14.09.2026
Frage 1:
Was ist der aktuelle #Projektstand bzgl. der U-Bahn-Verlängerung der Linie U3 von Krumme Lanke bis zum Mexikoplatz?
Antwort zu 1:
Nach Abschluss der Entwurfsplanung für die #Verlängerung der #U-Bahnlinie #U3 von #Krumme Lanke bis zum #Mexikoplatz läuft zurzeit noch das Planfeststellungsverfahren bei der zuständigen #Planfeststellungsbehörde. Diese teilt mit, dass im Planfeststellungsverfahren die Anhörung einschließlich Erörterungstermin abgeschlossen werden konnte und derzeit die Beschlussbearbeitung erfolgt.
Frage 2:
Wann wird das laufende #Planfeststellungsverfahren mit dem Planfeststellungsbeschluss voraussichtlich abgeschlossen?
Frage 3:
Aus welchen Gründen konnte das Planfeststellungsverfahren bislang nicht abgeschlossen werden?
Frage 4:
Wann werden die Stellungnahmen zu den Einwendungen aus dem Planfeststellungsverfahren vollständig vorliegen?
Antwort zu 2, 3 und 4:
Die Fragen 2 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der Planfeststellungsbehörde stehen weiterhin ergänzende Erwiderungen zu den Einwendungen, Nachweisen und Unterlagen seitens der Vorhabenträgerin (BVG Projekt GmbH) aus. Da nicht absehbar ist, wann deren Vorlage erfolgen wird, kann derzeit keine Prognose abgegeben werden, bis wann das Planfeststellungsverfahren voraussichtlich abgeschlossen sein wird.
Frage 5:
Wie viele Einwendungen zu welchen Thematiken müssen im Rahmen des Planfeststellungsverfahren insgesamt bearbeitet werden?
Antwort zu 5:
Gemäß Mitteilung der BVG waren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens insgesamt mehr als 1.000 Einwendungen zu unterschiedlichen Themenbereichen zu bearbeiten.
Die Planfeststellungsbehörde teilt ergänzend dazu mit, dass von insgesamt 875 Personen gültige Einwendungen erhoben wurden, wobei einzelne Einwendungen regelmäßig mehrere Themenbereiche betreffen. Eingewendet wurde am häufigsten zu den Themen Planrechtfertigung (627 Einwender), Verkehrsführung während der Bauzeit (574 Einwender), Baumfällungen (456 Einwender), Baulärm (426 Einwender) sowie Grundwasser (348 Einwender).
Frage 6:
Wann wird die BVG die vollständigen Unterlagen bei der Planfeststellungsbehörde voraussichtlich einreichen?
Antwort zu 6:
Nach Aussage der BVG sollen die vollständigen Unterlagen der Planfeststellungsbehörde im Laufe des Monats September 2026 vorgelegt werden.
Frage 7:
Welche Unterlagen fehlen derzeit noch für den Planfeststellungsbeschluss der U3-Verlängerung?
Antwort zu 7:
Es fehlen vor allem Unterlagen hinsichtlich der Planrechtfertigung und der Variantenuntersuchung.
Frage 8:
In welcher Form, Breite und Ausführung sollen die Radwege in der Argentinischen Allee nach Abschluss der Arbeiten in offener Bauweise angelegt werden?
Antwort zu 8:
Gemäß den Planfeststellungsunterlagen soll nach derzeitigem Stand eine Wiederherstellung der Radwege entsprechend dem Bestand erfolgen.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist jedoch gemeinsam mit der BVG und dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin bestrebt, eine Verbesserung des Bestands nach Abschluss der Bauarbeiten zu ermöglichen. Daher wird die konkrete künftige Ausgestaltung der Straßenoberfläche einschließlich der zukünftigen Radverkehrsanlagen entlang des Straßenzuges Argentinische Allee und Lindenthaler Allee derzeit zwischen den oben genannten Beteiligten intensiv abgestimmt.
Frage 9:
Wie viele #Bäume müssen nach derzeitigem Stand für den Bau der U3-Verlängerung gefällt werden?
Antwort zu 9:
Gemäß Mitteilung der BVG müssen nach derzeitigem Planungsstand für den Bau der U3- Verlängerung insgesamt 174 Bäume gefällt werden. Da jedoch nach Abschluss der Baumaßnahme die Neupflanzung von 249 Allee- und Straßenbäumen entlang der Argentinischen Allee und Lindenthaler Allee vorgesehen ist, verbleiben gemäß den Planfeststellungsunterlagen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.
Frage 10:
Wann ist der Beginn der weiteren #Leistungsphasen geplant?
Antwort zu 10:
Nach Aussage der BVG wird nach vorliegendem Planfeststellungsbeschluss die Ausschreibung der Bauleistung erfolgen. Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wurde bereits begonnen.
Frage 11:
Wann ist die #Gesamtplanung abgeschlossen? Frage 12:
Wann ist der #Realisierungsbeginn geplant?
Frage 13:
Wann ist die Fertigstellung geplant?
Antwort zu 11, 12 und 13:
Die Fragen 11 bis 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Abschluss der Gesamtplanung kann erst nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses im Rahmen der nächsten Leistungsphasen (Erstellung der Ausführungsplanung sowie Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen) erfolgen.
Aufgrund des noch ausstehenden Planfeststellungsbeschlusses können zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder konkreten Aussagen zum Beginn noch zur Fertigstellung der baulichen Realisierung getroffen werden. Die BVG schätzt als Bauzeitraum eine Dauer von insgesamt ca. 5 Jahren ein.
Frage 14:
Im Entwurf des Nahverkehrsplans 2026-2028 wird von einer Fertigstellung der U3-Verlängerung bis 2033 gesprochen. Ist dieser Zeitplan weiterhin aktuell?
Antwort zu 14:
Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 11 bis 13 dargelegt worden ist, hängen der Beginn und der Abschluss der baulichen Realisierung insbesondere von der Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses ab. Nach gegenwärtiger Einschätzung kann eine Fertigstellung der U3-Verlängerung zum Mexikoplatz bis zum Jahr 2033 erreicht werden, soweit Planrecht besteht und die Finanzierung des Gesamtvorhabens abschließend gesichert werden kann.
Frage 15:
Aus welchen Mitteln ist die #Finanzierung sichergestellt, insbesondere für dem Fall, dass die Bundesförderung wegfällt und angesichts der Tatsache, dass im Sondervermögen nur 160 Mio. Euro für die U3-Verlängerung vorgesehen sind? Woraus wird der fehlende Teil finanziert?
Antwort zu 15:
Im Rahmen der Revision des Verkehrsvertrages im Frühjahr 2026 wurde zwischen der BVG und dem Land Berlin grundsätzlich ein Finanzierungskonzept zur U3-Verlängerung vereinbart. Bei der U3-Verlängerung ruht diese auf einer Finanzierung aus dem Sondervermögen und einer Co-Finanzierung aus dem #GVFG. Sollte dieses Finanzierungskonzept nicht umsetzbar sein, müssen Land und BVG in Gespräche darüber eintreten, ob eine Finanzierung im Rahmen der verbleibenden verkehrsvertraglichen Finanzierungsinstrumente umsetzbar ist.
Frage 16:
Plant der Senat bzw. die BVG nach dem Abschluss des Planfeststellungsverfahren eine neue Nutzen-Kosten- Untersuchung auf Grundlage der Standardisierten Bewertung durchzuführen, die Grundlage für die Beantragung der Bundesförderung ist?
Frage 17:
Geht der Senat bzw. die BVG derzeit davon aus, dass das #Nutzen-Kosten-Verhältnis gemäß #Standardisierter Bewertung zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschluss über 1 liegen wird?
Frage 18:
Geht der Senat bzw. die BVG davon aus, dass eine Förderung der U3-Verlängerung durch den Bund nach GVFG noch realistisch ist?
Antwort zu 16, 17und 18:
Die Fragen 16 bis 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung wurde von der BVG Projekt GmbH zu Ende 2025 aktualisiert; die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist auch weiterhin gegeben.
Ein Abstimmungstermin mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) zur Förderung aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) hat stattgefunden. Derzeit geht der Senat davon aus, dass die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens auch für den Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses gegeben ist und demzufolge eine Förderung durch den Bund mit GVFG-Mitteln auch weiterhin realistisch ist.
Frage 19:
Wie teilen sich die im NVP-Entwurf genannten Kosten für die U3-Verlängerung in Höhe von 330 Mio. Euro auf nach #Abstellanlage am Mexikoplatz, #Streckentunnel, #U-Bahnhof Mexikoplatz, sonstige Kosten?
Antwort zu 19:
Die im Entwurf des Nahverkehrsplans Berlin 2026-28 gennannten Kosten in Höhe von 330 Mio. EUR für die U3-Verlängerung zum Mexikoplatz stellen einen gerundeten Wert dar. Sie umfassen das Gesamtvorhaben inklusive Neubau des Streckentunnels und des U-Bahnhofs Mexikoplatz sowie der dahinter geplanten Kehr- und Abstellanlage Mexikoplatz.
