Ausschreibung von Verkehrsleistungen der Berliner S-Bahn, aus Senat

26.11.2025

Frage 1:

Wann konkret beabsichtigt der Senat die #Vergabeentscheidung zur Ausschreibung von Verkehrsleistungen der Berliner #S-Bahn (Teilnetze #Nord-Süd und #Stadtbahn) zu veröffentlichen?

Frage 2:

Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bzgl. eines #Nachprüfungsantrag des unterlegenen Bieters vor?

Antwort zu 1 und 2:

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Am 08.09.2025 hat die Firma #Alstom Transportation Germany GmbH bei der #Vergabekammer Berlin einen Nachprüfungsantrag gegen die geplante #Zuschlagsentscheidung im S-Bahn- #Ausschreibungsverfahren für die Teilnetz Stadtbahn und Nord-Süd (SBSNS-II) gestellt. Es gilt daher eine sog. „ #Zuschlagssperre“ . Die Länder Berlin und Brandenburg dürfen jetzt den Zuschlag vor der Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist gegen die Entscheidung der Vergabekammer nach § 169 Abs. 1 GWB nicht erteilen. Die Dauer des Nachprüfungsverfahrens kann derzeit nicht abgeschätzt werden, da die Gesamtdauer maßgeblich davon abhängig ist, ob die erstinstanzlich unterliegende Streitpartei im Anschluss vor das #Kammergericht zieht. Zu den Inhalten des laufenden Nachprüfungsverfahrens kann keine Auskunft gegeben werden.

Frage 3:

Wie beurteilt der Senat die Dauer des Verfahrens und was wird er unternehmen, um zukünftige SPNV-Vergaben in zeitlich angemessenem Rahmen abschließen zu können?

Antwort zu 3:

Siehe auch Antwort zu 1. Die Möglichkeit, Entscheidungen der Vergabestelle während eines Vergabeverfahrens sowie nach Information über den beabsichtigten Zuschlag gerichtlich überprüfen zu lassen, ist dem europäischen und bundesdeutschen Vergaberecht immanent. Etwaige Nachprüfungsverfahren bei künftigen SPNV-Vergaben sind daher vom entsprechenden Verhalten unterlegener Bieter abhängig und könnten derzeit nicht prognostisch abgeschätzt werden.

Frage 4:

Welche grundsätzlichen Lehren leitet der Senat aus dem Verfahren und dem Ergebnis der jüngsten Ausschreibung ab?

Antwort zu 4:

Der Senat wird die Hinweise des Kammergerichts aus dem ersten Nachprüfungsverfahren sowie die Erkenntnisse aus der Rechtsprechung im Rahmen des laufenden Nachprüfungsverfahrens bei künftigen SPNV-Vergaben berücksichtigen.

Frage 5:

Welche Strategie verfolgt der Berliner Senat in Bezug auf zukünftige Ausschreibungen für Leistungen der Berliner S-Bahn?

Antwort zu 5:

Festlegungen in Bezug auf das #Vergabedesign des Folge-Verkehrsvertrags für das Teilnetz  Ring (SBR-II-VV, Betrieb mit Bestandsfahrzeugen der BR 483/ 484, Betriebsaufnahme ab 2036) wurden noch nicht getroffen.

Frage 6:

Welche Optionen im Hinblick auf ein landeseigenes #Eisenbahnunternehmen (zusammen mit dem Land Brandenburg) sieht der Senat?

Antwort zu 6:

Grundsätzlich können landeseigene Unternehmen sowohl durch Aufbau einer solchen Gesellschaft in öffentlicher oder privater Rechtsform entstehen, als auch durch Erwerb eines vorhandenen Unternehmens. Unter welchen Voraussetzungen das Land Brandenburg dann ein Berliner Landesunternehmen mit Leistungen in Brandenburg beauftragen könnte, wäre rechtlich zu prüfen. Gemeinschaftsunternehmen mehrerer Bundesländer können z.B. durch Staatsvertrag, Gesellschaftsvertrag und entsprechende Anteile an der jeweiligen Gesellschaft geschaffen werden.

Frage 7:

Welche Strategie verfolgt der Senat in diesem Zusammenhang bzgl. der Schieneninfrastruktur der Berliner S- Bahn?

Antwort zu 7:

Der Senat setzt sich bei den #Eisenbahninfrastrukturunternehmen (#EIU) der DB für den #Erhalt und den #Ausbau eines leistungsfähigen S-Bahn-Netzes ein.

