Straßenverkehr + Bus + S-Bahn: Verkehrssituation Pankow-Nord, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und
dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1:
Seit dem 24. April 2017 finden an der #Löffelbrücke in Berlin-Pankow Bauarbeiten statt. Die
Gesamtfertigstellung soll im I. Quartal 2020 erfolgen. Zusätzlich werden ab diesem Jahr die #B2 in Malchow
und die #A114 saniert. Wie stellt der Senat in diesem Zeitabschnitt sicher, dass ein bedarfsgerechter PKWVerkehrsfluss
trotz der #Baustellen gewährleistet wird?
Frage 2:
Welche konkreten Maßnahmen werden zur Aufrechterhaltung der #ÖPNV-Nutzung getroffen?
Antwort zu 1 und 2:
Auf der #Pasewalker Straße, der A 114 und der Dorfstraße sind während der dort
stattfindenden Baumaßnahmen folgende Verkehrsführungen geplant:
Der Neubau der Löffelbrücke erfolgt im Wesentlichen in drei Bauabschnitten, um die
Verkehrsführung während der Bauzeit für den KFZ-, Fußgänger-, Rad- und Tramverkehr
grundsätzlich aufrechterhalten zu können. Die alte Brücke wird in drei Teilabschnitten von
Osten nach Westen abgerissen und neu gebaut, wobei der Verkehr auf den jeweiligen
noch vorhandenen oder bereits neuen Bauwerksteilen überführt wird.
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Auf der A 114 wird der Verkehr während der Bauzeit grundsätzlich mit je einer Fahrspur
pro Richtung auf der Autobahn aufrechterhalten. Für die Bucher-Straßen-Brücke wird für
die Dauer der Bauzeit eine zweispurige Behelfsbrücke errichtet, die den Verkehr
aufnehmen kann. Vertiefende Konzepte der Verkehrsführung sowohl für den öffentlichen
Straßenverkehr als auch für den Baustellenverkehr befinden sich gegenwärtig in
Bearbeitung und Abstimmung. Dazu ist eine Leistungsfähigkeitsuntersuchung zu erstellen,
die u. a. das Ziel hat, ein Vorbehaltsstraßennetz zu definieren, auf dem dann keine
planbaren Baumaßnahmen stattfinden dürfen. Etwaige Anpassungen von
Lichtsignalanlagen zur Erhöhung der Verkehrsqualität werden ebenso untersucht.
Während der Bauzeit der Baumaßnahme B 2 wird der Verkehr in Richtung Süden durch
die Dorfstraße geleitet. Nach Norden muss über die Rennbahnstraße, Romain-RollandStraße,
Blankenburger Straße, Heinersdorfer Straße und zuletzt über den Blankenburger
Pflasterweg zurück zur B 2 gefahren werden. Die BVG fährt jedoch mit ihren Bussen
weiterhin auch in Richtung Norden durch die Dorfstraße.
Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bei allen geplanten Maßnahmen, in deren Vorbereitung wir
einbezogen waren und auch sind, achten wir selbstverständlich auf die Befahrbarkeit mit
dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und sorgen ggf. für Bevorrechtigungen an
Ampelanlagen, Busspuren etc.“
Frage 3:
Kann trotz der Bauarbeiten der Deutschen Bahn am #Karower Kreuz ein bedarfsgerechter ÖPNV in
Blankenburg angeboten werden?
Frage 4:
Wie werden die Fahrzeiten der Ersatzbusse minimiert und welche Verbindungen werden angeboten?
Antwort zu 3 und 4:
Baumaßnahmen auf Strecken des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gehen nahezu
immer auch mit Einschränkungen des Verkehrsangebotes einher. Die Minimierung dieser
Einschränkungen bzw. die Bereitstellung eines möglichst guten Ersatzangebotes ist Inhalt
von Abstimmungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, hier der #S-Bahn Berlin
GmbH, und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), der im Auftrag der Länder
Berlin und Brandenburg die Angebotsplanung und das Vertragsmanagement für die
Leistungen im SPNV übernimmt.
Darüber hinaus bestehen mit den Buslinien 150, 154 und 158, die während der
Unterbrechungen des S-Bahn-Verkehrs auch mit dem Schienenersatzverkehr durch
Umsteigemöglichkeiten verknüpft werden, die gewohnten Fahrtmöglichkeiten.
Neben den Bauarbeiten am Karower Kreuz werden im Jahr 2017 und den Folgejahren
zahlreiche weitere Arbeiten im Verlauf der Bahnstrecke Berlin-Bernau durchgeführt,
insbesondere an Brücken sowie der Aufbau einer Lärmschutzwand zwischen Blankenburg
und Pankow. Hierbei ergeben sich unterschiedliche Sperrzustände, die häufig nur wenige
Stunden in der abendlichen Schwachverkehrszeit, Zeiträume im Tagesverkehr
weitgehend außerhalb der Hauptverkehrszeit, zum Teil aber auch ganze Wochenenden
oder längere Zeiträume an Werktagen umfassen. Abhängig von Dauer und Umfang der
Einschränkungen erfolgen in unterschiedlichem Maße Vorabstimmungen zu den
Ersatzkonzepten. Insbesondere bei mehrwöchigen Sperrungen, wie beispielsweise im 
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Herbst 2017, werden neben S-Bahn Berlin GmbH und dem Verkehrsverbund Berlin
Brandenburg (VBB) sowie dem beauftragten Busunternehmen zahlreiche weitere
Institutionen in die Abstimmungen einbezogen, wie beispielsweise die BVG, die
Verkehrslenkung Berlin, das Bezirksamt Pankow und die Berliner Wasserbetriebe.
Die Detailabstimmungen zum Ersatzkonzept während der sechswöchigen Sperrung im
Herbst 2017 sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Kenntnis- und
Abstimmungsstand werden die nachfolgenden Ersatzverkehrslinien für die
unterbrochenen S-Bahn-Abschnitte vorgesehen:
 Expressbus S 2 Pankow-Karow ohne Zwischenhalte (über Bundesautobahn [BAB]
114), für durchfahrende Fahrgäste
 Lokalbus S 2 Pankow-Karow mit Zwischenhalten, für Fahrgäste mit Start oder Ziel
im Bereich Blankenburg bzw. Pankow-Heinersdorf
 Bus S 8 Pankow-Birkenwerder mit Zwischenhalten
Darüber hinaus kann während der ersten und der letzten Woche der insgesamt
sechswöchigen Sperrung die S 2 aus Richtung Innenstadt noch bis/ab Blankenburg
geführt und auf diese Weise die Einschränkungen für die betroffenen Fahrgäste in diesem
Bereich reduziert werden.
Frage 5:
Wer wurde an den Planungen der Bauvorhaben beteiligt?
Antwort zu 5:
In den unterschiedlichen Phasen der Planung erfolgt die Einbeziehung aller
Versorgungsträger, Verkehrsunternehmen, Anlieger, Baulastträger und
Verkehrsbehörden.
Im Planungsprozess wurden Bürgerinformationsveranstaltungen zur Einbeziehung und
Information der interessierten Öffentlichkeit durchgeführt (B 2 und A 114). Darüber hinaus
sind Informationen über laufende und geplante Baumaßnahmen auf den Internetseiten
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verfügbar. Für die laufenden
Baumaßnahmen wird im Rahmen von Pressemitteilungen und
Anwohnerinformationsschreiben aktuell informiert.
Frage 6:
Welche Einschränkungen sind für Notfalldienste in Blankenburg während der Bauzeiten zu erwarten?
Antwort zu 6:
Die Rettungsdienste sind über die genannten Beteiligungs- und Informationsverfahren
über die Baumaßnahmen und die aktuellen Verkehrsführungen informiert und können
diese bei der Einsatzplanung entsprechend berücksichtigen.
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Frage 7:
Wie ist der Zustand der Sellheimbrücke und ist anzunehmen, dass diese bis 2020 ebenfalls saniert werden
muss?
Antwort zu 7:
Die Sellheimbrücke hat gemäß aktuellem Prüfbericht eine Zustandsnote von 3,0 (gemäß
der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von
Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076). Fahrbahn, Schutzbeton und
Abdichtung sind schadhaft, an den Widerlagern und Flügelwänden befinden sich Risse
und Betonabplatzungen mit freiliegender Bewehrung. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf der Brücke beträgt 30 km/h. Das Bauwerk wird gemäß DIN
1076 weiterhin geprüft und überwacht. Mittelfristig (nach 2020) ist ein Ersatzneubau
geplant.
Berlin, den 29.05.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Sanierung von Berlins maroder A114 verzögert sich Die geplanten Arbeiten an der A114 werden erst ein Jahr später beginnen. , aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article210561827/Sanierung-von-Berlins-maroder-A114-verzoegert-sich.html

