Bau und Inbetriebnahme der S21 von Wedding bis Südkreuz, aus Senat

26.06.2025

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Der Bau der #S21 ist ein bedeutendes Projekt zum Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und zur #Entlastung der bisherigen #Nord-Süd-S-Bahn-Verbindung. Für den 1. Bauabschnitt (#Wedding bis #Hauptbahnhof) wurden immer wieder neue Termine zur #Eröffnung genannt, der 2. und 3. #Bauabschnitt (Hauptbahnhof bis #Potsdamer Platz und Potsdamer Platz bis #Yorckstraße) befinden sich in der Planung.

Frage 1:

Wann wird nach derzeitigem Zeitplan des Vorhabenträgers der erste S21-Abschnitt bis zum Hauptbahnhof in Betrieb genommen und aus welchen Gründen hat sich bislang die längst vorgesehene Inbetriebnahme mehrfach verzögert? Welche weiteren Risiken bestehen für den aktuellen Zeitplan zur Inbetriebnahme?

Antwort zu 1:

Die DB AG teilt hierzu mit:

„ Der #Inbetriebnahmetermin wird zurzeit ermittelt und schnellstmöglich bekanntgegeben. Vor einer erneuten Terminierung soll sichergestellt sein, dass alle notwendigen Zulassungen und Abnahmen für die betriebsnotwendigen Anlagen vorliegen.“

Frage 2:

Wann sind für die geplante S-Bahn-Station #Perleberger Brücke, sowie den zweiten und den dritten Bauabschnitt nach derzeitigem Zeitplan des Vorhabenträgers die nächsten Meilensteine (Abschluss Vorplanung, Abschluss Entwurfsplanung, Start Planfeststellungsverfahren, Baubeginn, Inbetriebnahme) terminiert?

Antwort zu 2:

Die DB AG teilt hierzu mit:

„ Bauabschnitt (BA) 2:

  • Das #Planfeststellungsverfahren für den 2. Bauabschnitt wurde seitens der Deutschen Bahn am 9. Januar 2024 mit der Einreichung der Planfeststellungsunterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt gestartet. Zuvor hatte sich am 19. Dezember 2023 der Berliner Senat für die Trassenvariante 12h des 2. Bauabschnitts ausgesprochen.
    • Das #Eisenbahn-Bundesamt (#EBA) gibt den Auslegungszeitraum, die Auslegungsorte und die Einwendungsfristen bekannt und stellt auf seiner Website die Planunterlagen zur Verfügung. Der Zeitraum für die Auslegung der Planunterlagen war von Montag, 27. Mai 2024 bis einschließlich Mittwoch, 26. Juni 2024. Etwa 60 Einwendungen sind eingegangen. Aktuell läuft die Prüfung der Stellungnahmen der TÖB (auf DB- Erwiderungen) durch DB und EBA. Maßgeblich für das Verfahren sind die Informationen auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes.

Weitere Details finden zum Bauprojekt finden Sie online.  http s:/ / www.b erlin- s21.d e/ BA- 2.html

Bauabschnitt (BA) 3a; Potsdamer Platz bis Yorckstraße und Yorckstraße (Großgörschenstraße):

  • Die #Vorplanung des BA 3a wurde fachlich abgeschlossen und liegt dem Land Berlin (SenMVKU) zur Auswahl der Vorzugsvariante vor. Dieser Auswahlprozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der Abschluss der Vorplanung wird für das Jahr 2025 erwartet. Die kommenden Planungsschritte ergeben sich in Abhängigkeit zur Mittelbereitstellung für die weiteren Planungsleistungen durch das Land Berlin. Die DB steht hierzu in engem Austausch mit SenMVKU. Land Berlin hat bisher nicht avisiert, zu welchem Zeitpunkt die Mittel für die weiteren Planungen bereitstehen.“

Die zeitgerechte Durchführung der weiteren Planung setzt die ausreichende Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel voraus. Über die Verteilung der Haushaltsmittel entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Aufgrund des laufenden Aufstellungsprozesses für den DHH 26/ 27 sind dazu derzeit keine Aussagen möglich.

Zum Haltepunkt Perleberger Brücke weist der Senat darauf hin, dass derzeit noch erforderliche Anpassungen an der geplanten Lösung zur angemessenen Berücksichtigung der Verkehrserfordernisse untersucht werden. Die DB AG führt dazu derzeit eine #Machbarkeitsuntersuchung durch, so dass nach Vorliegen der Ergebnisse vsl. zum Jahresende über die konkrete Ausgestaltung und den weiteren Fortgang der Planung entschieden werden kann.

Frage 3:

Warum hat das lange angekündigte Planfeststellungsverfahren für den zweiten Bauabschnitt der S21 noch nicht begonnen, was sind nach Informationen des Vorhabenträgers die Ursachen dafür? Mit welcher Dauer des Planfeststellungsverfahrens rechnet der Senat? Wie ist der Stand der Abstimmungen und welche Gespräche laufen derzeit noch zum Erhalt des Mahnmals für die ermordeten Sinti und Roma?

Antwort zu 3:

Die DB AG teilt hierzu mit:

„ Der Start des Planfeststellungsverfahren hat bereits stattgefunden, siehe auch Antwort zu Frage 2. Die Dauer des Verfahrens hängt von den Abwägungen des Eisenbahn-Bundesamtes ab. Die DB AG und der Senat haben keinen Einfluss auf die Dauer des Verfahrens.

Die Erstellung eines Konzeptes mit #optimiertem #Bauablauf der Umlegung des Zugangsstollens des #Sinti-Roma-Denkmals mit detailliertem Fokus auf Baueinrichtungsflächen, #Baumerhalt und #Umwelteingriffe ist erfolgt in Abstimmung zwischen den Partnern. Eine Beteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat stattgefunden.“

Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens haben bereits umfangreiche Abstimmung mit den Betroffenenverbänden und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Beteiligung der DB AG stattgefunden. Dabei wurde verabredet, dass im Rahmen der weiteren Vertiefung der Planung nach dem Planfeststellungsbeschluss die Konkretisierung der Konzepte zur Neugestaltung der Umgebung des Mahnmals nach Abschluss der Bauarbeiten unter Einbeziehung aller Beteiligten erfolgt.

Frage 4:

Wie will der Senat den Fortgang der Planungen zum 2. Bauabschnitt der S21 sicherstellen und ggf. beschleunigen?

Antwort zu 4:

Nach Auskunft der DB AG befindet sich der 2. Bauabschnitt seit dem Beschluss des Senates zur Vorzugsvariante 12h am 19. Dezember 2023 wieder im normalen Ablauf. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren (siehe auch Antworten zu 2. + 3.). Berlin unterstützt die DB AG bei der weiteren Planung und Realisierung des Vorhabens. Neben der Finanzierung der Planung übernimmt Berlin zur Beschleunigung der Umsetzung auch die Vorfinanzierung von vorgezogenen Maßnahmen, die den eigentlichen Baumaßnahmen vorgelagert sind und die Grundlage u.a. für den Einsatz der #Tunnelbohrmaschine bilden. Das sind z.B. Räumungsbohrungen, die Hochrüstung der Steuerungstechnik (Z3 Rechner), die Sicherung der Ufereinfassung oder die Umlegung des Zugangsstollens zum Mahnmal. Sofern die Finanzierung der Vorabmaßnahmen sichergestellt werden kann, sind derzeit keine weiteren Verzögerungen erkennbar.

Frage 5:

Bis zu welcher Planungsphase ist für die S-Bahn-Station Perleberger Brücke, sowie den zweiten und den dritten Bauabschnitt die Finanzierung gesichert?

Antwort zu 5:

Für die S-Bahn-Station Perleberger Brücke ist eine Finanzierungsvereinbarung für die HOAI- Leistungsphasen (Lph) 1 bis 4 geschlossen worden. Für den 2. Bauabschnitt sind die Planungen bis einschließlich der Lph 3 / 4 und 6 finanziert. Darüber hinaus werden auch die Vorsorgemaßnahmen (vgl. Frage 4) durch das Land vorfinanziert. Für den 3. Bauabschnitt ist die Planung bis einschließlich Lph 2 (Vorplanung) finanziert.

