Straßenbahn: Rüdersdorf und Schöneiche: Die Straßenbahn wird privatisiert, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/themen/brandenburg/ruedersdorf-und-schoeneiche-die-strassenbahn-wird-privatisiert/241560.html

Die #Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn soll in Zukunft unter der Regie der #Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB) fahren. Die Landkreise #Märkisch-Oderland und #Oder-Spree sowie die Gemeinden #Rüdersdorf und #Schöneiche haben jetzt den #Privatisierungsvertrag mit der Niederbarnimer Eisenbahn unterzeichnet. Gleichzeitig haben sie einen #Verkehrsvertrag über zehn Jahre vereinbart. Der neue Eigentümer hat umfangreiche #Investitionen in die #Straßenbahn angekündigt. Durch die angespannte Finanzlage der Kommunen und der Landkreise ist der Betrieb zwischen dem #S-Bahnhof #Berlin-Friedrichshagen und Rüdersdorf seit Jahren einstellungsgefährdet. Dem Vertrag müssen noch die Gemeindevertretungen und die Kreistage zustimmen. NEB-Vorstand Kuhn erwartet, dass das Privatisierungsverfahren bis Okober …

Bahnuebergang am Ruhwaldweg

Bahnuebergang am Ruhwaldweg

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Planung der DB AG, den Bahnübergang Ruhwaldweg (Charlottenburg) im Zuge des Baus der Schnellbahnstrecke Berlin–Hannover zu schließen, und dem Schließungstermin, der Frage, warum der Senat der Schließung des Bahnübergangs Ruhwaldweg ohne Kompensation für den Fuß- und Radverkehr zugestimmt hat, dem Status des Bahnübergangs Ruhwaldweg und der Verpflichtung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, bei einer Schließung die Kosten für eine Überquerung für den Fuß- und Radverkehr zu tragen, den Maßnahmen des Senats, um die Verbindung der vor allem von Radfahrern und Fußgängern sehr beliebten und stark frequentierten innerstädtischen Grünanlagen weiterhin zu gewährleisten, der Höchstgeschwindigkeit, mit der die Züge diesen Abschnitt nach der Fertigstellung passieren dürfen, den Kosten für eine behindertengerechte Fußgängerbrücke über die Gleise und für eine behindertengerechte Untertunnelung der Gleise, der Einschätzung des Senats zur Möglichkeit, mit der DB AG nachträglich über den Bau einer Fußgängerbrücke oder einer Untertunnelung zu verhandeln bzw. sie einzuklagen, der Frage, ob es zutrifft, dass der Transrapid Berlin–Hamburg wegen seiner Hochlage eine Fußgängerbrücke am Ruhwaldweg sehr erschwert hätte, und wenn nein, warum nicht, wenn ja, warum der Senat nach Einstellung des Planfeststellungsverfahrens nicht sofort Verhandlungen zum Bau einer Fußgängerbrücke aufgenommen hat, dem Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich der Schließung des Bahnübergangs und Realisierung einer Ersatz-Querungsmöglichkeit für den Fußgänger- und Radverkehr und den für diesen Beschluss ausschlaggebenden Argumenten des Senats, des Bezirks und der DB AG, der Frage, ob es zutrifft, dass das Bezirksamt die DB AG verklagte, eine Fußgängerbrücke über den Ruhwaldweg zu bauen, und warum der Prozess verloren ging und ob der Senat den Bezirk in seinem Engagement für den Fuß- und Radverkehr unterstützt hat und wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht, und der Länge des Umwegs für den Fuß- und Radverkehr im Vergleich zum bisherigen Zustand, wenn der Bahnübergang ersatzlos entfällt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Frank Bielka, erklärt, dass ja, der Bahnübergang Ruhwaldweg entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 5. Januar 1998 voraussichtlich in 2002 ersatzlos geschlossen werde, dass die damalige Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr – wie auch das Bezirksamt Charlottenburg von Berlin und der Polizeipräsident in Berlin – im Rahmen der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 