Taxi: Antragsverfahren Hybrid-Taxi Förderung, aus Senat

www.berlin.de

1. Aus welchem Grunde wird nicht Existenzgründern im #Taxigewerbe, die neu auf den Markt kommen,
gestattet, in den Genuss der #Hybrid-Taxi-Förderung zu kommen?
2. Weshalb wird pflichtweise auf die Stilllegung eines alten Diesel-Taxis behördenseitig bestanden
und damit der Kreis neuer Taxi-Konzessionäre ausgeschlossen?
Zu 1. und 2.: In Berlin sind die #NOx-Werte (NOx: #Stickoxide) in der Luft, wie in vielen
anderen deutschen Großstädten zu hoch. Um die Gesundheit der Berlinerinnen und
Berliner zu schützen und Fahrverbote zu vermeiden, muss schnell gehandelt werden.
Da Taxis nicht selten bis zu 70.000, 80.000 km (pro Fahrzeug) im Jahr fahren
und sich viele ältere #Diesel-Fahrzeuge im Bestand der Berliner Taxi-Unternehmen
befinden, soll mit dem Förderprogramm und speziell durch den Austausch von alten
Dieselfahrzeugen durch ein Benzin-Hybrid-Taxi, eine schnelle Reduktion der Stickoxid-
Emissionen in Berlin erreicht werden. Vor diesem Hintergrund sind ausschließlich
Berliner Taxi-Unternehmen (mit einer gültigen Taxikonzession für Berlin), die ein
altes Diesel-Taxi der Euro 5 Norm und niedriger #stilllegen und #verschrotten und dafür
ein neues, d.h. erst-zugelassenes Hybrid-Taxi kaufen oder leasen wollen, antragsberechtigt.
3. Hinsichtlich der 6-monatigen Mindesthaltedauer des neuen Hybrid-Taxis ist nachzufragen, inwieweit
bei einem Totalverlust des KFZ (bspw. Diebstahl, Unfall) innerhalb des Zeitraumes ggfs. die Förderung
wieder zurückgezahlt werden muss?
Zu 3.: Bei einer kürzeren Mindesthaltedauer von 6 Monaten, die das Antrag stellende
Unternehmen nicht zu vertreten hat, z.B. durch Totalschaden durch Unfall, Diebstahl,
Berufsunfähigkeit oder Tod des Unternehmers, ist eine zeitanteilige Rückerstattung
möglich.
4. Was geschieht, wenn innerhalb des bewilligten 6-Monats-Förderzeitraums zum Neuerwerb des
Taxis das neue Taxi nicht ausgeliefert werden oder nicht in Betrieb gesetzt werden kann?
2
Zu 4.: Wenn der Neuerwerb des Benzin-Hybrid-Taxis innerhalb des Förderzeitraums
von 6 Monaten aus Gründen, die das Taxi-Unternehmen nicht zu vertreten hat, nicht
ausgeliefert werden oder nicht in Betrieb gesetzt werden können, kann auf begründeten
Antrag eine Fristverlängerung gewährt werden. Über Verlängerungen bis zu 6
Monaten kann der Projektträger eigenständig entscheiden. Verlängerungen über 6
Monate hinaus erfolgen mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie
und Betriebe.
5. Was geschieht, wenn innerhalb des bewilligten 6-Monats-Föderzeitraums das alte Diesel-Taxi nicht
veräußert werden kann?
Zu 5.: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderprämie ist, dass ein Diesel-
Taxi der Euro 5 Norm oder niedriger stillgelegt und verschrottet wird. Eine bloße
Veräußerung berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der Prämie.
6. Ist hinsichtlich des alten und abzugebenden Taxis gesichert, dass die weitere Verwendung eben
dieses alten Diesel-Taxis durch Stilllegung oder Verschrottung kontrolliert werden wird?
7. Zu 6. ergänzend: Welche Nachweise sind erforderlich für den Taxifahrer?
8. In welcher Form wird eine Kontrolle der Stilllegung und/oder Verschrottung der alten Dieselfahrzeuge
durch welche Behörde durchgeführt?
Zu 6. bis 8.: Ab Erhalt des Bewilligungsbescheides haben Antragstellerinnen und Antragsteller
6 Monate Zeit, um das Benzin-Hybrid-Fahrzeug zu kaufen oder zu leasen,
es für den Taxibetrieb umzurüsten und zuzulassen sowie das alte Diesel-Fahrzeug
stillzulegen und zu verschrotten. Hierfür muss vor Auszahlung der Prämie ein Verwertungsnachweis,
der durch einen anerkannten Demontagebetrieb ausgestellt worden
ist, erbracht werden. Verwendet werden muss hierfür die Anlage 8 der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung (FZV).
(Weitere Informationen zur Anlage 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung unter
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_8.html). Erst wenn das Fahrzeug
als Taxi zugelassen ist und die erforderlichen Nachweise erbracht worden sind,
dürfen Antragstellerinnen und Antragsteller die Auszahlung der Prämie (über das
eAntragsverfahren der IBB BT GmbH durch Hochladen der erforderlichen Nachweise)
veranlassen. Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat die Senatsverwaltung
für Wirtschaft, Energie und Betriebe die IBB Business Team GmbH, Bundesallee
210, 10719 Berlin, beauftragt.
Berlin, den 20.3.2018
In Vertretung
Christian Rickerts
…………………………………………………
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Fahrdienst + Taxi: Ungewisse Zukunft „Berlkönig“ soll mit Diesel fahren – und stößt auf Bedenken – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ungewisse-zukunft–berlkoenig–soll-mit-diesel-fahren—und-stoesst-auf-bedenken-29803970

Es soll ein Mittelding zwischen #Taxi und #Bus sein. Vans und Limousinen von Mercedes befördern Fahrgäste durch die östliche Innenstadt – ohne Fahrplan und feste Linienführungen, nach Bedarf. Doch ob und wann der digitale Rufbus ins Rollen kommt, steht in den Sternen. Bisher haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) keine Genehmigung. Nach Informationen der Berliner Zeitung gibt es in der Verwaltung Bedenken. Auch Detlev Freutel vom #Taxiverband Berlin Brandenburg zeigt sich skeptisch. „Eine dreistellige Zahl von Autos soll die Straßen verstopfen“, sagt er. „Und die meisten sollen mit Diesel fahren“– das passe einfach nicht in die Zeit.