Frage 6:

Aus welchen Gründen ist die Finanzierungsvereinbarung für die Leistungsphasen 3 und 4 des 3. Bauabschnitts der S21 noch nicht abgeschlossen worden? Wann soll die Finanzierungsvereinbarung voraussichtlich abgeschlossen werden?

Antwort zu 6:

Die Finanzierungsvereinbarung für die Lph 3/ 4 setzt den Abschluss der Vorplanung mit der Auswahl der Vorzugsvariante sowie die haushaltsrechtliche Absicherung der benötigten Haushaltsmittel im DHH 26/ 27 voraus

Die Vorplanung des 3. Bauabschnittes wird derzeit geprüft und die Auswahl der Vorzugsvariante vorbereitet. Dies soll im Laufe des Jahres 2025 erfolgen.

Über die Verteilung der Haushaltsmittel entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Aufgrund des laufenden Aufstellungsprozesses für den DHH 26/ 27 sind dazu derzeit keine Aussagen möglich.

Frage 7:

Welche Verzögerungen für den geplanten Fertigstellungstermin des 3. Bauabschnitts der S21 ergeben sich aus der fehlenden Finanzierung für die Leistungsphasen 3 und 4 des 3. Bauabschnitts der S21?

Antwort zu 7:

Die DB AG teilt hierzu mit:

„ Der Beginn der Entwurfs- und Genehmigungsplanung des BA 3a richtet sich nach dem Zeitpunkt der Mittelbereitstellung durch das Land Berlin. DB wird zu gegebenem Zeitpunkt die Auswirkungen der Mittelbereitstellung für die weiteren Planungsphasen bewerten und SenMVKU informieren.“

Frage 8:

Aus welchen Gründen wurde die geplante #Beteiligungsveranstaltung zur S21 Anfang Juli 2025 im Deutschen #Technikmuseum abgesagt? Wann soll die Beteiligungsveranstaltung nun stattfinden?

Antwort zu 8:

Aufgrund der noch nicht geschlossenen Finanzierungsvereinbarung für die weitere Planung und der dadurch noch unklaren Zeitschiene für die Fortführung des Projektes wurde in Abstimmung zwischen der DB AG und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt entschieden, die Beteiligungsveranstaltungen zum 3. BA der S21 zu verschieben und nachzuholen, sobald die weiteren Planungsschritte eingeleitet werden konnten.

Frage 9:

Welche Planungen und Zeitpläne, auch für die Zwischenzeit bis zur Fertigstellung des 3. Bauabschnitts der S21, bestehen für die Herstellung von Barrierefreiheit (Bau von Aufzügen) im S-Bahnhof Yorckstraße (S2/ S25/ S26)?

Antwort zu 9:

Für die zwischenzeitliche Herstellung der #Barrierefreiheit am S-Bahnhof Yorckstraße befindet sich derzeit der Realisierungs- und Finanzierungsvertrag in Abstimmung. Der Abschluss dieses Vertrages setzt u.a. die haushaltsrechtliche Absicherung der benötigten Haushaltsmittel voraus. Über die Verteilung der Haushaltsmittel entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Aufgrund des laufenden Aufstellungsprozesses für den DHH 26/ 27 sind dazu derzeit keine Aussagen möglich.

Frage 10:

Mit welchen Gesamtkosten rechnet der Senat mittlerweile für Planung und Umsetzung der S21?

Antwort zu 10:

Es wird nach aktuellem Stand mit Gesamtkosten für die S21 in Höhe von 2,9 Mrd. € gerechnet.

Frage 11:

Für welche weiteren #i2030-Vorhaben konnten aufgrund von fehlenden Haushaltsmitteln anstehende Finanzierungsvereinbarungen für welche Leistungsphasen nicht abgeschlossen werden und wann soll dies voraussichtlich nachgeholt werden?

Frage 12:

Welche Konsequenzen für die jeweiligen Planungsschritte und Zeitpläne ergeben sich aus den ausstehenden Finanzierungsvereinbarungen für die i2030-Projekte?

Antwort zu 11 und 12:

Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bislang wurden keine anstehenden Finanzierungsvereinbarungen von i2030-Vorhaben aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht abgeschlossen.

Berlin, den 25.06.2025 In Vertretung

Arne Herz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de