23 der die Schließung des Bahnüberganges Ruhwaldweg vorsehenden Planung widersprochen habe, darüber hinaus das Bezirksamt und der Polizeipräsident bei unverzichtbarer Schließung hilfsweise den Bau einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer gefordert hätten, das Eisenbahnbundesamt diese Einwendungen mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 5. Januar 1998 zum o. g. Planfeststellungsabschnitt zurückgewiesen habe, der als Anlage beigefügte Auszug aus dem Planfeststellungsbeschluss die Begründung für diese Entscheidung enthalte, da der Planfeststellungsbeschluss Rechtskraft erlangt habe, der Senat keine erfolgversprechende Möglichkeit sehe, mit der DB AG über eine Fußgängerbrücke oder eine Untertunnelung zu verhandeln oder sie einzuklagen, der Senat daher auch keine diesbezüglichen Planungen oder Variantenuntersuchungen durchführe, bzgl. der durchgeführten Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss werde auf die Beantwortung zur Frage 11 verwiesen, dass nach §§ 3, 12 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EkrG) die Kosten für eine Fuß- und Radwegebrücke, soweit diese für die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs erforderlich sei, zu dritteln wären, ein Drittel hätte der Straßenbaulastträger, ein Drittel der Schienenbaulastträger und ein Drittel der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) zu tragen, dass die Höchstgeschwindigkeit der Züge in diesem Abschnitt 160 km/h betrage, dass die Planfeststellungsbehörde von Kosten in Höhe von ca. 3 Mio. DM zuzüglich Grunderwerbskosten für die Fußgängerbrücke ausgehe, dass für eine behindertengerechte Untertunnelung der Gleise keine Kostenschätzung erarbeitet worden sei, weil diese Lösung aus topographischen Gründen ausscheide, dass ja, es treffe zu, dass der Transrapid Berlin–Hamburg eine Fußgängerbrücke am Ruhwaldweg erschwert hätte, der Planfeststellungsbeschluss vom 5. Januar 1998 für den Planfeststellungsabschnitt 23 jedoch noch ohne Berücksichtigung der Magnetbahn erfolgt sei, sodass sich durch die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens der Magnetbahn keine Änderung ergebe, dass es zutreffe, dass das Bezirksamt Charlottenburg die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten des Eisenbahnbundesamtes, verklagt habe, weil der Planfeststellungsbeschluss „Berliner Innenring Nördlicher Abschnitt“ den Bau einer Fußgängerbrücke auf Kosten der Deutsche Bahn AG als Ersatz für den Wegfall des Bahnübergangs Ruhwaldweg ablehne, das Bundesverwaltungsgericht jedoch festgestellt habe, dass das Bezirksamt mit der Einwendung seines Stadtplanungsamtes im Rahmen der Anhörung nur eine Stellungnahme als Fachbehörde abgegeben habe, dies reiche jedoch für die begründete Erhebung einer Klage nicht aus, unter Berufung auf frühere Urteile führe das Gericht aus, das hierfür auch ein Träger öffentlicher Belange innerhalb der für die Betroffenenanhörung geltenden Sechswochenfrist Einwendungen als Betroffener – hier wegen Beeinträchtigung seiner Rechte als Straßenbaulastträger – geltend machen müsse, dies sei bei der Einwendung des Bezirksamtes jedoch nicht der Fall, das Bezirksamt sei mit seinen Einwendungen gegen die Ablehnung der von ihm gewünschten Festsetzung einer Über- oder Unterführung für Fußgänger und Radfahrer deshalb gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 AEG ausgeschlossen worden, und dass der Vorhabenträger von einer Wegverlängerung von 1125 m ausgehe, die Planfeststellungsbehörde – ohne Maßangabe – einen geringeren Umweg ansetze, das Bezirksamt Charlottenburg hierzu Folgendes mitgeteilt habe: „Der Umweg über den sogenannten ‚Höhenweg‘ (Quellenweg), den Fürstenbrunner Weg mit Ruhwaldweg zurück zur Schrankenanlage beträgt ca. 1900 m.“

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/845 (Kleine Anfrage Nr. 845)

Kleine Anfrage Nr. 14/845 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Bahnübergang am Ruhwaldweg

Ich frage den Senat:

  1. Ist dem Senat die Planung der DB AG bekannt, wonach der Bahnübergang Ruhwaldweg (Charlottenburg) im Zuge des Baus der Schnellbahnstrecke Berlin-Hannover geschlossen werden soll? Wenn ja, wann wird der Schließungstermin sein?

  2. Warum hat der Senat der Schließung des Bahnübergangs Ruhwaldweg ohne Kompensation für den Fuß- und Radverkehr zugestimmt?

  3. Welchen Status hat der Bahnübergang Ruhwaldweg, und wer ist laut Eisenbahnkreuzungsgesetz verpflichtet, bei einer Schließung die Kosten für eine Überquerung für den Fuß- und Radverkehr zu tragen?

  4. Was wird der Senat unternehmen, um die Verbindung der vor allem von Radfahrern und Fußgängern sehr beliebten und stark frequentierten innerstädtischen Grünanlagen weiterhin zu gewährleisten?

  5. Mit welcher Höchstgeschwindigkeit dürfen die Züge diesen Abschnitt nach der Fertigstellung passieren?

  6. Wie hoch wären die Kosten für eine behindertengerechte Fußgängerbrücke über die Gleise?

  7. Wie hoch wären die Kosten für eine behindertengerechte Untertunnelung der Gleise?

  8. Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, mit der DB AG nachträglich über den Bau einer Fußgängerbrücke oder einer Untertunnelung zu verhandeln bzw. sie einzuklagen?

  9. Trifft es zu, dass der Transrapid Berlin-Hamburg wegen seiner Hochlage eine Fußgängerbrücke am Ruhwaldweg sehr erschwert hätte? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, warum hat der Senat nach Einstellung des Planfeststellungsverfahrens nicht sofort Verhandlungen zum Bau einer Fußgängerbrücke aufgenommen?

  10. Wie lautet der Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der Schließung des Bahnübergangs und Realisierung einer Ersatz-Querungsmöglichkeit für den Fußgänger- und Radverkehr, und welche Argumente des Senats, des Bezirks und der DB AG waren für diesen Beschluss ausschlaggebend?

  11. Trifft es zu, dass das Bezirksamt die DB AG verklagte, eine Fußgängerbrücke über den Ruhwaldweg zu bauen, und warum ging der Prozess verloren? Hat der Senat den Bezirk in seinem Engagement für den Fuß- und Radverkehr unterstützt? Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?

  12. Wie lang ist der Umweg für den Fuß- und Radverkehr im Vergleich zum bisherigen Zustand, wenn der Bahnübergang ersatzlos entfällt?

Berlin, den 3. Juli 2000

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 845

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Ja. Der Bahnübergang Ruhwaldweg wird entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 5. Januar 1998 voraussichtlich in 2002 ersatzlos geschlossen.

Zu 2., 4., 8., 10., 13. und 14.:

Die damalige Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr hat – wie auch das Bezirksamt Charlottenburg von Berlin und der Polizeipräsident in Berlin – im Rahmen der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 23 der die Schließung des Bahnüberganges Ruhwaldweg vorsehenden Planung widersprochen. Darüber hinaus haben das Bezirksamt und der Polizeipräsident bei unverzichtbarer Schließung hilfsweise den Bau einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer gefordert. Das Eisenbahnbundesamt hat diese Einwendungen mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 5. Januar 1998 zum o. g. Planfeststellungsabschnitt zurückgewiesen. Der als Anlage beigefügte Auszug aus dem Planfeststellungsbeschluss enthält die Begründung für diese Entscheidung.

