Tarife + VBB: Ticketpreise steigen Ein BVG-Fahrschein kostet künftig 2,70 Euro, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/ticketpreise-steigen-ein-bvg-fahrschein-kostet-kuenftig-2-70-euro,10809148,28370614.html Berlin – Das Konzept für die neuen #Fahrpreise ab Januar #2015 liegt vor. #Tickets für Busse und Bahnen sollen im Schnitt #2,3 Prozent #teurer werden. Erstmals wurde die Verteuerung nach einem Preisindex berechnet.

Am 1. Januar 2015 ist es wieder so weit: Die Fahrpreise im Berliner und Brandenburger Nahverkehr steigen. Fahrten mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), der S-Bahn Berlin GmbH und anderen Unternehmen werden teurer. Doch diesmal soll die Tariferhöhung bei Bus und Bahn deutlich moderater ausfallen als bisher. Nach Informationen der Berliner Zeitung ist geplant, dass die Preise im Durchschnitt um 2,3 Prozent steigen. Zuletzt stiegen die Tarife um jeweils durchschnittlich 2,8 Prozent. Den Planungen zufolge soll ein Fahrschein für das Berliner Stadtgebiet von Januar an 2,70 Euro kosten – derzeit sind es …

Tarife + S-Bahn + BVG: Schwarzfahrer und Fahrscheinkontrollen bei BVG und S-Bahn im 1. Halbjahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (#BVG) und die S-Bahn Berlin GmbH (#S-Bahn) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014? Antwort zu 1a): Die BVG teilt dazu mit: „Im ersten Halbjahr 2014 hatte die BVG rd. 494 Mio. #unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (#UBF).“ Antwort zu 1b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die SBahn Berlin GmbH realisierte im 1. Halbjahr 2014 201,4 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF).“ Frage 2: Wie viele (interne und/oder externe) #Fahrschein- Kontrolleure standen jeweils im 1. Halbjahr 2014 im Dienst der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH und planen sie die Anzahl der internen und/oder externen Kontrolleure zu erhöhen und wenn ja, um wie viele und in welchem Zeitrahmen? Antwort zu 2a): Die BVG teilt dazu mit: „Bei der BVG AöR sind 40 eigene #Fahrausweisprüfer und 215 Mitarbeiter mit Kontrollberechtigung des Bereiches Sicherheit im Einsatz. Der externe Dienstleister beschäftigt derzeit 85 Mitarbeiter im Fahrausweisprüfdienst, die bis zum Ende des Jahres auf 100 Mitarbeiter aufgestockt werden.“ Antwort zu 2b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Im 1. Halbjahr 2014 waren bei der S-Bahn Berlin GmbH täglich 72 bis 80 Kontrolleure im Einsatz. Derzeit ist keine weitere Steigerung vorgesehen.“ Frage 3: Verrichten alle (internen und/oder externen) Fahrschein-Kontrolleure der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH ihren Dienst in offizieller Uniform? Antwort zu 3a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG AöR setzt weiterhin sowohl Fahrausweisprüfer in Dienstkleidung als auch in Zivil ein.“ Antwort zu 3b): Die S-Bahn teilt dazu mit : „Die strikte Trennung der Aufgaben des Ordnungsdienstes und der Fahrscheinkontrolleure hat zur Folge, dass diese Aufgabentrennung auch im Außenauftritt erkennbar sein soll, so dass die Kontrolleure keine offizielle Uniform tragen. Änderungen sind hierzu nicht geplant.“ Frage 4: Wie viele Fahrgäste der a) BVG und b) SBahn Berlin GmbH konnten im 1. Halbjahr 2014 bei Kontrollen keinen gültigen Fahrschein vorweisen, wie viel Prozent machten diese an der jeweils jährlichen Gesamtfahrgast- zahl aus und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 4a): Die BVG teilt dazu mit: „Im 1. Halbjahr 2014 wurden 171.183 Feststellungen von „Erhöhtem Beförderungsentgelt“ erfasst. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 7%. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen beeinflusst. Gegen über den Vorjahren, die geprägt waren durch den Wechsel des externen Dienstleisters und einer Hochlaufphase im Jahr 2013, ist jetzt durch die verstärkten Fahrausweiskontrollen ein Anstieg bei den Feststellungen deutlich wahrnehmbar.“ Antwort zu 4b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Dem Aufgabenträger wird quartalsweise Bericht über die Anzahl der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis erstattet. Im ersten Halbjahr 2014 betrug die Quote 4,12 %.“ Frage 5: Wie viele Fahrgäste haben a) BVG und b) SBahn Berlin GmbH wegen Schwarzfahrens jeweils im 1. Halbjahr 2014 angezeigt und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 5a): Die BVG teilt dazu mit: „Zum besseren Verständnis, möchten wir zunächst die von der BVG angewandte Verfahrensweise erläutern. Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Hier gilt die Regel, dass der älteste Fall nicht älter als zwei Jahre und der jüngste nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung seien darf. Im Jahre 2012 kam es in Folge eines längerfristigen Vergabeverfahrens bei der Sicherheit- und Kontrollleistung, zu einem drastischen Rückgang der EBEFeststellungen. Dieses hatte auch Auswirkungen auf die gestellten Strafanträge. Bei einer Kontrolltätigkeit im üblichen Maß liegen die Strafanträge im Halbjahr bei rd. 3.000.“ Antwort zu 5b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die Fahrgäste, die innerhalb eines Jahres dreimal ohne Fahrschein angetroffen wurden, werden von der S-Bahn Berlin GmbH zur Anzeige gebracht: Im 1. Halbjahr des Jahres 2014 sind rund 9.000 Vorgänge angezeigt worden.“ Frage 6.: Welcher Schaden entstand der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014 durch Schwarzfahrer? Antwort zu 6a): Die BVG teilt dazu mit: „Dazu liegen der BVG AöR keine IST-Daten vor. Da Fahrausweiskontrollen nur Stichproben darstellen, lassen sich dazu keine adäquaten Hochrechnungen vornehmen. Es ist aber davon auszugehen, dass durch das Schwarzfahren dem Unternehmen ein Schaden in Höhe von rund 20 Mio. EUR pro Jahr entsteht.“ Antwort zu 6b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die Einnahmen, die der S-Bahn Berlin GmbH infolge des Schwarzfahrens entgangen sind, lagen im 1. Halbjahr 2014 bei ca. 7 Mio. Euro.“ Frage 7: Welche Gesamtsumme umfasste das von der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014 bei Schwarzfahrern beigebrachte „erhöhte Beförderungsentgelt“? Antwort zu 7a): Die BVG teilt dazu mit: „Beigebrachtes „erhöhtes Beförderungsentgelt“ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderungen) 1.HJ. 2014 4.075,7 Tsd. EUR.“ Frage 8: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um die Schwarzfahrerquote in ihrem Bereich zu reduzieren? Antwort zu 8a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG AöR hat den Vertrag mit dem derzeitigen Dienstleister für die Kontrollleistung bei der BVG AöR bis zum 31.12.2015 verlängert, somit ist weiterhin sichergestellt, dass täglich bis zu 100 externe Fahrausweisprüfer in den Verkehrsmitteln der BVG AöR eingesetzt werden können. Weiterhin setzt die BVG AöR den Einsatz der 40 eigenen Fahrausweisprüfer fort. Die bisherige Praxis, die Sicherheits- und Servicekräfte zu anlassbezogenen Fahrausweiskontrollen einzusetzen, wird fort-geführt.“ Antwort zu 8b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Neben der umfassenden Information der Fahrgäste (Ein- und Ausgangsbereiche der Stationen, diverse Kundenmedien etc.) hat die S-Bahn Berlin GmbH die Kontrolldichte sowohl in den Haupt- als auch Nebenverkehrszeiten erhöht. Weiterhin wird die Zusammenarbeit mit dem Kontrolldienst der BVG im Rahmen von Schwerpunktkontrollen intensiviert, Forderungen konsequent verfolgt und erforderliche Strafanzeigen zeitnah erstattet.“ Frage 9: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um gegen Personen vorzugehen, die Fahrgästen manipulierte Fahrscheine anzudrehen versuchen? Antwort zu 9a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG weist seit 2011 an ihren Fahrausweisautomaten und in den Kundenpublikationen mit einer Warnung vor Trickbetrügern auf die Gefahren beim Erwerb von Fahrausweisen von nicht autorisierten Verkäufern und auf das Verbot des Kaufes von bereits verwendeten Tickets hin. Werden bei Fahrausweiskontrollen Manipulationen oder Fälschungen festgestellt, so werden diese grundsätzlich zur Anzeige gebracht. Zusätzlich finden kontinuierliche Schulungen unserer Mitarbeiter zur Identifikation von Fälschungen und Manipulationen statt.“ Antwort zu 9b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Zum einen werden die Fahrgäste der S-Bahn Berlin GmbH an den Fahrscheinautomaten und in Kundenpublikationen auf die Gefahren des Schwarzhandels hingewiesen. Darüber hinaus erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit der Bundes- und Landespolizei zu Fragen der Fälschung von Fahrkarten und deren Verkauf bzw. bei deren Feststellung. Erforderliche Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung werden konsequent gestellt, um zügig behördliche Strafverfahren starten lassen zu können.“ Frage 10: Wann wird das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von 40 auf 60 Euro erhöht, dessen Erhöhung auch der Senat in der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 10. April 2013 mitbeschlossen hat, wird der Senat einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbringen oder sich einem entsprechenden Antrag eines anderen Bundeslandes im Bundesrat anschließen und was unternimmt der Senat, um gegenüber der Bundesregierung auf die schnellstmögliche Umsetzung des VMK-Beschlusses hinzuwirken? Antwort zu 10): Es ist gemeinsames Ziel, das Schwarzfahren („Erschleichung einer Beförderungsleistung“) zu unterbinden. Hierzu sind geeignete Mittel von den dafür auch wirtschaftlich verantwortlichen Verkehrsunternehmen anzuwenden. Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat im April 2013 u.a. folgendes beschlossen: 1. Die Erhöhung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) auf 60 € soll durch den Bund umgesetzt werden. 2. Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsunternehmen und –verbünde beim Tarif und Vertrieb soll das unverschuldete Schwarzfahren möglichst vermieden werden. Der Berliner Senat hat sich erfolgreich für Aufnahme der unter Punkt 2 genannten Forderung in den VMKBeschluss eingesetzt. Damit sollen die Interessen der ehrlichen Fahrgäste berücksichtigt werden, die ungewollt bzw. nicht vorsätzlich zu Schwarz-fahrenden geworden sind. Bei diesen hat das Kontrollpersonal durch die erfahrungsgemäß sehr restriktiven Vorgaben der Verkehrsunternehmen meist keine Ermessensspielräume. Auch bei kleinen Abweichungen bei der Tarif-Anwendung durch Fahrgäste wird bei situationsbedingten Kulanzabwägungen in den meisten Fällen das EBE gefordert. Entsprechende Strafzahlungen für diese Fahrgäste schaden dem Ansehen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und dessen Attraktivität. Aus folgenden Gründen kann ein zahlungsbereiter Fahrgast unverschuldet zum Schwarzfahrenden werden: • unverständliche Tarifbestimmungen, • unzureichender Vertrieb, • schlechte Kommunikation der Tarifbestimmungen. Der Berliner Senat verfolgt daher weiterhin das Ziel der Weiterentwicklung möglichst einfacher Tarif- und Vertriebssysteme und sieht aus seiner Sicht insbesondere zum Punkt 2 einen großen Handlungsbedarf. Eine Umsetzung des unter 2. genannten Ziels wird jedoch nicht durch Anpassung der beiden Verordnungen erreicht, in denen u.a. das EBE geregelt ist. Vielmehr sind hier die Stärkung der Fahrgastrechte, eine Ausgestaltung der entsprechenden Verkehrsverträge und Appelle an die Verkehrsunternehmen das richtige Mittel. Hierfür wird sich der Berliner Senat weiter einsetzen. Der Senat wird dennoch einen entsprechenden Antrag im Bundesrat unterstützen, mit dem der Beschluss der VMK vom April 2013 umgesetzt werden soll. Letztlich kann die Erhöhung des EBE aber nur durch den Bund als Verordnungsgeber realisiert werden. Die Länder haben zuletzt in der Sonder-VMK am 11.07.2014 den Bund aufgefordert, hier umgehend tätig zu werden. Parallel dazu wird das Land Bayern eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Vor diesem Hintergrund kann der Senat keine Angaben zum zeitlichen Ablauf der Verordnungsänderungen und damit zur Erhöhung des EBE machen. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)

