Verkehrspolitik des Senats – Bevorzugung von Pkw-Parkplaetzen gegenueber Fahrraedern
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Liebich (PDS) befasst sich mit der Haltung des Senats zu bezahlten Fahrradparkplätzen an S-Bahnhöfen, der Vereinbarkeit kostenpflichtiger Fahrradabstellplätze bei gleichzeitig kostenfreiem Pkw-Parken mit dem Ziel eines ÖPNV-Anteils von 80 zu 20 sowie möglichen Verhandlungen mit der S-Bahn Berlin GmbH zur Gleichbehandlung von Radfahrern. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, erklärt, dass der Senat die Initiative privater Investoren zur Schaffung von Fahrradstellplätzen positiv einschätze und eine kostenpflichtige Benutzung grundsätzlich nicht beanstande, sofern diese Stellplätze komfortabel und sicher seien und gleichzeitig auch kostenlose Stellplätze angeboten würden, dass die vom Land Berlin eingerichteten Fahrradabstellanlagen und Park-and-Ride-Parkplätze kostenlos zur Verfügung stünden, dass das Land Berlin auf die von einem privaten Investor auf Bahngelände errichteten kostenpflichtigen Fahrradständer kaum Einfluss nehmen könne und dass das kostenlose Abstellen von Pkw an peripheren S-Bahnhöfen dem Ziel der Kfz-Reduzierung in der Innenstadt nicht widerspreche, sondern diese Bestrebungen unterstütze.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2305 (Kleine Anfrage Nr. 2305)
Kleine Anfrage Nr. 13/2305 des Abgeordneten Stefan Liebich (PDS) über Verkehrspolitik des Senats – Bevorzugung von Pkw-Parkplätzen gegenüber Fahrrädern
Ich frage den Senat:
- Welche Haltung hat der Senat zu bezahlten Fahrradparkplätzen an S-Bahnhöfen?
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Wie verträgt es sich mit dem erklärten Ziel, das Verhältnis des öffentlichen Personennahverkehrs (PNV) zu motorisiertem Individualverkehr (MIV) auf 80 zu 20 zu bringen, wenn andererseits an Berliner S-Bahnhöfen das Parken für Pkw kostenfrei, für Fahrräder jedoch kostenpflichtig ist?
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Sieht der Senat Möglichkeiten, mit der S-Bahn Berlin GmbH in Verhandlungen zu treten, die derlei Aktionen (z. B. am S-Bahnhof Biesdorf) erschweren, und Radfahrerinnen und Radfahrern, wenn schon nicht eine bessere, dann jedoch zumindestens eine gleichberechtigte Behandlung zuteil werden zu lassen?
Berlin, den 12. Juni 1997
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2305
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Senat von Berlin schätzt die Initiative privater Investoren zur Schaffung von Fahrradstellplätzen an S-Bahnhöfen positiv ein, da somit weitere Fahrradabstellanlagen an Zugangsstellen zum PNV in Berlin geschaffen werden. Eine kostenpflichtige Benutzung von Fahrradstellplätzen wird grundsätzlich nicht beanstandet, sofern diese Stellplätze komfortabel (z. B. überdacht) und sicher sind und für den Radfahrer gleichzeitig auch als Alternative kostenlose Stellplätze angeboten werden.
Zu 2. und 3.:
Zur weitgehenden Verlagerung des nicht notwendigen Kraftfahrzeugverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsmittel wird vom Senat an S- und U-Bahnhöfen neben der Anordnung von Haltestellen für Bus und Straßenbahn auch die Bereitstellung von ausreichenden Pkw-Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen für erforderlich gehalten. Alle vom Land Berlin in diesem Zusammenhang eingerichteten Fahrradabstellanlagen und Park-and-Ride-Parkplätze stehen den Nutzern kostenlos zur Verfügung.
Da die von einem privaten Investor an den S-Bahnhöfen errichteten kostenpflichtigen Fahrradständer sich auf Bahngelände befinden und es sich nicht um öffentliches Straßenland handelt, hat das Land Berlin kaum Möglichkeiten, Einfluß auf die Nutzung und Vermarktung der Flächen zu nehmen. Dies trifft auch für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Bahngelände zu.