Im Rahmen des Projektes #i2030 verfolgen die Länder Berlin und Brandenburg gemeinsam mit dem VBB und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen der DB AG die Weiterentwicklung der S- Bahn-Infrastruktur zur Erhöhung der Kapazitäten sowie zur Verbesserung der Betriebsqualität. Die Verantwortung für den störungsfreien Betrieb der vorhandenen Infrastruktur und die anforderungsgerechte Erneuerung und Modernisierung liegt bei der DB InfraGO AG als Eigentümerin und Betreiberin. Der Senat thematisiert gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem VBB in regelmäßigen Gesprächen mit der DB InfraGO das infrastrukturell bedingte Störgeschehen im Berliner S-Bahn-Netz und fordert hierin sowohl Gegensteuerungsmaßnahmen als auch eine Erhöhung und Priorisierung der Finanzbudgets der DB InfraGO für intensivierte Präventions- und Instandhaltungsmaßnahmen im Netz der Berliner S-Bahn ein. Ferner setzt sich der Senat auf Bundesebene für eine bedarfsgerechte und auskömmliche Bereitstellung von Finanzmitteln durch den Bund für erforderliche Ersatzinvestitionen der bestehenden S-Bahn-Infrastruktur ein.

Frage 8:

Inwiefern hält der Senat zur Herstellung eines integrierten Angebots eine #Kommunalisierung der Schieneninfrastruktur für sinnvoll?

Die Kommunalisierung der Schieneninfrastruktur ist kein Bestandteil der aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik. Es liegen daher keine ökonomischen bzw. verkehrlichen Prüfungen bzw. Bewertungen bzgl. des Nutzens eines etwaigen Erwerbs der Schieneninfrastruktur der Berliner S-Bahn vor. Ferner liegen dem Senat keine Erkenntnisse über eine etwaige Veräußerungsbereitschaft des Eigentümers vor.

Frage 9:

Welche konkreten Initiativen hat der Senat über den Bundesrat und die #Verkehrsministerkonferenz der Länder (VMK) dahingehend unternommen, dass bundesgesetzliche Regelungen in der #Eisenbahngesetzgebung getroffen werden, welche eine nachhaltige Verbesserung der Qualität und Zuverlässigkeit der Infrastruktur der Eisenbahnen des Bundes sicherstellen, zu welcher auch die Infrastruktur der Berliner S-Bahn gehört? (Aufstellung der Initiativen und ihrer Ergebnisse erbeten.)

Antwort zu 9:

Das Land Berlin hat im Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Klimaschutzes durch eine Beschleunigung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur – Klimaschutzbeschleunigungsgesetz Schiene – auf Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt (BR-Drs. 466/ 23) vom 20.9.2023 eingebracht. Darüber hinaus setzt sich der Senat u.a. im Rahmen der VMK gemeinsam mit den anderen Landesregierungen laufend für Verbesserungen der Qualität und der Zuverlässigkeit der Eisenbahninfrastruktur des Bundes ein; in diesem Jahr u.a. im Rahmen folgender Beschlüsse:

Datum VMKTO PThema
02./ 03.04.20255.2Digitale Schiene Deutschland (ETCS)
02./ 03.04.20255.5Hochleistungsnetz
02./ 03.04.20255.7Auswirkung der Kürzungen im Bundeshaushalt 2024 auf die Umsetzung der Neu- und Ausbauprojekte des Bedarfsplans
02./ 03.04.20255.8Verzicht auf Nutzen-Kosten-Untersuchung bei Elektrifizierungen
02./ 03.04.20255.9Stand der Umsetzung der gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft
02./ 03.04.20255.10Zukunft des Schienenverkehrs in Deutschland
29./ 30.10.20255.5Digitale Schiene Deutschland (ETCS)
29./ 30.10.20255.6Zukunft des Schienenverkehrs in Deutschland

Frage 10:

In welcher Form besteht eine strategische Abstimmung mit der Landesregierung #Brandenburg?

In Bezug auf die Durchführung der S-Bahn-Ausschreibung für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd (SBSNS-II), das Controlling der laufenden Verkehrsverträge sowie den Dialog mit den DB EIU stimmt sich die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung eng mit dem Land Brandenburg ab. Dies geschieht sowohl auf Fach- und Leitungsebene als auch in den einschlägigen Gremien der VBB GmbH.

Berlin, den 25.11.2025

In Vertretung Arne Herz

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de