Straßenverkehr: Wuhletalbrücke (B158) in Marzahn III, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wurden die haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen bereits geschaffen, die einen #Abriss der
#Wuhletalbrücke noch im Jahr 2021 ermöglichen?
a) Falls nein, wann soll dies der Fall sein?
Antwort zu 1:
Da die Maßnahme nicht Bestandteil des Haushaltsplan 2021 ist, muss eine Zustimmung
des Hauptausschusses erfolgen. Die Antragsstellung soll Anfang des 2. Quartals erfolgen,
um die haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen zum Abriss der Wuhletalbrücke ab Ende
2021 zu schaffen.
Die #Vorplanungsunterlagen zum Abbruch und Neubau liegen vor.
Frage 2:
Wann soll der Abriss konkret erfolgen?
Frage 3:
Sofern der Abriss noch im Jahr 2021 erfolgt: Wann könnte in diesem Fall die #Sanierung frühestmöglich
beginnen und wann abgeschlossen sein?
Antwort zu 2 und 3:
Ein Baubeginn zum Ersatzneubau der Wuhletalbrücke in Berlin-Marzahn soll nach dem
erfolgten Abriss im II. Quartal 2022 erfolgen. Die Bauzeit wird mit 2,5 Jahren angesetzt, so
dass die #Baumaßnahme ab 2025 vollständig abgeschlossen und die neue Brücke für den
Verkehr freigegeben werden kann.
2
Frage 4:
Sofern der Abriss der #Bestandsbrücke erst 2022 erfolgt: Wann könnte in diesem Fall die Sanierung
frühestmöglich beginnen und wann abgeschlossen sein?
Antwort zu 4:
Ein Beginn des Ersatzneubaus ist noch im Jahr 2022 vorgesehen, so dass unabhängig von
einem Abriss der Bestandsbrücke in 2022 die Baumaßnahme ab 2025 abgeschlossen sein
sollte.
Frage 5:
Welche #Lärmschutzmaßnahmen während des Bauprozesses und im Anschluss des Bauprozesses sind für
die Anlieger geplant?
Antwort zu 5:
Während der Baudurchführung werden bundes- und landesrechtliche Vorschriften zum
Schutz gegen Baulärm berücksichtigt.
Berlin, den 24.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Sanierung Wuhletalbrücke, aus Senat

Klicke, um auf S18-25816.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:

Wie ist der Stand der Sanierung der #Wuhletalbrücke (#B158) in #Marzahn?

Antwort zu 1:

Ein #Baubeginn zum #Ersatzneubau der Wuhletalbrücke in Berlin-Marzahn wird Ende 2021, beginnend mit dem #Abriss der Brücke, angestrebt. Die Bauzeit wird mit 4 Jahren angesetzt, so dass 2026/2027 die Baumaßnahme vollständig abgeschlossen sein sollte.

Frage 2:

Wie ist der Stand der Planungen und Durchführung für den Abriss der Bestandsbrücken?

Antwort zu 2:

Ein Rückbau bzw. Abriss der #Bestandsbrücke soll nach jetzigem Planungsstand Ende 2021 beginnen. Die Vorplanungsunterlagen zum Abbruch und Neubau liegen vor.

Frage 3:

Welche finanziellen Mittel werden dafür benötigt?

Antwort zu 3:

Abriss und Neubau der Wuhletalbrücke sind mit einem Projektvolumen von 15 Mio. Euro in der Investitionsplanung angemeldet.

Frage 4:

Welche Finanzierungstranchen stehen für dieses Vorhaben derzeit zur Verfügung?

Antwort zu 4:

Die geplanten Finanzierungstranchen setzen sich für die kommenden Jahre wie folgt zusammen:

Haushaltsjahr Betrag in Euro
2022 1.000.000
2023 500.000
2024 3.000.000
2025 3.500.000
2026 4.000.000
2027 3.000.000
Gesamtsumme 15.000.000

Es ist vorgesehen, diese Raten zum Doppelhaushalt 2022/2023 und zur Finanzplanung 2021 bis 2025 anzumelden.

Frage 5:

Bei welchen für 2020 vorgesehenen #Brückenbaumaßnahmen wurden die jeweiligen dafür bereitstehenden Mittel nicht oder nicht in vollständiger Höhe abgerufen (bitte auflisten, nach Vorhaben und Unterauslastung)?

