Ersatzneubau Schönhauser Allee-Brücke – wie laut wird es für die Anwohnenden?, aus Senat

01.09.2026

Frage 1:

Zu welchen #Tages- und #Nachtzeiten werden die #Bauarbeiten an der #Schönhauser Allee #Brücke stattfinden?

Frage 4:

Welche konkreten Arbeiten sind zwischen 20:00 und 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen vorgesehen, wie viele #Nächte beziehungsweise #Wochenenden betrifft das voraussichtlich, und für welche Arbeiten werden #Ausnahmegenehmigungen beantragt?

Frage 9:

Wie viele Tage und Nächte mit besonders hoher #Lärmbelastung sind insgesamt über die gesamte Bauzeit zu erwarten, und gibt es hierfür einen verbindlichen Bauzeitenplan, aus dem die betroffenen Zeiträume hervorgehen?

Antwort zu 1, 4 und 9:

Die Fragen 1, 4 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Gesamtbauvorhaben gliedert sich in mehrere Baulose, Bauphasen und Bauabschnitte, welche unterschiedliche bautechnologische und baulogistische Unterschiede aufweisen können. Die Bauarbeiten sollen grundsätzlich an den Werktagen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr durchgeführt werden. Einzelne Bauarbeiten müssen auch an Sonn- und Feiertagen sowie im #24- Stundenbetrieb ausgeführt werden, welche auf Grundlage von Ausnahmegenehmigungen zum Lärmschutz erfolgen. Die abschließende Bauablaufplanung ist noch nicht erfolgt, obliegt unter Einhaltung der gesetzlichen und bauvertraglichen Randbedingungen dem jeweiligen Auftragnehmer. Es kann davon ausgegangen werden, dass für die abschnittsbezogenen Bauarbeiten zum #Rückbau der #Bestandsbrücke, zur Herstellung der #Bohrpfahlgründung und zur #Montage der neuen #Brückenträger sowie zu den #bahnspezifischen Leistungen entsprechende Ausnahmegenehmigungen beantragt werden müssen.

Frage 2:

Welche Geräuschkulisse erwartet der Senat bei den Bauarbeiten? (Angabe in Dezibel)

Frage 3:

Welche maximalen Lärmpegel werden an den nächstgelegenen Wohngebäuden während der einzelnen Bauphasen prognostiziert – insbesondere beim Abriss der bestehenden Brücke und bei den Gründungsarbeiten?

Antwort zu 2 und 3:

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Konkrete Angaben zu den Lärmemissionen ergeben sich aus dem jeweiligen Geräte- und Maschineneinsatz des Auftragnehmers, welcher zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet wird.

Frage 5:

Welche besonders lärmintensiven Maschinen und Verfahren – beispielsweise Abbruchgeräte, Hydraulikhämmer, Bohrgeräte oder Schneidgeräte – werden eingesetzt, und welche Alternativen mit geringerer Lärmbelastung wurden geprüft?

Antwort zu 5:

Der Einsatz lärmintensiver Maschinen und Verfahren ist für einzelne Bauarbeiten erforderlich und richtet sich nach den jeweiligen baulichen und örtlichen Gegebenheiten. Bei deren Auswahl werden die Anforderungen an die Minderung von Baulärm berücksichtigt. Die Ausschreibungsunterlagen enthalten entsprechende Vorgaben zum Einsatz #lärmarmer #Bauverfahren und Baumaschinen.

Frage 6:

Welche Bauarbeiten müssen aufgrund von #Bahn-Sperrpausen zwingend nachts oder am Wochenende durchgeführt werden, und wurde geprüft, ob längere Sperrpausen die Zahl der besonders belastenden Nächte reduzieren könnten?

Antwort zu 6:

Die erforderlichen Sperrpausen der #Gleisanlagen werden unter Berücksichtigung der betrieblichen, baulichen und sicherheitstechnischen Randbedingungen angemeldet, abgestimmt und genehmigt. Dabei werden die zeitliche Einordnung und die erforderliche Dauer der Sperrpausen bewertet und abgewogen.

Frage 7:

Welche #Lärmschutzwände, #Einhausungen oder sonstigen #Abschirmungen sind entlang der Baustelle vorgesehen, an welchen Stellen werden sie aufgestellt und welche nachweisbare Lärmminderung wird dadurch erwartet?

Antwort zu 7:

Aufgrund der dicht bebauten innerstädtischen Lage und der beengten Platzverhältnisse sind die Möglichkeiten im Baustellenbereich begrenzt. Entsprechende Maßnahmen kommen dort in Betracht, wo sie unter Berücksichtigung der örtlichen und baubetrieblichen Randbedingungen möglich sind. Die abschließende Bauablaufplanung und die damit erforderlichen Maßnahmen obliegt unter Einhaltung der gesetzlichen und bauvertraglichen Randbedingungen dem jeweiligen Auftragnehmer.

Frage 8:

Welche #Erschütterungen werden durch den #Brückenabriss, #Bohrungen und #Gründungsarbeiten erwartet, und welche Messungen werden an den umliegenden Gebäuden durchgeführt, um Schäden oder unzulässige Belastungen frühzeitig zu erkennen?

Antwort zu 8:

Die maximalen Erschütterungen werden beim Brückenrückbau erwartet. Für die #Spezialtiefbauarbeiten wurden Bauverfahren ausgewählt, welche als erschütterungsarm einzustufen sind. Während der gesamten Baumaßnahme sind #Erschütterungsmessungen an den umliegenden Gebäuden und angrenzenden Bebauungen vorgesehen. Des Weiteren erfolgen parallel dazu #geodätische Messungen, um Bewegungen der angrenzenden Bebauung festzustellen. Über vorab definierte Grenz- und Alarmwerte wird somit ein Sicherheitsniveau hergestellt, dass rechtzeitiges Eingreifen beim Erreichen der Warn- und Alarmwerte ermöglicht.

Frage 10:

Wer ist während der Bauzeit die konkret zuständige Ansprechperson für Lärm- und Erschütterungsbeschwerden, wie schnell müssen Beschwerden bearbeitet werden und welche verbindliche Reaktion erfolgt bei wiederholten Überschreitungen?

Antwort zu 10:

Während der Baumaßnahme wird es eine zentrale Ansprechperson für die Öffentlichkeit, insbesondere für die unmittelbare Anwohnerschaft geben, welcher u.a. die Hinweise zu Lärm- und Erschütterungsvorkommnisse aufnimmt und an die jeweiligen Ansprechpersonen der verschiedenen Projektbeteiligten weiterleitet. Der sogenannte „Brückenläufer“ wird per E-Mail und telefonisch erreichbar sein. Hinweise und Anregungen werden aufgenommen und entsprechend der Dringlichkeit abgearbeitet.

Frage 11:

Für die #M1 ist ein #Ersatzverkehr durch das Nordische Viertel geplant. Welche Route nimmt der Bus genau?

Frage 12:

Wo werden die #Ersatzhaltestellen eingerichtet?

Frage 13:

In welcher #Regelmäßigkeit soll der Ersatzverkehr der M1 durch das Nordische Viertel fahren?

Frage 14:

Werden ausschließlich #Elektrobusse eingesetzt? Falls nicht: Welche Fahrzeugtypen kommen zum Einsatz und welche zusätzlichen Belastungen durch Abgase und Motorenlärm entstehen dadurch für die Anwohner?

Frage 15:

Wie wird die #Sicherheit für #Fußgänger, #Radfahrer und insbesondere Kinder gewährleistet, wenn zusätzliche Busse durch die betroffenen Wohn- und Nebenstraßen fahren und neue Haltestellen eingerichtet werden?

Antwort zu 11, 12, 13, 14 und 15:

Die Fragen 11, 12, 13, 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Aufgrund eines IKT-Sicherheitsvorfalls ist zum Zeitpunkt der Beantwortung ein Zugriff auf die vorliegenden Projektdaten und der damit verbundene Austausch mit den Berliner Verkehrsbetrieben nur eingeschränkt möglich. Auf Grundlage der vorliegenden Informationen kann auf die Fragestellungen dahingehend geantwortet werden, dass erst mit der konkreten Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung auch die einzelnen Maßnahmen zu den Ersatzhaltestellen, zur Routenführung und zur Absicherung für den Fuß- und Radverkehr geprüft, abgestimmt und genehmigt werden. Der Einsatz des Schienenersatzverkehrs bezüglich der Antriebsart und der Taktung befindet sich noch in der Abstimmung.

Berlin, den 27.08.2026 In Vertretung

Arne Herz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26841.pdf