Städte prüfen Fahrverbote, Experten kritisieren Schummeleien bei Abgaswerten, Autohäuser beklagen Absatzprobleme: Der Dieselantrieb hat ein Imageproblem. Trotzdem sollen die geplanten #Sammeltaxis zumindest zunächst größtenteils mit Dieselkraftstoff fahren.
Schlecht für die Luftqualität

„Wir reden von modernen Euro-6-Dieseln“, sagt BVG-Sprecher Markus Falkner. Vorgesehen sind Vitos und die V-Klasse. „Wir planen aber immer mit mindestens 25 Prozent Elektrofahrzeugen.“ Anfangs helfen B-Klassen vom Typ B250e aus. Später im Jahr wird der ebenfalls vollelektrische eVito Tourer auf den Markt kommen. Sein Anteil an der Flotte, die anfangs aus 50 und schließlich aus bis zu 300 Wagen besteht, soll nach und nach steigen. Auch mit Dieselautos sei der #Fahrdienst sinnvoll: „Die Bündelung von Verkehren trägt zu einer Abnahme des Autoverkehrs und zu einer Verbesserung der Luftqualität bei.“

Dass zu einem großen Teil zunächst dieselangetriebene Fahrzeuge eingesetzt werden sollen, kann ich natürlich …

Taxi: Förderprogramm für Hybrid-Taxis Aus der Sitzung des Senats am 13. Februar 2018

www.berlin.de

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung eine Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, über die Umsetzung eines zeitlich befristeten #Förderprogramms für #Benzin-Hybrid-Taxis beschlossen.

Berliner #Taxi-Unternehmen können ab dem 1. März 2018 bis zum 30. Juni 2018 eine einmalige Kaufprämie in Höhe von 2.500 € pro Fahrzeug beantragen, wenn sie ein Benzin-Hybrid-Fahrzeug erwerben und gleichzeitig ihr altes #Diesel-Taxi der Euro-5-Norm oder niedriger stilllegen und verschrotten. Ziel der Förderung ist es, möglichst schnell die Belastung der Berliner Luft mit #Stickoxiden zu reduzieren, um drohende Fahrverbote zu vermeiden.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller: „Wir haben auf dem 2. Berliner Mobilitätsgipfel am 18. Januar 2018 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Luftreinheit und Vermeidung von Fahrverboten beschlossen und damit für die Hauptstadt eigene Lösungen vorgelegt. Dazu gehört auch das Förderprogramm für Taxis. Wir haben schnell und interessenübergreifend gehandelt. Nur so können wir es schaffen, den Weg Berlins zu einer klimafreundlichen und zukunftsfähigen Mobilität abzusichern.“

Senatorin Pop: „Wir wollen gemeinsam mit der Berliner Wirtschaft die Luftqualität in der Stadt verbessern und Fahrverbote vermeiden. Mein Haus legt dieses Jahr daher umfangreiche Förderprogramme auf, um die gewerblichen Flotten in der Stadt zu elektrifizieren. Das Hybrid-Taxi-Programm ist ein erster Schritt, um kurzfristig zu einer Verbesserung der Luftqualität beizutragen.“

Mit der Umsetzung des Förderprogramms wurde die Investitionsbank Berlin (IBB) beauftragt, die sich dabei ihrer Tochter – der IBB Business Team GmbH – bedient.

Interessierte Antragsteller können Fragen zum Förderprogramm an folgende E-Mail-Adresse richten: foerderprogramm-hybrid-taxis@senweb.berlin.de oder sich auf den Webseiten der IBB BT informieren: https://www.ibb-business-team.de.

Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Telefon: (030) 9013-8451

Taxi + Flughäfen: Taxigewerbe, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1
In der Koalitionsvereinbarung der drei regierenden Parteien für die Legislaturperiode 2016-2021 heißt es im
Abschnitt "#Taxiverkehr" auf Seite: "Bei der Anbindung des Flughafens #BER durch Taxis ist darauf zu achten,
dass für alle Fahrgäste ein transparenter und einheitlicher Fahrpreis gewährleistet wird. Berliner Taxis
müssen am BER Fahrgäste laden können. Was hat der Senat konkret unternommen, um das Ziel eines
einheitlichen Fahrpreises für Fahrten von Berlin zum derzeit im Betrieb befindlichen Flughafen #SFX und vom
Flughafen SFX nach Berlin zu erreichen und was ist das Ergebnis dieser Anstrengungen?
Frage 2
Was hat der Senat konkret unternommen, um zu erreichen, dass Berliner Taxis Fahrgäste am Flughafen
SFX laden zu können und wie weit ist der Senat bei diesem Bemühen gekommen?
Antwort zu 1 und 2:
Taxen dürfen grundsätzlich nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der
Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Da der SXF – ebenso wie der künftige BER – im
Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald liegt, dürfen sich Berliner Taxen dort nur
bereithalten, soweit eine Vereinbarung mit dem Landkreis dies gestattet. Im gegenseitigen
Einvernehmen können auch einheitliche Beförderungsentgelte für Flughafenfahrten
vereinbart werden. Berlin hat allerdings gegenüber dem Landkreis keinen Anspruch auf
Abschluss einer Vereinbarung. In der Vergangenheit gab es wiederholt Vereinbarungen
mit dem Landkreis über ein Laderecht von Berliner Taxen am Flughafen SXF. Die zuletzt
geschlossene Vereinbarung vom 21.11.2008 hat der Landkreis zum 31.12.2012
gekündigt. Zum Abschluss einer neuen SXF-Vereinbarung für die Zeit bis zur Eröffnung
des BER ist der Landkreis offenbar nicht bereit. Ziel des Senats ist deshalb – entsprechend
der Koalitionsvereinbarung – der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis über 
2
das Laderecht von Berliner #Taxen am BER einschließlich der Einigung über einen
einheitlichen Flughafentarif für Fahrten vom und zum BER. Dazu werden aktuell
Gespräche geführt.
Frage 3
Berliner #Taxifahrer beschweren sich darüber, dass in Berlin #Fiskaltaxameter eingeführt werden, während die
Einführung von Fiskaltaxametern im Landkreis LDS zeitlich deutlich hinterherhängt. Was hat der Senat
getan, um die Einführung der Fiskaltaxameter in Berlin und LDS auf einen einheitlichen Stand zu bringen
und so Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden?
Frage 4
Was hat der Senat getan, um zu erreichen, dass der Landkreis LDS Betriebsprüfungen bei Taxiunternehmen
durchführt, wie das auch in Berlin durch das LABO geschieht, um Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten
von Berliner Taxis zu vermeiden?
Antwort zu 3 und 4:
Die Umsetzung des geltenden Rechts fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen TaxenGenehmigungsbehörde.
Über die Art und Weise des Vorgehens gegenüber den
Taxenunternehmern des Landkreises entscheidet daher allein die im Landkreis DahmeSpreewald
zuständige Behörde. Unabhängig davon steht die Berliner TaxenGenehmigungsbehörde
(LABO) aber mit der zuständigen Behörde des Landkreises im
Austausch zu grundsätzlichen Fragen der praktischen Überwachung des Taxigewerbes
und über mögliche Vorgehensweisen. Darüber hinaus wird im Rahmen der in der Antwort
zu den Fragen 1 und 2 genannten Verhandlungen mit dem Landkreis zum BER auch zu
klären sein, inwieweit es für ein interessengerechtes Zusammenwirken ggf. einer Einigung
zu Überwachungsfragen bedarf.
Frage 5
Hat der Senat Kenntnis davon, ob sich Taxiunternehmen, denen in Berlin die Genehmigung versagt oder
widerrufen wurde, im Landkreis LDS angesiedelt haben?
Frage 6
Falls ja, was hat der Senat unternommen, um dieses zu unterbinden und Wettbewerbsverzerrungen
zuungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden?
Antwort zu 5 und 6:
Einem Taxiunternehmer ist es nicht verboten, einen Antrag bei einer anderen Behörde zu
stellen. Es ist dann Aufgabe dieser Behörde, im Rahmen der Antragsbearbeitung die
Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen. Für die Prüfung der Zuverlässigkeit des
Unternehmers werden u.a. Registerauskünfte herangezogen, in denen rechtskräftige
Versagungen und Widerrufe von Genehmigungen zur Ausübung von Personenverkehr
vermerkt sind. Das LABO erhält über Anträge, die Taxiunternehmer in einer anderen
Betriebssitzgemeinde stellen, ggf. im Rahmen eines Anhörverfahrens eine Information und
die Gelegenheit, sich zu äußern.
Frage 7
Hat der Senat Kenntnis davon, ob Personen, die in Berlin durch die Prüfung zur Erlangung des P-Scheins
oder bei der Ortskundeprüfung durchgefallen sind, in LDS als Taxifahrer tätig sind?
3
Frage 8
Falls ja, was hat der Senat unternommen, um dieses zu unterbinden und Wettbewerbsverzerrungen
zuungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden?
Antwort zu 7 und 8:
Zuständig für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist die
Fahrerlaubnisbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
Beantragt eine in Berlin wohnhafte Person beim LABO eine FzF für das Pflichtfahrgebiet
des Landkreises Dahme-Spreewald, wird ihm diese bei Vorliegen der
Zulassungsvoraussetzungen des § 48 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erteilt. Die
Erlaubnis wird auf Fahrten für in LDS zugelassene Taxibetriebe beschränkt, da der
Ortskenntnisnachweis nur für dieses Fahrgebiet erbracht ist. Erfolglose Versuche, die
Berliner Ortskundeprüfung zu bestehen, sind in solchen Fällen entscheidungsunerheblich,
da keine FzF für Berlin beantragt ist.
Frage 9
Welche Maßnahmen hat der Berliner Senat getroffen, um Wettbewerbsverzerrungen durch UBER zu
Ungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden? Hierbei geht es um die Kontrolle der Abgabe von
Steuern und Sozialabgaben, Mindestlohn und mögliche Scheinselbständigkeit durch UBER-Mitarbeiter.
Antwort zu 9:
Die Berliner Behörden prüfen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit die Einhaltung der
Gesetze durch UBER gleichermaßen wie bei anderen Unternehmen. Im Übrigen obliegt
die Bekämpfung nahezu aller Erscheinungsformen von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet und in allen Wirtschaftszweigen, mithin auch im
hiesigen Taxigewerbe, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der
Bundeszollverwaltung. In diesem Zusammenhang führt die FKS im Taxigewerbe, wie auch
in anderen Branchen, Prüfungen und Ermittlungen auf Grundlage des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) durch. Dabei wird auch geprüft, ob
Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt werden oder ob Mindestlohnunterschreitungen
bzw. Fälle von sogenannter Scheinselbständigkeit vorliegen
Frage 10
Welches ist der Zwischenstand der Gespräche mit den "sehr vielen Beteiligten, um zu sehen, wie wir dort zu
einer fairen Lösung kommen", auf die sich die Senatorin Günther am 18.05.2017 im Berliner
Abgeordnetenhaus anläßlich die Frage eines Abgeordneten zur Thematik UberX bezogen hat? (S.
Plenarprotokoll 11. Sitzung am 18.05.2017, Seite 988). Bitte um Einbeziehung der Gespräche mit den
"Brandenburger Kollegen" in die Antwort. (Gleiches Plenarprotokoll, S. 988).
Antwort zu 10:
Es erfolgen laufend Abstimmungen der Senatsverwaltung und des LABO mit den im
Einzelfall jeweils beteiligten Stellen (Taxenverbände, Flughafengesellschaft, IHK, jeweils
zuständige Stellen des Landes Brandenburg etc.) mit dem Ziel, die Einhaltung der
Gesetze mit zielführenden Maßnahmen sicherzustellen. Angesichts der Vielfalt der
Themen, der Vielschichtigkeit vieler Themen, der unterschiedlichen Zuständigkeiten und
der laufenden Fortentwicklung ist ein pauschaler Zwischenstandsbericht nicht möglich.
4
Frage 11
Wie wird das Unternehmen Uber vom Senat eingestuft, als Verkehrsdienstleister oder anders? Falls es nicht
als Verkehrsdienstleister eingestuft wird, wie dann?
Antwort zu 11:
Uber arbeitet mit verschiedenen Konzepten, die rechtlich unterschiedlich zu bewerten
sind. Grundsätzlich muss die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen der
Überwachung der Geschäftstätigkeiten von Unternehmen (nicht nur von Uber) die Frage
der Gesetzeskonformität nach den für die Personenbeförderung erlassenen Vorschriften in
jedem Einzelfall differenziert beurteilen. Bestimmte von Uber in Spanien praktizierte
Konzepte hat der EuGH kürzlich als Verkehrsdienstleistung im Sinne des Unionsrechts
eingestuft und deshalb auf die Regelungszuständigkeit der Mitgliedstaaten verwiesen.
Berlin, den 12.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Potsdam + Taxi: Taxi-Notstand quält die Tourismusbranche Während sich an vielen Orten in Berlin die Taxis „senkrecht stapeln“, herrscht in Potsdam der Notstand, und er wird immer schlimmer., aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Taxi-Notstand-quaelt-die-Tourismusbranche

