Bahnverkehr + Werkstätten: Fernverkehrs-Abstellanlage Schönholz und Wiederaufbau der Nordbahn, aus Senat

26.08.2024

Frage 1:

Die #Nordbahn (#Gesundbrunnen#Wilhelmsruh#Birkenwerder) hat inzwischen mehrere verschiedene Verkehrsaufgaben und komplexe Zielstellungen zu erfüllen: #Fernverkehr nach Rostock und Skandinavien auf kurzem direktem Weg, #Regionalverkehr zu zahlreichen Orten nördlich von Oranienburg auf kurzem direktem Weg, Aufnahme der Züge der #Heidekrautbahn auf der Teilstrecke Gesundbrunnen – Wilhelmsruh, Ersatz für die Kremmener Bahn auf der Teilstrecke Gesundbrunnen – Hohen Neuendorfer Kreuz, #Entlastung des nördlichen Außenrings zugunsten des Durchgangs-Güterverkehrs und der Stettiner Bahn zugunsten des Fern-, Regional- und Güterverkehrs, Ausweichstrecke bei Bauarbeiten und Störungen. Stimmt der Senat dieser Einschätzung und der daraus folgenden dringenden Notwendigkeit des Wiederaufbaus zu? Wenn nicht, warum?

Frage 7:

Beabsichtigt der Senat, als allerersten Schritt, den #Wiederaufbau der gesamten Nordbahn gemeinsam mit dem Land Brandenburg und der DB zunächst als Projekt zu definieren (innerhalb oder außerhalb von i2030), sich für die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan und den Deutschlandtakt einzusetzen und die Grundlagenermittlung zu starten?  Wenn nein, warum nicht?

Frage 8:

Welche Absprachen oder Kontakte bestehen mit Brandenburg, der DB und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Aufnahme der Planung des Wiederaufbaus der Nordbahn? Welche zeitlichen Ziele hat sich der Senat gesetzt?

Antwort zu 1, 7 und 8:

Die Fragen 1, 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Senat ist sich der Bedeutung der Nordbahn bewusst. Mit Beschluss des Bundesverkehrswegeplans 2016 war die Nordbahn stets Bestandteil der Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs „ Knoten Berlin“ . Mit der Erarbeitung des aktuell gültigen Bundesverkehrswegeplans 2030 ist die Nordbahn erstmalig aus den Teilprojekten des bisher im vordringlichen Bedarf enthaltenen „ Knotens Berlin“ „ herausgefallen“ . Der „ Knoten Berlin“ ist mit den übrigen bereits begonnenen Teilmaßnahmen aktuell Bestandteil  des Projektes 12 des Vordringlichen Bedarfs „ Ausbau von Knoten (Berlin, Dresden, Erfurt, Halle/ Leipzig, Magdeburg).

Durch intensive Gespräche der Länder Berlin und Brandenburg mit dem Bund konnte zwischenzeitlich für die Nordbahn zumindest eine Aufnahme in den potentiellen Bedarf des #Bedarfsplans Schiene als Teil des Projektes Berlin – Neustrelitz – Neubrandenburg – Stralsund erreicht werden.

Im Rahmen der Aufnahme in den potentiellen Bedarf ist der Abschnitt Berlin – Birkenwerder allerdings nicht im Detail bewertet worden. Der Bund verweist dahingehend auf die laufende #Bedarfsplanüberprüfung und Fortschreibung des Zielfahrplans für den #Deutschlandtakt. Die Länder Berlin und Brandenburg haben den Bund um eine eigene Bewertung für den Abschnitt Gesundbrunnen – Birkenwerder (Berliner Nordbahn) im Rahmen der ABS Berlin – Stralsund gebeten. Alternativ wäre auch eine Aufnahme und Bewertung des Abschnittes in einem neuen Vorhaben Knoten Berlin denkbar.

Im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche zu einer Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans, der Überprüfung des Bedarfsplans Schiene und der Fortschreibung des Zielfahrplans für den Deutschlandtakt wird die Reaktivierung der Nordbahn weiterhin Thema sein.

Frage 2:

Trifft es zu, dass die  Deutsche  Bahn (DB) das letzte  vorhandene durchgehende Hauptgleis der Nordbahn als #Einfahrgleis in die geplante Abstell- und Behandlungsanlage des Fernverkehrs in Schönholz nutzen will, wie der Tagesspiegel am 04.06.2024 unter Berufung auf den Brandenburger Verkehrsminister berichtete? Wenn nicht, wie ist diese Aussage sonst zu verstehen?

Antwort zu 2:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„ Die Züge der DB Fernverkehr nutzen die vorhandenen #Streckengleise der Strecke 6088 (Nordbahn) zwischen Berlin-Gesundbrunnen und Berlin-Schönholz. Die Anbindung der Anlage erfolgt über die vorhandene Anbindungsweiche und die Elektrifizierung der Anbindung mittels Oberleitung.