Tarife: ÖPNV-Seniorentickets in Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Seniorentickets (#VBB-Abo #65plus) werden pro Jahr für die Nutzung des #ÖPNV in Berlin verkauft?

Antwort zu 1: Das VBB1-Abo 65plus wird nicht für eine räumliche Gültigkeit nur in Berlin angeboten, sondern für das gesamte VBB-Tarifgebiet (Länder Berlin und Brandenburg). Im Juni 2014 waren über 82.000 Seniorinnen und Senioren im Besitz dieses Angebots, das bei der S-Bahn Berlin oder der BVG erworben wurde. Seit dem Start des VBB-Abo 65plus im April 2009 haben sich damit die Abonnenten in diesem Segment nahezu verdoppelt. Frage 2: In welcher Höhe wird dieses Ticket-Angebot subventioniert (Angabe bitte auch pro Ticket)? Antwort zu 2: Die Ausgestaltung der Tarife für den öffentlichen Personennahverkehr liegt in der alleinigen unternehmerischen Verantwortung der Verkehrsunternehmen. Bei dem VBB-Abo 65plus handelt es sich nicht um einen bezuschussten „Sozialtarif“. Vielmehr ist dieses Tarifangebot von den Verkehrsunternehmen kaufmännisch kalkuliert worden, so dass keine Mindereinnahmen entstehen. Für diese Zeitkarte muss das Land Berlin also keine zusätzlichen Ausgleichszahlungen leisten. Frage 3: Warum wird das Seniorenticket nicht grundsätzlich an alle Senioren verkauft, sondern ist an das Mindestalter von 65 Jahren gekoppelt? Antwort zu 3: Eine zum VBB-Abo 65plus durchgeführte Marktforschung hat ergeben, dass dieses Angebot nur kostenneutral angeboten werden kann, wenn es ausschließlich von Fahrgästen erworben werden kann, die mindestens 65 Jahre alt sind. 1 VBB = Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Der Nachweis für die Berechtigung zur Nutzung des VBB-Abos 65plus soll zudem so einfach wie möglich sein. Der Eintritt in den Ruhestand ist heute aber sehr flexibel. Daher hat man sich auf eine feste Altersgrenze verständigt. Nur dadurch ist ein unbürokratisches und einfaches Antragsverfahren möglich. Auch bei anderen Verkehrsverbünden gibt es überwiegend eine klare Altersgrenze für die Seniorentickets. Frage 4: Wie reagiert der Senat auf die Problematik, dass Senioren mit 63 keine Möglichkeit haben rabattierte ÖPNV-Tickets zu erwerben? Antwort zu 4: Es stehen weitere umfangreiche Angebote des VBB-Tarifs im Bar- und Zeitkartensegment zur Verfügung. Falls die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Berlin-Ticket S (Sozialticket) erworben werden. Mit der 10-Uhr-Karte steht für den Tarifbereich Berlin (AB, BC oder ABC) ein gegenüber der normalen VBB-Umweltkarte rabattiertes Zeitkartenangebot für alle Fahrgäste zur Verfügung. Dieses Zeitkartenangebot ist für die Berliner Teilbereiche AB und BC preislich sogar günstiger als das VBB-Abo 65plus. Frage 5: Warum gibt es keine anderen Ticketformen für Senioren z.B. Tageskarten oder Monatskarten ohne Abonnement? Antwort zu 5: Zusätzliche Angebote wie Einzelfahrausweise speziell für Seniorinnen und Senioren würden nicht nur eine Konkurrenz zum Angebot des VBB-Abos 65plus darstellen und damit ggf. unwirtschaftlich machen sondern gleichzeitig auch das Tarifangebot verkomplizieren. Das VBB-Abo 65plus kann nur deshalb so günstig angeboten werden (571,00 € mit jährlicher Abbuchung, das entspricht 47,58 € im Monat), da es nur im Abonnement für den gesamten Verbundraum angeboten wird. Mit einer räumlichen oder zeitlichen Differenzierung bzw. mit Einführung von spezifischen konkurrenzierenden Produk- ten könnte das VBB-Abo 65plus nicht mehr in seiner heutigen attraktiven Ausprägung und nicht mehr zu dem günstigen Preis angeboten werden. Einige Seniorinnen und Senioren würden dann zur normalen VBBUmweltkarte als Monatskarte ohne Abonnementbindung bzw. zu Einzelfahrausweisen wechseln. Entsprechend der spezifischen Mobilitätsoptionen dieser Altersgruppe würde dieser Kundenkreis dann den ÖPNV tendenziell weniger in Anspruch nehmen und dabei auf Fahrten ganz verzichten oder sogar den Pkw nutzen. Mit Wegfall der Kundenbindung, die mit dem Abonnement beim VBB-Abo 65plus gegeben ist, würde die Mobilität der Seniorinnen und Senioren geschwächt und dem ÖPNV weniger Einnahmen zufließen. Frage 6: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, damit Senioren grundsätzlich in den Genuss von rabattierten ÖPNV-Tickets kommen? Antwort zu 6: Es wird auf die Beantwortung der Fragen 4 und 5 verwiesen. Berlin, den 10. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2014)

Flughäfen + Tarife: GEBÜHRENERHÖHUNG Fliegen ab Berlin könnte teurer werden, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/gebuehrenerhoehung-fliegen-ab-berlin-koennte-teurer-werden,10809148,27727506.html

Die #Flughafengesellschaft will in #Tegel und #Schönefeld höhere #Gebühren von den Airlines kassieren. Das könnte in der Hauptstadt #Tickets verteuern. Das genaue Datum steht noch nicht fest, doch es ist absehbar: Der Flughafen Tegel wird geschlossen. Trotzdem will die Flughafengesellschaft bei den dortigen Airlines demnächst noch einmal zulangen. Nach Informationen der Berliner Zeitung plant das Unternehmen Änderungen der Entgeltordnung, die zum 1. Januar 2015 die Kosten der Luftfahrtunternehmen spürbar erhöht – auch in Schönefeld. Dem Vernehmen wird die Verteuerung mit Lärmschutz begründet. Die Airlines glauben das aber nicht. „In Tegel soll kurz vor Toresschluss noch richtig Kasse gemacht werden“, hieß es in Luftfahrtkreisen. Ob sich die Erhöhung auch auf die Ticketpreise auswirkt, ist noch ungewiss. Ausgeschlossen wird das aber nicht. „Bei den ersten Gesprächen zu den neuen Entgelten ging es turbulent zu. Aus unserem Kreis wurde lautstark …

Tarife + Bahnverkehr: Für 29 Euro mit dem Sommer-Spezial der DB innerhalb Deutschlands verreisen Verkauf 3. Juli bis 5. Juli 2014 – Reisezeitraum 4. Juli bis 31. August 2014 – 500.000 Tickets extra – Nur in DB Reisezentren und DB Agenturen erhältlich

http://www.deutschebahn.com/de/presse/presseinformationen/pi_p/7290758/p20140701.html

(Berlin/Köln, 1. Juli 2014) Zum #Festpreis von 29 Euro zu einem beliebigen Ziel in Deutschland fahren: Das geht ab 4. Juli mit dem #Sommer-Spezial der Deutschen Bahn (#DB). Das #Ticket kann für eine einfache Fahrt in der 2. Klasse vom 4. Juli bis 31. August 2014 genutzt werden. Der Verkauf der Tickets findet zwischen Donnerstag, 3. Juli, und Samstag, 5. Juli, in allen DB Reisezentren und DB Agenturen statt. Das Angebot ist erhältlich, solange der Vorrat reicht. Die Bahn erhöht an diesen drei Tagen das Kontingent der günstigen 29 Euro- Tickets; 500.000 Tickets stehen zusätzlich zur Verfügung.

Alle Inhaber einer BahnCard 25 sparen zusätzlich 25 Prozent. Familienkinder unter 15 Jahren reisen kostenlos mit, wenn sie beim Kauf in das Ticket eingetragen werden. Noch umweltfreundlicher reist man mit dem Angebot „Umwelt-Plus“. Für nur einen Euro mehr pro Person und Richtung findet die Reise im Fernverkehr mit 100 Prozent Ökostrom statt.

Für das Sommer-Spezial besteht Zugbindung für die in der Fahrkarte eingetragenen Fernverkehrszüge. Die Vorkaufsfrist beträgt einen Tag. Das Ticket gilt bis 10 Uhr des Folgetages. Für die Nutzung der reservierungspflichtigen ICE Sprinter und der Nachtzüge der City Night Line ist ein Aufpreis erforderlich. Für Fahrten in den IC Bussen ist lediglich eine zusätzliche Platzreservierung notwendig.

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Tarife + Bahnverkehr: Für 29 Euro mit dem Sommer-Spezial der DB innerhalb Deutschlands verreisen Verkauf 3. Juli bis 5. Juli 2014 – Reisezeitraum 4. Juli bis 31. August 2014 – 500.000 Tickets extra – Nur in DB Reisezentren und DB Agenturen erhältlich

http://www.deutschebahn.com/de/presse/presseinformationen/pi_p/7290758/p20140701.html

(Berlin/Köln, 1. Juli 2014) Zum #Festpreis von 29 Euro zu einem beliebigen Ziel in Deutschland fahren: Das geht ab 4. Juli mit dem #Sommer-Spezial der Deutschen Bahn (#DB). Das #Ticket kann für eine einfache Fahrt in der 2. Klasse vom 4. Juli bis 31. August 2014 genutzt werden. Der Verkauf der Tickets findet zwischen Donnerstag, 3. Juli, und Samstag, 5. Juli, in allen DB Reisezentren und DB Agenturen statt. Das Angebot ist erhältlich, solange der Vorrat reicht. Die Bahn erhöht an diesen drei Tagen das Kontingent der günstigen 29 Euro- Tickets; 500.000 Tickets stehen zusätzlich zur Verfügung. Alle Inhaber einer BahnCard 25 sparen zusätzlich 25 Prozent. Familienkinder unter 15 Jahren reisen kostenlos mit, wenn sie beim Kauf in das Ticket eingetragen werden. Noch umweltfreundlicher reist man mit dem Angebot „Umwelt-Plus“. Für nur einen Euro mehr pro Person und Richtung findet die Reise im Fernverkehr mit 100 Prozent Ökostrom statt. Für das Sommer-Spezial besteht Zugbindung für die in der Fahrkarte eingetragenen Fernverkehrszüge. Die Vorkaufsfrist beträgt einen Tag. Das Ticket gilt bis 10 Uhr des Folgetages. Für die Nutzung der reservierungspflichtigen ICE Sprinter und der Nachtzüge der City Night Line ist ein Aufpreis erforderlich. Für Fahrten in den IC Bussen ist lediglich eine zusätzliche Platzreservierung notwendig. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Tarife: BERLINER BVG UND S-BAHN Im nächsten Jahr steigen die Fahrpreise, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/berliner-bvg-und-s-bahn-im-naechsten-jahr-steigen-die-fahrpreise,10809298,27480010.html

Fahrgäste sind bereits daran gewöhnt, ärgern dürfte sie es trotzdem: Zu Beginn des kommenden Jahres steigen die #Tarife der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG), der #S-Bahn Berlin und der übrigen Unternehmen um rund drei Prozent. Es bleibt dabei: In diesem Jahr werden die #Fahrpreise nicht erhöht. Doch absehbar ist: Gleich zu Beginn des kommenden Jahres gehen die Tarife der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), der S-Bahn Berlin und der übrigen Unternehmen um rund drei Prozent nach oben. So ist es geplant, sagte Susanne Henckel, die neue Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB), am Freitag. Immerhin: Die BVG, die unbedingt schon im August die Fahrpreise anheben wollte, setzte sich offenbar nicht durch. „Wir sind dabei, die Entscheidung für unseren Aufsichtsrat vorzubereiten, der sich im Oktober mit dem Thema Fahrpreise auseinandersetzt“, sagte Henckel, die an diesem Sonnabend 104 Tage im Amt ist. Die durchschnittliche Preissteigerungsrate soll der jüngsten Tarifanhebung vom August vergangenen Jahres entsprechen. Damals betrug sie …

