Straßenverkehr: Ausbau der Hauptstraße von Markgrafendamm bis Karlshorster Straße beginnt, aus Senat

www.berlin.de Die #Hauptstraße verbindet die Bezirke Friedrichshain/Kreuzberg und Lichtenberg und wird zwischen #Markgrafendamm und #Karlshorster Straße auf 4 #Fahrstreifen ausgebaut und durch straßenbegleitende #Baumpflanzungen ergänzt. Damit sollen die bestehenden verkehrlichen #Engpässe in diesem Bereich beseitigt und das Entwicklungsgebiet Rummelsburger Bucht besser erschlossen werden. Die #Bauarbeiten beginnen am 21.09.2015 mit der Herstellung von Provisorien zur Verkehrsführung für die 1. Bauphase. Dafür sind noch keine geänderten Verkehrsführungen notwendig. Mit der Einrichtung und Inbetriebnahme der Verkehrsführung ab 05.10.2015 beginnen dann die eigentlichen Straßenbauarbeiten. Die Hauptstraße wird als 4-streifige Hauptverkehrsstraße mit einem Mittelstreifen ausgebaut. Die Straße wird mit zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen zuzüglich Radfahrstreifen angelegt. Für die Fußgänger sind beidseitig 3 m breite Gehwege vorgesehen. Im Bereich Kynaststraße bis Karlshorster Straße wird es einseitig Parktaschen geben. Auf beiden Straßenseiten werden dort insgesamt 30 Bäume gepflanzt. Am Knotenpunkt Hauptstraße / Kynaststraße wird eine neue Lichtsignalanlage errichtet und die Lichtsignalanlage an der Karlshorster Straße wird dem neuen Querschnitt angepasst. Auch erhält die Hauptstraße eine vollständig neue Beleuchtungsanlage. Im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme werden umfangreiche Leitungsbauarbeiten durchgeführt. Um verkehrlichen Auswirkungen auf die angrenzenden Straßen bzw. Kreuzungen während der Bauzeit zu reduzieren, wird die Baumaßnahme in drei Bauabschnitte unterteilt: 1. Bauphase: Bau der südlichen Richtungsfahrbahn mit Leitungsbau zwischen Markgrafendamm und Karlshorster Straße. Der Verkehr wird mit jeweils einer Fahrspur je Richtung über die verbleibende nördliche Fahrbahnseite geführt. Die Fußgänger werden auf den nördlichen Gehweg geführt. Die Radfahrer müssen die jeweiligen Fahrspuren mitbenutzen. 2. Bauphase: Bau der nördlichen Richtungsfahrbahn mit Leitungsbau zwischen Markgrafendamm und Karlshorster Straße. Der Verkehr wird analog der 1. Bauphase auf der dann fertigen südlichen Fahrbahn geführt. 3. Bauphase: Rückbau von Provisorien an der Karlshorster Straße und am Markgrafendamm. Demontage der Leitungsbrücke an der Kynaststraße. Neubau der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Hauptstraße / Kynaststraße. Die Fußgänger können die Gehwege auf beiden Straßenseiten benutzen, die Radfahrer werden auf den jeweiligen Richtungsfahrbahnen geführt. Die Kynaststraße wird voll gesperrt. Für alle 3 Bauphasen wird der Busverkehr soweit wie möglich aufrechterhalten. Änderungen an Linienführungen werden, in Zusammenarbeit mit der BVG, jeweils zeitnah veröffentlicht. Zielstellung ist der Abschluss der Arbeiten und damit die Gesamtfertigstellung der Hauptstraße im Sommer 2018. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 4 Mio. Euro und werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt getragen. Für die weiteren einzurichtenden Bauphasen erfolgt jeweils eine gesonderte Mitteilung mit Angaben zur Verkehrsführung.Bilder: Ausbau der Hauptstraße von Markgrafendamm bis Karlshorster Straße Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
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Straßenverkehr: Weiterer Ausbau der A10 geplant – Nördlicher Berliner Ring soll sechs Fahrstreifen bekommen, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2015/07/strasseninvestitionsprogramm-bundesregierung-a10-ausbau.html Vom neuen Programm der Bundesregierung zur #Sanierung #maroder #Straßen und Brücken wird auch Brandenburg profitieren. Die Autobahn 10 #nördlicher #Berliner #Ring soll von der Landesgrenze Berlin-Brandenburg, in der Höhe von Neu-Buch, bis zum Kreuz Barnim auf #sechs #Fahrstreifen ausgebaut werden. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat am Montag das neue Straßen-Investitionsprogramm freigegeben. Von dem milliardenschweren Programm der Bundesregierung zur Sanierung maroder Straßen und Brücken soll auch das Land Brandenburg profitieren. Denn wie das Potsdamer Infrastrukturministerium am Montag mitteilte, soll die Autobahn 10 nördlicher Berliner Ring von der Landesgrenze Berlin-Brandenburg (etwa in Höhe von Neu-Buch) bis zum Kreuz Barnim auf sechs Fahrstreifen ausgebaut werden. Der Streckenabschnitt vervollständige den Ausbau des gesamten nördlichen Berliner Rings, heißt es vom Ministerium. Der Bund hatte in diesem Jahr bereits das Vergabeverfahren für den Ausbau des Abschnitts der A 24 Kremmen-Neuruppin und der A 10 Dreieck Havelland bis Dreieck …
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Straßenverkehr: Hauptstraße am Bahnhof Ostkreuz wird ausgebaut, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article136385621/Hauptstrasse-am-Bahnhof-Ostkreuz-wird-ausgebaut.html Die #Hauptstraße wird zwischen #Markgrafendamm und #Karlshorster Straße ausgebaut. Die bislang zweispurige, 600 Meter lange Strecke, die am Bahnhof #Ostkreuz vorbeiführt, werde vier #Fahrstreifen mit je drei Metern Breite und Radstreifen von je 1,85 Meter bekommen, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit. Die Pläne liegen bis zum26. Januar in der Behörde, Am Köllnischen Park 3, aus (Tel. 9025-1552). Wenn bis zum …

Straßenverkehr: Sperrung von Autobahntunneln in Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft mussten die Berliner #Autobahntunnel wegen a) #Unfällen, b) hohem #Verkehrsaufkommen und c) aus anderen #Gründen in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 #gesperrt werden bzw. wie oft wur-den einzelne #Fahrstreifen und #Zufahrten #beschränkt? Frage 2: Welche Fahrtrichtung in den jeweiligen Tun-neln war davon in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 wie oft betroffen und wie lange dauerten diese Sperrungen? Antwort zu 1 und 2: Anzahl und Art der Sperrungen können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Die Dauer der Sperrungen wird in der Verkehrsrege-lungszentrale nicht erfasst. Frage 3: Gibt es bestimmte Wochentage und Tages-zeiten, in denen sich die Sperrungen oder Zufahrtsbe-schränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten sind dies in welcher Fahrtrichtung? Antwort zu 3: Sperrungen und Zufahrtsbeschränkun-gen werden überwiegend an den Werktagen Montag bis Freitag geschaltet. Die Sperrung der beiden Tunnel Rudower Höhe (TRH) und Alt-Glienicke (TAG) auf der Bundesautobahn (BAB) A 113 weisen keine signifikante tageszeitliche Ausprägung auf. Die einzelnen Sperrungen der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee und des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) in Fahrtrichtung West mussten mehrheitlich in den Morgenspitzenstunden durchgeführt werden. Bei sonsti-gen Spursperrungen in beiden Fahrtrichtungen ist keine tageszeitliche Ausprägung erkennbar. Die Sperrung der beiden Tunnel Tegel Ortskern (TTO) und Flughafen Tegel (TFT) auf der BAB A 111 und der Zufahrten Antonienstraße und Siemensdamm in Fahrtrichtung Süd mussten mehrheitlich in den Morgen-spitzenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Spur-sperrungen in beiden Fahrtrichtungen ist keine tageszeitli-che Ausprägung erkennbar. Frage 4: Welche Auswirkungen haben diese Sperrun-gen auf das umliegende Straßennetz? Welche Straßen sind davon besonders betroffen? Antwort zu 4: Das Verkehrsaufkommen der Berliner Stadtautobahn kann bei einer Sperrung einer oder beider Fahrtrichtungen nicht vollständig durch das umliegende Stadtstraßennetz