05.02.2025
Vorbemerkung der Abgeordneten:
Im #Nahverkehrsplan 2019-2023 wurde der #Verlängerung der #Tram #M11 von Johannisthal nach #Johannisthaler Chaussee (#Gropiusstadt) ein dringlicher Bedarf bescheinigt und folgerichtig hat der Senat im November 2023 deren Planung beschlossen.
Hauptgründe waren:
- Leistungsfähige #Erschließung von neuen Wohn-, Freizeit- und Arbeitsplatzstandorten.
- Hohes #Nachfragepotenzial durch hohe Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsdichte.Wichtigkeit der Gropius-Passagen für die lokale und überregionale #Versorgung.#Überlastung der Buslinien M11 und #X11.
- Hohe erwartbare #Angebotsqualität durch größtenteils separaten #Gleiskörper.
Frage 1:
Welche neuen #Erkenntnisse haben den Senat veranlasst, die im November 2023 selbst beschlossene Planung der Tramlinie (mit dringlichem Bedarf laut NVP 2019-2023) nicht mehr weiter zu planen?
Frage 5:
Wie geht der Senat mit der Ausschreibung von weiteren #Planungsleistungen durch die BVG im August 2024 um, deren Bezuschlagung Anfang 2025 erfolgen sollte (Vgl. S19-20182, Frage 6)? Sind dem Senat durch die Ausschreibung im August 2024 Kosten entstanden oder werden dadurch weitere Kosten entstehen?
Frage 6:
Welcher Anteil der #Planungsmittel in Höhe von circa 3 Mio. Euro, die im Doppelhaushalt 2024/2025 (Vgl. S19- 19672, Frage 17) eingestellt waren, wurden verausgabt und wenn ja, wofür? Welche Kosten wurden bisher insgesamt in die Planung der Tramlinie investiert?
Frage 8:
Was wäre ein realistischer #Zeitplan für den Start eines Planfeststellungsverfahrens sowie eine Umsetzung, wenn jetzt ohne Unterbrechung weitergeplant würde? Geht der Senat von einer Wiederaufnahme der Planungen zu einem späteren Zeitpunkt aus?
Antwort zu den Fragen 1, 5, 6 und 8:
Die Fragen 1, 5, 6 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die angespannte Haushaltslage macht eine weitere Priorisierung von Vorhaben erforderlich. Daher wird die betreffende Planung qualifiziert beendet. Dies ermöglicht es, dass zu einem späteren Zeitpunkt sowie unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen das Verfahren aufwandsarm wiederaufgenommen werden kann. Im Rahmen der #Grundlagenermittlung sind Planungskosten in Höhe von insgesamt 238.828,43 Euro angefallen. Mögliche weitere Kosten können derzeit noch nicht beziffert werden. Eine belastbare Aussage zu möglichen Zeitverläufen der weiteren Leistungsphasen ist nicht möglich.
Frage 2:
Geht der Senat weiterhin davon aus, dass die nun gestrichen Tramlinie 10.000 – 15.000 Personenfahrten ermöglicht hätte?
Antwort zu 2: Ja.
Frage 3:
Welchen Beitrag böte die Verknüpfung zwischen #Johannisthal und Gropiusstadt inklusive Umsteigemöglichkeit zur U-Bahn im Sinne eines attraktiven Mobilitätsangebots für die äußeren Ortsteile?
Antwort zu 3:
Die #Straßenbahnstrecke könnte als bezirksübergreifende Verbindung zwischen #Schöneweide und Gropiusstadt die Erreichbarkeit der betreffenden Ortsteile verbessern.
Frage 4:
Welche Planungsschritte wurden bisher absolviert, welche Ergebnisse haben sie gebracht und welche standen nach bisherigem Stand noch aus?
Antwort zu 4:
Bisher wurde die Grundlagenermittlung (LPH 1) für die Strecke abgeschlossen. Alle weiteren Planungsschritte nach HOAIstehen noch aus. Die Ergebnisse der Grundlagenermittlung können der Projektbroschüre entnommen werden, welche auf folgender Webseite zu finden ist: https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicher- personennahverkehr/projekte-in-planung/johannisthal-gropiusstadt/
Frage 7:
Wieso ging der Senat in der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Marcel Hopp (SPD) im Juli 2024 noch davon aus, dass die Tramlinie von der Auflösung der Pauschalen Minderausgabe 2025 nicht betroffen sein würde? (Vgl. S19-19672, Frage 18)
Antwort zu 7:
Dies entsprach dem damaligen Kenntnisstand.
Frage 9:
Hat der Senat die Stellungnahme der Bürgerinitiative Johannisthal vom 14. Dezember 2024 zur Kenntnis genommen, in der gegen die Einstellung der Planungen protestiert wird? Hat der Senat auf die Stellungnahme reagiert?
Antwort zu 9:
Der Senat hat die Stellungnahme zur Kenntnis genommen, eine Reaktion steht noch aus.
Berlin, den 04.02.2025 In Vertretung
Britta Behrendt Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21350.pdf