Sanierungsbedarf des Berliner U-Bahnnetzes (III), aus Senat

22.01.2026

Frage 1:

Auf welche Summe wird, nach derzeitigem Stand, der #Sanierungsbedarf im Berliner #U-Bahnnetz und der #U-Bahnhöfe insgesamt geschätzt? Welche Veränderungen hat es in Bezug auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs. 19/ 18170 gegeben?

Frage 2:

Welche #Sanierungsbedarfe bestehen derzeit für die einzelnen #U-Bahnlinien? Welche Veränderungen hat es in Bezug auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs. 19/ 18170 gegeben?

Antwort zu 1 und 2:

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die BVG teilt mit, dass die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 18170 Frage 2 weiterhin gültig ist. Der #Investitionsbedarf besteht weiterhin #kontinuierlich.

Die BVG teilt weiterhin mit:

„ Zum Vergleichszeitraum 2024 haben sich #Kostenansätze aufgrund von Schwankungen (Ressourcen, allg. Marktsituationen, Genehmigungsläufe, neue Gesetze) verändert. Derzeit werden die kalkulatorischen Ansätze für die #Grundinstandsetzung und #Tunnelsanierung für den Zeitraum ab 2026 zum gegenwärtigen Zeitpunkt aktualisiert. Es ergeben sich vor allem auch Änderungen durch die Anpassung von Projektabläufen und Maßnahmenbeginn.

Die BVG nennt folgende vorläufige Zahlen für den Zeitraum 2026 bis 2035 (in Tsd. EUR):

  • Grundinstandsetzung: 1.313.Mio Euro
  • Tunnelsanierung: 1.608 Mio. Euro“

Frage 3:

Wie ist der aktuelle #Umsetzungsstand der Maßnahmen, die aus Sicht der BVG die höchste Priorität im Hinblick auf die Standsicherheit haben? Ich bitte um Angabe von Zeitplänen, wenn möglich aktualisierten Kostenschätzungen, ob die Finanzierung gesichert ist und Art der Finanzierung! Welche Maßnahmen sind neu aufgrund aktualisierter Zustandsbewertungen in die Maßnahmen höchster Priorität aufgenommen worden?

Antwort zu 3:

Die BVG teilt mit:

„ Die höchste Priorität im Hinblick auf die Standsicherheit haben aktuell die Maßnahmen:

Der Senat teilt diese Einschätzung und ergänzt, dass für die laufenden Projekte die Finanzierungen gesichert sind.

Frage 4:

Wie ist der Umsetzungsstand von Sanierungsmaßnahmen, die aus Sicht der BVG mittelfristig umzusetzen sind? Ich bitte um Angabe von Zeitplänen, wenn möglich aktualisierten Kostenschätzungen, ob die Finanzierung gesichert ist und Art der Finanzierung!

Antwort zu 4:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Bei laufenden bzw. den mittelfristig geplanten Sanierungsvorhaben sind Bauzeiten und Kostenbedarfe ständigen Anpassungen unterzogen. Aus vertrags- und vergaberechtlichen Gründen können keine Aussagen zu Einzelbudgets getroffen werden. Die Finanzierung ist durch Fördermittel des Landes und des Bundes nach aktuellem Kenntnisstand gesichert.“

Frage 5:

Welche Grundinstandsetzungsmaßnahmen von U-Bahnhöfen sind geplant? Ich bitte um Angabe von Zeitplänen, wenn möglich aktualisierten Kostenschätzungen, ob die Finanzierung gesichert ist und Art der Finanzierung!

Antwort zu 5:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ In der folgenden Auflistung sind Bahnhöfe aufgeführt, auf denen eine Grundinstandsetzung in den Jahren 2026 bis 2029 beginnen soll. Die endgültigen Bautermine sind abhängig von den Planungskapazitäten sowie der Dauer der Genehmigungs- und Vergabeverfahren. Zu den Kostenschätzungen siehe Antwort 4.

Die Finanzierung der Maßnahmen ist in der Regel durch Landes- bzw. Bundesmittel gesichert.

U1:

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U8:

U9:

Berlin, den 21.01.2026

In Vertretung Arne Herz

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de