Die geplanten Arbeiten an der #A114 werden erst ein Jahr später beginnen. Es fehlen dem Senat noch #Grundstücke und wohl auch #Baupläne.

Die A114 gilt für viele als #marodeste #Autobahn der Stadt. Doch die lange geplante Sanierung des "Pankow-Zubringers" verzögert sich – um mindestens ein Jahr. Die zunächst im Sommer geplanten Arbeiten können erst #2018 beginnen, bestätigte Matthias Tang, Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung.

Noch vor einem Jahr hatte der damalige Verkehrssenator Andreas Geisel (SPD) bei einer Anwohnerinformation einen Baustart an der A114 für dieses Jahr angekündigt. Die Planung der Bauabteilung des Senats sieht vor, zunächst die stadteinwärts führende Fahrbahn auf der insgesamt 8,5 Kilometer langen Autobahn zu "ertüchtigen". Konkret sollte die aus bröselnden Betonplatten bestehende Fahrbahn eine Asphaltedecke erhalten, damit über sie während der folgenden Arbeiten der Autoverkehr umgeleitet werden kann.

Doch daraus wird nun nichts. Für den Neubau mehrerer Brücken sei zur Herstellung der notwendigen Baufreiheit teilweise noch der Erwerb von Grundstücken erforderlich, so Tang. Dieser konnte bislang noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Zudem habe es eine Abstimmung der Deutschen Bahn gegeben. Diese hatte im Februar mit Bauarbeiten am Karower Kreuz begonnen, die für teils erhebliche Beeinträchtigungen des Regional- und S-Bahn-Verkehrs im Berliner Nordosten sorgen. So wurde der Zugverkehr auf der Linie S2 (Bernau–Blankenfelde) Buch und Blankenburg bereits …

Straßenverkehr: Straßen und Brücken Berlin hat sich kaputt gespart – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/strassen-und-bruecken-berlin-hat-sich-kaputt-gespart-26772646?dmcid=nl_20170427_26772646

Berlin – Es ist nicht irgendeine Straße. Die #Bundesstraße #109 ist eine der wichtigsten Verbindungen von Berlin ins Umland, Richtung Norden. Doch seit mehr als zwei Wochen ist die stark belastete Route #unterbrochen, und es sieht so aus, als ob die Sperrung noch länger andauern wird. Die #Schönerlinder Brücke, die diese Straße über die Autobahn #A114 hinwegführt, ist nicht mehr befahrbar, seitdem bei Arbeiten Schäden entdeckt worden sind. Das Stahlblech, das die Fahrbahn trägt, hat einen langen Riss. Das lässt sich wohl nicht mehr reparieren.
Die #Brückensperrung im Nordosten Berlins ist ein weiteres Beispiel dafür, wie es um die Infrastruktur in dieser Stadt bestellt ist. Bislang hielt sich der Senat mit genauen Angaben zum Ausmaß der #Krise zurück. Jetzt gibt es endlich eine Zahl. 1,3 Milliarden Euro – auf diese Summe hat die neue Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther den Investitionsrückstau im Straßenbereich nun beziffert.
#Straßenkataster geplant
So viel Geld würde es kosten, alle Schäden an Straßen und Straßenbrücken in Berlin zu beheben. „Wir müssen diesen Engpass überwinden“, forderte die parteilose, von den Grünen nominierte Politikerin während einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Potsdam. „Komplexe Planungsprozesse“ müssten bewältigt werden, sagte sie. Ob und wie das gelinge, hänge von der Personalkapazität ab. Darum stelle die Verwaltung verstärkt Planer ein.
Allerdings: Die Zahl von 1,3 Milliarden, die Günther nannte, ist eine Schätzung. „Wir haben noch keinen genauen Überblick, in welchem Zustand sich die Straßen befinden“, gestand sie ein. „Das soll verändert werden, damit wir schneller und effektiver arbeiten können.“
An diesem Donnerstag debattiert der Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses über einen Antrag der rot-rot-grünen Koalition, „zügig ein Erhaltungsmanagement einzurichten“. Damit holt Berlin nach, was es im Land Brandenburg schon seit Jahren gibt. Dort stellt der Landesbetrieb Straßenwesen regelmäßig den Straßenzustand fest und arbeitet die Daten als Planungsgrundlage auf. In Berlin hat die Verwaltung dagegen keine genaue Übersicht, wie es um Straßen und Brücken bestellt ist.
Wenn Schwertransporte angemeldet werden, muss die zuständige Behörde herumtelefonieren, damit aus Karteien und Akten Daten über …

Straßenverkehr: Bauarbeiten auf dem Weg in die Hauptstadt Für Pendler aus Oberhavel wird die Autofahrt nach Berlin auf mehreren Strecken zur Geduldsprobe. Wer von Glienicke/Nordbahn aus auf der B 96 nach Berlin-Wittenau und weiterfahren will, muss ab Ende März mit starken Einschränkungen rechnen. aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Bauarbeiten-auf-dem-Weg-in-die-Hauptstadt

Oberhavel/Berlin. Wer mit dem #Auto zwischen Berlin und dem Umland pendelt, muss sich auf schwere Zeiten einstellen – oder sich Alternativen überlegen. In den nächsten Jahren werden wichtige Verbindungen zur #Baustelle – alle gleichzeitig.

Den Anfang macht die #Oranienburger Straße in Berlin, auf der zum Teil die Bundesstraße #B96 verläuft. Deren Neubau soll nach Angaben aus dem Bezirksamt Reinickendorf Ende dieses Monats beginnen und voraussichtlich rund zehn Millionen Euro kosten. Betroffen ist der 2,4 Kilometer lange Bereich zwischen Wittenauer Straße und Tessenowstraße, wobei die Realisierung an beiden Enden gleichzeitig beginnt und die Baustellen sich bis zum Wilhelmsruher Damm aufeinander zu bewegen. Für die Arbeiten ist nach Auskunft aus dem Büro von Bezirksbaustadträtin Katrin Schultze-Berndt ein Zeitfenster bis Mitte 2020 anvisiert. Die Cyclopstraße werde für einen längeren Zeitraum zur Ausweichstrecke. Baustellenampeln sollen den Verkehrsfluss regeln.

Auf Grund der hohen Verkehrsbelastung durch starken Lkw- und Busverkehr befinden sich die Fahrbahnbereiche in einem baulich schlechten Zustand und sind im Rahmen der normalen Straßenunterhaltung nicht mehr dauerhaft instand zu halten, heißt es. Die Tragfähigkeit des Fahrbahnaufbaus, der häufig nur aus einer Schwarzdecke auf Pflaster oder Unterbeton besteht, entspreche nicht den Anforderungen des Verkehrsaufkommens. Neben dem grundhaften Fahrbahnausbau soll die Leistungsfähigkeit der übergeordneten Verbindungsstraße verbessert werden. Dazu werden unter anderem zusätzliche Abbiegespuren in den Knotenpunktbereichen angelegt. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, werden durchgängig #Radwege beziehungsweise #Radfahrangebotsstreifen auf der Fahrbahn angelegt. Weil dazu der Straßenquerschnitt verändert werden müsse, seien bereits 40 störende Straßenbäume gefällt worden, weitere 40 wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes.