Die Aufteilung der einzelnen Investitionsvolumen stellt sich wie folgt dar:
- Streckentunnel Teilstück 1 unter der Argentinischen Allee: 66,1 Mio. EUR
- Streckentunnel Teilstück 2 und U-Bahnhof Mexikoplatz: 160,5 Mio. EUR
- Kehr- und Abstellanlage Mexikoplatz (Lindenthaler Allee): 105,5 Mio. EUR
Frage 20:
Mit welchen #Gesamtkosten rechnet die BVG bzw. der Senat für den #Ersatzneubau der Abstellanlage am U- Bahnhof Krumme Lanke?
Antwort zu 20:
Für den Ersatzneubau der bereits im Bau befindlichen Abstellanlage U-Bahnhof Krumme Lanke werden auf Grundlage der geprüften Bauplanungsunterlage Gesamtkosten in Höhe von rund 22,0 Mio. EUR angesetzt. Dieser Kostenansatz ist in der Vorhabenplanung der BVG berücksichtigt.
Frage 21:
Sind die Kosten für den Ersatzneubau der Abstellanlage am U-Bahnhof Krumme Lanke Teil der im NVP genannten Kostenprognose von 330 Mio. Euro für die U3-Verlängerung?
Antwort zu 21:
Nein. Wie in den obenstehenden Antworten zu 19 und 20 dargelegt, sind die Kosten für den Ersatzneubau der Abstellanlage U-Bahnhof Krumme Lanke nicht Bestandteil der Kostenprognose des Nahverkehrsplans 2026-28 in Höhe von 330 Mio. EUR für die U3- Verlängerung zum Mexikoplatz.
Frage 22:
Wann wird der Ersatzneubau der Abstellanlage am U-Bahnhof Krumme Lanke voraussichtlich abgeschlossen sein?
Antwort zu 22:
Nach Mitteilung der BVG ist der Abschluss des Ersatzneubaus der Abstellanlage U-Bahnhof Krumme Lanke nach aktuellem Planungsstand für das zweite Quartal 2027 vorgesehen.
Frage 23:
Im Zuge der Nutzen-Kosten-Untersuchung wurde eine Buslinie #X23 unterstellt. Welche Planungen mit welchem Betriebskonzept existieren für die Einrichtung dieser Buslinie X23 auf welcher Linienführung?
Antwort zu 23:
Zum Zeitpunkt der Durchführung der Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Verlängerung der U3 zum Mexikoplatz wurde im Bereich des straßengebundenen ÖPNV eine zusätzliche Express- Buslinie X23 unterstellt. Diese Linie soll das Angebot der bestehenden Buslinie 622 ergänzen und dient der verbesserten Anbindung der südlich des S-Bahnhofs Mexikoplatz gelegenen Gebiete im Ortsteil Zehlendorf sowie der Nachbargemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf an die Schnellbahnlinien S1 und U3. Auf Berliner Gebiet ist die Streckenführung identisch mit der Buslinie 622.
Der Linienlaufweg für die zusätzliche Buslinie X23 führt im Ohnefall vom U-Bahnhof Krumme Lanke nach Kleinmachnow, Haltestelle Rathausmarkt. Im Mitfall (U3-Verlängerung) wird die Buslinie X23 vom U-Bahnhof Krumme Lanke zum U- und S-Bahnhof Mexikoplatz zurückgezogen.
Frage 24:
Wann soll diese Buslinie X23 nach derzeitigem Planungsstand in Betrieb gehen?
Frage 25:
Wie ist der Stand der Abstimmungen zur Finanzierung der Buslinie X23? Welche diesbezüglichen Gespräche haben dazu wann zwischen welchen Beteiligten stattgefunden?
Antwort zu 24 und 25:
Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Zuge der Erarbeitung des neuen Berliner Nahverkehrsplans war in den Jahren 2022/23 die Einführung einer Expressbuslinie X23 vom U-Bahnhof Krumme Lanke in den Landkreis Potsdam- Mittelmark geplant. In die Planungen wurden auch der VBB und der Landkreis Potsdam- Mittelmark eingebunden.
Diese Planung wird jedoch auf Grund inzwischen geänderter Rahmenbedingungen bei der ÖPNV-Finanzierung (ÖV-Angebotseinschränkungen im Landkreis Potsdam-Mittelmark zum 01.06.2026; Strategie Stabilität vor Wachstum in Berlin) derzeit nicht weiterverfolgt.
Berlin, den 10.09.2026 In Vertretung
Arne Herz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-27016.pdf