Straßenbahn + Straßenverkehr: Friedrich-Engels-Straße in Rosenthal, Pankow IV – Lichtzeichenanlage, Planfeststellungsverfahren, aus Senat

Frage 1:
Zum 3. Bauabschnitt #Friedrich-Engels-Straße: Inwiefern gibt es bereits eine Lösung für eine #Lichtzeichenanlage (Ampel in der Friedrich-Engels-Straße / #Kastanienallee)?
Antwort zu 1:
Es existiert ein Vorentwurf für die #Lichtsignalanlage (LSA) zur Abschätzung der Lösungen für den Radverkehr an den Kreuzungen Friedrich-Engels-Straße / Kastanienallee sowie Friedrich-Engels-Straße – #Waidmannsluster-Damm / Hauptstraße –
Waidmannsluster Damm / #Quickborner Straße.


Frage 2:
Was genau soll mit dieser Lösung für die Ampel erreicht werden? Was ist noch zu klären?
Antwort zu 2:
Die Lichtsignalanlage soll die Verkehre sicher und weitestgehend leistungsfähig abwickeln. Zudem muss die Absicherung der #Haltestellen sowie das Ein- und Ausfädeln der #Straßenbahnen in den bzw. aus dem #Fließverkehr ermöglicht werden.
Frage 3:
Inwiefern steht der konkrete Standort der Ampel bereits fest?
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Frage 4:
Inwiefern ist der Standort bereits geklärt? Inwiefern geht es nur noch um die Klärung der Abfolge
der Schaltungen?
Antwort zu 3 und 4:
Die Kreuzung ist bekannt und damit auch der Bereich, der zu signalisieren ist. Weiterführende Details stehen noch nicht fest.
Frage 5:
Wer ist für die Planung der Ampel zuständig?
Antwort zu 5:
Die Zuständigkeit für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung der Lichtzeichenanlage sowie für die Planung und den Bau der LSA liegt bei der Senatsverwaltung
für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
Frage 6:
Inwiefern wurde eine Planung für diese Ampel bereits beauftragt?
Frage 7:
Inwiefern wird an dieser Planung für die Ampel bereits gearbeitet?
Antwort zu 6 und 7:
Derzeit wird ein Vorplanungsstand für die Machbarkeit und die grundlegende Knotengeometrie erstellt.
Frage 8:
Wann ist mit der Fertigstellung dieser Planung für die Ampel zu rechnen?
Antwort zu 8:
Die fertige Planung der Lichtsignalanlage wird erst zur Umsetzung der Baumaßnahme 3. Bauabschnitt Friedrich-Engels-Straße benötigt. Ein Zeitpunkt kann noch
nicht benannt werden.
Frage 9:
Inwiefern werden darüber hinaus noch weitere Ampeln oder Ähnliches für die Friedrich-Engels-Straße benötigt, wofür noch eine Klärung erforderlich ist?
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Antwort zu 9:
Aktuell sind bezüglich weiterer Lichtsignalanlagen keine Klärungen erforderlich.
Frage 10:
Inwiefern kann schon mit dem Planfeststellungsverfahren begonnen werden, auch wenn z.B. die
Einzelheiten der genauen Ampelschaltung (also die mathematisch-elektronischen Schaltpläne
u.Ä.) erst später geklärt werden?
Antwort zu 10:
Es kann schon mit dem #Planfeststellungsverfahren begonnen werden, wenn ein
gewisser Vorplanungsstand vorliegt.
Frage 11:
Inwiefern gibt es noch weitere Hindernisse, die einen Neubau der Friedrich-Engels-Straße verzögern
oder verzögern können? Was sind das für Hindernisse?
Antwort zu 11:
Grundsätzlich handelt es sich um eine Maßnahme des Bezirks zusammen mit der
BVG. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sind aktuell noch die Einbindung der Straßenbahnen an der Quickborner
Straße sowie die verkehrssichere Führung des #Radverkehrs klärungsbedürftig.

Berlin, den 10.03.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de