VBB + Tarife: Ab sofort zu haben: Das VBB-Schülerferienticket Den ganzen Sommer mobil in Berlin und Brandenburg

http://www.vbb.de/de/article/presse/ab-sofort-zu-haben-das-vbb-schuelerferienticket/21522.html

Das #Schülerferienticket des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg macht Schülerinnen und Schüler mobil für die Sommerferien in Berlin und im gesamten Land Brandenburg. Für alle Schülerinnen und Schüler gibt es ab sofort das Schülerferienticket zum Preis von 29,90 Euro. Es gilt vom 9. Juli 2014, 0.00 Uhr, bis 24. August 2014, 24.00 Uhr für Fahrten im #VBB-Verbundgebiet mit allen Bus- und Bahnlinien, d. h. mit dem Eisenbahn-Regionalverkehr, der S- und U-Bahn, mit Straßenbahn, Bus und Fähre. In diesem Jahr erhalten Inhaber eines Schülerferientickets auch wieder vielfältige Rabatte bei Freizeiteinrichtungen in Berlin und im Land Brandenburg. Unter den Kooperationspartnern sind u.a.: AbenteuerPark Potsdam, AquaDom & Sea Life, Skate-Arena Jüterbog, Madame Tussauds, Staatliche Museen zu Berlin und die UCI-Kinowelt. Eine Auflistung aller Rabattpartner findet sich unter VBB.de und im Info-Flyer zum Schülerferienticket. Zusätzliche Aktionen und weitere Informationen und rund um das Schülerferienticket gibt es auch unter facebook.com/VBB-Schuelerferienticket. Wichtige Info: Das Schülerferienticket ist nur in Verbindung mit einem Schülerausweis, dem Schüler-Fahrausweis oder einer Schulbescheinigung für das Schuljahr 2013 / 2014 bzw. 2014 / 2015 gültig.

Tarife: Bald höheres Bußgeld für Schwarzfahrer? Ohne Ticket mit BVG und S-Bahn, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bald-hoeheres-bussgeld-fuer-schwarzfahrer-ohne-ticket-mit-bvg-und-s-bahn/9972144.html

#Bundesverkehrsminister #Dobrindt und die #BVG wollen die Strafen für #Schwarzfahrer erhöhen. Die sind den #Verkehrsbetrieben aber oft einen Schritt voraus. Per App oder Facebookgruppen warnen sie sich vor Kontrollen. Andere bieten gleich #Mitfahrgelegenheit auf ihrer Umweltkarte an. Die Treppen hoch und gerade noch in die letzte Bahn rein, mit der man pünktlich zur Arbeit kommt – bei so viel Eile wird der Ticketkauf schon mal vergessen oder ignoriert. Manch einer macht das vielleicht auch vorsätzlich – oder hat einfach nicht genug Geld für den Fahrschein. Schwarzfahrer sind sie alle, und für die soll es teurer werden: Wie berichtet, will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Anhebung des „erhöhten Beförderungsentgeldes“ von 40 auf 60 Euro durchsetzen. Gut 500 000 Menschen sind im Vorjahr bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und der S-Bahn kontrolliert worden und hatten …

Tarife + BVG: BVG besteht auf teureren Fahrscheinen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/berliner-verkehrsbetriebe-bvg-besteht-auf-teureren-fahrscheinen,10809148,26975978.html

Bereits im November 2013 wurde eine #Tarifanhebung um 2,6 Prozent beschlossen. Im Sommer soll sie endlich realisiert werden, fordert das Landesunternehmen. Doch so einfach scheint das nicht zu sein. Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) bleiben bei ihrer Forderung. Auch in diesem Jahr sollen die #Fahrpreise wieder steigen, bekräftigte das Landesunternehmen. „Wir haben klare Vorstellungen“, sagte Sprecherin Petra Reetz am Montag. „Die BVG braucht eine jährliche #Tariferhöhung.“ Wie berichtet lehnen Brandenburger Politiker eine Fahrpreisanhebung in diesem Jahr …