Infrastruktur: Sanierung Prenzlauer Promenade, aus Senat

15.03.2023

Frage 1:
Gibt es konkrete Planungen die #Prenzlauer #Promenade zu #sanieren?
Antwort zu 1:
Der #Zustand der #Fahrbahn zeigt im gesamten Verlauf erhebliche #Substanzmängel wie Risse, Ausmagerungen, Flickstellen und Kornausbrüche auf, welche durch bloße Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Straßendecke nicht mehr wirtschaftlich zu beheben sind. Die erforderliche Ebenheit im Querprofil ist durch die vorhandenen Spurrillen nicht mehr gegeben.
In der Prenzlauer Promenade besteht ein klar erkennbares #Nutzungsdefizit für #Radfahrende und zu #Fuß gehende Verkehrsteilnehmende. Stadtauswärts von Am Steinberg bis Rothenbachstraße ist kein Angebot für die Radfahrenden vorhanden. Die Radfahrenden müssen gemeinsam mit dem #MIV (Motorisierter #Individualverkehr) die #Fahrbahn nutzen.

Stadteinwärts ist auf dem gesamten Abschnitt ein 1,65 m breiter, baulich getrennter, asphaltierter Radweg zwar angelegt, dieser entspricht jedoch nicht den Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes vom 05.07.2018 und birgt insbesondere im Kreuzungsbereich mit einmündenden Straßen erhebliche
Sicherheitsrisiken (Sichtbarrieren durch Parkstände).
Auch die Nutzungsansprüche der zu Fuß Gehenden werden überwiegend mit einem viel zu
schmalen und teilweise unbefestigten oder nicht vorhandenen Gehweg nur kaum bzw. nicht
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berücksichtigt. Zudem bestehen keine gesicherten, lichtsignalisierten Querungsmöglichkeiten.
Die Befestigung des Gehweges besteht, wenn vorhanden, zum Großteil aus den herkömmlichen,
typischen Berliner Betongehwegplatten mit Mosaikpflasterung im Unter- und Oberstreifen,
welche teilweise starke Beschädigungen aufweisen. Stadteinwärts ist die Gehwegbefestigung
überwiegend mit maroden Ortbeton-Platten ausgestattet. Ebenso kommen stellenweise noch
alte Asphaltborde zum Einsatz.
Eine grundhafte Erneuerung der Prenzlauer Promenade ist somit erforderlich und in der
Investitionsplanung des Landes Berlin enthalten.
Frage 2:
Wenn ja, ist es richtig, dass die #Sanierungsarbeiten die #Einkürzung des grünen Mittelstreifens samt Entfernung darauf
stehender Bäume vorsieht sowie die #Verschiebung der stadtauswärts führenden Fahrbahn in Richtung Häuserzeile?
Antwort zu 2:
Verschiedene Varianten sind bereits im Rahmen einer #Machbarkeitsuntersuchung überprüft und
bewertet worden. Aktuell werden die Leistungen der Objektplanung ausgeschrieben. Im Rahmen
der Planung sind die verschiedenen Varianten planerisch aufzubereiten und vertieft zu
untersuchen.
Zur Vermeidung von Eingriffen in Grundstücke Dritter (u.a. Kleingartenanlagen), ist davon
auszugehen, dass die Straßenachse und somit die Fahrbahn in den Mittelstreifen einrücken muss.
Frage 3:
Ist es richtig, dass alle im Moment bestehenden Parkplätze im Zuge der Sanierungsarbeiten der Prenzlauer
Promenade ersatzlos entfallen sollen?
Antwort zu 3:
Der derzeit zum Parken genutzte untermaßige #Seitenstreifen stadteinwärts soll aufgrund der
Umverteilung der Verkehrsfläche entfallen.
Frage 4:
Ist es geplant für mobilitätseingeschränkte Personen #Stellplätze zur Verfügung zu stellen?
Frage 5:
Ist es geplant Liefer- und #Ladezonen zur Verfügung zu stellen?
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Antwort zu 4 und 5:
Die Anordnung von Liefer- und Ladezonen bzw. von Parkständen für mobilitätseingeschränkte
Personen muss im Planungsprozess untersucht werden.
Frage 6:
Sind Planungen einer #Straßenbahntrasse berücksichtigt worden? Wenn ja, wie äußern diese sich in den Planungen?
Antwort zu 6:
Die Straßenbahntrasse in der Prenzlauer Promenade ist eine Maßnahme des weiteren Bedarfs
gemäß Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr, konkrete Planungsabsichten liegen noch
nicht vor. Derzeit wird geprüft, wie die perspektivische Straßenbahntrasse in den Querschnitt der
Prenzlauer Promenade eingeordnet werden kann und welche Vorsorgemaßnahmen im
Straßenraum (Leitungsfreiheit, Haltestellenlagen) dafür erforderlich sind.

Berlin, den 07.03.2023
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de