Straßenverkehr + Regionalverkehr + Bus: Ortsumfahrung Ahrensfelde: Wie geht es nach der Einigung zwischen Berlin und Brandenburg weiter? (II), aus Senat

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Frage 1:
Wie weit ist die Aktualisierung der #Planungsunterlagen für die #Ortsumfahrung #Ahrensfelde?
Frage 2:
Unter welchen Gesichtspunkten werden die Eckpunkte aktualisiert?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Momentan werden die #Planfeststellungsunterlagen auf Basis der neuen Kartierung von
Flora und Fauna (Durchführung 2018/2019) sowie des neuen Regelwerkes (Richtlinien)
aktualisiert.
Frage 3:
Welche #Verkehrsprognosen werden zugrunde gelegt?
Antwort zu 3:
Die im Jahr 2011 ausgelegten Planfeststellungsunterlagen basieren auf der Projektprognose
2025. Eine Aktualisierung der Projektprognose erfolgt nach Einführung der Verkehrsprognose
2030 des Landes Brandenburg.
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Frage 4:
Welche Änderungen an Gesetzes- und Vorschriftenwerken werden berücksichtigt?
Antwort zu 4:
Folgende neue Vorschriften werden bei der Aktualisierung berücksichtigt:
– Bundesnaturschutzgesetz (#BNatSchG) i.V.m. Brandenburgischem Ausführungsgesetz
zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz –
#BbgNatSchAG)
und dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz
#NatSchG Bln),
– Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA)
– Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL)
– Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO)
– Aktuelle Fassung des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
(#LEP HR)
– Wasserhaushaltgesetz (WHG) – Anforderungen nach der Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL)
Frage 5:
Welche Aktualisierungen erfolgen hinsichtlich der Kartierung und der erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsbilanz?
Antwort zu 5:
Faunistische Kartierungen wurden im Untersuchungsraum (im geplanten Baufeld) für folgende
Artengruppen aktualisiert bzw. neu erhoben: Brutvögel, Reptilien (insb. Zauneidechse),
Amphibien, holzbewohnende Käferarten, Fledermäuse, Ameisen. Des Weiteren
erfolgte eine Aktualisierung der Biotoptypenkartierung.
Die Ergebnisse aus den Faunistischen Erhebungen fließen in den Artenschutzfachbeitrag
ein. Dieser wird im Zusammenhang mit der Landschaftspflegerischen Begleitplanung
(LBP) erstellt. Letztere wird ebenfalls aktualisiert. In diese fließen neue Ergebnisse der
Kartierungen ein sowie Anpassungen durch neue technische Planung im Straßenbau
(Nachbilanzierung der Eingriffe gemäß Handbuch LBP und der Berliner Systematik zur Bilanzierung
von Eingriffen), sowie Änderungen aufgrund von begründenden Einwendungen
zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des LBP.
Frage 6:
Welche Ausgleichsmaßnahmen sollen infolge der geplanten Ortsumfahrung wann realisiert werden?
Antwort zu 6:
Der Zeitpunkt der beabsichtigten Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
kann erst mit Fertigstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes mitgeteilt werden.
Die Information kann dann den Maßnahmeblättern entnommen werden.
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Frage 7:
Soll im Rahmen des ab Mitte 2020 angekündigten fortgesetzten Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumfahrung
Ahrensfelde das begonnene Anhörungsverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange erneut durchgeführt oder soll es abgeschlossen werden? Auf welcher rechtlichen
Grundlage beruht die getroffene Entscheidung?
Antwort zu 7:
Das derzeit ruhende Anhörungsverfahren soll fortgeführt werden. Der Vorhabenträger wird
die aktualisierte Planung als Deckblattplanung einreichen.
Die Durchführung des Anhörungsverfahrens erfolgt gemäß § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
des Landes Brandenburg (VwVfGBbg) bzw. § 1 Gesetz über das Verfahren der Berliner
Verwaltung (VwVfG BE) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unter
Beachtung der Maßgaben des § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG).
Frage 8:
Welche Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung – informell und formell – sind im weiteren Verfahren
vorgesehen?
Antwort zu 8:
Für die Ortsumgehung Ahrensfelde fanden in der Vergangenheit bereits mehrere Informationsveranstaltungen
für die Öffentlichkeit statt. Am 15.01.2020 war eine weitere öffentliche
Informationsveranstaltung des Projektes in der Gemeinde Ahrensfelde.
Die aktualisierte Planung wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens in den betroffenen
Gemeinden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Des Weiteren wird die Planunterlage
im Internet zugänglich gemacht.
Frage 9:
Sollen bereits während des laufenden Planfeststellungsverfahrens Ausführungsplanungen und Vergabeunterlagen
erstellt sowie Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden?
Antwort zu 9:
Nein.
Frage 10:
Welcher Zeitpunkt für den Baubeginn wird angestrebt und mit welcher Dauer wird gerechnet?
Antwort zu 10:
Belastbare Angaben zu Baubeginn und -zeitraum sind aufgrund des derzeitigen Bearbeitungs-
und Verfahrensstandes nicht möglich.
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Frage 11:
Inwiefern setzt sich der Senat gegenüber Brandenburg für die Realisierung eines #30-Minuten-Takts mit dem
#RB25 nach Werneuchen und die Realisierung eines zweiten Bahnsteigs in Blumberg ein?
Antwort zu 11:
Im Zusammenhang mit der Stärkung des Stadt-Umland-Verkehrs ist auch ein attraktives
Schienenverkehrsangebot als alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) ein
wichtiger Baustein. Die Linie RB 25 ist derzeit in einem Verkehrsvertrag mit einer Laufzeit
bis in das Jahr 2024 organisiert. Mit der weiteren Konkretisierung der Ausgestaltung des
Wohnungsbaus in den Gemeinden entlang der RB 25 ist auch eine Ausweitung der Kapazitäten
und ggf. auch der Fahrtenhäufigkeit auf der RB25 denkbar. Das Land Brandenburg
hat für die Linie RB 25 im Landesnahverkehrsplan eine Verdichtung auf einen 30-Minuten-
Takt vorgesehen, die aktuelle Gutachterkonzeption zum Deutschlandtakt enthält hier
ebenfalls zwei Leistungen je Stunde.
Um bei Einführung von zwei Fahrtenangeboten je Stunde auf der RB 25 den Halt Blumberg
ebenfalls zweimal stündlich bedienen zu können, ist dort die Errichtung eines weiteren
Bahnsteiges notwendig. Aufgrund der territorialen Zuständigkeit erfolgt die Planung
und Umsetzung der Bahnsteigerrichtung durch das Land Brandenburg. Nach Kenntnis des
Senates wird dieser Prozess vom Land Brandenburg derzeit aktiv betrieben.
Frage 12:
Welche Pläne verfolgen Senat und Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zur Verbesserung des grenzüberschreitenden
#Radverkehrs?
Antwort zu 12:
Besondere Planungen für Radverkehrsverbindungen im unmittelbaren Grenzbereich zwischen
Ahrensfelde und Berlin-Marzahn gibt es momentan abgesehen von den im Zusammenhang
mit dem Bau der Ortsumfahrung zu schaffenden Radverkehrsanlagen nicht.
Zwei der nach Ahrensfelde führenden Zufahrtsstrecken im Norden Marzahns sollen aber
für den Radverkehr verbessert werden: Der Radweg an der Straßenbahntrasse soll in den
nächsten Jahren grundsaniert und teilweise verbreitert werden. Die Märkische Allee soll in
den kommenden Jahren nach und nach mit Radverkehrsanlagen ausgestattet werden.
Frage 13:
Gibt es aktuell Verständigungen mit den Brandenburger Aufgabenträgern, den #Busverkehr weiter auszubauen?
Frage 14:
Der Senat hat bereits darauf verwiesen, dass er dazu bereit sei, einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs
entsprechend der territorialen Zuständigkeit zu finanzieren (Drs. 18/13918). Welche konkreten Vorstellungen
zur Verbesserung der Angebote des #ÖPNV hat der Senat?
Antwort zu 13 und 14:
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
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Das Angebot in diesem Bereich (Linien 259, 390, 893) wurde erst in den letzten Jahren in
enger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) und dem Landkreis
Barnim als zuständigen Aufgabenträger überarbeitet und ausgebaut. Zum #Fahrplanwechsel
am 15. Dezember 2019 wurde die Buslinie #390, welche den in Berlin liegenden SBahnhof
Ahrensfelde mit Gemeinde Ahrensfelde (Landkreis Barnim) verbindet, bis zum
Kaufpark Eiche verlängert. Planungen für darüberhinausgehende Angebotserweiterungen
im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestehen derzeit nicht und wären aufgrund
der territorialen Zuständigkeit federführend vom Landkreis Barnim zu erarbeiten. Die beteiligten
Akteure stimmen sich regelmäßig unter Koordination des VBB zu künftigen möglichen
Entwicklungen ab.
Berlin, den 22.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: Gemeinsame Landesplanungskonferenz Berlin und Brandenburg, aus Senat

www.berlin.de

Die Länder Brandenburg und Berlin sind heute auf dem Weg zur Aufstellung des neuen #Landesentwicklungsplans für die #Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (#LEP HR) einen wichtigen Schritt vorangekommen. Die Gemeinsame #Landesplanungskonferenz, in der die mit Planungsthemen befassten Ressorts unter der Leitung der beiden Regierungschefs vertreten sind, hat auf ihrer heutigen Sitzung in Potsdam den von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) erarbeiteten 2. Vorentwurf des neuen Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) gebilligt. Das Land Berlin hatte zu der Beratung eingeladen.

Mit dem Landesentwicklungsplan wird auf das Wachstum in Berlin, Brandenburg sowie angrenzenden Metropolregionen wie Stettin, Breslau, Leipzig und Hamburg reagiert. Die Dynamik soll für die ganze Hauptstadtregion genutzt und damit die Entwicklung im ländlichen Raum gestärkt werden. Der bereits aus dem Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) bekannte Siedlungsstern soll entlang der von Berlin ausgehenden Schienenverkehrsverbindungen erhalten bleiben und im Sinne einer bedarfsgerechten, verkehrs- und CO2-reduzierenden Siedlungsentwicklung maßvoll erweitert werden. Daher sollen zwei neue Siedlungsachsen nach Werneuchen und Wandlitz festgelegt sowie eine weitere nach Oberkrämer verlängert werden.

Wohnraum soll in Berlin und Brandenburg insbesondere dort entstehen können, wo eine gute Verkehrsanbindung, wirtschaftliche Dynamik und eine entsprechende Bevölkerungskonzentration gegeben sind. Dabei wird allen Gemeinden und Ortsteilen die Möglichkeit der Eigenentwicklung garantiert. Großflächiger Einzelhandel soll auch in Zukunft in den Zentralen Orten konzentriert werden.

Der LEP HR zeigt die Qualitäten und Potenziale der ländlichen Räume auf, unterstreicht die Bedeutung der Landwirtschaft in diesen Räumen und setzt mit dem Zentrale Orte System den Rahmen für eine zukunftsfähige Daseinsvorsorge und eine nachhaltige verkehrssparende Siedlungsentwicklung.

Um das Wachstum in alle Teile der Hauptstadtregion von der Lausitz bis zur Prignitz und Uckermark zu tragen und die Daseinsvorsorge zu sichern, ist u. a. Folgendes vorgesehen:

Ergänzung des Netzes der Brandenburgischen #Mittelzentren um die Städte Angermünde, Luckau, Blankenfelde-Mahlow und Hoppegarten (in Funktionsteilung mit Neuenhagen bei Berlin)
Zusätzliche Verdoppelung der Eigenentwicklung aller Gemeinden, ungeachtet der ohnehin unlimitierten Innenentwicklung, bei neuen Wohnungsbauflächen, weitere Verbesserungen für Schwerpunktortsteile,
neue Möglichkeiten für alle Gemeinden, die Nahversorgung zu verbessern
Mit der Strategie „Sprung in die 2. Reihe“ werden Ober- und Mittelzentren angesprochen, die in weniger als 60 Minuten aus Berlin über die Schiene erreichbar sind und wachstumsbedingte Bedarfe an Wohnsiedlungsflächen erfüllen können. Durch die Strategie kann die Wachstumsdynamik hinaus in die Fläche getragen werden und zur weiteren Stabilisierung und Entwicklung der „Städte der zweiten Reihe“ beitragen.

Im Gegenzug wird durch das Freihalten der #Achsenzwischenräume des Siedlungssterns ein wichtiger Beitrag zur #Klimaanpassung, #Durchlüftung, #Landschaftspflege und #Naherholung geleistet. Wichtige Frei- und Erholungsräume für die Menschen in Brandenburg und Berlin werden gesichert.

Berlin wird als urbaner Knoten im Zentrum dreier sich kreuzender europäischer Verkehrskorridore gestärkt und noch besser innerhalb Europas, Deutschlands und der Hauptstadtregion vernetzt. Mit der Aktualisierung des funktionalen Verkehrsnetzes werden auf Grundlage des Landesentwicklungsplans hierfür wichtige überregionale Verkehrsverbindungen zwischen den Zentralen Orten in der Hauptstadtregion gesichert.

Berlin ist als der Kern der Hauptstadtregion ein wichtiger Motor für die Entwicklung im Wettbewerb mit anderen Metropolenräumen. Messen, Kongresse und große Sportereignisse schaffen einen Ort des internationalen Austauschs. Die Attraktivität der Stadt für kreative und für gut qualifizierte Menschen aus allen Teilen der Welt ist ein wichtiger Standortvorteil für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg insgesamt.

In der Metropole Berlin sind daher die metropolitanen Funktionen zu sichern und zu qualifizieren. Im europäischen Maßstab ist sie als Wirtschafts-, Wissenschafts-, Kultur-, Bildungs-, Sport-, Handels-, Messe- und politisches Zentrum zu stärken.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Wir sind heute eine der attraktivsten Regionen in Europa. Unsere Hauptstadtregion fit für die Zukunft zu machen – das ist das Ziel des LEP HR. Wir freuen uns, dass Berlin wächst und wir wollen mitwachsen – aber ohne Wildwuchs: gesteuert, geplant und auf die Zukunft orientiert. Der ländliche Raum liegt mir am Herzen. Deshalb erhalten die Gemeinden mehr Möglichkeiten für die Eigenentwicklung. Neue Mittelzentren stärken die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum, die Verflechtungen mit angrenzenden Metropolen wie zum Beispiel Stettin oder Hamburg sollen verstärkt für Brandenburg genutzt werden. Das schließt auch verkehrliche Verbesserungen ein. Unsere Enkel sollen in einem attraktiven Brandenburg leben können.“

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller: „Die gemeinsame Landesplanung für die Hauptstadtregion hat einen hohen Wert. Die Hauptstadtregion wächst. Nur gemeinsam können wir dafür Sorge tragen, dass sich in Brandenburg und in Berlin Wachstum entfaltet und zugleich Frei- und Landschaftsräume – und damit die hohe Lebensqualität der Region – erhalten bleiben. In der gemeinsamen Landesplanung setzen sich die beiden Länder ebenfalls für eine hervorragende und abgestimmte Infrastruktur in der Region ein, nicht zuletzt auch durch den Wunsch nach Verbesserung der Schienenwege nach Polen.“
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Nach der Empfehlung der Landesplanungskonferenz werden sich die Landesregierung Brandenburg und der Senat von Berlin im Dezember 2017 erneut mit dem Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion befassen und eine zweite Auslegung beschließen, die voraussichtlich ab Februar 2018 stattfinden wird. Bereits die erste Auslegung im vergangenen Jahr stieß auf großes Interesse. Die Abwägung der dazu eingegangenen über 1000 Stellungnahmen und über 11.400 Einzelanregungen hat zu einer deutlichen Überarbeitung des ersten Entwurfs geführt.

Der Plan soll im Sommer 2019 fertig gestellt und in Kraft gesetzt werden.
Rückfragen: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, Telefon: (030) 9026-2411