Im Rahmen der Vorhaben der DB InfraGO ist die vollständige #Zweigleisigkeit der Strecke in diesem Bereich Planungsgrundlage. Die Bauwerke im Verlauf der Strecke 6088 (Nordbahn), z.B. die EÜ #Wollankstraße, sowie die damit verbundenen #Stützbauwerke werden bereits mit Widerlagern und Brückenüberbau für eine Zweigleisigkeit vorgerüstet, so dass ein zweites Gleis zwischen Wollankstraße und #Schönholz auf der gesamten Länge nachgerüstet werden kann.“

Frage 3:

Welche Längen- und Breitenausdehnung soll die geplante Abstell- und #Behandlungsanlage Schönholz bekommen? Inwieweit werden die historischen #Gleistrassen der Nordbahn und der S-Bahn davon berührt, #verdrängt oder anderweitig  beeinflusst?

Antwort zu 3:

Die DB teilt hierzu Folgendes mit:

„ Die Abstell- und Behandlungsanlage wird auf dem ehemaligen Gelände des #Güterbahnhofs Schönholz, mit einer Fläche von 2,4 ha gebaut. An der breitesten Stelle ist die Anlage ca. 60 m breit und an der längsten Stelle 650 m lang. Die bestehenden Gleislagen der Streckengleise der Nordbahn und der S-Bahn bleiben davon #unberührt. Die #Anschlussweiche ist der einzige Berührungspunkt zwischen Abstellanlage und Nordbahn. Ein Wiederaufbau des zweiten Gleises der Nordbahn, inklusive #Elektrifizierung ist ohne Eingriff in die Abstellanlage möglich.“

Frage 4:

Falls die Fernverkehrs-Abstellanlage tatsächlich die Achsen der durchgehenden Fernbahngleise oder die S- Bahngleise beeinflusst, wie soll die Lösung für zwei elektrifizierte Nordbahn-Gleise mit mindestens 120 km/ h Höchstgeschwindigkeit im Bahnhof Schönholz aussehen?

Antwort zu 4:

Die DB teilt hierzu Folgendes mit:

„ Der Gleisabstand zwischen dem stadtauswärts führenden Gleis der S-Bahn-Strecke 6030 und dem vorhandenen (ehemals stadtauswärts führenden) Gleis der Strecke 6088 (Nordbahn) ist ausreichend, um hier den späteren Nachbau des zweiten (stadteinwärts führenden) Gleises der Strecke 6088 (Nordbahn) zu #ermöglichen. Ein zweigleisiger Ausbau der Nordbahngleise wird somit nicht durch den #Fernverkehrs-Boxenstopp beeinflusst.“

Frage 5:

Falls  es  noch  keine  Lösung  gibt,  wie  wird  der  Senat  darauf  hinwirken,  dass  die  Fernverkehrs-Abstellanlage ausreichend Platz für zwei elektrifizierte durchgehende Nordbahn-Gleise lässt?

Antwort zu 5:

Entfällt, siehe Antworten auf die Fragen 3 und 4.

Frage 6:

An welchen „ Stellschrauben“  für den Ausbau der ersten Etappe – ein Gleis bis Wilhelmsruh zur Aufnahme der Heidekrautbahn – arbeitet der Senat, damit ein ausreichendes Nutzen-Kosten-Verhältnis erreicht wird?

Antwort zu 6:

Der Senat möchte für die #Reaktivierung des Teilabschnitts der Nordbahn zwischen #Wilhelmsruh und Gesundbrunnen zur Aufnahme der #Heidekrautbahn eine anteilige Förderung nach dem #Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (#GVFG) des Bundes einwerben. Für jedes Vorhaben, das mit Bundesmitteln finanziert werden soll, ist gemäß § 7 Bundeshaushaltsordnung eine angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erforderlich. Für eine anteilige Finanzierung von Vorhaben im Rahmen des GVFG stellt das bundesweit einheitliche Verfahren nach der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr die entsprechende Grundlage dar.

Diese Standardisierten Regelungen sind unter

http s:/ / b md v.b und .d e/ Sha red Docs/ DE/ Artikel/ E/ schiene-

schienenp ersonenverkehr/ gemeind everkehrsfinanzierung sgesetz-gvfg .html einsehbar.

Im Rahmen der in dieser Verfahrensvorschrift vorgegebenen Kriterien und der dort dargelegten Regeln wird die #Wirtschaftlichkeitsrechnung durch einen spezialisierten Dienstleister erarbeitet.

Frage 9:

Beabsichtigt der Senat angesichts der zögerlichen Haltung  des BMDV, gemeinsam mit Brandenburg  die ersten Planungsschritte vorzufinanzieren? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 9:

Eine #Vorfinanzierung für einen kompletten Wiederaufbau der Nordbahn für den Fernverkehr (zweigleisig elektrifiziert, 160 km/ h) ist derzeit von den Ländern nicht vorgesehen.

Die Priorität der Länder Berlin und Brandenburg liegt aktuell auf den verabredeten Vorhaben des Infrastrukturprojekts #i2030. Zwischenzeitlich wurden bereits weitere Maßnahmen (#Ostbahn, #Nahverkehrstangente Süd, westlicher Berliner #Innenring) für eine mögliche Aufnahme in das #Programmportfolio i2030 durch den Lenkungskreis definiert. Diese vielfältigen Vorhaben benötigen bereits erhebliche Teile der finanziellen Planungsmittel der beiden Länder.

Berlin, den 23.08.2024

In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de