#Taxi-Fahrer ist ein Job für Selbstausbeuter; immer mehr Betriebe geben auf, aber keiner steigt neu ein ins Gewerbe. Ein Fahrzeug zu bekommen, ist im Stadtzentrum und an den Ortsrändern sehr schwer bis unmöglich.
Potsdam. Die #Taxi-Branche in der Landeshauptstadt ist in Nöten. Insidern zufolge geben immer mehr Betriebe auf, ohne dass Nachfolger gefunden werden. Im Herbst vergangenen Jahres gab es noch 172 konzessionierte Taxis, neun weniger als im Jahr davor. Und sie sind nicht mehr rund um die Uhr im Einsatz, weil es zu lange Wartezeiten ohne Einkünfte gibt und kein Unternehmer einen Fahrer bezahlt, der nichts verdient. Manche #Taxi-Wartepunkte sind deshalb nur noch am hellen Tag besetzt, ansonsten jedoch verlassen. In den Früh-, Abend- und Nachtstunden ist es an vielen Orten in der Touristen-Stadt fast unmöglich, ein #Taxi zu bekommen, erst recht in abgelegenen Ortslagen. Hotels haben vor allem in dieser Zeitspanne große Mühe, eine Beförderung für Gäste zu ordern; immer wieder scheitern sie daran und verärgern ihre Gäste.

Nahverkehr ist lebenswichtig

Wer als Hotel keine regelmäßig fahrende Tram- oder Buslinie in der Nähe hat, hat ein Problem. Das Inselhotel auf Hermannswerder (4 Sterne) etwa liegt zwar idyllisch, ist jedoch drei Kilometer vom öffentlichen Nahverkehr entfernt. Bis vor zwei Jahren hatte Geschäftsführer Burkhard Scholz kein Mühe, Taxis für seine oft internationalen Gäste zu bestellen, denn er arbeitete mit Harry Kortschlag zusammen, der in besten Zeiten 20 Taxen betrieb, aber 2016 alle aus wirtschaftlichen Gründen abgab, bis auf eins, und das ging 2017 weg. Jetzt muss das Hotel eine Liste von sieben bis acht kleineren Unternehmen abtelefonieren in Potsdam und Umgebung und bekommt zuweilen trotzdem kein Auto zum Hauptbahnhof. „Wir haben viele Tagungen und Konferenzen im Haus. Die Teilnehmer kommen gut von den Berliner Flughäfen zu uns, eben auch mit Berliner Taxis, aber zurück wird es schwer.“ Dann klemmt sich der Chef auch mal selber hinter’s Steuer und bringt einen Gast zum Bahnhof. Einen eigenen Shuttle-Dienst einzurichten, würde bedeuten, einen Kleinbus dafür anzuschaffen und jemanden als Fahrer zu beschäftigen, der einen Personenbeförderungsschein hat. Das ist für Scholz derzeit keine Alternative. Aber er kennt den Ausweg aus der Notlage und „weiß, dass es so kommen wird: Das Auto ohne …

Flughäfen + Taxi: Taxistreit: Berlin bietet Kompromiss an In dem schon lange währenden Streit um die Taxirechte am Flughafen Schönefeld drängt Berlin auf eine zügige Lösung. aus MAZ

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Taxistreit-Berlin-bietet-Kompromiss-an

Berlins #Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger #Kirchner (Grüne) legte nun einen Kompromissvorschlag vor. Der Landkreis #Dahme-Spreewald sieht darin allerdings kein „ordentliches Angebot“.
#Schönefeld. In dem wieder aufgeflammten Streit um die #Taxirechte am Schönefelder #Flughafen drängt Berlin auf eine zügige Lösung. Berlins Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner (Grüne) legte nun einen Kompromissvorschlag vor, wie die „Berliner Morgenpost“ berichtete.

Demnach sollen Brandenburgs Taxifahrer künftig an fünf populären Orten Berlins entgegen der bisherigen Regelung auch auf Hauptstadtgebiet Fahrgäste aufnehmen dürfen. So zum Beispiel an vier großen Bahnhöfen und der Berliner Messe.

Im Gegenzug erwartet Kirchner, dass Berliner #Taxifahrer sich am Schönefelder Flughafen einreihen dürfen, um dort Passagiere einzuladen. Bisher dürfen ortsfremde Taxifahrer Passagiere nur ausladen, aber im Gegenzug keine neuen Gäste aufnehmen. Wenn also ein Berliner Taxifahrer Gäste nach Schönefeld bringt, darf er keine neuen Passagiere zurück in die Stadt nehmen. Umgekehrt gilt dies auch für die Brandenburger Taxifahrer, die von Schönefeld in die Hauptstadt …

Taxi: Taxifahrten am Flughafen Schönefeld werden teurer Landkreis Dahme-Spreewald hebt Tarif um 15 Prozent an, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article212594695/Taxifahrten-am-Flughafen-Schoenefeld-werden-teurer.html

Berlin. Wer ab dem 4. Dezember am #Flughafen #Schönefeld in ein #Taxi steigt, muss mehr für seine Fahrt zahlen. Dann steigen im brandenburgischen Landkreis Dahme-Spreewald, in dem der Airport beheimatet ist, die #Tarife. Der Kreistag begründet die Erhöhung mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, der seit diesem Jahr bei 8,48 Euro pro Stunde liegt. Wegen der dadurch gestiegenen Personalkosten sowie allgemeinen Kostensteigerungen sei die Erhöhung "zwingend erforderlich".

Durchschnittlich steigen die Preise um 15 Prozent. Die Grundgebühr verteuert sich von 3,30 Euro auf 3,90 Euro. Der Tarif bei Strecken bis drei Kilometer steigt um 40 Cent auf 2,10 Euro pro Kilometer, bei Fahrstrecken darüber hinaus um 15 Cent auf 1,70 Euro pro Kilometer. Zuletzt hatte der Landkreis die Gebühren vor mehr als drei Jahren angehoben. Zum Vergleich: Kostet eine Fahrt vom Schönefelder Airport bis zum Potsdamer Platz etwa 36 Euro, sind es mit der neuen Tarifordnung fünf Euro mehr. Ebenfalls neu ist, dass die Fahrer – wie auch in Berlin – ein Kartenlesegerät für die Zahlung per Kreditkarte im Fahrzeug haben müssen. Dazu kommt eine Pauschale für Großraumtaxen in Höhe von fünf Euro.

Damit ist Taxifahren im Dahme-Spreewald-Kreis teurer als in Berlin. In der Hauptstadt liegt der Grundpreis ebenfalls bei 3,90 Euro, die ersten sieben Kilometer kosten …

Taxi + Flughäfen: Taxigewerbe Berlin-Brandenburg Bald Frieden im Taxikrieg von Schönefeld?, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/taxigewerbe-berlin-brandenburg-bald-frieden-im-taxikrieg-von-schoenefeld/20444110.html

Die Situation am #Flughafen #Schönefeld ist für #Taxifahrer mehr als frustrierend. Jetzt zeichnet sich ein Kompromiss im Revierkampf ab.
Das Wörtchen Streit genügte nicht mehr, vom „Schönefelder #Taxi- Krieg“ war in den vorigen Jahren die Rede: Doch jetzt zeichnet sich eine Lösung ab. Im Kern geht es dabei um die Frage, welche Fahrer am jetzigen Flughafen Schönefeld und künftigen Hauptstadt-Airport #BER Passagiere aufnehmen dürfen – und welche nicht.
 Nach dem Bundesgesetz zur Personenbeförderung ist dies bislang nur Taxis erlaubt, die im Landkreis Dahme-Spreewald zugelassen sind, auf dessen Gelände Schönefeld alt und neu liegen. Doch dieser gesetzlich zugesicherte Vorrang von Taxis in ihrer jeweiligen Zulassungsgebiet führt am Rande Berlins zu bizarren Situationen – beispielsweise kürzlich am Tag des Orkans „Xavier“.

Gestrandete Passagiere warteten ewig auf die wenigen Taxis des Landkreises, um zurück nach Berlin zu kommen. Berliner Taxis waren zwar genug verfügbar, aber sie durften am Terminal niemand einladen.
Die ausgewählten Haltepunkte

Um den gordischen Knoten zu zerschlagen, hatte Staatssekretär Jens-Holger Kirchner von der Senatsverwaltung für Verkehr seit August die #Taxiverbände …

Straßenverkehr + Taxi: Gesprächsrunde zur Zukunft der Berliner Mobilität im Berliner Rathaus, aus Senat

www.berlin.de

Die Gesprächsrunde „Sauber. Modern. Leistungsfähig. #Zukunft der Berliner #Mobilität“ ist vom Regierenden Bürgermeister, Michael Müller, initiiert. Sie bildet politischen Auftakt mit den Entscheidungsträgern der Wissenschaft, Wirtschaft, landeseigenen Unternehmen, Industrie, den Wirtschaftsverbänden, Kammern sowie Gewerkschaften und führt in weiteren Foren zu einer zügigen koordinierten Umsetzungsstrategie.

Ziel der ersten Gesprächsrunde war das Feststellen des aktuellen Standes angesichts der Anforderungen an die Mobilität der Zukunft. Im Zentrum stand das Umreißen der politischen Vorgaben zur #Vermeidung von #Fahrverboten und zur #Unterstützung der -Mobilität und alternativer #emissionsarmer Lösungen sowie das Ausloten der Möglichkeiten von Politik und Akteuren, zur Forcierung der Umsetzung moderner Mobilität.

Die beiden Dieselgipfel auf Bundesebene haben keine tragfähigen Konzepte hervorgebracht, zügig etwas für die Verbesserung der NOx-Situation in unseren Innenstädten zu tun. Berlin will nicht auf weitere Schritte der Bundesregierung warten. Deshalb wird Berlin selbst die Initiative für eine saubere, moderne und leistungsfähige Mobilität ergreifen. Ziel ist es, durch eine Reduzierung der NOx-Belastung die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner zu verbessern und damit auch Fahrverbote zu vermieden.

Der Regierende Bürgermeister: „Es kann nicht sein, dass durch Versäumnisse der Automobilindustrie am Ende der Handwerker nicht mehr in die Innenstadt fahren kann. Ich bin mir sicher, dass wir hier in Berlin – der Stadt der Digitalisierung und der StartUps – eine enorme Innovationskraft haben, die wir intelligent nutzen können. Ich will an diesem Hochtechnologiestandort Berlin unter den vielen engagierten Start Ups und traditionellen Industrieunternehmen Mitstreiter finden, die uns helfen, unsere Ideen umzusetzen und Realität werden zu lassen. Davon können dann auch der Bund und die Automobilunternehmen profitieren.“

Mit der ersten Gesprächsrunde zur Zukunft der Mobilität in Berlin bekennen sich die wichtigsten Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaften und Senat, dazu die E-Mobilität in Berlin unter der Federführung der Senatskanzlei voranzutreiben sowie zukunftsfähige und saubere Mobilitätskonzepte zu entwickeln und umzusetzen.

Berlin wird Programme entwickeln, die die verschiedenen Wirtschaftsverkehre mit Dieselmotoren erreichen. Dazu gehören besonders Taxis, kleine Gewerbe- und Handwerkerbetriebe, Baumaschinen und die Schifffahrt.

Als ersten Schritt wird Berlin für ein Jahr lang ein Förderprogramm für die Berliner Taxis auflegen. Die in der Innenstadt zu einem erheblichen NOx -Ausstoß beitragen. Für jedes Dieseltaxi, das durch ein neues Hybrid, beziehungsweise Elektro- oder Brennstoffzellen-Taxi ersetzt wird, erhält das Taxiunternehmen analog zum Bundesförderprogramm zusätzlich eine Landesförderung.

Das Land Berlin wird zur Anschaffung sauberer Fahrzeuge in seinem und den Fuhrparks der Landesunternehmen prüfen, inwieweit die Landesvergabeordnung verändert werden muss, um verstärkt Elektro-, Hybrid- und andere die Umwelt entlastende Fahrzeuge zu bestellen.

Der Senat erwartet auch weiterhin für die privaten Diesel-PKW geeignete Hardware-und Softwarelösungen der Automobilindustrie und die dementsprechende Begleitung durch die Bundesregierung.

Müller: „Auch wegen der zu sichernden deutschen Arbeitsplätze erwarte ich, dass die Bundesregierung unserer deutschen Industrie klar macht, wie wichtig es jetzt ist, bezahlbare und konkurrenzfähige Produkte für saubere Mobilität herzustellen.“

Berlin fordert die deutsche Industrie auf, endlich Elektromobil-Lösungen für den ÖPNV, Liefer- und Nutzverkehr zu entwickeln, die den Vergleich mit ausländischen Produkten in Preis, Leistung und Einsatzfähigkeit standhalten.

Darüber hinaus erwartet Berlin von der Bundesregierung, ihr am 4. September 2017 den Kommunen und Städten vorgelegtes Milliardenprogramm schnellstmöglich inhaltlich zu unterfüttern, um die Städte und Kommunen in eine verbindliche Planungssituation zur NOX-Reduzierung zu bringen.

Rückfragen: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, Telefon: (030) 9026-2411

Taxikonzessionen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft u.a. auch spezielle
Daten und Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist
gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu
lassen und hat daher die für den Bereich der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit zuständige Generalzolldirektion um
Mitwirkung gebeten. Die Fragen wurden von der Generalzolldirektion
an das Bundesministerium der Finanzen
weitergeleitet. Die dort in eigener Verantwortung erstellte
Stellungnahme ist nachfolgend in ihren maßgeblichen
Teilen wiedergegeben (als Teil der jeweiligen Gesamtantwort).

Frage 1: Wie hoch ist die Zahl der in Berlin erteilten
#Taxikonzessionen (aufgeschlüsselt für die Jahre 2012-
2016)?
Antwort zu 1: Der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl
der Taxikonzessionen im Land Berlin ab dem Jahr
2012 zu entnehmen.
Jahr Anzahl der konzessionierten Taxen
2012 7.428
2013 7.635
2014 7.643
2015 7.907
2016 8.313
Aktuell beträgt die Zahl der im Land Berlin konzessionierten Taxen
8.002 (Stichtag 07.03.2017).


Frage 2: Verzeichnet der Senat einen Anstieg der anbietenden
#Taxiunternehmen auf dem Berliner Markt?
Wenn ja, um wie viel hat sich die Zahl der anbietenden
Unternehmen erhöht (Verlaufsübersicht im Zeitraum Jahr
2012 -2016)?
Antwort zu 2: Der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl
der im Land Berlin tätigen Taxiunternehmen, –
unternehmerinnen und –unternehmer ab dem Jahr 2012 zu
entnehmen.
Stichtag Anzahl der Taxiunternehmen, –
unternehmerinnen und –
unternehmer
02.01.2012 3.145
02.01.2013 3.095
02.01.2014 3.037
02.01.2015 2.990
02.01.2016 3.053
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es am 2. Januar 2017 insgesamt
3.201 Taxiunternehmen, -unternehmerinnen und –unternehmer
gab.

Frage 3: Wie beabsichtigt der Senat die sog. „Schwerpunktaktionen“
zur Überprüfung der erteilten Konzessionen
im #Taxigewerbe gemäß Koalitionsvereinbarung in
diesem Jahr durchzuführen? Wann starten diese (Datum)
und welche konkreten Maßnahmen beinhalten diese
„Schwerpunktaktionen“ im Einzelnen“?
Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Finanzen
führt seit Anfang des Jahres 2017 verstärkt Kontrollen bei
Taxiunternehmen durch. Dabei erkannte relevante Feststellungen
sollen an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
(LABO) zwecks dortiger Durchführung
von Zuverlässigkeitsprüfungen der konkreten
Unternehmer weitergeleitet werden. Schwerpunkt der
Kontrollen ist, ob die verwandten Taxameter den steuerlichen
Anforderungen entsprechen.
Das LABO selbst führt stichprobenartige Prüfungen
durch. Insbesondere betrifft dies die zeitnahe Prüfung neu
gegründeter GmbH´s. Selbstverständlich führt das LABO
auch weiterhin, wie schon in der Vergangenheit, Prüfungen
im öffentlichen Straßenland durch (etwa an den Taxenhalteplätzen
oder am Flughafen Tegel). Weitere LABO-Maßnahmen
erfolgen nach Maßgabe der vorhandenen
Ressourcen. 

Frage 4: Inwieweit haben die intensivierten Zulässigkeitsprüfungen
der Taxiunternehmen durch Behörden wie
das LABO und die FKS bereits begonnen? Wie viel Personal
ist damit aktuell betraut (Aufschlüsselung der neuen
Kontrollmaßnahmen und Zahlenangaben zur beschäftigten
Personalzahl)?
Antwort zu 4: Die Berliner Taxigenehmigungs- und
Aufsichtsbehörde, das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten,
führt bereits seit 2009 eine intensivierte
Zuverlässigkeitsprüfung bei den Berliner Taxiunternehmen
in Anlehnung an ein in Hamburg praktiziertes
Verfahren durch. Insofern sind im Zuge der Erneuerung
der zeitlich befristeten Genehmigung zum Verkehr mit
Taxen nicht nur die Bescheinigung in Steuersachen der
Finanzämter, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
sowie Auszüge aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
vorzulegen, sondern weitere Betriebsunterlagen.
Hierzu zählen z. B. die sog. Einnahmeursprungsaufzeichnungen,
HU1
-Bescheinigungen und Jahresabschlüsse.
Anhand dieser Unterlagen bewertet das LABO
eigenständig, ob ein Taxiunternehmen seinen abgaberechtlichen
Verpflichtungen nachgekommen ist.
Für den Taxenbereich (Antragsbearbeitung, Betriebsprüfungen,
Außenkontrollen, Widerruf von Genehmigungen)
stehen dem LABO derzeit insgesamt 10 Stellen zur
Verfügung. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen
in geringem Umfang auch die Aufgabe, Mietwagen
und Krankentransportwagen zu konzessionieren und zu
überwachen, wahrnehmen.
Darüber hinaus stehen dem LABO für das Jahr 2017
weitere 8 Beschäftigungspositionen zur Verfügung, die
mit der Dienstkräfteanmeldung 2018/2019 dauerhaft in
Stellen umgewandelt werden sollen. Zur Besetzung dieser
Beschäftigungspositionen finden aktuell entsprechende
Auswahlverfahren statt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) ist mit der intensivierten Zuverlässigkeitsprüfung
nicht befasst; diese fällt allein in die o.g. Zuständigkeit
des LABO.

