Mobilität: Fahrten im Sonderfahrdienst, aus Senat

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  1. Wie viele Fahrten wurden in 2019 und 2020 mit den #Sonderfahrdienst in Solobussen durchgeführt?
    Zu 1.: Im Jahr 2019 wurden 101.085 Fahrten und im Jahr 2020 wurden 58.976 Fahrten
    durchgeführt.
    2
  2. Wie viele Fahrten wurden in 2019 und 2020 mit den Sonderfahrdienst in doppelt besetzten Bussen
    durchgeführt?
    Zu 2.: Im Jahr 2019 wurden 20.640 Fahrten und im Jahr 2020 wurden 13.338 Fahrten in
    doppelt besetzten Bussen durchgeführt.
  3. Wie viele Fahrten des Sonderfahrdienst wurden in 2019 und 2020 über das #Taxikonto durchgeführt?
    Zu 3.: Das sogenannte Taxikonto ist nicht Teil des Sonderfahrdienstes (SFD), sondern
    eine zusätzliche Beförderungsmöglichkeit außerhalb des Sonderfahrdienstes. Hierbei
    werden ausschließlich Fahrten mit regulären Taxis abgerechnet, für die im Taxi selbst
    der Fahrpreis nach gültigem Taxitarif bezahlt wird. Berechtigte des besonderen
    Fahrdienstes haben dann die Möglichkeit, für diese Taxifahrten ausgestellte Quittungen
    beim Versorgungsamt einzureichen und bis zu einer in der Verordnung über die
    Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes (#SFD-VO) festgelegten Höchstgrenze
    erstattet zu bekommen.
    Der Senat geht davon aus, dass bei der Frage Fahrten gemeint sind, die von der
    Regiezentrale an die sogenannten Teletaxis weitervermittelt wurden. Hierbei handelt sich
    um Taxis des Regiebetreibers, die über ein Magnetkarten-Lesegerät verfügen. Sie
    werden vom Regiebetreiber als „Überlauf“ für den Personenkreis der berechtigten
    Nutzerinnen und Nutzer genutzt, die vom Rollstuhl in das Fahrzeug umgesetzt werden
    können bzw. sich umsetzen können. Diese Fahrten wurden im Jahr 2019 für 6.371
    Fahrten und im Jahr 2020 für 3.413 Fahrten als Sonderfahrdienstfahrten abgerechnet.
  4. Wie oft wurden Fahrten in 2019 und 2020 mit #Treppenhilfe unternommen?
    Zu 4.: Siehe Antwort zu 2., da Fahrten in doppelt besetzten Bussen, Fahrten mit
    Treppenhilfeleistung sind.
  5. Wie teuer war im Durchschnitt im Jahr 2019 und 2020 eine Fahrt mit dem Sonderfahrdienst im #Solobus,
    im doppelt besetzten Solobus und im #Taxi?
    Zu 5.: Im Jahr 2019 wurden für eine Fahrt im Solobus 22,80 €, im doppelt besetzten
    Solobus (Doppelbus) 38,74 € und im Teletaxi (siehe hierzu Antwort zu 3.) 34,44€
    vergütet. Im Jahr 2020 wurden für eine Fahrt im Solobus 22,18 €, im doppelt besetzten
    Solobus (Doppelbus) 39,38 € und im Teletaxi 34,44 € vergütet.
  6. Welche Anzahl der Berechtigten des Sonderfahrdienstes nutzten
  • nur den SFD?
  • nur das Taxikonto?
  • beides?
    Zu 6.: Im Zeitraum von 09/2018 bis 09/2019 nutzten 5.477 #Berechtigte den SFD, 678
    Berechtigte nutzten Taxis und 585 nutzten beide Möglichkeiten.
    Im Zeitraum von 07/2019 bis 06/2020 nutzten 4.558 Berechtigte den SFD, 610
    Berechtigte nutzten Taxis und 480 Berechtigte nutzten beide Möglichkeiten.
    3
    Im Zeitraum von 12/2019 bis 12/2020 nutzten 4.137 Berechtigte den SFD, 584
    Berechtigte nutzten Taxis und 411 Berechtigte nutzten beide Möglichkeiten.
    Berlin, den 19. Juli 2021
    In Vertretung
    Daniel T i e t z e

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

barrierefrei: Leistungen des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung an den Feiertagen im Dezember 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Betreiber des Fahrdienstes, die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer (WBT eG) – nachfolgend Betreiber genannt – um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. Wie viele Fahrten des #Sonderfahrdienstes (#SFD) gab es an den #Weihnachtsfeiertagen 2014 und zum #Jahreswechsel 2014/15 (bitte Auflistung für den 24., 25., 26. und 31.12.2014 bzw. 01.01.2015)? 4. Wie oft musste #Treppenhilfe gewährleistet werden? 5. Wie viele Fahrzeuge waren an den oben genannten Tagen im Einsatz und wie viele wurden davon zusätzlich angemietet (bitte getrennt nach #Solo- und #Doppelbussen)? 6. Wie viele Stornierungen gab es an den oben genannten Tagen? Zu 1. und 4. – 6.: Zu den nachgefragten Tagen wurden laut Betreiber folgende Fahrten und Beförderungen (Einbindungsfahrten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern) mit Sonderfahrzeugen des Fahrdienstes durchgeführt: Datum Fahrten Beförderungen davon mit Treppenhilfe Vertragsbusse Zusatzbusse DB* SB** DB* SB** 24.12.2014 1.161 1.234 549 27 27 22 26 25.12.2014 853 921 340 27 27 22 22 26.12.2014 551 592 228 27 27 5 5 31.12.2014/ 01.01.2015 133 135 24 27 27 0 0 * Doppelbus, ** Solobus Statistik: WBT Die Angaben 31.12.2014 / 01.01.2015 beziehen sich ausschließlich auf die Fahrten der Silvesternacht (18:00 Uhr bis 06:00 Uhr). Das jeweilige Tagesgeschäft am 31.12.2014 und 01.01.2015 wurde ohne Zusatzbusse abgewickelt. Nach Mitteilung des Betreibers war an beiden Tagen eine reduzierte Nachfrage zu verzeichnen. Die Stornierungen (Absagen bis Fahrtbeginn) seitens der Nutzerinnen und Nutzer für die einzelnen Tage waren nicht mehr zu ermitteln. Für den gesamten Monat Dezember 2014 hat der Betreiber 2.191 Stornierungen gemeldet. 2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den oben genannten Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inanspruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahrten? Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer. Die durchschnittlichen Beförderungszahlen lagen in 2014 bei rd. 430 Beförderungen pro Tag. Das bedeutet für den Heiligabend 2014 nahezu eine Verdreifachung der täglichen Beförderungszahlen. Die Angaben 31.12.2014 / 01.01.2015 beziehen sich ausschließlich auf die Fahrten der Silvesternacht (18:00 Uhr bis 06:00 Uhr). Das jeweilige Tagesgeschäft am 31.12.2014 und 01.01.2015 wurde ohne Zusatzbusse abgewickelt. Nach Mitteilung des Betreibers war an beiden Tagen eine reduzierte Nachfrage zu verzeichnen. Die Stornierungen (Absagen bis Fahrtbeginn) seitens der Nutzerinnen und Nutzer für die einzelnen Tage waren nicht mehr zu ermitteln. Für den gesamten Monat Dezember 2014 hat der Betreiber 2.191 Stornierungen gemeldet. 2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den oben genannten Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inanspruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahrten? Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer. Die durchschnittlichen Beförderungszahlen lagen in 2014 bei rd. 430 Beförderungen pro Tag. Das bedeutet für den Heiligabend 2014 nahezu eine Verdreifachung der täglichen Beförderungszahlen. Mit dem zum 01.06.2013 neu geschlossenen Vertrag sind u. a. auch durch die Anhebung des Mindestlohnes auf 8,50 € Kostensteigerungen zu verzeichnen, die sich in 2014 erstmalig auf das gesamte Haushaltsjahr auswirkten. Der Grad der Ausschöpfung des Haushaltsansatzes hängt zudem von folgenden Faktoren ab:  Vertraglich vereinbart sind die Grundpreise für die Beförderungsmittel (ein mit Fahrpersonal doppelt besetzter Bus ist kostenintensiver als ein einfach besetzter Bus), für die gefahrenen Kilometer sowie die Preise für zweite und sogenannte „reine“ Treppenhilfen und die Regiekosten pro Fahrt.  Die tatsächlichen Regie- und Beförderungskosten hängen jedoch vom Umfang der Inanspruchnahme der unterschiedlichen Beförderungsmittel und – leistungen und von der Länge der Fahrt ab.  Können mehr Einbindungen (die gemeinsame Beförderung mehrerer Personen) erfolgen, sind diese kostengünstiger als Einzelfahrten. Einbindungen sind jedoch nicht zugelassen, wenn die dadurch bedingten Umwege mehr als fünf Kilometer betragen oder nicht möglich, wenn die gewünschten Abfahrtszeiten der Nutzerinnen und Nutzer – auch bei räumlicher Nähe – voneinander abweichen. Bei dem Sonderfahrdienst handelt es sich um Bedarfsverkehr, dessen Inanspruchnahme nach Art und Umfang nicht gesteuert wird. Die Planung der Bedarfe orientiert sich an den Erfahrungswerten der Vorjahre. Berlin, den 30. März 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Apr. 2015)

barrierefrei + Mobilität: Leistungen des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung während der Dezemberfeiertage 2013

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Kleine Anfrage wie folgt:
Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher
den Betreiber des #Fahrdienstes, die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner #Taxibesitzer (WBT eG) – nachfolgend
Betreiber genannt – um eine Stellungnahme gebeten, die
von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurde.
1. Wie viele Fahrten des #Sonderfahrdienstes (#SFD)
gab es an den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel? Bitte Auflistung für den 24., 25., 26. und 31.12.2013
bzw. 01.01.2014.2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den
o. g. Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inanspruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahrten?
Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter
1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und
Nutzer.
4. Wie oft musste #Treppenhilfe gewährleistet werden?
5. Wie viele Fahrzeuge waren an den o. g. Tagen im
Einsatz und wie viele wurden davon zusätzlich angemietet (bitte getrennt nach Solo- und Doppelbussen)?
6. Wie viele Stornierungen gab es an den o. g. Tagen?
Zu 1. und 4. – 6.: Zu den nachgefragten Tagen wurden
laut Betreiber folgende Fahrten und Beförderungen (Einbindungsfahrten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern)
mit Sonderfahrzeugen des Fahrdienstes durchgeführt:

hnitt wurden in 2013 laut Angaben des Betreibers täglich 439 Beförderungen durchgeführt. Das
bedeutet für den Heiligabend 2013 nahezu eine Verdreifachung der täglichen Beförderungszahlen, während die
Nachfrage am 31.12.2013 und 01.01.2014 unterhalb der
durchschnittlichen Beförderungszahlen lag.
3. Wie viele Terminwünsche konnten nicht erfüllt
werden und welche Begründungen gab es dafür?
Zu 3.: Die Zahl der Ablehnungen zu den Weihnachtsfeiertagen wurde vom Betreiber nicht gesondert erfasst, in
der Regel wurden die Ablehnungen telefonisch ausgesprochen.
Von 19.754 potentiellen Kundinnen und Kunden nutzen bisher durchschnittlich rd. 2.700 Berechtigte monatlich den Sonderfahrdienst. Für diese standen rund 1.500
mögliche Fahrten an den Weihnachtsfeiertagen zur Verfügung.
Die Hauptbeförderungszeit konzentriert sich gerade an
den Weihnachtsfeiertagen besonders stark auf die Nachmittags- und Abendstunden.
7. War das Notfalltelefon durchgängig besetzt und
wie viele Anrufe wurden an den o. g. Tagen entgegengenommen?
Zu 7.: Laut Auskunft des Betreibers war das Notfalltelefon – wie an allen Tagen – in den Betriebszeiten des
Fahrdienstes durchgängig besetzt. In der Silvesternacht
war es vertragsgemäß rund um die Uhr besetzt, da auch
die Fahrzeuge durchgängig im Einsatz waren.
Eine Statistik über die Notrufe wurde nicht geführt,
nach Einschätzung des Betreibers waren es aber z. B. am
Heiligabend weniger als zehn Anrufe.
8. Welche Zwischenfälle gab es – z. B. Pannen, Unfälle bzw. dass Personen nicht oder mit großer Verspätung abgeholt wurden?
Zu 8.: Pannen von Fahrzeugen und Unfälle mit oder
ohne Personenschaden sind nach Angaben des Betreibers
nicht gemeldet worden. Es gab einige Verspätungen, i. d.
R. mit weniger als 20 Minuten.
9. Wie viele Beschwerden liegen zurzeit mit welchem Inhalt vor?
Zu 9.: Dem Betreiber und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) liegen derzeit zum
Weihnachtsgeschäft keine Beschwerden vor.
Insgesamt gab es beim LAGeSo im Monat Dezember
2013 263 Anfragen/Beschwerden. Davon entfielen u. a.
152 auf den Bereich Abrechnung, 17 auf den Bereich der
Fahrtdurchführung und zwei auf das Thema Fahrtanmeldung. Die anderen Anfragen/Beschwerden betrafen das
Feststellungsverfahren zur Erlangung des Merkzeichens
„T“ im Schwerbehindertenausweis und allgemeine Belange des Fahrdienstes.
Der Betreiber hat nach eigenen Angaben im gesamten
Jahr 2013 rd. 100 Beschwerden erhalten, die sich gleichmäßig auf die Themen Verspätungen, Terminschwierigkeiten und Fahrpersonal verteilten.
10. Wie bewertet der Senat die Dienstleistungen des
Sonderfahrdienstes an den Feiertagen und welche
Schlussfolgerungen zieht er für die Feiertage 2014?
Zu 10.: Der Senat bewertet die Dienstleistungen des
Fahrdienstes an den Feiertagen sehr positiv.
An dem bisherigen Konzept wurde festgehalten:
Durch die vorangegangene Personalaufstockung in der
Regiezentrale konnten bei der telefonischen Fahrtenbestellung Engpässe weitestgehend vermieden werden.
Für Weihnachtsbestellungen gab es eine gesonderte
Telefonnummer.
Sofern Fahrten nicht realisiert werden konnten, wurden die Nutzerinnen und Nutzer Anfang Dezember 2013
von der Regiezentrale darüber informiert.
Nutzerinnen und Nutzer mit Treppenhilfebedarf wurden wegen der zum Fahrdienst fehlenden Beförderungsalternativen bei der Disposition vorrangig berücksichtigt.
Darüber hinaus wurde, wie in den Vorjahren, der
Fahrzeugbestand deutlich vergrößert (s. Tabelle unter 1.).
Da die Zusatzfahrzeuge nicht über Funk verfügen, fuhren
alle Fahrzeuge vordisponiert nach Liste.
Nutzerinnen und Nutzer sind vom LAGeSo Ende Oktober 2013 mit einem Infobrief auf die Regelungen rechtzeitig und ausführlich hingewiesen worden. Weiterhin
wurden sie ausdrücklich gebeten, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder das Taxi in Anspruch zu
nehmen, sofern dies möglich war, damit der Fahrdienst
den Berechtigten zur Verfügung steht, die auf ihn aufgrund von benötigten Assistenzleistungen angewiesen
sind.
11. Wie hoch ist der Mittelabruf für die Dienstleistungen des SFD für das Jahr 2013, die mit 6,435 Millionen
Euro veranschlagt waren, und wie erklärt der Senat ggf.
die Differenz?
Zu 11.: Der Ansatz des Titels 54010 – Dienstleistungen – im Kapitel 1164 des LAGeSo – Versorgung – mit
einem Volumen von 6.435.000 € setzt sich aus den Regieund Beförderungsleistungen (Teilansatz: 6.370.000 €) und
aus den Sachkosten (Teilansatz: 65.000 €) zusammen. Für
Regie- und Beförderungsleistungen wurden im Haushaltsjahr 2013 6.208.431,95 € und für Sachkosten 52.101,98 €,
insgesamt 6.260.533,93 €, verausgabt. Dies bedeutet eine
Ausschöpfung von 97,3 %.

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Betreiber des #Fahrdienstes, die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner #Taxibesitzer (WBT eG) – nachfolgend Betreiber genannt – um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. Wie viele Fahrten des #Sonderfahrdienstes (#SFD) gab es an den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel? Bitte Auflistung für den 24., 25., 26. und 31.12.2013 bzw. 01.01.2014.2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den o. g. Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inanspruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahrten? Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer. 4. Wie oft musste #Treppenhilfe gewährleistet werden? 5. Wie viele Fahrzeuge waren an den o. g. Tagen im Einsatz und wie viele wurden davon zusätzlich angemietet (bitte getrennt nach Solo- und Doppelbussen)? 6. Wie viele Stornierungen gab es an den o. g. Tagen? Zu 1. und 4. – 6.: Zu den nachgefragten Tagen wurden laut Betreiber folgende Fahrten und Beförderungen (Einbindungsfahrten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern) mit Sonderfahrzeugen des Fahrdienstes durchgeführt:

hnitt wurden in 2013 laut Angaben des Betreibers täglich 439 Beförderungen durchgeführt. Das bedeutet für den Heiligabend 2013 nahezu eine Verdreifachung der täglichen Beförderungszahlen, während die Nachfrage am 31.12.2013 und 01.01.2014 unterhalb der durchschnittlichen Beförderungszahlen lag. 3. Wie viele Terminwünsche konnten nicht erfüllt werden und welche Begründungen gab es dafür? Zu 3.: Die Zahl der Ablehnungen zu den Weihnachtsfeiertagen wurde vom Betreiber nicht gesondert erfasst, in der Regel wurden die Ablehnungen telefonisch ausgesprochen. Von 19.754 potentiellen Kundinnen und Kunden nutzen bisher durchschnittlich rd. 2.700 Berechtigte monatlich den Sonderfahrdienst. Für diese standen rund 1.500 mögliche Fahrten an den Weihnachtsfeiertagen zur Verfügung. Die Hauptbeförderungszeit konzentriert sich gerade an den Weihnachtsfeiertagen besonders stark auf die Nachmittags- und Abendstunden. 7. War das Notfalltelefon durchgängig besetzt und wie viele Anrufe wurden an den o. g. Tagen entgegengenommen? Zu 7.: Laut Auskunft des Betreibers war das Notfalltelefon – wie an allen Tagen – in den Betriebszeiten des Fahrdienstes durchgängig besetzt. In der Silvesternacht war es vertragsgemäß rund um die Uhr besetzt, da auch die Fahrzeuge durchgängig im Einsatz waren. Eine Statistik über die Notrufe wurde nicht geführt, nach Einschätzung des Betreibers waren es aber z. B. am Heiligabend weniger als zehn Anrufe. 8. Welche Zwischenfälle gab es – z. B. Pannen, Unfälle bzw. dass Personen nicht oder mit großer Verspätung abgeholt wurden? Zu 8.: Pannen von Fahrzeugen und Unfälle mit oder ohne Personenschaden sind nach Angaben des Betreibers nicht gemeldet worden. Es gab einige Verspätungen, i. d. R. mit weniger als 20 Minuten. 9. Wie viele Beschwerden liegen zurzeit mit welchem Inhalt vor? Zu 9.: Dem Betreiber und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) liegen derzeit zum Weihnachtsgeschäft keine Beschwerden vor. Insgesamt gab es beim LAGeSo im Monat Dezember 2013 263 Anfragen/Beschwerden. Davon entfielen u. a. 152 auf den Bereich Abrechnung, 17 auf den Bereich der Fahrtdurchführung und zwei auf das Thema Fahrtanmeldung. Die anderen Anfragen/Beschwerden betrafen das Feststellungsverfahren zur Erlangung des Merkzeichens „T“ im Schwerbehindertenausweis und allgemeine Belange des Fahrdienstes. Der Betreiber hat nach eigenen Angaben im gesamten Jahr 2013 rd. 100 Beschwerden erhalten, die sich gleichmäßig auf die Themen Verspätungen, Terminschwierigkeiten und Fahrpersonal verteilten. 10. Wie bewertet der Senat die Dienstleistungen des Sonderfahrdienstes an den Feiertagen und welche Schlussfolgerungen zieht er für die Feiertage 2014? Zu 10.: Der Senat bewertet die Dienstleistungen des Fahrdienstes an den Feiertagen sehr positiv. An dem bisherigen Konzept wurde festgehalten: Durch die vorangegangene Personalaufstockung in der Regiezentrale konnten bei der telefonischen Fahrtenbestellung Engpässe weitestgehend vermieden werden. Für Weihnachtsbestellungen gab es eine gesonderte Telefonnummer. Sofern Fahrten nicht realisiert werden konnten, wurden die Nutzerinnen und Nutzer Anfang Dezember 2013 von der Regiezentrale darüber informiert. Nutzerinnen und Nutzer mit Treppenhilfebedarf wurden wegen der zum Fahrdienst fehlenden Beförderungsalternativen bei der Disposition vorrangig berücksichtigt. Darüber hinaus wurde, wie in den Vorjahren, der Fahrzeugbestand deutlich vergrößert (s. Tabelle unter 1.). Da die Zusatzfahrzeuge nicht über Funk verfügen, fuhren alle Fahrzeuge vordisponiert nach Liste. Nutzerinnen und Nutzer sind vom LAGeSo Ende Oktober 2013 mit einem Infobrief auf die Regelungen rechtzeitig und ausführlich hingewiesen worden. Weiterhin wurden sie ausdrücklich gebeten, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder das Taxi in Anspruch zu nehmen, sofern dies möglich war, damit der Fahrdienst den Berechtigten zur Verfügung steht, die auf ihn aufgrund von benötigten Assistenzleistungen angewiesen sind. 11. Wie hoch ist der Mittelabruf für die Dienstleistungen des SFD für das Jahr 2013, die mit 6,435 Millionen Euro veranschlagt waren, und wie erklärt der Senat ggf. die Differenz? Zu 11.: Der Ansatz des Titels 54010 – Dienstleistungen – im Kapitel 1164 des LAGeSo – Versorgung – mit einem Volumen von 6.435.000 € setzt sich aus den Regieund Beförderungsleistungen (Teilansatz: 6.370.000 €) und aus den Sachkosten (Teilansatz: 65.000 €) zusammen. Für Regie- und Beförderungsleistungen wurden im Haushaltsjahr 2013 6.208.431,95 € und für Sachkosten 52.101,98 €, insgesamt 6.260.533,93 €, verausgabt. Dies bedeutet eine Ausschöpfung von 97,3 %.