02.07.2025
Frage 1:
Welche #Variante (Abschnitt A Süd: #Hohenzollernring – #Hakenfelde) wird derzeit favorisiert, und gibt es bereits eine Entscheidung oder eine Tendenz in der Bewertung der Optionen?
Frage 2:
Welche Variante (Abschnitt A Nord: #Rathaus Spandau – Hohenzollernring) wird derzeit favorisiert, und gibt es bereits eine Entscheidung oder eine Tendenz in der Bewertung der Optionen?
Frage 3:
Welche Variante (Abschnitt B: #Haselhorst – Bf. #Gartenfeld) wird derzeit favorisiert, und gibt es bereits eine Entscheidung oder eine Tendenz in der Bewertung der Optionen?
Frage 4:
Welche Variante (Abschnitt A Süd: Hohenzollernring – Hakenfelde) wird derzeit favorisiert, und gibt es bereits eine Entscheidung oder eine Tendenz in der Bewertung der Optionen?
Frage 5:
Welche Variante (Abschnitt C+D: Bf. Gartenfeld – #UTR und #Paulsternstraße) wird derzeit favorisiert, und gibt es bereits eine Entscheidung oder eine Tendenz in der Bewertung der Optionen?
1. Bezüglich der verschiedenen Varianten im Abschnitt C (C1, C2, C3, C4, C5, C5″): Welche Variante wird derzeit bevorzugt, und gibt es bereits eine klare Tendenz oder Entscheidung in der Bewertung dieser Optionen?
Antwort zu 1 bis 5:
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund ihres Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Für die Kombination der in den einzelnen Abschnitten planerisch zu bevorzugenden Trassenvarianten A1-B2-C4-D1 mit einer zusätzlichen Heranführung zu einer #Wendeanlage im Bereich der bestehenden Bus-Endstelle #Werderstraße wurde im Rahmen der #Grundlagenermittlung der volkswirtschaftliche Nutzen nachgewiesen. Die Weiterführung der Planungen setzt einen Senatsbeschluss und Gespräche mit dem Bezirk Spandau voraus. Erst nach erfolgter Beschlussfassung des Senats kann die BVG mit der Aufnahme der weiteren Planungsphasen beauftragt werden.
Frage 6:
Wurden bei der Planung der #Streckenverlaufsvorschläge für die Abschnitte C bis D bereits Anwohner oder betroffene Kleingartenanlagen in die Entscheidungsfindung einbezogen?
1. Falls ja, wann und wie wurde auf deren Anliegen eingegangen?
Antwort zu 6:
Mögliche Eingriffe in Kleingartenanlagen werden bei der Bewertung negativ berücksichtigt. Am 12.05.2022 wurde eine Öffentlichkeitsveranstaltung als O nline-Beteiligung durchgeführt. Dabei wurden mögliche Betroffenheiten dargestellt und erörtert. Im Rahmen der folgenden Leistungsphasen sind weitere Beteiligungsschritte vorgesehen. Erst dann ist auch eine grundstücksscharfe Identifikation der Betroffenheiten möglich.
Frage 7:
Wie ist das geplante Verfahren im Umgang mit den Pächtern der betroffenen Kleingartenanlagen hinsichtlich Entschädigung, Kündigung oder anderer Regelungen, falls die Streckenführung diese Anlagen betrifft?
Antwort zu 7:
Die weiteren Planungsschritte #Vorplanung, #Entwurfsplanung und #Genehmigungsplanung bilden die Grundlage für das #Planfeststellungsverfahren. Erst mit Eintritt in diese Planungsphase können weitere vertiefende Fragestellungen beantwortet werden. Dies betrifft beispielsweise konkrete Grundstücksbetroffenheiten u. ä., die erst auf Basis der Entwurfsplanung und der Unterlagen für die Planfeststellung möglich sind. Eine rechtsverbindliche Festlegung der Trasse und der sich daraus ergebenden Betroffenheiten erfolgt erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Dort werden auch Entschädigungsansprüche und sonstige Rechte der Betroffenen rechtsverbindlich abgewogen und bestätigt.
Berlin, den 30.06.2025
In Vertretung Britta Behrendt
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de