Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A100, aus Senat

19.12.2024

Frage 1:

Wie gestaltet sich die #Zusammenarbeit zwischen der Berliner Verkehrsverwaltung und der #Autobahn GmbH des Bundes hinsichtlich der #Inbetriebnahme des 16. #Bauabschnitts der #A100? Wer ist für was zuständig?

Antwort zu 1:

Die Autobahn GmbH des Bundes befindet sich hierzu in einem regelmäßigen konstruktiven Fachaustausch mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung. Für die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 ist die Autobahn GmbH des Bundes zuständig.

Frage 2:

Von welchen #Gesamtkosten für Planung, Bau und Inbetriebnahme des 16. BA der A100 geht die Autobahn GmbH derzeit aus?

Antwort zu 2:

Die Autobahn GmbH des Bundes geht derzeit von #Projektkosten von rd. 720 Mio. € aus.

Frage 3:

In welchem Zeitraum bzw. an welchen konkreten Datum wird der 16. Bauabschnitt der A100 in Betrieb genommen?

Antwort zu 3:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„Die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der #Bundesautobahn A 100 wird gegen Ende des 1. Halbjahres 2025 erfolgen. Ein konkretes Datum steht noch nicht fest.“

Frage 3.1:

Inwieweit wird bei der Inbetriebnahme auf den #Bauzustand der #Elsenbrücke Rücksicht genommen? Wird die Inbetriebnahme der Autobahn mit der Inbetriebnahme des Westteils der Elsenbrücke gekoppelt?

Antwort zu 3.1:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„Die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 wird den Bauzustand des westlichen Überbaus der Elsenbrücke berücksichtigend vor dessen erfolgen.“

Frage 3.2:

Welche verkehrlichen Untersuchungen und Maßnahmen sind geplant, falls die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A100 und die Inbetriebnahme des westlichen Überbaus der Elsenbrücke nicht gleichzeitig möglich sind?

Antwort zu 3.2:

Bezüglich erforderlicher Maßnahmen befinden sich die Autobahn GmbH des Bundes im Fachaustausch mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung.

Frage 3.3:

Ist für diesen Fall ein #Verkehrskonzept beauftragt worden? Falls ja, was umfasst die Leistungsbeschreibung und welche Frist gilt für die Leistungserbringung? Bis wann sollen möglicherweise empfohlene Maßnahmen umgesetzt werden?

Frage 3.3:

Falls verkehrliche Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, dass eine Abwicklung der Verkehre rund um die AS Treptower Park in der Zwischenzeit zwischen Fertigstellung des 16. Bauabschnitts und des Westteils der Elsenbrücke nicht in ausreichender Qualität möglich ist, besteht dann die Möglichkeit, dass die Inbetriebnahme des 16. BA bis zur Fertigstellung des Westteils der Elsenbrücke zurückgestellt wird?

Antwort zu 3.3 und 3.3:

Die Fragen 3.3 und 3.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„Bauliche und verkehrliche Maßnahmen der Autobahn GmbH des Bundes gewährleisten, dass die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 entsprechend den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt.“

Frage 4:

Wird es, wie im #Planfeststellungsverfahren zugesagt, eine koordinierte #LSA-Schaltung für den Straßenzug Stralauer Allee/Markgrafendamm bis zum Knoten Elsenstraße/Am Treptower Park – AS Treptower Park (A100) geben?

Frage 4.1:

Wie wird sichergestellt, dass die damals unterstellte Kapazität im #Verkehrsraum (6 Fahrstreifen über die Elsenbrücke) dauerhaft zur Verfügung steht?

Frage 4.2:

Sollte die #Kapazität nicht zur Verfügung stehen, welche Auswirkungen hat das auf den koordinierten  Verkehrsstrom? Kann unter diesen Umständen die Koordinierung des Verkehrsstroms funktionieren bzw. macht eine Koordinierung dann überhaupt Sinn?

Antwort zu 4, 4.1 und 4.2:

Die Fragen 4, 4.1 und 4.2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

#Lichtsignalanlagen sollen grundsätzlich untereinander koordiniert werden. Dies ist auch gerade dann sinnvoll, wenn vorhandene Kapazitäten im Verkehrsraum durch bauzeitliche Einschränkungen nicht ausreichend sein sollten, um den Verkehrsfluss zwischen den einzelnen Knotenpunkten zu gewährleisten und eine gegenseitige Überstauung zu vermeiden. Mit Fertigstellung des Ersatzneubaus der Elsenbrücke werden die erforderlichen Kapazitäten dauerhaft zur Verfügung gestellt. Zur zeitlichen Überbrückung von laufenden Planungsprozessen und damit verbundenen Entscheidungsgrundlagen werden die Verkehrskapazitäten mit dem westlichen Überbau der Elsenbrücke und den bestehenden Behelfsbrücken abgedeckt.

Frage 5:

Werden bei den koordinierten LSA-Schaltungen die Fußgänger*innen die Elsenstraße an allen Querungen weiterhin in einem Zuge queren können? Wenn nicht, wie wird das gerechtfertigt?

Antwort zu 5: Ja.

Frage 6:

Werden die zur Zeit bestehenden #Busspuren und #Radstreifen auch mit IBN des 16. Bauabschnitts bestehen bleiben? Wenn nicht, was wird geändert?

Antwort zu 6: Ja.

Frage 7:

Welche verkehrsrechtlichen Anordnungen an den weiteren zuführenden Straßen (Puschkinallee, südlicher Teil der Elsenstraße) werden mit der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A100 geändert?

Antwort zu 7:

Die Straße Am Treptower Park wird zukünftig zwischen #Bouchéstraße und Elsenstraße im Zweirichtungsverkehr befahren. Die Kreuzung Am Treptower Park / Bouchéstraße wird an die neue Verkehrsführung baulich und signaltechnisch angepasst.

Frage 8:

Gibt es bezüglich des #Autobahnanschluss #Sonnenallee aktuelle Verkehrsuntersuchungen oder gilt weiterhin der Stand von 2009 aus dem Planfeststellungsverfahren? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Frage 8.1:

Wenn zu 8 nein, ist der Anschluss Sonnenallee in die oben nachgefragte Verkehrsuntersuchung (Frage 3.3) mit einbezogen? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 8 und 8.1:

Die Fragen 8 und 8.1 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„Die Ergebnisse der dem geltenden Baurecht zugrundeliegenden Verkehrsuntersuchung sind in komprimierter Form im öffentlich verfügbaren Planfeststellungsbeschluss zum 16. Bauabschnitt der Bundesautobahn A 100 einsehbar.“

Zum Untersuchungsraum des Verkehrskonzepts wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 19/14414 vom 23.01.2023 verwiesen.

Berlin, den 18.12.2024 In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung  für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de