Da der Planfeststellungsbeschluss Rechtskraft erlangt hat, sieht der Senat keine erfolgversprechende Möglichkeit, mit der DB AG über eine Fußgängerbrücke oder eine Untertunnelung zu verhandeln oder sie einzuklagen. Der Senat führt daher auch keine diesbezüglichen Planungen oder Variantenuntersuchungen durch. Bzgl. der durchgeführten Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss verweisen wir auf die Beantwortung zur Frage 11.

Zu 3.:

Nach §§ 3, 12 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EkrG) wären die Kosten für eine Fuß- und Radwegebrücke, soweit diese für die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs erforderlich ist, zu dritteln. Ein Drittel hätte der Straßenbaulastträger, ein Drittel der Schienenbaulastträger und ein Drittel der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) zu tragen.

Zu 5.:

Die Höchstgeschwindigkeit der Züge in diesem Abschnitt beträgt 160 km/h.

Zu 6.:

Die Planfeststellungsbehörde geht von Kosten in Höhe von ca. 3 Mio. DM zuzüglich Grunderwerbskosten für die Fußgängerbrücke aus.

Zu 7.:

Für eine behindertengerechte Untertunnelung der Gleise wurde keine Kostenschätzung erarbeitet, weil diese Lösung aus topographischen Gründen ausscheidet.

Zu 9.:

Ja es trifft zu, dass der Transrapid Berlin – Hamburg eine Fußgängerbrücke am Ruhwaldweg erschwert hätte. Der Planfeststellungsbeschluss vom 5. Januar 1998 für den Planfeststellungsabschnitt 23 erfolgte jedoch noch ohne Berücksichtigung der Magnetbahn, sodass sich durch die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens der Magnetbahn keine Änderung ergibt.

Zu 11.:

Es trifft zu, dass das Bezirksamt Charlottenburg die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten des Eisenbahnbundesamtes, verklagt hat, weil der Planfeststellungsbeschluss „Berliner Innenring Nördlicher Abschnitt“ den Bau einer Fußgängerbrücke auf Kosten der Deutsche Bahn AG als Ersatz für den Wegfall des Bahnübergangs Ruhwaldweg ablehnt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch festgestellt, dass das Bezirksamt mit der Einwendung seines Stadtplanungsamtes im Rahmen der Anhörung nur eine Stellungnahme als Fachbehörde abgegeben hat. Dies reiche jedoch für die begründete Erhebung einer Klage nicht aus.

Unter Berufung auf frühere Urteile führt das Gericht aus, das hierfür auch ein Träger öffentlicher Belange innerhalb der für die Betroffenenanhörung geltenden Sechswochenfrist Einwendungen als Betroffener – hier wegen Beeinträchtigung seiner Rechte als Straßenbaulastträger – geltend machen müsse. Dies sei bei der Einwendung des Bezirksamtes jedoch nicht der Fall.

Das Bezirksamt ist mit seinen Einwendungen gegen die Ablehnung der von ihm gewünschten Festsetzung einer Über-

Verkehrspolitik des Senats – Bevorzugung von Pkw-Parkplaetzen gegenueber Fahrraedern

Verkehrspolitik des Senats – Bevorzugung von Pkw-Parkplaetzen gegenueber Fahrraedern

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Liebich (PDS) befasst sich mit der Haltung des Senats zu bezahlten Fahrradparkplätzen an S-Bahnhöfen, der Vereinbarkeit kostenpflichtiger Fahrradabstellplätze bei gleichzeitig kostenfreiem Pkw-Parken mit dem Ziel eines ÖPNV-Anteils von 80 zu 20 sowie möglichen Verhandlungen mit der S-Bahn Berlin GmbH zur Gleichbehandlung von Radfahrern. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, erklärt, dass der Senat die Initiative privater Investoren zur Schaffung von Fahrradstellplätzen positiv einschätze und eine kostenpflichtige Benutzung grundsätzlich nicht beanstande, sofern diese Stellplätze komfortabel und sicher seien und gleichzeitig auch kostenlose Stellplätze angeboten würden, dass die vom Land Berlin eingerichteten Fahrradabstellanlagen und Park-and-Ride-Parkplätze kostenlos zur Verfügung stünden, dass das Land Berlin auf die von einem privaten Investor auf Bahngelände errichteten kostenpflichtigen Fahrradständer kaum Einfluss nehmen könne und dass das kostenlose Abstellen von Pkw an peripheren S-Bahnhöfen dem Ziel der Kfz-Reduzierung in der Innenstadt nicht widerspreche, sondern diese Bestrebungen unterstütze.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2305 (Kleine Anfrage Nr. 2305)

Kleine Anfrage Nr. 13/2305 des Abgeordneten Stefan Liebich (PDS) über Verkehrspolitik des Senats – Bevorzugung von Pkw-Parkplätzen gegenüber Fahrrädern

Ich frage den Senat:

  1. Welche Haltung hat der Senat zu bezahlten Fahrradparkplätzen an S-Bahnhöfen?

  2. Wie verträgt es sich mit dem erklärten Ziel, das Verhältnis des öffentlichen Personennahverkehrs (PNV) zu motorisiertem Individualverkehr (MIV) auf 80 zu 20 zu bringen, wenn andererseits an Berliner S-Bahnhöfen das Parken für Pkw kostenfrei, für Fahrräder jedoch kostenpflichtig ist?

  3. Sieht der Senat Möglichkeiten, mit der S-Bahn Berlin GmbH in Verhandlungen zu treten, die derlei Aktionen (z. B. am S-Bahnhof Biesdorf) erschweren, und Radfahrerinnen und Radfahrern, wenn schon nicht eine bessere, dann jedoch zumindestens eine gleichberechtigte Behandlung zuteil werden zu lassen?

Berlin, den 12. Juni 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2305

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Der Senat von Berlin schätzt die Initiative privater Investoren zur Schaffung von Fahrradstellplätzen an S-Bahnhöfen positiv ein, da somit weitere Fahrradabstellanlagen an Zugangsstellen zum PNV in Berlin geschaffen werden. Eine kostenpflichtige Benutzung von Fahrradstellplätzen wird grundsätzlich nicht beanstandet, sofern diese Stellplätze komfortabel (z. B. überdacht) und sicher sind und für den Radfahrer gleichzeitig auch als Alternative kostenlose Stellplätze angeboten werden.

Zu 2. und 3.:

Zur weitgehenden Verlagerung des nicht notwendigen Kraftfahrzeugverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsmittel wird vom Senat an S- und U-Bahnhöfen neben der Anordnung von Haltestellen für Bus und Straßenbahn auch die Bereitstellung von ausreichenden Pkw-Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen für erforderlich gehalten. Alle vom Land Berlin in diesem Zusammenhang eingerichteten Fahrradabstellanlagen und Park-and-Ride-Parkplätze stehen den Nutzern kostenlos zur Verfügung.

Da die von einem privaten Investor an den S-Bahnhöfen errichteten kostenpflichtigen Fahrradständer sich auf Bahngelände befinden und es sich nicht um öffentliches Straßenland handelt, hat das Land Berlin kaum Möglichkeiten, Einfluß auf die Nutzung und Vermarktung der Flächen zu nehmen. Dies trifft auch für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Bahngelände zu.

Wir übermitteln Ihnen dazu aus der Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, Geschäftsbereich Personenbahn-höfe, NL Berlin/Brandenburg, Bahnhofsmanager Ostkreuz, Baumanagement S-Bahn folgende Aussagen:

An zahlreichen Berliner und Brandenburger Bahnhöfen ist der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten nicht gedeckt. Durch die im Bahnhofsumfeld an Zäunen, Bäumen und Geländern angeschlossenen Räder wurden und werden zum Teil erhebliche Schäden verursacht. Die Gefahr des Diebstahls und der Sachbeschädigung auf ungeordneten, nicht oder nur ungenügend beleuchteten Arealen ist höher als auf ordentlichen Anlagen.

Zu dieser Thematik wurde zu Beginn diesen Jahres die Firma BAFA Service GmbH bei der S-Bahn Berlin GmbH und dem Bahnhofsmanagement Ostkreuz vorstellig und erläuterte ihr Konzept:

Erstellen und Betreiben von Fahrradabstellanlagen im Bereich der Niederlassung Berlin/Brandenburg

Herrichten der Fläche

Installieren von Fahrradständern mit einem Kassierschloß

pro Einstellvorgang wird z. B. 1 DM kassiert

Die patentierten Fahrradständer sind so konstruiert, daß Vorder-, Hinterrad und Rahmen angeschlossen sind

Reinigung (einschl. Winterdienst) und Instandhaltung der Anlagen

Regulierung von Schadensfällen/Unregelmäßigkeiten, Beseitigen von Störungen

Das Bahnhofsmanagement Ostkreuz bewertete in Übereinstimmung mit der S-Bahn Berlin GmbH das grob erläuterte Konzept aus folgenden Gründen positiv:

Der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten der in Berlin und Brandenburg gelegenen Bahnhöfe ist beträchtlich.

Die Bahnhofsumfelder vermitteln wegen der Vielzahl wild angeschlossener Fahrräder oft einen verwahrlosten, unordentlichen Eindruck.

Mögliche Flächen für Abstellanlagen sind seit Jahren ungenutzt.

Das Sicherheitsgefühl der Fahrradbenutzer wird durch eine baulich intakte und optisch ansprechende Anlage erhöht.

Die Errichtung von Bike & Ride-Anlagen liegt im gemeinsamen Interesse der Gemeinden und der Deutschen Bahn AG.

Im April 1996 wurden am Bahnhof Zeuthen in einem Pilotversuch fünf Fahrradständer mit Kassierschloß installiert und deren Nutzung über Monate beobachtet. Je Einstellvorgang mußte 1,– DM gezahlt werden. Diese fünf Ständer waren durchschnittlich zu 90 % ausgelastet. Es gab keinerlei Störungen. Die positive Resonanz der Fahrradfahrer/innen in Zeuthen war Anlaß das Konzept weiter zu unterstützen.“

Im Gegensatz zu den Fahrradabstellanlagen hat sich für den Bau und die Bewirtschaftung von P+R-Abstellanlagen auf Grund der hohen Baukosten und der nur geringen zu erwartenden Einnahmemöglichkeiten bislang kein privater Investor gefunden.

Unter dem Gesichtspunkt, daß in Berlin an nicht allen Bahnhöfen, die für P+R geeignet sind, Parkplätze vorhanden sind bzw. in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, werden vielfach auch die in den öffentlichen Straßen befindlichen Stellplätze für Park-and-Ride genutzt. Eine gebührenpflichtige Benutzung der Stellplätze auf P+R-Anlagen hätte eine Verschärfung dieses Zustandes zur Folge.

Im übrigen widerspricht das kostenlose Abstellen von Pkw an peripheren S-Bahnhöfen durchaus nicht dem Ziel, den Kfz-Verkehr in der Innenstadt zu reduzieren, sondern unterstützt vielmehr diese Bestrebungen. Abgesehen davon, stehen dem Radfahrer am Bahnhof Biesdorf neben den kostenpflichtigen Fahrradabstellplätzen auch eine erhebliche Anzahl kostenloser Anlagen zur Verfügung.

Berlin, den 23. Juli 1997

Jürgen Klemann Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt