Fahrpersonal bei der BVG, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis
beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen
Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die
von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurden. Sie wird nachfolgend wiedergegeben.

1. Stimmen die Medienberichte, wonach der Senat
sich dafür einsetzt, dass die BVG #Rentner als #Fahrpersonale
einstellt?
Zu 1.: Zu den Aufgaben der BVG AöR zählt die
Durchführung von straßen- und schienengebundenem
öffentlichem Personennahverkehr mit Omnibussen, Stra-
ßenbahnen und U-Bahnen, um den Daseinsvorsorgeauftrag
des Landes Berlin zur Aufrechterhaltung der Mobilität
der Bevölkerung zu sichern. Im Rahmen seiner operativen
Entscheidungshoheit legt das Unternehmen selbst
fest, wie es den Auftrag erfüllt.

2. Falls ja, wie garantiert der Senat für die Sicherheit
der Fahrgäste (Personenbeförderung) bei Rentnern als
Fahrpersonale?
Zu 2.: Derzeit werden neun ehemalige BVGBeschäftigte,
die jetzt Rentner sind, im Fahrdienst der
Straßenbahn eingesetzt. Diese besitzen neben einer langjährigen
Berufserfahrung selbstverständlich gültige Fahrberechtigungen
und eine nachgewiesene Fahrdiensttauglichkeit.

3. Warum werden keine Menschen bzw. nicht genü-
gend Menschen #ausgebildet zu Fahrpersonalen für die
BVG? Warum werden keine bzw. nicht ausreichend #Umschulungen
für Arbeitslose angeboten?
Zu 3.: Die BVG arbeitet intensiv mit der Agentur für
Arbeit zusammen (z. B. Schaltung von Ausschreibungen
über die Kanäle der Agentur für Arbeit, Finanzierung des
D-Führerscheins im Rahmen des Projektes Frauen ans
Steuer, Kontakt mit Agenturen außerhalb Berlin/ Brandenburg).
Es werden fortlaufend Fahrerausbildungen über
die Agentur für Arbeit durchgeführt. Die möglichen Teilnehmerzahlen
werden jedoch – mangels der Anzahl geeigneter
Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung
– nicht ausgeschöpft.
Im Zeitraum vom 01.01.2016 – 31.01.01.2017 sind für
den Bereich Omnibus insgesamt 1.123 Bewerbungen
eingegangen. Aus diesen konnten 363 Einstellungen vorgenommen
werden. Zudem stellt die BVG fertig ausgebildete
Fahrerinnen und Fahrer sowie Fahrerinnen und
Fahrer mit der Zugangsvoraussetzung LKW-Führerschein
mit einer verkürzten Ausbildung als Busfahrerin bzw.
Busfahrer ein.
Interessierten Frauen bietet die BVG AöR 2 x pro Jahr
30 Plätze für eine Fahrerinnenausbildung an. Diese können
jedoch nicht immer alle besetzt werden.

Berlin, den 28. März 2017
In Vertretung
Henner B u n d e
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2017)