U-Bahn: Vermeidbare Betriebsunterbrechungen im U-Bahnnetz, aus Senat

08.12.2022

Frage 1:

Ist dem Senat bekannt, dass die BVG  den -Bahnverkehr auf der -Bahnlinie 2 im Abschnitt zwischen #Theodor- Heuss-Platz und #Ruhleben seit 7.11. 2022 bis voraussichtlich März 2023 unter Hinweis auf den #Einbau einer #Fußgängerbrücke nördlich der U-Bahnhof #Olympiastadion gesperrt hat?

Antwort zu 1:

Die Sperrung ist dem Senat bekannt, siehe ergänzend hierzu Antwort zu Frage 5.

Frage 2:

Warum erfordert der Einbau einer Fußgängerbrücke eine mehrmonatige Betriebsunterbrechung?

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„ Die Arbeiten finden direkt über den Gleisen der U-Bahnlinie #U2 statt. Die alte Brücke ist abgerissen. Die neue Brücke wird unter Berücksichtigung der aktuellen technischen Regeln und der barrierefreien Zugänglichkeit erbaut. Dies bedingt eine deutlich aufwendigere Konstruktion, um auch gestiegene Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Insbesondere sind unmittelbar neben bzw. zwischen den Betriebsgleisen #Gründungsarbeiten mit #Großgeräten erforderlich, die einen parallelen U-Bahnbetrieb nicht zulassen. Für die Erreichbarkeit des unmittelbaren Baufeldes sind die für den #Zugbetrieb erforderlichen #Stromschienen zurückzubauen. Die Montage der neuen Brücke erfordert ebenfalls eine Unterbrechung des U-Bahnbetriebs.“

Frage 3:

Ist dem Senat bekannt, dass es in den letzten Jahren zu zahlreichen, mehrmonatigen Unterbrechungen des U-Bahnverkehrs nach Ruhleben kam, zuletzt z.B. im Frühjahr 2022?

Antwort zu 3:

Die Sperrungen der U2 in den letzten Jahren sind dem Senat bekannt, siehe hierzu ergänzend Antwort zu Frage 5.

Die BVG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit:

„ Die Sperrung im Frühjahr konnte verkürzt durchgeführt werden, da ein Teil der Gleis- und #Weichenerneuerung jetzt als #Schattenmaßnahme während der Erneuerung der Fußgängerbrücke durchgeführt werden kann.“

Frage 4:

Eine der Betriebsunterbrechungen diente nach Angaben der BVG der Wiederherstellung der #Kehranlage am U-Bahnhof #Neu-Westend. Warum wird diese Kehranlage für die aktuelle Sperrung nicht genutzt, um somit  den U-Bahnbetrieb zumindest bis zum U-Bahnhof Neu-Westend aufrecht zu erhalten, um den Fahrgästen mit Ziel U-Bahnhof Neu-Westend das Umsteigen in den #Schienenersatzverkehr zu ersparen?

Antwort zu 4:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„ Die Zuführung aller Fahrzeuge der Linien des Kleinprofils U1, U2, U3 und U4 erfolgt am U-Bhf. Olympia-Stadion unter der Brückenbaustelle über nur ein einziges besonders geschütztes Gleis, welches in beiden Fahrtrichtungen bedient werden muss. Die Zugsicherung aus den 1980er Jahren unterstützt aber keinen Zweirichtungsbetrieb. Daher wird der U-Bhf. Neu-Westend als Übergang von Fahren ohne Signale zum regulären Fahrgastbetrieb genutzt. Des Weiteren verfügt der U-Bhf. Neu-Westend mit seinem Umfeld über nicht genügend Wende- und Aufstellfläche für den #Busersatzverkehr.“

5. Wie gewährleistet der Senat, dass die BVG Betriebsunterbrechungen im Straßenbahn- und U-Bahnnetz auf ein unvermeidbares Mindestmaß beschränkt und insbesondere verschiedene Bauarbeiten auf den gleichen Streckenabschnitten parallel  durchführt?

Antwort zu 5:

Halbjährlich finden unter der Leitung des Senats #Abstimmungsrunden zur Koordinierung von #ÖPNV-Großbaustellen statt, hierbei sind die ÖPNV-Betreiber sowie #Fahrgastverbände eingeladen. In diesem Rahmen werden #Streckensperrungen bereits frühzeitig aufeinander abgestimmt und ggf. angepasst.

Berlin, den 07.12.2022

In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de