Frage 1:
Ist es möglich, #Dezibel-Messgeräte auf mehreren Balkonen der #Wilhelm-Guddorf-Straße zu installieren, um für eine gewisse Zeit die #Lärm-Last zu dokumentieren?
Antwort zu 1:
In den nationalen #Rechtsverordnungen zum #Verkehrslärm ist die Berechnung der
#Schallimmissionen von #Schienenverkehr bundesweit verbindlich vorgeschrieben.
Mit den Berechnungsverfahren werden repräsentative #Mittelungspegel für einen
durchschnittlichen Jahrestag ermittelt.
2
Die Berechnungsverfahren sind so konzipiert, dass die Rechenergebnisse in der Regel etwas höhere Ergebnisse zeigen als parallel durchgeführte Kontrollmessungen.
„Bahnverkehr: Lärmbelästigung durch Zugverkehr entlang der Wilhelm-Guddorf-Straße, aus Senat“ weiterlesenTeilen mit:
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