Antwort zu 5:

Vorhaben Haushaltsansatz 2020 Unterauslastung                   (bezogen auf IST-Ausgabe, derzeitiger Stand 14.12.2020) Begründung
  Beträge in T€  
     
Neubau der Nord- und Südseite der Brücke #Am Bahndamm über die #Wuhle in Treptow- Köpenick 50,0 47,1 Verschiebung der Maßnahme aufgrund eines erforderlichen Planrechtsverfahrens
Neubau der Südlichen #Blumberger Damm Brücke über #Gleisanlagen im Zuge des Blumberger Damms in Marzahn-Hellersdorf 250,0 250,0 Bauvorhaben startet aufgrund von erforderlichen Sperrpausen der Bahn im 2.Q 2021
Neubau der #Moltkebrücke im Zuge der #Enzianstraße über Bahnanlagen in Steglitz- Zehlendorf 500,0 173,0 Die Baumaßnahme kann aufgrund der Komplexität und der hierzu notwendigen Abstimmungen voraussichtlich erst im Jahr 2022 baulich begonnen werden.
Neubau der #Schmöckwitzwerder Fußgängerbrücke über den #Oder-Spree-Kanal 800,0 666,0 Baubeginn erfolgt aufgrund umfangreicher Abstimmungen zum

 

      Naturschutz- und Wasserschutzgebiet im Jahr 2021
Neubau der Fußgängerbrücke #Waldbacher-Weg-Brücke über Bahnanlagen in Marzahn-Hellersdorf 2.200,0 300,0 Baumaßnahme ist baulich abgeschlossen. Es sind nur noch Restleistungen erforderlich.
Neubau der Neuen #Fahlenbergbrücke über den #Gosener Kanal im Zuge der Gosener Landstraße in Treptow- Köpenick 2.000,0 1.774 Baubeginn erfolgt aufgrund umfangreicher Abstimmungen zum Naturschutz- und Wasserschutzgebiet im Jahr 2021

Frage 6:

Welche Brückenbaumaßnahmen sind für 2021 mit welchem Mittelumfang geplant?

Antwort zu 6:

Die Brückenbaumaßnahmen für das Haushaltsjahr 2021 können im aktuellen Haushaltsplan für 2020/2021 eingesehen werden. Insbesondere werden die folgenden Maßnahmen im Jahr 2021 baulich begonnen:

Neubau der südlichen Blumberger Damm Brücke (17, 9 Mio. €) Neubau der Fußgängerbrücke Schmöckwitzwerder (2,7 Mio. €) Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke (5,7 Mio. €)

Frage 7:

In welchem Umfang kann die Sanierung der Wuhletalbrücke beschleunigt werden, sofern der Abriss der Bestandsbrücke spätestens in 2021 erfolgt?

Antwort zu 7:

Für die Vergabe der Bauleistungen muss mit einer Zeitspanne von ca. 8 Monaten gerechnet werden. Diese Verfahrensschritte (Veröffentlichung, Zeitraum für Bieter zur Angebotsabgabe, Prüfung der Angebote, Zuschlagserteilung) sind auf Grundlage der Vorgaben aus dem Vergaberecht gesetzlich vorgeschrieben und entsprechend zeitlich nicht zu verkürzen.

Hinzu treten sehr herausfordernde baulich-technische Randbedingungen aus dem Bauen im Bestand, Bauen unter beengten Platzverhältnissen, Bauen mit einer Vielzahl an Beteiligten, Bauen unter Beachtung neuer Regelwerke und Anforderungen, Bauen unter Beibehaltung bestehender Planrechtsgrundlagen, die hier darüber hinaus zu berücksichtigen sind.

Vor diesem Hintergrund werden aktuell zu einer früheren Umsetzung der Maßnahme keine Möglichkeiten gesehen.

Frage 8:

Welche Auswirkungen auf den Zeitplan hätte eine Verschiebung des Abrisses auf 2022?

Antwort zu 8:

Eine Verschiebung des Abrisses würde auch den Neubau der Wuhletalbrücke verschieben.

Frage 9:

Welche Auswirkungen hätte dies auf die Gesamtkosten des Vorhabens?

Antwort zu 9:

Die kostenmäßige Auswirkung aufgrund einer Verschiebung lässt sich nicht abschließend beziffern. Es wäre auf Grund der Baupreisentwicklung von einer Kostensteigerung auszugehen.

Berlin, den 22.12.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz