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Aus der Sitzung des Senats am 8. Dezember 2015:
Das wettbewerbliche #Vergabeverfahren für das #Teilnetz #„Ring/Süd-Ost“ der #S-Bahn steht kurz vor dem Abschluss. Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Länder Berlin und Brandenburg den Zuschlag der #S-Bahn Berlin GmbH (S-Bahn) erteilen werden. Der förmliche Zuschlag erfolgt voraussichtlich am 21. Dezember 2015. An diesem Tag endet die #Einspruchsfrist der Bieter, die nicht erfolgreich waren. Erst nach Ablauf der genannten Frist können weitere Details vor allem mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen genannt werden.
Vor dem Hintergrund der S-Bahn-Krise in den Jahren 2009/10 war es Vorgabe des Senats, mit dem künftigen Verkehrsvertrag insbesondere die langfristige Zuverlässigkeit der künftigen Fahrzeuge wirksam abzusichern. Schlechte Leistung sollte konsequent sanktioniert werden und durch die Festlegung von Sozialstandards ein Wettbewerb zu Lasten der Beschäftigten ausgeschlossen werden. Mit dem neuen Vertrag werden diese Vorgaben erfüllt.
Der künftige Verkehrsvertrag ist das Ergebnis umfassender und komplexer Verhandlungen. Die Anforderungen an die wachsende Stadt sind in dem neuen Vertrag für das Teilnetz Ring/Süd-Ost ebenfalls mit berücksichtigt, und zwar durch eine Steigerung der Fahrzeugkapazität um 20 Prozent.
Der Vertrag sichert den Einstieg in eine neue, zuverlässige Fahrzeuggeneration für den Berliner S-Bahn-Ring. Bei den Neufahrzeugen handelt es sich aufgrund der historisch bedingten technischen Rahmenbedingungen des Berliner S-Bahn-Netzes um Spezialfahrzeuge, die nur im Berliner S-Bahn-Netz zum Einsatz kommen können. Die S-Bahn wird verpflichtet, die für den Betrieb erforderlichen 191 Neufahrzeuge (Zwei-Wagen-Einheiten) zu beschaffen und nachhaltig instand zu halten.
Die neuen Fahrzeuge werden sich durch eine Reihe von Eigenschaften auszeichnen, die eine dauerhaft hohe Qualität für alle Fahrgäste sicherstellen:
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Die Fahrzeuge werden barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. Sie werden u.a. mit Vorrichtungen zur Spaltverringerung an Bahnsteigen, Außenlautsprechern an Türen, moderner Innengestaltung, Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, ausreichend dimensionierten Mehrzweckabteilen mit vier Rollstuhlplätzen pro Halb- und zwei Rollstuhlplätzen pro Viertelzug und Haltevorrichtungen für Fahrgäste unterschiedlicher Körpergrößen ausgestattet sein.
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Die Fahrgastinformation (optisch/akustisch) in den Fahrzeugen wird deutlich verbessert. Echtzeit-Informationen zu den nächsten Anschlussmöglichkeiten, Störungen und Haltestellen werden bereitgestellt.
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Zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit der Fahrgäste werden rund 80 Prozent der Triebzugeinheiten durchgängig begehbare Halbzüge mit Sichtachse sein. Der Innenraum der Neufahrzeuge wird videoüberwacht. Die einzurichtende Sicherheitszentrale kann sich bei Bedarf auf die Videokameras aufschalten. Fahrgäste können zudem über mobile Endgeräte einen stillen Service- und Fahrgastruf absenden und damit Service- oder Sicherheitspersonal direkt in den Wagen rufen.
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Die Fahrzeuge sind klimatisiert. Die Vorgaben für die Klimaanlagen berücksichtigen dabei die hiesigen klimatischen Verhältnisse und die verkehrlichen Bedingungen eines Massenverkehrsmittels im Stadt- und Vorortverkehr.
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Die Fahrzeuge werden nach den Grundsätzen lärmarmer Gestaltung gemäß Stand der Technik konstruiert und unterschreiten z.T. die Vorgabewerte der europaweit gültigen technischen Spezifikationen zur Lärmentwicklung bei Schienenfahrzeugen.
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Der Betrieb auf dem Netz wird – entsprechend der sukzessiven Auslieferung der Neufahrzeuge – stufenweise aufgenommen:
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01. Januar 2021: S47 (Spindlersfeld – Tempelhof/Südkreuz (– Bundesplatz))
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01. Juli 2022: S46 (Königs Wusterhausen – Hauptbahnhof)
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14. Oktober 2022: S8 ((Wildau –) Grünau – Hohen Neuendorf)
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14. April 2023 + 13. Oktober 2023: zweistufige Inbetriebnahme der Ringbahn (S41/S42).
Der Verkehrsvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab dem Jahr 2021 und ist als Bruttovertrag ausgestaltet. Die Fahrgelderlöse stehen den Ländern Berlin und Brandenburg zu und reduzieren unmittelbar den zu zahlenden Zuschuss. Die Länder werden somit künftig direkt von den Chancen der Nachfrageentwicklung profitieren, allerdings auch deren Risiken tragen.
Die S-Bahn hat bei der Erbringung der Verkehrsleistung eine kontinuierlich hohe Qualität zu gewährleisten. Die Qualität des S-Bahn-Betriebes ist eng verbunden mit der dauerhaften Qualität der Fahrzeuge. Diese müssen daher besonders hohe Anforderungen an die Langlebigkeit (30-jährige Einsatzdauer als Maßgabe) erfüllen. Die S-Bahn verpflichtet sich im Rahmen eines Langlebigkeitskonzepts die nachhaltige Instandhaltung der Fahrzeuge umfassend zu dokumentieren. Die Umsetzung der Vorgaben des Langlebigkeitskonzepts wird mit Beginn der Vertragslaufzeit kontinuierlich durch eine Controlling-Gruppe begleitet, in der jede Vertragspartei vertreten ist.
Die Nichteinhaltung von Vertragspflichten wird mit wirksamen finanziellen Abzügen sanktioniert. Darüber hinaus sind gravierende Vertragsverstöße mit Vertragsstrafen belegt. Schließlich haben die Länder im Falle langanhaltender, einschneidender Leistungsstörungen das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall ebenso wie am regulären Vertragsende ist die S-Bahn verpflichtet, den Ländern bzw. einem von den Ländern beauftragten Vertragspartner die Fahrzeuge für den Einsatz in einem Folgevertrag gegen Zahlung eines festgelegten Kaufpreises zu übergeben.
Rückfragen: Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: (030) 9025-1090
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