Ab Ende dieses Jahres oder Anfang 2018 soll zudem die Autobahn #A114 Richtung Pankow saniert werden. Für den Ausbau des rund sieben Kilometer langen Fahrbahnabschnitts zu einer …

Straßenverkehr: Sanierung der Malchower Dorfstraße: Will der Senat ein wertvolles Naturreservat zerstören?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wann soll nach derzeitigen Planungen mit
den #Sanierungsarbeiten in der #Malchower Dorfstraße
begonnen werden? Welche #Bauzeit ist für dieses Projekt
angesetzt?
Antwort zu 1: Nach gegenwärtigem Kenntnisstand
sollen die Arbeiten im Sommer 2017 beginnen. In den
ersten beiden Jahren werden die Berliner Wasserbetriebe
das Trinkwassernetz erneuern. Daran anschließend erfolgt
der Straßen- und Regenkanalbau, der ebenfalls ca. zwei
Jahre andauern wird.
Frage 2: In wessen Zuständigkeit fällt diese #Straßensanierung?
Wer finanziert diese Baumaßnahme? Aus
welchem Haushaltstitel erfolgt die Finanzierung? Welche
Gesamtkosten sind dafür angesetzt?
Antwort zu 2: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt ist für diese Maßnahme verantwortlich.
In der Investitionsplanung des Landes ist sie unter Kapitel
1255, Titel 72002 mit einem Betrag von 3 Mio. € enthalten.

Frage 3: Werden die notwendigen Leitungsarbeiten
der BWB und anderer Leitungsbetriebe zeitgleich mit der
Sanierung der Dorfstraße durchgeführt oder zu einem
anderen Termin? Wenn letzteres zutrifft, wann ist für die
Leitungsarbeiten Baubeginn bzw. welche Bauabschnitte
sind für jeweils welchen Zeitraum vorgesehen?
Antwort zu 3: Soweit möglich werden Leitungsarbeiten
zeitgleich mit dem Straßenbau durchgeführt. Der
Neubau der 1000 mm Trinkwasserhauptleitung der Berliner
Wasserbetriebe ist jedoch so umfänglich, dass dieser
nicht in die Straßenbaumaßnahme integriert werden kann.
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) arbeiten dem Stra-
ßenbau vorlaufend, voraussichtlich ab Sommer 2017
(siehe Antwort zu 1). Im unmittelbaren Anschluss sind
der Straßen- und Regenkanalbau sowie der sonstige Leitungsbau
vorgesehen.
Frage 4: Ist es zutreffend, dass die Dorfstraße Malchow
und die #A114 #zeitgleich saniert werden? Wenn ja,
wäre es nicht sinnvoller, dies zeitversetzt zu realisieren?
Antwort zu 4: Ja. Der jeweilige Straßenzustand lässt
jedoch eine Verschiebung der Maßnahmen nicht zu.
Frage 5: Wie ist der aktuelle Planungs- und Verfahrensstand
zu notwendigen Umleitungen während der
Bauarbeiten in der Dorfstraße? Welche Umleitungsvarianten
wurden oder werden geprüft? Falls es schon eine
Entscheidung darüber gibt, für welchen Umleitungsverlauf
wurde sich entschieden? (Bitte genaue Trassierung
angeben, möglichst als Kartenausschnitt) Wann soll diese
Umleitung eingerichtet werden?
Frage 8: Welche anderen Möglichkeiten der für die
Bauzeit anzuordnenden weiträumigen Umfahrung (z.B.
über die sanierte A 114) der B2 Dorfstraße Malchow
wurden oder werden geprüft und mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 5 und 8: Umgeleitet werden muss der
Verkehr in Richtung Norden. Nach aktuellem Planungstand
wurde als Umleitungsroute die Rennbahnstraße,
Romain-Rolland-Straße, Blankenburger Straße, Heinersdorfer
Straße und zuletzt der Blankenburger Pflasterweg
festgelegt. Die Umleitung soll im Sommer 2017 mit dem
Beginn der BWB-Arbeiten eingerichtet werden. Andere
Strecken, z.B. über Lichtenberg, sind aus Kapazitätsgründen,
aufgrund ihres Ausbauzustandes und ihrer Länge
nicht geeignet, den zusätzlichen Verkehr zu bewältigen.
Darüber hinaus wurde als Umleitungsvariante ein
bauzeitliches Straßenprovisorium über das unmittelbar
westlich Malchows gelegene Luch untersucht.

Frage 6: Wird oder werden Varianten einer abschnittsweisen
Verschwenkung der Fahrbahn auf die
Seitenstreifen im Bereich der Ortslage Malchow während
der Bauarbeiten (Maßnahmen der Wasserbetriebe, Stra-
ßeninstandsetzung) geprüft, um so den Anwohnern, Gewerbetreibenden
und Kunden eine beidseitige Zufahrt zu
ermöglichen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 6: Die Inanspruchnahme der Seitenbereiche
in der Ortslage wurde geprüft. Aus Platzgründen kann
die Dorfstraße Malchow während der Bauarbeiten nur in
einer Richtung (Süd) befahren werden. Den betroffenen
Anwohnern, Gewerbetreibenden und deren Kunden wird
dabei die Zufahrt zu den Grundstücken beidseits der Stra-
ße ermöglicht.
Frage 7: Wird oder werden Varianten einer Schlie-
ßung der Autobahnanschlussstelle Weißensee oder verkehrslenkender
Maßnahmen zur Verhinderung der Abfahrt
von der Autobahn in Richtung Malchow, Berliner
Innenstadt für den Zeitraum der Baumaßnahmen in der
Ortslage Malchow geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 7: Nein.
Frage 9: Wurde eine mögliche Umleitung auf östlicher
Seite über die Egon-Erwin-Kisch-Straße und entlang der
Bahntrasse geprüft bzw. wird geprüft? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Antwort zu 9: Östlich Malchows wurden diverse Umleitungswege
geprüft. Darunter auch die Egon-ErwinKisch-Straße
und entlang der Bahntrasse. Alle mussten
aus Kapazitätsgründen, wegen des Ausbauzustandes und
wegen der Länge verworfen werden. Siehe auch Antwort
5.
Frage 10: Welche Umleitungen sind während der
Baumaßnahmen in der Dorfstraße für den Tangentialverkehr
von Osten kommend (Wartenberger Weg) geplant?
Antwort zu 10: Keine. Der Wartenberger Weg und der
Märchenweg bleiben angeschlossen. Allerdings ist das
Abbiegen in die Dorfstraße während der Baumaßnahme
jeweils nur in Richtung Süden möglich.
Frage 11: Ist während der Bauzeit eine Anbindung
von Malchow über den ÖPNV gewährleistet und wie soll
diese Anbindung ausgestaltet sein?
Antwort zu 11: Der Buslinienbetrieb der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) soll während der gesamten Bauzeit
in vollem Umfang aufrechterhalten werden. Dazu
wird für die Busse der BVG das Befahren der Dorfstraße
in Richtung Norden möglich bleiben.
Frage 12: Ist es zutreffend, dass Varianten für eine
Behelfsfahrbahn (Baustraße) westlich von Malchow geprüft
wurden oder werden? Wenn ja, welche und mit
welchem Ergebnis?
Frage 13: Ist dem Senat bekannt, dass durch mindestens
eine Variante dieser Behelfsfahrbahn (Baustraße) ein
Moor- und Feuchtgebiet gefährden wird?
Frage 15: Werden diese Ausgleichsmaßnamen durch
eine oder mehrere Varianten der Behelfsfahrbahn
(Baustraße) beeinträchtigt? Wenn ja, wie?
Frage 16: Wie soll diese Beeinträchtigung der Ausgleichsmaßnahme
kompensiert werden bzw. wird es Ausgleichsmaßnahmen
bei Realisierung dieser Behelfsfahrbahn
(Baustraße) geben?
Frage 17: Wie soll das bestehende Feuchtgebiet geschützt
werden, wenn dort eine Behelfsfahrbahn
(Baustraße) durchgeführt wird? Wie tief senkt sich der
Boden, wenn Behelfsfahrbahn (Baustraße) realisiert wird?
Frage 19: Wird der grüne Hauptweg „Humboldt-Spur“
durch eine oder mehrere Varianten der Behelfsfahrbahn
(Baustraße) beeinträchtigt? Wenn ja, wie?
Frage 20: Ist es zutreffend, dass der Hauptweg „Humboldt-Spur“
mittels EU-Fördermitteln gebaut wurde?
Wenn ja, wie lange gilt die Förderung bzw. welche Summe
müsste ggf. zurückgezahlt werden, wenn ein geförderter
Wanderweg zu einer temporären Baustraße umgebaut
würde? Wer müsste das zahlen?
Frage 21: Liegen dem Senat Erkenntnisse über mögliche
Auswirkungen auf den Wasserstand durch einen Eingriff
in das Feuchtgebiet und damit einhergehend eine
Beeinträchtigung der Grundstücke und Häuser der umliegenden
Siedlungen vor? Welche Maßnahmen sind zur
Abwehr dieser Risiken geplant?
Antwort zu 12, 13, 15, 16, 17, 19,20 und 21: Siehe
Antwort zu 5.
Die im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme
„Erneuerung der Dorfstraße in Malchow von Blankenburger
Pflasterweg bis Ortnitstraße (Ortsdurchfahrt B 2)
aktuell durchgeführten Untersuchungen zur Herstellung
einer ortsnahen, temporären Umleitungsstraße haben
ergeben, dass die o.g. Baumaßnahme entsprechend der
gegenwärtigen Randbedingungen auch ohne die Herstellung
einer temporären, ortsnahen und provisorischen
Umleitungsstrecke („Baustraße“) durchgeführt werden
kann.

Frage 14: Ist es zutreffend, das im Bereich zwischen
der Stadtrandsiedlung Malchow und dem Dorf Malchow
erst 2010 Ausgleichsmaßnahmen für einen Ausbauabschnitt
der A 10 durchgeführt wurden? Wenn ja, welche
und auf welchen Flächen?
Antwort zu 14: Im Zusammenhang mit dem 6-
streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 10 in Pankow
wurden auf den Flächen der Malchower Aue / Neue
Wiesen umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Pflanzungen
mehrstufiger Heckensysteme entlang der Gräben,
Lückenpflanzungen mit Hochstämmen sowie wegebegleitende
Gehölzpflanzungen (Hochstämme) am Dorfrand
Malchow. Weiterhin hergestellt wurde ein Kleingewässer
südlich des Märchenlandgrabens.
Frage 18: Welche Tier- und Pflanzenarten sind in diesem
Feuchtgebiet ermittelt worden? Wie sollen diese
geschützt werden?
Antwort zu 18: Für Amphibien liegen bestätigte Vorkommen
von Grasfrosch und Teichfrosch im Malchower
Dorfgraben und im Stillgewässer nördlich der Ortnitstraße
vor. Des Weiteren sind Vorkommen von Braunfröschen
und Teichmolch sowie den streng geschützten Arten
Moorfrosch, Knoblauchkröte, Wechselkröte bekannt. Im
Bereich kommen neben zahlreichen häufig anzutreffenden
Vogelarten auch ausgesprochen lärmempfindliche
Arten wie Bluthänfling, Braunkehlchen, Kuckuck,
Neuntöter, Pirol, Wachtelkönig, Waldohreule und Wiesenschafsstelze
vor. Darüber hinaus haben im Gebiet zwei
Paare des Weißstorches ihre Horste.
Siehe auch Antwort zu Frage 12.
Frage 22: Erfolgt für diese Baumaßnahme eine Öffentlichkeitsbeteiligung
unter Einbeziehung von Anwohnenden
und Naturschutzverbänden? Wenn ja, wann soll diese
durchgeführt werden? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 22: Über die Baumaßnahme "Grundhafte
Erneuerung der B2 – Dorfstraße Malchow " wurden die
Anwohner bereits mehrfach informiert. Vor Baubeginn
werden weitere Anwohnerinformationen folgen.
Frage 23: Sieht der Senat mögliche Synergieeffekte
durch den Bau einer Behelfsfahrbahn (Baustraße) für
einen späteren Bau der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen
Ortsumfahrung Malchow an gleicher oder
ähnlicher Stelle?
Antwort zu 23: Bei den Untersuchungen hinsichtlich
einer temporären, ortsnahen und provisorischen Umleitungsstrecke
(Behelfsfahrbahn) wurden keine dahingehenden
Betrachtungen angestellt.
Berlin, den 31. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2016)

Straßenverkehr: NÖRDLICHER BERLINER RING : Autobahnen werden zum Nadelöhr aus svz.de

http://www.svz.de/regionales/brandenburg/autobahnen-werden-zum-nadeloehr-id14654321.html

Autofahrer müssen sich in den kommenden Jahren auf erhebliche Einschränkungen auf dem Weg nach Berlin einstellen. Der Berliner Senat kündigte gestern weitere #Bauarbeiten an einer #Autobahn vom #nördlichen Berliner #Ring in Richtung Stadtmitte an. Betroffen ist die #A111, der sogenannte Oranienburg Zubringer, der von vielen Pendlern und Reisenden zum Flughafen Tegel genutzt wird. Wie die Senatsbauverwaltung bekannt gab, soll die Strecke ab 2019 zwischen dem Dreieck Charlottenburg und der Stadtgrenze zum Landkreis Oberhavel ausgebaut werden. Neben der Fahrbahn werden alle Anschlussstellen, mehr als 30 Brücken und vier Tunnel gebaut oder saniert. Wie lange die Arbeiten dauern, ist noch unklar. „Wir sind vorsichtig mit Prognosen, die Planung wurde erst in Auftrag gegeben“, sagte eine Sprecherin.

Die Erneuerung der A 111 fällt mitten in Bauarbeiten, die an der #A114 geplant sind. Die Autobahn verbindet den nördlichen Berliner Ring vom Autobahndreieck Pankow mit dem Berliner Stadtzentrum. Dort sollen die ersten Arbeiten Ende kommenden Jahres starten. Das Projekt umfasst zehn Brücken sowie den Tausch der Betonfahrbahn aus DDR-Zeiten durch Flüsterasphalt.

Die Senatsbauverwaltung kündigte an, parallele Streckensperrungen der …

Straßenverkehr: Bauarbeiter zersägen die A114 – absichtlich aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/06/a114-hitzeschaeden-reparatur-sperrungen.html

Die #A114 wird von Freitagabend an erneut für #Bauarbeiten #gesperrt – diesmal Richtung Norden. Die #Betonfahrbahn, die eh schon einem Flickenteppich gleicht, wird nun auch noch in Stücke geschnitten – jedoch für einen guten Zweck.

Die A114 wird von Freitagabend an erneut für Bauarbeiten gesperrt – zur "Gefahrenabwehr", heißt es von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Arbeiten sollen vor allem sogenannte Hitzeaufbrüche verhindern.

Saniert wird an diesem Wochenende zwischen der Anschlussstelle Pasewalker Straße bis Autobahndreieck Pankow, also Fahrtrichtung Nord. Die Autobahn ist von Freitag 21 Uhr bis Montag 5 Uhr voll gesperrt.

Schon drei Mal im Juni gesperrt

Straßenverkehr: Reduzierte Höchstgeschwindigkeit auf der A114 von der Anschlussstelle Pasewalker Straße bis zum Autobahndreieck Pankow in Richtung Norden, aus Senat

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Ab dem 23.06.2016 beträgt die zulässige #Höchstgeschwindigkeit auf der #A114, Fahrtrichtung Nord von der Anschlussstelle Pasewalker Straße bis zum Autobahndreieck Pankow 40 km/h.

Diese Anordnung ist aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig, da die prognostizierten Lufttemperaturen von über 30 Grad die Wahrscheinlichkeit von #Fahrbahnaufbrüchen stark erhöhen. Die Unfallgefahr durch plötzlich entstehende #Fahrbahnschäden kann durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entschieden verringert bzw. vermieden werden.

Besonders Motorradfahrer werden um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten und sollten die betroffenen Autobahnabschnitte meiden.

Auf der benannten Strecke werden im Auftrag der Autobahnmeisterei zusätzliche Kontrollfahrten durchgeführt, um plötzlich entstandene Fahrbahnschäden zeitnah zu erkennen und schnell die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten.
Bilder:
Bundesautobahn A 114

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Ist der Neubau von zwei Spuren an der A114 ein wesentlicher baulicher Eingriff im Sinne der Bauordnung?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen sind mit den
Ersatzneubauten der fünf Brückenbauwerke im Zusammenhang
mit dem #Ausbau der #A114 auf sechs Spuren
verbunden und plant der Senat eine Verbreiterung der
Brückenbauwerke?
Antwort zu 1: Bei dem gegenwärtig in Planung befindlichen
Projekt „#Erneuerung der A 114“ handelt es sich
nicht um eine Ausbau-, sondern um eine #Erhaltungsmaßnahme
mit folgendem Inhalt:
Die Fahrbahnen und deren Entwässerungsanlagen
werden grundhaft erneuert. Die Ausstattung (z.B. Beschilderung,
passive Schutzeinrichtungen, Beleuchtung)
wird den aktuellen Regelwerken entsprechend ersetzt.
Vorhandene Bauwerke (Brücken über – und im Zuge der
Autobahn) werden ertüchtigt (Laakebrücke, Schlossalleebrücke,
Malchower-Weg-Brücke) bzw. ersatzweise neu
errichtet (Pankebrücke, Bahnhofstraßenbrücke, Bucher-
Straßen-Brücke, Hebammensteig, Königsteinbrücke) und
bisher fehlende Standstreifen ergänzt, um den heutigen
Anforderungen hinsichtlich des Standards von Autobahnen,
insbesondere der Verkehrssicherheit gerecht zu werden.
Frage 2: Ist auch an der Bahnhofstraße in Blankenburg
ein Ersatz des Brückenbauwerkes geplant und wenn ja,
zieht der Senat in diesem Zusammenhang eine Ausweitung
in Betracht, um auf der Straße Platz für die fehlenden
Radverkehrsanlagen zu schaffen?
Antwort zu 2: Die Brücke über die Bahnhofstraße
wird ebenfalls ersetzt. Eine Aufweitung ist nicht vorgesehen.
Frage 3: Welche Breite hat der gegenwärtige Fahrbahnquerschnitt
der A 114 pro Richtungsfahrbahn und
welchen Querschnitt wird er nach dem Ausbau haben?
Antwort zu 3: Der gegenwärtige Fahrbahnquerschnitt
der Richtungsfahrbahnen ist durchschnittlich ca. 8,55 m
breit. Die neue Querschnittsbreite wird 9,75 m betragen.
Durch Reduzierung des bestehenden ca. 3 m breiten Mittelstreifens
entsprechend dem aktuellen Regelwerk sowie
eine abschnittweise Änderung der Böschungsneigung
erfolgt insgesamt keine Verbreiterung des bisherigen
Straßenkörpers.
Frage 4: Wie begründet der Senat die Notwendigkeit
der Fällung von 250 Bäumen vor dem seiner Erklärung in
der Drs. 17/18267, das der Ausbau der A 114 innerhalb
der bestehenden Flächen erfolgt?
Antwort zu 4: Die beidseitige, symmetrische Verbreiterung
des Querschnittes findet durch Herstellung einer
steileren Böschungsneigung statt. Der Bewuchs der zum
Straßenkörper gehörenden Böschung muss in Folge dessen
partiell weichen. Sämtliche Eingriffe in Natur und
Landschaft werden entsprechend der aktuellen Gesetzgebung
ausgeglichen bzw. ersetzt.
Frage 5: Wird es Veränderungen an der Pankeböschung
geben und wenn ja, welche?
Antwort zu 5: Im Zusammenhang mit der Erneuerungsmaßnahme
der A 114 wird es neben der Einstellung
einer größeren Neigung keine Veränderungen an der
westlichen, zur Panke ausgerichteten Böschung des
Dammes der A 114 geben. In die Böschungen des Gewässers
erfolgen keine Eingriffe.
Frage 6: Stellt der Neubau von zwei Spuren an der A
114 einen wesentlichen baulichen Eingriff im Sinne der
Bauordnung dar, wenn nein, bitte begründen?
Antwort zu 6: Es erfolgt kein Neubau von zwei Spuren,
sondern die Einrichtung von 2 Standstreifen.
Für Maßnahmen an Verkehrsanlagen ist nicht die jeweilige
(Landes-)Bauordnung- sondern die Fachplanungsgesetzgebung,
hier das Bundesfernstraßengesetz,
einschlägig.
Da es sich bei der Baumaßnahme um einen erheblichen
baulichen Eingriff handelt, werden zur Beurteilung
eines Genehmigungstatbestandes gemäß des oben genannten
Gesetzes aktuell die entsprechenden Untersuchungen
durchgeführt bzw. Unterlagen erstellt. Aus heutiger
Sicht erwartet der Vorhabenträger eine Absehensentscheidung,
also einen Verzicht auf ein Baurecht begründendes
Verfahren durch die Planfeststellungsbehörde
Frage 7: Ist es üblich, dass Lkw 40-50 cm über die
Oberkante von Autobahnlärmschutzwänden hinausragen
und falls nicht, was ist falsch gelaufen bei der Errichtung
der Lärmschutzwand an der A 114 im Bereich der
Flaischlenstraße 58-63?
Antwort zu 7: Gemäß aktuell gültiger Vorschrift
(Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS 90) ist
der für die Berechnung des Emissionspegels maßgebende
Emissionsort (Schallquelle) in 0,5 m Höhe über der Mitte
der Straße oder des Fahrstreifens anzunehmen. Das Überragen
einer Wand durch bis zu vier Meter hohe Lkw ist
kein Kriterium bei der Bemessung der emissionstechnisch
notwendigen Wandhöhe.
Frage 8: Bietet die Lärmschutzwand ausreichenden
Lärmschutz, wenn künftig in den bestehenden Baulücken
weitere Wohngebäude in zweieinhalbgeschossiger Bauweise
errichtet werden?
Antwort zu 8: Die Verdichtung der Bebauungssituation
hat keinen Einfluss auf die Wirkung der vorhandenen
Lärmschutzwand.
Frage 9: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass
eine Autobahn, entlang von Kleingärten, Wohngebieten
und Naherholungsgebieten, die ganz überwiegend nicht
mit Lärmschutz ausgestattet ist, weder zeitgerecht noch
zumutbar ist?
Antwort zu 9: Der Baulastträger der Autobahnen ist
die Bundesrepublik Deutschland. Die Regularien des
Lärmschutzes sind vorliegend wie folgt zu bewerten:
Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz (Lärmvorsorge)
besteht nicht, da die Anspruchsvoraussetzungen in
Folge der geplanten Erneuerungsmaßnahmen an der A
114 nicht gegeben sind. Die abschließende Beurteilung,
ob Randbedingungen für eine Lärmsanierung vorliegen,
steht noch aus. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um
eine freiwillige Leistung des Bundes, welche dem Abwägungsgebot
der Verhältnismäßigkeit und den finanziellen
Möglichkeiten des jeweiligen Haushaltes unterliegen.
Frage 10: Auf welchen Autobahnabschnitten im Land
Berlin fehlen ebenfalls Lärmschutzwände?
Antwort zu 10: Die Möglichkeit der Errichtung von
Lärmschutzwänden auf den in Berlin verlaufenden Autobahnen
im Rahmen von Lärmsanierungsmaßnahmen wird
gegenwärtig geprüft.
Frage 11: Wie bewertet der Senat die Auffassung, das
aktive Lärmschutzmaßnahmen und die Aufnahme dieser
Streckenabschnitte mit konkreten Zielvorgaben (als
Lärmwerte) in den Lärmaktionsplan Vorrang vor dem
Bau neuer Autobahnabschnitte haben müssen?
Antwort zu 11: Der Baulastträger der Autobahn ist die
Bundesrepublik Deutschland. Lärmsanierungsmaßnahmen
erfolgen nach geltender Rechtslage auf freiwilliger
Basis (siehe Frage 9). Der Deutsche Bundestag befindet
im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz (Fernstraßenausbaugesetz)
über den Bau neuer Autobahnen.
Frage 12: Wie hoch ist derzeit die Lärmbelastung in
den benachbarten Grundstücken mit Wohnbebauung
hinter der Lärmschutzwand entlang der Burgwallstraße
und der Flaischlenstraße, in der benachbarten Wohnbebauung
ohne Lärmschutzwand in der Ferdinand-Buisson-
Straße und in den Kleingartenanlagen in den Bereichen
Am Brendegraben, Straße 73 und Rotsperlingsweg?
Antwort zu 12: Im Rahmen der Planung der Erneuerungsmaßnahme
wurden entsprechende Gutachten gefertigt,
welche u.a. auch mittels einzelner Immissionspunkte
in den genannten Straßen die aktuelle sowie die zukünftige
Lärmbelastung darstellen. Die umfangreichen Daten
werden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung
dieser Gutachten nach abschließender Bewertung durch
den Vorhabenträger zeitnah auf der Internetseite
www.berlin.de/erneuerung-a114 zur Verfügung stehen.
Berlin, den 09. Juni 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2016)

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen auf der BAB A 114 zwischen der Anschlussstelle Pasewalker Straße und dem Autobahndreieck Pankow aus Senat

www.berlin.de

Zur #Vermeidung von #Hitzeaufbrüchen führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt #Straßenbauarbeiten auf der Bundesautobahn #A114 im Bereich zwischen der Anschlussstelle Pasewalker Straße und dem Autobahndreieck Pankow durch.

Die bestehende Betonfahrban wird dabei durch Trennschnitte entspannt um sog. Blow-Ups (aufschieben der Betonplatten) zu vermeiden. Für die geplanten Arbeiten ist der Juni besonders gut geeignet, weil sich der Beton in dieser warmen Jahreszeit bereits ausgedehnt hat und die vorgesehenen Fugenschnitte Hitzeaufbrüche wirksam verhindern. Parallel werden die schwer zugänglichen Schadstellen mittig der Fahrbahn saniert und anschließend wird die Fahrbahnmarkierung erneuert.

Die Ausführungen sind nur unter Vollsperrungen möglich und an den nachfolgend benannten Terminen jeweils von Freitag 21:00 Uhr bis Montag 05:00 Uhr an vier separaten Wochenenden geplant. Die Richtungsfahrbahnen sollen nacheinander bearbeitet werden, d.h. es erfolgen je zwei Vollsperrungen in Fahrtrichtung Süd und danach zwei in Fahrtrichtung Nord:

BAB A 114 Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von AD Pankow bis AS Pasewalker Straße

vom 10.06.2016, 21.00 Uhr bis 13.06.2016, 05.00 Uhr und
vom 17.06.2016, 21.00 Uhr bis 20.06.2016, 05.00 Uhr

BAB A 114 Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord von AS Pasewalker Straße bis AD Pankow

vom 24.06.2016, 21.00 Uhr bis 27.06.2016, 05.00 Uhr und
vom 01.07.2016, 21.00 Uhr bis 04.07.2016, 05.00 Uhr

Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den Anschlussstellen der jeweils gesperrten Richtungsfahrbahn sind zu den oben genannten Terminen ebenfalls nicht nutzbar.

Wir bitten um Verständnis und weiträumige Umfahrung.Bilder:
Bundesautobahn A 114

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt