10.11.2022
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Auf den #BVG-Nachtbuslinien #N5, #N8 und #N9 verkehren zusätzlich zum im #Nachtverkehr üblichen #30-Minuten-Grundtakt zusätzliche #Verstärkerfahrten. So wird beispielsweise auf der Linie N8 zwischen #Hermannplatz und #Osloer Straße in weiten Teilen der Nacht im #10-Minuten-Takt gefahren. Die Verstärkerfahrten waren wegen zeitweilig teils hoher Auslastung in den 2010er-Jahren eingeführt worden.
Frage 1:
Liegen dem Senat Daten zur derzeitigen #Auslastung der Verstärkerfahrten auf den Nachtbus-Liníen N5, N8 und N9 vor?
Antwort zu 1:
Ja, es liegen Daten aus dem laufenden Jahr vor.
Frage 2:
Erscheint aus Sicht des Senates (bzw. die BVG als Leistungserbringerin) die Taktverdichtung über den 30-Minuten-
Grundtakt hinaus beim aktuellen Fahrgastaufkommen noch insofern erforderlich? Würde die Transportkapazität
der eingesetzten Fahrzeuge auch bei Abbestellung im Rahmen der Haupttakt-Fahrten (= alle 30 Minuten)
ausreichen, wenn die Verstärkerfahrten abbestellt würden?
Antwort zu 2:
Die Taktverdichtungen sind aus Sicht des Senats weiterhin erforderlich, da ansonsten
Anschlussverluste und teilweise #Kapazitätsengpässe auftreten würden. Es ist zudem nicht das
Planungsziel des Senats, den öffentlichen #Nahverkehr soweit zu reduzieren, dass nur noch die
Mindesttakte der Daseinsvorsorge angeboten werden und sich die Fahrtenhäufigkeit danach
bemisst, ob alle Fahrgäste kapazitativ mit diesen Mindesttakten befördert werden können.
Der Senat orientiert sich stattdessen in seinen Planungszielen an den Vorgaben des Berliner
Mobilitätsgesetzes (MobG BE). Laut § 26 Abs. 2 MobG BE soll das ÖPNV-Angebot eine
häufige, regelmäßige, pünktliche, schnelle, bequeme, umweltfreundliche, barrierefreie und
sichere Verkehrsbedienung bieten.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Die BVG gestaltet ihr Angebot nachfragegerecht und überprüft zu diesem Zweck regelmäßig
das #Fahrgastaufkommen. In der #Nachtverkehrszeit wird mindestens der im „#Nahverkehrsplan
Berlin 2019-2023“ (NVP) festgeschriebene 30-Minuten-Takt erbracht. U-Bahnen verkehren am
Wochenende im 15-Minuten-Takt. Der NVP sieht für Bereiche mit höherem Bedarf explizit
dichtere Takte vor. Bei den Nachtbuslinien N5, N8 und N9 handelt es sich um Ersatzlinien,
welche nur Montag bis Freitag in der Betriebspause der U-Bahn anstatt der Linien U5, U8 und
U9 verkehren. Insgesamt ist die Nachfrage in der Nachtverkehrszeit in den letzten Jahren
aufgrund der wachsenden Stadt, wachsenden Besucher*innenzahlen und der zunehmenden
Anzahl nächtlicher Ziele, von kurzen Schwankungen während der Corona-Pandemie
abgesehen, kontinuierlich gewachsen. Daher wurden besonders nachgefragte Linien an
definierten Betriebstagen, zu bestimmten Betriebszeiten und auf einzelnen Linienabschnitten
nachts verstärkt.
Aktuelle Auswertungen zeigen deutlich, dass aufgrund der Nachfrageentwicklung sowie der
Kapazitätsanforderungen diese über dem Mindesttakt liegenden Angebote weiterhin
erforderlich sind, um neben den Mindest-Bedienungsstandards auch die Aspekte von
Attraktivität, Platzkomfort, Kapazität und betrieblicher Stabilität zu berücksichtigen.“
Frage 3:
Wie viele #Fahrzeugumläufe bzw. damit auch freie #Personalschichten könnten eingespart werden, wenn die Linien
N5, N8 und N9 auf den sonst im Nachtbus-Netz üblichen Grundtakt von 30 Minuten reduziert würden?
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Antwort zu 3:
Die BVG konnte zu dieser Frage keine Antwort zuliefern, da für die Ermittlung der eingesparten
Fahrzeugumläufe und Personalschichten aufgrund der linienübergreifenden Planung die
Erstellung neuer Fahr-, Umlauf- und Dienstpläne erforderlich gewesen wäre. Da der Entfall der
angesprochenen Fahrten nicht geplant ist, liegen für die Fragestellung keine entsprechenden
Fahr-, Umlauf- und Dienstpläne vor.
Berlin, den 08.11.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de