aufgenommen werden. Obwohl die Ver-kehrsregelungszentrale bei Ableitungen und Umleitungen extra dafür konzipierte Signalpläne an den Lichtsignalan-lagen schaltet und Verkehrsinformationen per TMC1- 1 Traffic Message Channel Verfahren (für Radiosender/Navigationsgeräte) über die Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst sowie über die Verkehrsinformationszentrale (Informationsta-feln, Internet) veröffentlicht, sind die Straßen-abschnitte überdurchschnittlich stark belastet, so dass sich der Ver-kehrsfluss deutlich schlechter darstellt als an Tagen ohne Autobahnsperrung. Bei einer Sperrung des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) wird der Verkehr durch Wechselwegweisung an den ent-sprechenden Anschlussstellen Späthstraße bei Sperrung Fahrtrichtung Nord bzw. an der der Anschlussstelle Gra-destraße bei Sperrung Fahrtrichtung Süd abgeleitet. Die Umleitungstrecke verläuft südlich des TOB über Grade-straße – Blaschkowallee – Späthstraße. Die Lichtsignalan-lagen sind mit Umleitungsprogrammen ausgestattet, die eine etwa 20% höhere Leistungsfähigkeit zu Lasten des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) und der Abbiegerinnen und Abbieger aufweisen. Bei einer Sperrung des Tunnels Flughafen Tegel (TFT) wird der Verkehr durch Wechselwegweisung an der Anschlussstelle Kurt-Schumacher-Damm (ehemalige BAB A 105) abgeleitet und über den Kurt-Schumacher-Damm wieder auf die BAB A 111 geführt. Die Lichtsig-nalanlagen sind dafür mit einem gesonderten Signal-zeitenplan versorgt. Bei einer Sperrung des Tunnels Tegel Ortskern (TTO) wird der Verkehr in Fahrtrichtung Nord durch Wechsel-wegweisung an der Anschlussstelle Holzhauser Straße abgeleitet und über die Holzhauser Straße – Berliner Straße – Waidmannsluster Damm – Autobahn-Schnitt-stelle (AS) Waidmannsluster Damm wieder auf die BAB A 111 geführt. Die Umleitung in Fahrtrichtung Süd er-folgt auf der gleichen Strecke in gegenläufiger Richtung. Auch hier sind die Lichtsignalanlagen mit einem geson-derten Signalzeitenplan versorgt. Frage 5: Werden Umleitungsstrecken ausgewiesen? Wenn ja, über welche Straßen verlaufen die Umleitungs-strecken? Antwort zu 5: Ja, und zwar wie folgt: Umleitung Tunnel Tegel Ortskern (TTO): Bedarfsumleitung U1/2 über AS Waidmannsluster Damm – Waidmannsluster Damm – Berliner Str. – Holzhauser Str. – AS Holzhauser Str. Umleitung Tunnel Flughafen Tegel (TFT): Bedarfsumleitung U 10/11 über ehemalige BAB A 105 – Kurt-Schumacher-Damm Umleitung Tunnel Ortsteil Britz (TOB): Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr. Tunnel Rudower Höhe (TRH) und Tunnel Alt-Glinicke (TAG): Bedarfsumleitung U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A 117 Frage 6: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 17/ 10920 hatte der Senat auf Gespräche mit dem Bundesver-kehrsministerium über die Aufnahme von „stadtverkehrs-relevante Anforderungen und Regelungen“ in die Richtli-nie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentun-neln (RABT 2006) hingewiesen. Welche konkreten „stadtverkehrsrelevante Anforderungen und Regelungen“ sind dabei angesprochen worden und welches Ergebnis hatten diese Gespräche? Welche Veränderungen an der RABT sind erzielt worden und welche Auswirkungen haben diese auf die Regulierung des Verkehrs in den Berliner Straßentunneln? Antwort zu 6: Die Verkehrssituation in Berlin ist in der Arbeitsgruppe für die Fortschreibung der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) ausführlich diskutiert worden, sie wird in den Abwägungsprozess für verkehrliche und sicherheitstech-nische Maßnahmen einfließen. Die Arbeitsgruppe hat zurzeit noch keinen Bericht vorgelegt, sodass Auswirkun-gen einer neuen RABT noch nicht abgeschätzt werden können. Berlin, den 27. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)