Frage 5: Welche Zahlen/Meldungen liegen dem Senat
zur Schwarzarbeit im Berliner Taxigewerbe in den Jahren
2015-2017 vor? Ergreift der Senat hiergegen bereits
Maßnahmen? Wenn ja, welche und seit wann?
Frage 11: Liegen dem Senat aussagekräftige Daten
seitens der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls
(FKS) vor, die die Umgehung der Mindestlohn-Zahlung
durch zugelassene Unternehmen belegen? Wenn ja, wie
viele Unternehmen waren in den letzten 3 Jahren betroffen?

1 Hauptuntersuchung


Antwort zu 5 und 11: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Zollverwaltung (FKS) führt im Taxigewerbe, wie
auch in anderen Branchen, Prüfungen und Ermittlungen
auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
(SchwarzArbG) durch. Dabei wird auch geprüft, ob Mindestlohnunterschreitungen
vorliegen. Die Arbeitsstatistik
der FKS sieht eine gesonderte Erfassung des Taxigewerbes
nicht vor. In der Arbeitsstatistik wird das Personenbeförderungsgewerbe
erfasst, zu dem unter anderem auch
das Taxigewerbe zählt. Die FKS des Hauptzollamts Berlin
hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1
SchwarzArbG im Jahr 2016 im Personenbeförderungsgewerbe
die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten
Ergebnisse erzielt. Im Übrigen wird auf die Antwort des
Senats zu Frage Nr. 2 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten
Buchholz (AfD) auf AbgeordnetenhausDrucksache
18/10179 verwiesen.
Ergebnisse der FKS im Personenbeförderungsgewerbe
in Berlin 2016
Personenbefragungen 424
Anzahl von Personen, die anhand von
Geschäftsunterlagen geprüft wurden
197
Prüfungen von Arbeitgebern 77
Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen
Straftaten
11
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren
wegen Straftaten
25
Summe der Geldstrafen aus Urteilen und
Strafbefehlen
16.475,00 €
Summe der erwirkten Freiheitsstrafe (in
Jahren)
5,3
Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen
Ordnungswidrigkeiten
5
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren
wegen Ordnungswidrigkeiten
3
Summe der festgesetzten Geldbußen,
Verwarnungsgelder und Verfall
3.000,00 €
Schadenssumme im Rahmen der strafund
bußgeldrechtlichen Ermittlungen
110.059,88 €
Das Land Berlin hat sich in einem aktuellen Gesetzgebungsverfahren
erfolgreich dafür ausgesprochen, die
Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung
und den Taxibehörden der Länder zu intensivieren.
Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene
Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit
und illegalen Beschäftigung ist am 9.3.2017 im Bundesgesetzblatt
(BGBl.) verkündet worden und am darauffolgenden
Tag in Kraft getreten.

Frage 6: Steht der Senat mit den verschiedenen #TaxiInteressenvertretungen,
wie #Taxi-Innung, #Taxi-Verband,
Verein der #Taxifahrer etc. in regelmäßigem Austausch zu
Themen wie Schwarzarbeit oder organisiertem Betrug?
Wenn ja, wie häufig erfolgt dieser?
Antwort zu 6: Das LABO trifft sich derzeit in der Regel
einmal im Quartal mit den in das Anhörverfahren
eingebundenen Taxiverbänden. Die Senatsverwaltung hat
entsprechende anlassbezogene Kontakte.

Frage 7: Wie hoch ist die Zahl der registrierten Taxen,
die bisher noch nicht über eine pflichtgemäß zu installierendes
Fiskaltaxameter verfügen (Übersicht Stand Februar
2017)? Sollte die Zahl nicht vorliegen, warum wird
dieser Verstoß gegen die abgaberechtlichen Pflichten
bisher nicht vollumfänglich erfasst?
Antwort zu 7: Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse,
in wie vielen Fahrzeugen tatsächlich bereits sog. Fiskaltaxameter
installiert sind. Seit dem 1. Januar 2017 besteht
zwar die Pflicht, die im Taxameter erfassten steuerlich
relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar zu
speichern und aufzubewahren. Fahrzeuge, die bereits vor
dem 1. Januar 2017 konzessioniert worden sind, müssen
jedoch nicht erneut beim LABO vorgeführt werden, um
den Nachweis der Installation zu erbringen. Das LABO
verfügt auch nicht über die Ressourcen, alle im Land
Berlin konzessionierten Fahrzeuge in Augenschein zu
nehmen.
Unternehmen, die das sog. INSIKA2
-Verfahren nutzen,
benötigen hierzu eine INSIKA-Smartcard, die bei der
D-Trust GmbH erhältlich ist. Die D-Trust GmbH hat bis
Ende Dezember 2016 insgesamt 3.209 Smartcards an
Berliner Taxiunternehmen ausgegeben.
Hinsichtlich der steuerlichen Prüfungen wird auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 8: Wurden im Zeitraum 2016-2017 aufgrund
der Auswertungen der #Fiskaltaxameter Taxizulassungen
entzogen? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen?
Antwort zu 8: Einem Mehrwagenunternehmen wurde
im Februar 2017 der Antrag auf Erneuerung der zeitlich
befristeten Genehmigung zum Verkehr mit Taxen versagt.
Das Unternehmen hatte bereits im Jahr 2016 Fiskaltaxameter
in seinen Fahrzeugen installiert. Die damit aufgezeichneten
Daten konnten bei der vom LABO durchgeführten
intensivierten Zuverlässigkeitsprüfung nicht in
Übereinstimmung mit den sonstigen Betriebsunterlagen
des Unternehmens gebracht werden. Insbesondere gab es
deutliche Abweichungen zu den „händisch“ geführten
Einnahmeursprungsaufzeichnungen und zu den Einfahrtsdaten
in den Nachrückbereich am Flughafen Tegel.

