barrierefrei + Radverkehr: Vorrang für Rollstuhlfahrer*innen, Kinderwagen und Gehbehinderte, aus Senat

12.05.2023

Frage 1:
Mit welchen Maßnahmen unterstützen Senat, BVG und S-Bahn, dass Fahrgäste mit #Kinderwagen, #Rollstuhl oder #Gehbehinderung #vorrangig Platz in den Bahnen des Nahverkehrs haben und Fahrgäste mit #Fahrrad gegebenenfalls
das #Verkehrsmittel verlassen müssen, um Platz für diese Gruppen zu machen?


Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die DB AG:
„In den Neubauzügen der BR #483/484 sowie den #modernisierten Zügen des
Langlebigkeitprojektes der BR #481 wird in den #Mehrzweckabteilen durch Aufkleber mit nummerierten #Piktogrammen auf den #Klappsitzen (1. #Rollstuhl, 2. #Kinderwagen, 3. #Fahrrad) hervorgehoben, dass Fahrgäste mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen Vorrang vor der Abstellung von Fahrrädern haben. Auch zeigen große #Rollstuhlsymbole an den Fenstern (außen und innen) und auf dem Boden diesen Vorrang an. In der Baukommunikation sowie in regelmäßigen Abständen auch in der Regelkommunikation (z.B. auf der Webseite der S-Bahn oder in zielgruppenspezifischen Medien/Artikeln) wird ebenfalls gezielt auf diesen Vorrang hingewiesen. Auch der #VBB verweist in seinen Flyern darauf (z.B. Radmitnahme leicht gemacht).
Täglich setzt die S-Bahn außerdem bis zu 500 Sicherheits- und #Servicekräfte im Verkehrsgebiet
der Berliner S-Bahn ein, die in stark ausgelasteten Zügen Fahrgästen mit besonderen
Mobilitätsanforderungen behilflich sind und auch nötigenfalls vermitteln.“
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Fahrradmitnahme ist bei der BVG ausschließlich in Straßenbahnen und U-Bahnen erlaubt.
Mehrzweckbereiche und besonders geeignete Sitzplätze sind mit Piktogrammen im Außen- und
Innenbereich der Fahrzeuge deutlich gekennzeichnet und weisen darauf hin, dass
mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und Kinderwagen hier vorrangig Platz finden. In neueren
Fahrzeugmodellen ist der Mehrzweckbereich zusätzlich durch eine Intarsie im Boden deutlich
gekennzeichnet. Wir haben die Piktogramme für besonders geeignete Sitzplätze vor einiger Zeit
überarbeitet. Sie sind nun deutlicher und besser verständlich. In der U-Bahn ist schon
ausgestattet, in der Straßenbahn werden sie derzeit verklebt.
An älteren U-Bahnwagen mit weniger Platz gibt es an den Türen den deutlichen Hinweis, dass
Fahrräder nicht im ersten Wagen abgestellt werden dürfen, damit Rollstuhlfahrende Platz finden.
Auf unserer Internetseite informieren wir Personen mit Fahrrädern deutlich darüber, dass
Rollstuhlfahrende und Personen mit Kinderwagen Vorrang haben und dass es sein kann, dass
Personen mit Fahrrad das Fahrzeug verlassen müssen. Uns ist bewusst, dass Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen Teil einer besonders vulnerablen Gruppe sind. Deshalb erwarten wir
von unserem Fahrpersonal in schwierigen Situationen zu unterstützen. In den meisten Fällen hilft
aber auch bereits der Dialog unter den Fahrgästen.“
Frage 2:
Mit welchen Maßnahmen unterstützen Senat, BVG und S-Bahn, dass Fahrgäste mit Rollstuhl, Kinderwagen oder
Gehbehinderung vorrangig die Aufzüge an den Bahnhöfen des Nahverkehrs nutzen können?
Antwort zu 2:
Nach Auskunft der DB AG veröffentlicht die S-Bahn Berlin auf der S-Bahn-Webseite, in der SBahn-App, in den elektronischen Fahrplanauskünften und in Baukommunikationsvideos
diesbezügliche Informationen der Infrastrukturbetreibenden. Weitere Maßnahmen zur
Differenzierung der Nutzungsreihenfolge bzgl. der Aufzüge bestehen nicht.
Frage 3:
Wären aus Sicht des Senats Aufkleber mit entsprechenden Hinweisen an den Aufzügen ein weiteres mögliches Mittel,
um die anderen Fahrgäste hierfür zu sensibilisieren? Wenn ja, wann wird dies umgesetzt, wenn nein, warum nicht?
3
Antwort zu 3:
Eine Kennzeichnung ist geeignet, Betroffenen in der jeweiligen Situation zu helfen, auf eine
gewisse Rangfolge hinweisen zu können. Allerdings stehen Vorrangregelungen in Konkurrenz zu
unterschiedlichen Bedürfnissen auf den Aufzug angewiesener Personengruppen; ihre
Durchsetzung ist in der Praxis nicht realisierbar. Der Senat wird das Thema in seinen
regelmäßigen Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen noch einmal aufgreifen.

Berlin, den 10.05.2023
In Vertretung
Dr. Claudia Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt