Fernbus: ZOB Ist der Fernbus-Boom in Berlin vorbei? – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/zob-ist-der-fernbus-boom-in-berlin-vorbei–25235572

Berlin – In diesem Jahr ist die Zahl der Fahrten am Zentralen #Omnibusbahnhof Berlin (#ZOB) nicht mehr so stark gestiegen wie früher. Das teilten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) am Dienstag mit. „Wir gehen von insgesamt rund 225.000 An- und Abfahrten aus“, sagte Petra Reetz, die Sprecherin des Landesunternehmens. Das wäre ein Anstieg um rund acht Prozent. Zum Vergleich: 2014 hatte die Zahl der Fahrten um 75 Prozent zugenommen, im vergangenen Jahr immerhin noch um 19 Prozent.
Er ist sicher nicht der schönste #Busbahnhof in Europa. Doch der ZOB am Kaiserdamm in Charlottenburg hat seine Qualitäten. Wo sonst gibt es einen Ansager, der per Lautsprecheranlage über jede Abfahrt und jede Ankunft informiert? Für die Fahrgäste gibt es auch eine beheizte Wartehalle, Toiletten mit Personal (50 Cent) und Gepäckschließfächer (drei Euro). Rund um die Uhr sind Mitarbeiter da, das ist gut für das Sicherheitsgefühl. Das Angebot ist bombastisch: Mehr als 50 Busbetreiber steuern vom ZOB insgesamt rund 500 Fahrtziele an. Berlin ist auch die Hauptstadt der #Fernbusse.
Morgens ist es teurer
Kein Wunder, dass die Anlage aus den 1960er-Jahren für immer mehr Berlin-Neulinge und Touristen das Einfallstor in diese Stadt ist. Reetz: „Im Schnitt gibt es 17.000 Fahrgäste pro Tag“ – in diesem Jahr wird sich die Zahl auf 6,2 Millionen summieren. Kurz vor Weihnachten wird es für die Mitarbeiter des BVG-Unternehmens IOB, die den Betrieb organisieren, und die Fahrer noch stressiger: „Über die Feiertage gehen besonders viele Menschen auf die Reise. Dann steigen die täglichen Fahrgastzahlen auf über 25.000“, so die BVG. Besonders viel ist am 23. Dezember und am 2. Januar los.
Seitdem der Bund die Fernbusbranche liberalisiert hat, ist es am Busbahnhof unweit vom Funkturm immer voller geworden. Dass die Wachstumsraten jetzt nicht mehr so hoch sind wie früher, hat für die Betreiber mehrere Gründe. Das ist zum einen die Kapazität, die zu manchen Zeiten aufgeschöpft sei, sagte Reetz: „Da sind wir Oberkante …

Bahnhöfe: Pünktlich zum Fahrplanwechsel Neuer Bahnsteig in Griebnitzsee geht in Betrieb – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/brandenburg/puenktlich-zum-fahrplanwechsel-neuer-bahnsteig-in-griebnitzsee-geht-in-betrieb-25235680

Potsdam – Nach jahrelanger Verzögerung ist es so weit: Der #neue #Bahnsteig in #Griebnitzsee ist fertig – pünktlich zum #Fahrplanwechsel. Dort werden Regionalbahnen aus Berlin, die bisher ohne Halt durchfahren mussten, von Montag an halten. Nicht nur die Studenten der Universität Potsdam sparen dann Zeit. Im Potsdamer Osten befinden sich auch das Hasso-Plattner-Institut, die Hochschule für Film und Fernsehen, die Medienstadt Babelsberg und ein Behördenstandort. Am Freitag sind Brandenburgs Infrastrukturministerin Kathrin Schneider (SPD) und Joachim Trettin, der Konzernbevollmächtigte der Bahn für das Land Brandenburg, vor Ort.

Der Bahnsteig 3 ist 500 Meter lang und 76 Zentimeter hoch, er hat eine Überdachung und einen Aufzug. Zwei Regionalbahnlinien verlaufen über Griebnitzsee: die RB 21 nach Wustermark und die RB 22, die ebenfalls die Uni-Standorte Neues Palais und Golm erschließt, dann aber Königs Wusterhausen ansteuert. Gefahren wird montags bis freitags, jeweils am Morgen und am Nachmittag. Mit den roten Elektrozügen vom Typ Bombardier Talent kommen die Fahrgäste schneller nach Griebnitzsee als mit den S-Bahnen der Linie S 7, die nebenan halten. Vom Berliner Hauptbahnhof dauert die Fahrt 20 Minuten, die S-Bahn ist 31 Minuten unterwegs.

Allerdings entfallen bei der Fahrt stadtauswärts Stopps in Berlin: Je nach Fahrtziel werden Wannsee oder Charlottenburg ausgelassen.

Zu DDR-Zeiten ein Grenzbahnhof

Bisher konnten nur Züge in Richtung …

Straßenverkehr: Kein Weiterbau der BAB – Augenwischerei oder sogar Rechtsbruch?, aus Senat

www.berlin.de
 
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Aufgabenteilung (Bund/Land) sehen
Grundgesetz und #Bundesfernstraßengesetz zur Planung
und zum Bau von Bundesfernstraßen (hier #Bundesautobahnen)
vor?
Antwort zu 1: Das Grundgesetz (GG) bestimmt in Art.
90 Abs. 2 die Zuständigkeit der Länder für Bundesfernstraßen
im Wege der Auftragsverwaltung. Des Weiteren
wird in Art. 85 Abs. 3 GG einer zuständigen obersten
Bundesbehörde das Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden
zugesprochen.
Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Länder
sind diese für Planung, Bau und Unterhaltung der Bundesfernstraßen
in der Baulast des Bundes verantwortlich.
Das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) hingegen dient
insbesondere der Regelung der Rechtsverhältnisse an
Bundesfernstraßen, die zum Teil durch die Straßenbauverwaltungen
der Länder im Auftrag des Bundes durchgesetzt
werden. Beispielsweise wird das spezifische fernstraßenrechtliche
Fachplanungsrecht (Planfeststellungsrecht)
zur Umsetzung von Planungen für konkrete Vorhaben
in den §§ 16 und 17 des FStrG geregelt.
Frage 2: Ist es richtig, dass der #Senat für Planung und
Bau der Bundesfernstraßen als #Auftragsverwaltung des
#Bundes tätig ist?
Antwort zu 2: Der Senat ist für Planung und Bau der
Bundesfernstraßen als Auftragsverwaltung des Bundes
tätig.
Frage 3: Welche Entscheidungsbefugnis hat der Senat
bei Maßnahmen, die in den Bundesverkehrswegeplan
eingestellt sind – kann er die ihm obliegenden Aufgaben
zur Auftragsverwaltung einstellen oder ist der Senat verpflichtet
zügig die Planungen und Vorgaben des Bundes
umzusetzen?
Frage 5: Beschränkt sich die Einwirkungsmöglichkeit
des Senats bei Maßnahmen des Bundes vielmehr lediglich
auf Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der Planfeststellungsverfahren?
Antwort zu 3 und 5: Der als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz
– auf Basis des Bundesverkehrswegeplans
(BVWP 2030) – noch zu beschließende Bedarfsplan für
Bundesfernstraßen legt fest, welche Straßenprojekte in
einem langfristigen Zeitraum vordringlich realisiert werden
sollen. Mit der Aufnahme eines Vorhabens in den
Bedarfsplan bzw. in das Fernstraßenbaugesetz entscheidet
der Gesetzgeber verbindlich über das Bestehen des Bedarfs.
Für den Neubau oder die Erweiterung von Bundesfernstraßen
stellt der Bedarfsplan somit zwar einen Bedarf
fest und gibt auch den investitionspolitischen Rahmen für
einen definierten Zeitraum auf Bundesebene vor, eine
haushaltsrechtliche Ermächtigung (weder für den Bundeshaushalt
noch für den Landeshaushalt) oder gar Verpflichtung
zur Leistung von Ausgaben entsteht daraus
jedoch nicht.
Auf der Grundlage des gesetzlichen Bedarfsplans
(Fernstraßenausbaugesetz) werden im Wege der Auftragsverwaltung
des Bundes einzelne Projekte geplant und
umgesetzt, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Planung von Infrastrukturprojekten – so auch von
Bundesautobahnen – erfolgt grundsätzlich in mehreren
Stufen bis zur Baugenehmigung in der Regel durch einen
Planfeststellungsbeschluss. Die Planung eines Vorhabens,
von der Linienbestimmung, Erstellung der Planfeststellungsunterlage
und der Ausführungsplanung liegt beim
Senat im Auftrag des Bundes. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
werden die einzelnen Dienststellen
bzw. Behörden des Landes Berlins als Träger öffentlicher
Belange (TÖB) um Stellungnahme gebeten und angehört.
Über verbleibende Konflikte sowohl zwischen einem
TÖB und dem Träger des Vorhabens als auch zwischen
verschiedenen TÖB entscheidet die Planfeststellungsbehörde.
Sowohl die Anhörungsbehörde als auch die Planfeststellungsbehörde
gehören der Landesverwaltung an.
Frage 4: Ist die personelle Ausstattung der Auftragsverwaltung
grundsätzlich geeignet, die Aufgaben zügig
und objektiv abzuarbeiten?
Antwort zu 4: Grundsätzlich werden die Aufgaben der
Auftragsverwaltung im Rahmen der verfügbaren personellen
und finanziellen Ressourcen von allen beteiligten
Bereichen der Berliner Verwaltung objektiv und zügig
wahrgenommen. Die personellen Voraussetzungen für die
weiterführende Planung des 17. Bauabschnittes (BA) sind
jedoch aktuell nicht vorhanden.
Frage 6: Gedenkt der Senat die Fertigstellung zum 16.
BA der BAB A 100 im Rahmen der bestehenden Planfeststellung
umzusetzen?
Antwort zu 6: Die Fertigstellung des 16. BA der Bundesautobahn
(BAB) A 100 wird im Rahmen der bestehenden
Planfeststellung umgesetzt.
Frage 7: Besteht für den Senat überhaupt eine Möglichkeit
gegen den Auftrag und Willen des Bundes eine
Ergänzung der Planfeststellung einzuleiten?
Antwort zu 7: Die Planungen an den Bundesfernstraßen
in der Baulast des Bundes werden grundsätzlich mit
dem für Verkehr zuständigen Bundesministerium vielfach
abgestimmt.
Unter Beachtung der bundeshaushaltsrechtlichen
Grundsätze kann die Auftragsverwaltung Änderungen an
bereits planfestgestellten Bundesfernstraßen auch ohne
förmliche Zustimmung des Bundesverkehrsministers
beantragen, z.B. bei kleinen Planungsänderungen und in
Folge von Gerichtsentscheidungen.
Berlin, den 07. Dezember 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senator für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2016)