2
Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme
Einem anderen Mehrwagenunternehmen wird die Genehmigung
demnächst versagt werden. Dieses Unternehmen
hatte Fahrzeuge erworben, in die bereits Fiskaltaxameter
eingebaut waren. Ausweislich der Datenaufzeichnungen
wurden die Fahrzeuge zum Zwecke der Personenbeförderung
eingesetzt, bevor das LABO eine abschließende
Entscheidung zu dem Antrag auf Erteilung
einer Genehmigung zum Verkehr mit Taxen erlassen hat.
Es liegt mithin eine ungenehmigte Personenbeförderungen
vor, die die Unzuverlässigkeit des Unternehmers
belegt.

Frage 9: Hat der Senat bereits eine aktuelle Bewertung
zur wirtschaftlichen Situation der Taxi-Unternehmen
durch Auswertung der gesammelten Datenlage der Fiskaltaxameter
veranlasst/vorliegen? Wenn ja, zu welchem
Ergebnis kommt diese? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9: Seit dem 1. Januar 2017 muss jedes Taxameter
(ohne weitere Übergangsfrist) die Anforderungen
aus dem BMF3
-Schreiben vom 26. November 2010 zur
„Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“
erfüllen. Die digitale Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
können durch den Einsatz sog. Fiskaltaxameter
gewährleistet werden. Darauf hat die Senatsverwaltung
für Finanzen mehrfach ausdrücklich hingewiesen,
zuletzt in dem im Internet veröffentlichten Protokoll
über eine Besprechung der Senatsverwaltung für
Finanzen mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes
und der IHK Berlin. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz hat die Fortführung des
im Jahr 2015 (mit der damals sehr begrenzten Zahl von
Fiskaltaxametern) begonnenen sog. FiskaltaxameterPanels
zunächst für das Jahr 2017 in Auftrag gegeben.
Verwertbare Erkenntnisse daraus werden für das Jahr
2017 erst Anfang des Jahres 2018 vorliegen.

Frage 10: Wie bewertet der Senat die Einschätzung,
dass aufgrund der Vielzahl an zugelassenen Taxiunternehmen
(Überangebot, Wettbewerbsdichte) eine Unterbietungsmentalität
gefördert wird, die dazu führt, dass
Unternehmen am Mindestlohn vorbei arbeiten oder andere
Rechtsvorgaben unbeachtet lassen?
Antwort zu 10: Für die Beantwortung der Frage, ob
die Vielzahl an zugelassenen Taxiunternehmen eine etwaige
Unterbietungsmentalität fördert, ist zunächst die besondere
Situation Berlins als Hauptstadt und die Größe
der Stadt mit entsprechender Nachfrage nach Taxidienstleistungen
zu bewerten. In erster Linie ist es Aufgabe der
zuständigen Stellen – die diese auch wahrnehmen – entsprechend
dem erkannten Handlungsbedarf gezielt gegen
die jeweiligen konkreten Rechtsverstöße vorzugehen.

3 Bundesfinanzministerium

Frage 12: Wie steht der Senat aktuell zu dem Vorhaben
einer Beschränkung der Erteilung von Konzessionen
auf eine Maximalzahl an Zulassungen auf Grundlage des
§ 13 IV Nr. 2 PBefG? Wie schätzt der Senat die derzeitige
rechtliche Bewertung einer solchen Festlegung für das
Land Berlin ein?

Frage 13: Strebt die Genehmigungsbehörde auf
Grundlage der zugenommenen Taxidichte die Einschaltung
eines Beobachtungszeitraumes im Sinne von § 13 IV
S. 3 PBefG an?
Antwort zu 12 und 13: Ein Beobachtungszeitraum für
Berlin wird aktuell nicht angestrebt. Aus der derzeitigen
Taxidichte allein lassen sich keine Anhaltspunkte dafür
herleiten, dass die Funktionsfähigkeit des Berliner Taxigewerbes
aktuell tatsächlich bedroht wäre. § 13 Abs. 4
Personenbeförderungsgesetz (PBefG), der die Voraussetzungen
für die Anordnung eines Konzessionsstopps bzw.
eines diesem vorgeschalteten Beobachtungszeitraums
regelt, ist unter Berücksichtigung des Grundrechts auf
Berufsfreiheit (Art. 12 des Grundgesetzes) derjenigen
anzuwenden, die den Beruf des Taxiunternehmers erst
ergreifen oder die Zahl der ihnen genehmigten Taxen
erweitern wollen. Grundsätzlich hat jeder, der den Beruf
des Taxiunternehmers ergreifen möchte und der die Genehmigungsvoraussetzungen
erfüllt, einen Anspruch auf
Erteilung einer Genehmigung. Das OVG Berlin hat im
Jahr 2000 zu den Voraussetzungen eines Beobachtungszeitraumes
nach § 13 Abs. 4 PBefG klargestellt, dass
allein eine schwierige Ertragslage kein Versagungsgrund
sei. Das gesetzliche Merkmal der Bedrohung des örtlichen
Taxengewerbes in seiner Funktionsfähigkeit lasse keine
Prüfung (allein) an dem Maßstab zu, ob die Taxenunternehmer
noch einen angemessenen Gewinn erzielen. Die
objektiven Berufszulassungssperren dienten nur dem
öffentlichen Verkehrsinteresse und nicht dem Zweck, die
bereits in dem Beruf Tätigen vor wirtschaftlich spürbarer
– auch harter – Konkurrenz und vor den wirtschaftlichen
Risiken des Berufs zu schützen. Eine Bedrohung der
Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes ist danach
erst dann zu besorgen, wenn die Erteilung weiterer Genehmigungen
zu schwerwiegenden Mängeln in der Verkehrsbedienung
durch Taxen führen würde.

Berlin, den 14. März 2017
In Vertretung
J e n s – K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2017)