Wir übermitteln Ihnen dazu aus der Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, Geschäftsbereich Personenbahn-höfe, NL Berlin/Brandenburg, Bahnhofsmanager Ostkreuz, Baumanagement S-Bahn folgende Aussagen:
An zahlreichen Berliner und Brandenburger Bahnhöfen ist der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten nicht gedeckt. Durch die im Bahnhofsumfeld an Zäunen, Bäumen und Geländern angeschlossenen Räder wurden und werden zum Teil erhebliche Schäden verursacht. Die Gefahr des Diebstahls und der Sachbeschädigung auf ungeordneten, nicht oder nur ungenügend beleuchteten Arealen ist höher als auf ordentlichen Anlagen.
Zu dieser Thematik wurde zu Beginn diesen Jahres die Firma BAFA Service GmbH bei der S-Bahn Berlin GmbH und dem Bahnhofsmanagement Ostkreuz vorstellig und erläuterte ihr Konzept:
Erstellen und Betreiben von Fahrradabstellanlagen im Bereich der Niederlassung Berlin/Brandenburg
Herrichten der Fläche
Installieren von Fahrradständern mit einem Kassierschloß
pro Einstellvorgang wird z. B. 1 DM kassiert
Die patentierten Fahrradständer sind so konstruiert, daß Vorder-, Hinterrad und Rahmen angeschlossen sind
Reinigung (einschl. Winterdienst) und Instandhaltung der Anlagen
Regulierung von Schadensfällen/Unregelmäßigkeiten, Beseitigen von Störungen
Das Bahnhofsmanagement Ostkreuz bewertete in Übereinstimmung mit der S-Bahn Berlin GmbH das grob erläuterte Konzept aus folgenden Gründen positiv:
Der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten der in Berlin und Brandenburg gelegenen Bahnhöfe ist beträchtlich.
Die Bahnhofsumfelder vermitteln wegen der Vielzahl wild angeschlossener Fahrräder oft einen verwahrlosten, unordentlichen Eindruck.
Mögliche Flächen für Abstellanlagen sind seit Jahren ungenutzt.
Das Sicherheitsgefühl der Fahrradbenutzer wird durch eine baulich intakte und optisch ansprechende Anlage erhöht.
Die Errichtung von Bike & Ride-Anlagen liegt im gemeinsamen Interesse der Gemeinden und der Deutschen Bahn AG.
Im April 1996 wurden am Bahnhof Zeuthen in einem Pilotversuch fünf Fahrradständer mit Kassierschloß installiert und deren Nutzung über Monate beobachtet. Je Einstellvorgang mußte 1,– DM gezahlt werden. Diese fünf Ständer waren durchschnittlich zu 90 % ausgelastet. Es gab keinerlei Störungen. Die positive Resonanz der Fahrradfahrer/innen in Zeuthen war Anlaß das Konzept weiter zu unterstützen.“
Im Gegensatz zu den Fahrradabstellanlagen hat sich für den Bau und die Bewirtschaftung von P+R-Abstellanlagen auf Grund der hohen Baukosten und der nur geringen zu erwartenden Einnahmemöglichkeiten bislang kein privater Investor gefunden.
Unter dem Gesichtspunkt, daß in Berlin an nicht allen Bahnhöfen, die für P+R geeignet sind, Parkplätze vorhanden sind bzw. in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, werden vielfach auch die in den öffentlichen Straßen befindlichen Stellplätze für Park-and-Ride genutzt. Eine gebührenpflichtige Benutzung der Stellplätze auf P+R-Anlagen hätte eine Verschärfung dieses Zustandes zur Folge.
Im übrigen widerspricht das kostenlose Abstellen von Pkw an peripheren S-Bahnhöfen durchaus nicht dem Ziel, den Kfz-Verkehr in der Innenstadt zu reduzieren, sondern unterstützt vielmehr diese Bestrebungen. Abgesehen davon, stehen dem Radfahrer am Bahnhof Biesdorf neben den kostenpflichtigen Fahrradabstellplätzen auch eine erhebliche Anzahl kostenloser Anlagen zur Verfügung.
Berlin, den 23. Juli 1997
Jürgen Klemann Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt