Die Fragen beziehen sich auf die „ #Machbarkeitsuntersuchung“ der #Lärmkontor GmbH „ über Maßnahmen zur #Lärmminderung an der Infrastruktur der Bahnstrecken in zwei Untersuchungsbereichen des östlichen Berliner Außenrings – Schlussbericht“ im Auftrag der DB InfraGO AG nach Redaktion der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vom 29.01.2025 und auf die Freigabe von 65 Mio. € durch den Bundesverkehrsminister für die weitere Planung und Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen am östlichen Berliner Außenring (BAR) am 29.01.2026.
Frage 1:
Wie könnte nach der erfolgten Freigabe der Finanzmittel der #Zeitablauf für den Bau der Lärmschutzmaßnahmen am Berliner Außenring (#BAR) aussehen? Wird für die Maßnahmen ein planrechtliches Verfahren notwendig?
Frage 1: Inwieweit wird eine #Elektrifizierung der #Ostbahn bei den derzeit für Sommer und Herbst 2021 geplanten Baumaßnahmen berücksichtigt? Frage 2: Inwiefern sind die #Brückenbauarbeiten (Höhe, Dimensionierung etc.) darauf abgestimmt? Frage 3: Inwiefern werden bereits die technischen Voraussetzungen für die Elektrifizierung im Rahmen der #Baumaßnahmen geschaffen? Antwort zu 1 bis 3: Die DB AG führt hierzu aus: „Es werden keine Baumaßnahmen insbesondere Brückenbauarbeiten im Sommer und Herbst 2021 im Land Berlin von der DB Netz AG durchgeführt, die Auswirkungen auf eine spätere Elektrifizierung der Ostbahn haben. Allgemein wird eine Elektrifizierung der Ostbahn bei der Planung von Maßnahmen bislang nicht explizit berücksichtigt, da hierzu kein Planungsauftrag und keine #Finanzierungsvereinbarung vorliegen.“ 2 Seitens des Landes Berlin werden unabhängig vom Vorliegen eines konkreten Planungsauftrages durch den für die Bahnplanung verantwortlichen Bereich in der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung im Rahmen der Planung und Abstimmung von anstehenden Baumaßnahmen an der Strecke und tangierenden Anlagen die grundsätzlichen Anforderungen für einen zweigleisigen elektrifizierten Ausbau der Strecke eingebracht, damit der vorgesehene Streckenausbau nicht verbaut wird. Frage 4: Inwiefern profitiert das Vorhaben der Elektrifizierung der RB 26 vom Gesetz zur Investitionsbeschleunigung? Antwort zu 4: Die DB AG führt dazu aus: „Das im Dezember 2020 in Kraft getretene #Investitionsbeschleunigungsgesetz hat das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren u. a. im Schieneninfrastrukturbereich zu beschleunigen. Hierfür wurden mehrere Einzelmaßnahmen insbesondere vom Erfordernis einer Planfeststellung oder Plangenehmigung befreit, sofern keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 18 Allgemeines Eisenbahngesetz – AEG). Eine dieser Einzelmaßnahmen stellt die Ausstattung einer Bahnstrecke mit einer Oberleitung dar. Die Regelungen des Landesrechts (z. B. Wasserrecht, Artenschutz) sowie private Belange (Grundstücksinanspruchnahme, Schall und Erschütterungen) sind weiterhin zu beachten. Hieraus resultiert, dass bei einer Infrastrukturmaßnahme, welche mit einer Erhöhung der Streckengeschwindigkeit oder einer Änderung des möglichen Betriebsprogrammes einhergeht, weiterhin von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens auszugehen ist. Folglich ist nach aktuellem Stand nur bei reinen Elektrifizierungsmaßnahmen, die ohne die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit oder die Änderung des möglichen Betriebsprogrammes durchgeführt werden, eine beschleunigte Planung und Genehmigung möglich. Für den konkreten Fall der Elektrifizierung der Ostbahn trifft dies voraussichtlich nicht zu, da wir zur Sicherung einer marktgerechten Infrastruktur die Verbindung der Elektrifizierung mit begleitenden, kapazitätssteigernden Maßnahmen anstreben würden (z. B. eine Geschwindigkeitserhöhung oder Herstellung einer Zweigleisigkeit).“ Frage 5: Seit wann stehen zusätzliche Mittel aus dem GVFG zur Verfügung und ab wann wurden welche Versuche seitens des Senats unternommen, um die Elektrifizierung der Ostbahn im Rahmen der Mittel aus dem GVFG zu finanzieren? Antwort zu 5: Im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) stehen seit 2020 zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Bei der Ostbahn handelt es sich um eine internationale Schienenverbindung. Daher ist aus Sicht der Länder Berlin und Brandenburg der vorgesehene Streckenausbau als Maßnahme in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufzunehmen. Die Anmeldung ist durch beide 3 Länder in der Vergangenheit bereits erfolgt. Auch bei der nächsten Fortschreibung des BVWP werden die Länder daher diese Maßnahme einbringen. Berlin, den 01.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz