufiger die S-Bahn fahren – Brandenburgs Verkehrspolitik ist kaum noch sachlich erklärbar

Nach Strausberg soll häufiger die S-Bahn fahren – Brandenburgs Verkehrspolitik ist kaum noch sachlich erklärbar Gratulation an die Stadt #Strausberg. Sie hat das geschafft, worauf viele Berliner Umlandgemeinden seit Jahrzehnten warten. Das Land Brandenburg legt aus den eigenen, angeblich knappen #Haushaltsmitteln, 10 Millionen Euro auf den Tisch, damit die #S-Bahn alle 20 anstatt bisher alle 40 Minuten nach Strausberg Nord fahren kann. Keine Untersuchung ist hierfür erforderlich. Es reicht das Wort des Ministers: „Strausberg braucht den 20-Minuten-Takt“ (Pressemeldung des Ministeriums vom 30.7.2014).

Der DBV kritisiert keineswegs die grundsätzliche Stärkung des öffentlichen Verkehrs. Verwundert ist er nur über die willkürlich scheinende und unklare Prioritätensetzung – warum zum jetzigen Zeitpunkt ausgerechnet Strausberg? Andere Umlandgemeinden werden mit Verve abgekanzelt oder auf den Sankt-Nimmerleinstag vertröstet. Strausberg wird nach der offiziellen Bevölkerungsvorausschätzung des Landes Brandenburg im Vergleich der Jahre 2010 (26.206) zu 2030 (23.174) 11,6 % seiner Bevölkerung verlieren. In die Stadt Strausberg fahren heute Straßenbahn und S-Bahn. Zugegeben: Der S-Bahn-Takt ist mit 40 Minuten alles andere als attraktiv. Vor dem Hintergrund der sinkenden Bevölkerungszahl und des wenigen, zur Verfügung stehenden Geldes hätte eine wirtschaftliche Prüfung dieser Investition von 10 Millionen Euro selbstverständlich sein müssen. Ist alternativ die Verlängerung der Straßenbahn weiter in die Innenstadt oder der Ausbau für einen dichteren Takt geprüft worden? Nein. Alleine das Wort des Ministers zählt. Stattdessen hätte gerade an dieser Stelle eine vertiefende Untersuchung stattfinden müssen. Denn die Gefahr besteht, dass die Straßenbahn Fahrgäste an die S-Bahn verliert. Sind vielleicht die Tage der Straßenbahn in Strausberg gezählt, weil es dann noch ein Stück interessanter ist, mit dem Auto zum S-Bahnhof zu fahren? Ein toller Pyrrhussieg. Drei Beispiele, die die konzeptionslosen Entscheidungen verdeutlichen sollen: #Velten bekommt keine S-Bahn, obwohl eine NKU den positiven Wert von 1,34 ergab (#NKU = #Nutzen-Kosten-Untersuchung. Gegenüberstellung der Kosten zu den Nutzen einer Investition. Sie ist das Standardinstrument bei der Bewertung öffentlicher Verkehrsinvestitionen. Ein Wert von 1 bedeutet, dass sich Kosten und Nutzen die Waage halten. Im konkreten Fall Velten heißen die 1,34 also, dass der Nutzen 34 mal höher ist als die Kosten). #Falkensee wartet seit 1994 auf die S-Bahn, die das Brandenburger Verkehrsministerium aber nicht will. Die 2008 durchgeführte „NKU“ ergab einen positiven Wert von 1,3. Trotz weiterer Bevölkerungszunahme und unhaltbaren Zuständen in den Regionalzügen während der Spitzenzeiten gibt es keine Besserung – für Mehrbestellungen im Regionalverkehr ist kein Geld da. „Luft“ hat sich das Ministerium dadurch verschafft, dass es aktuell ein 3. Regionalbahngleis zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet hat. Dennoch ist fraglich, ob dies den Prüfkriterien standhält und ob es schon in 10 oder erst 15 Jahren gebaut wird. Der DBV-Regionalverband erarbeitet hierzu gerade einen Vorschlag und wird ihn in nächster Zeit der Öffentlichkeit vorstellen. Die Region #Teltow/#Kleinmachnow/#Stahnsdorf soll auch keine Schienenanbindung erhalten, weil Vogelsänger kein „ausreichendes Verkehrs- und Finanzierungspotenzial“ sieht (Berliner Morgenpost vom 12.7.2014). „Kein Geld“ ist eine rein politische Entscheidung. Kein Verkehrspotenzial ist im Vegleich zu Strausberg unhaltbar. Die Bevölkerungszahlen in den genannten Gemeinden werden nämlich weiter steigen. Und es gibt heute kein ausreichendes Schienenangebot in Richtung Berlin (abgesehen von der S-Bahn nach Teltow Stadt bzw. dem Regionalbahnhalt Teltow, die jedoch beide am Rand liegen). In Teltow steigt die Bevölkerungszahl im Vergleich 2010 zu 2030 um 31,1 % (22.538 zu 29.538), in Kleinmachnow um 4,5 % (19.890 zu 20.778) und in Stahnsdorf um 5,2 % (14.210 zu 14.953). Die heutigen Busverbindungen zu den in Berlin gelegenen Schnellbahnhaltestellen und nach Teltow reichen für das Verkehrsministerium aus. Da bedarf es keiner vertieften Untersuchung oder sachlichen Analyse. Auch hier reicht das Wort des Ministers und der Daumen senkt sich nach unten. Diese nicht mehr nachvollziehbare Gewichtung der Entscheidungen kritisiert der DBV. Nicht alle Kommunen können ihre Wünsche bezüglich des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur erfüllt bekommen. Die Entscheidungen aus dem Brandenburger Verkehrsministerium sind immer schwerer zu verstehen und kaum noch sachlich. Wenigstens könnte doch das Ministerium versuchen, seine Entscheidung mit Fakten zu begründen. Stattdessen zählt in Brandenburg, so scheint es, nur die Laune, Weisheit und Entscheidungskompetenz des Ministers in Potsdam. Hieran sollte sich etwas ändern. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Kunden des Personen- und Güterverkehrs. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.