www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt der Senat die Entstehung einer zunehmenden Anzahl von #Ladesäulen für #Elektromobile im #öffentlichen #Straßenraum und wie beurteilt er die langfristigen Auswirkungen für das #Stadtbild, wenn dieser Trend anhält? Antwort zu 1: Die in Berlin derzeit im öffentlichen Raum bestehenden Ladesäulen wurden überwiegend im Rahmen von Projekten errichtet, die von der Bundesregie-rung in den Programmen „Modellregion Elektromobilität“ und „Schaufenster Elektromobilität“ gefördert wurden. Diese Ladesäulen wurden von den projektbeteiligten Betreibern der Ladeinfrastruktur bei den in den jeweiligen Bezirken zuständigen Behörden beantragt und genehmigt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen. Frage 2: Wie viele Ladesäulen sind derzeit in Berlin im öffentlichen Straßenraum im Betrieb, wie viele sind derzeit in Planung (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 2: Verlässliche Angaben über die errichte-ten und rückgebauten Ladesäulen sowie den aktuellen Bestand liegen der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt nicht vor, da die Sondernutzungsge-nehmigungen und straßenverkehrsbehördlichen Anord-nungen von den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungen erteilt wurden. Derzeit kann von einem Bestand von rund 140 Ladesäulen im öffentlichen Raum ausgegangen wer-den, die überwiegend öffentlich zugänglich sind. Die Planung der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt sieht die Errichtung von 340 Ladepunk-ten im öffentlichen Raum bis Mitte 2016 vor. Als Lade-punkt wird eine Anschlussmöglichkeit für ein Elektro-fahrzeug definiert. Eine Zuordnung zu den Bezirken ist nicht möglich, da Suchräume festgelegt sind, die Bezirks-grenzen überschreiten. In diesen Suchräumen wird ein unter Beachtung verschiedener Kriterien (u.a. Sichtbar-keit, Erreichbarkeit, Verkehrssicherheit, Errichtungs- und Anschlusskosten an das Stromnetz) optimaler Standort ermittelt. Frage 3: Auf welche Weise trägt der Senat dafür Sor-ge, dass die Stadtbildverträglichkeit bei der Entstehung zusätzlicher Ladeinfrastruktur für Elektromobile gesichert ist (vor allem hinsichtlich der Gestaltung der Anlagen und ihren Standorten)? Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt hat mit den zuständigen Bezirksverwal-tungen Anforderungen an das Design der Ladesäulen festgelegt, die von allen für den öffentlichen Raum neu beantragten Ladesäulen einzuhalten sind, u.a. die max. Außenmaße der Ladesäule (max. Außenmaße: Höhe 1700 mm, Breite 450 mm, Tiefe 360 mm), die Farbe (RAL 7004) und die zulässige Beschriftung. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Frage 4: Wie trägt der Senat in diesem Zusammen-hang insbesondere dafür Sorge, dass ein möglichst hoher Anteil der zukünftig benötigten Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen privaten Flächen wie zum Bei-spiel Parkhäusern, Tiefgaragen, Supermarktparkplätzen entsteht und nur dann im öffentlichen Straßenraum, wenn die Notwendigkeit unabweisbar ist? ´ Antwort zu 4: Der vom Land Berlin mit dem Gewin-ner des Vergabeverfahrens über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen geschlossene Vertrag bezieht neben dem öffentlichen Raum auch öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen auf privatem Grund ein. Bis Mitte 2016 sollen 126 Ladepunkte im „halböffentli-chen“ Raum errichtet werden, davon 10 Gleichstrom-Schnellladepunkte. Frage 5: Welche Bezirke haben aus Sicht des Senats eine strategische Herangehensweise bei der Bedarfspla-nung und Genehmigungspraxis für zukünftig benötigte Ladeinfrastruktur und wie ist eine einheitliche Verfah-rensweise der Bezirke gesichert? Antwort zu 5: Der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt sind keine konzeptionellen Ansätze der Bezirke für die Planung der Ladeinfrastruktur bekannt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat ein Standortkonzept für Ladeinfrastruktur entwickelt, das bis Mitte 2016 umgesetzt werden wird. Die daran anschließende Erweiterung wird am nachgewiesenen Bedarf orientiert. Um eine bezirksübergreifend einheitliche Vorgehens-weise zu unterstützen, hat die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt eine Arbeitshilfe für die Pla-nung und Genehmigung von Ladeinfrastruktur im öffent-lichen Raum beauftragt, die gemeinsam mit den bezirkli-chen Behörden erarbeitet und auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt öf-fentlich zugänglich gemacht wurde. Mit dem Ziel einer bezirksübergreifenden Harmonisierung und Effizienzstei-gerung des Verwaltungshandelns wurde zudem eine Ko-operationsvereinbarung mit den bezirklichen Straßen- und Grünflächen- sowie den Ordnungsämter abgeschlossen und ein Ladeinfrastrukturbüro mit Koordinierungsaufga-ben bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Berlin, den 16. April 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2015)
Schlagwort: Straßenraum
Straßenverkehr: Zulassungszahlen von Kraftfahrzeugen in Berlin, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Autos waren in den letzten 5 Jah-ren in Berlin #gemeldet (Bitte einzeln für jedes Jahr auflis-ten)? Antwort zu 1: Entsprechend der #Bestandsstatistik der #Kfz-#Zulassungsbehörde per 31.12. des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten waren folgende Pkw im Verkehr: 2010 1.140.650 2011 1.161.500 2012 1.150.191 2013 1.144.577 2014 1.156.159 Frage 2: Wie viele #Parkplätze im #öffentlichen #Straßenraum im Stadtgebiet stehen dem entgegen? Frage 3: Wie viele öffentliche Parkplätze gibt es in den einzelnen Bezirken (Einzelauflistung)? Frage 6: Wie hoch sind die geschätzten Minderein-nahmen, die der Stadt und den am meisten betroffenen Bezirken durch den Wegfall der Parkplätze im öffentli-chen Straßenland entstehen? Antwort zu 2, 3 und 6: Nach den Regelungen des All-gemeinen Zuständigkeitsgesetzes besitzen die bezirkli-chen Straßen- und Grünflächenämter die Zuständigkeit über Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Bei einer Abfrage der Bezirksämter Ende letzten Jahres aufgrund einer inhaltlich ähnlichen schriftlichen Anfrage des Ab-geordnetenhauses (Drs. 17/15023) teilten die Bezirke mit, dass keine Statistiken über den Bestand und Wegfall von öffentlichen Parkplätzen geführt werden. Detaillierte Informationen zum öffentlichen ruhenden Verkehr sind daher nicht möglich. Frage 4: Wie viele öffentliche Parkplätze sind in den letzten 5 Jahren durch Bau-, Sanierungs-, und Ertüchti-gungsarbeiten des öffentlichen Straßenlandes in Berlin weggefallen? Frage 5: Welche fünf Bezirke sind dabei am meisten betroffen (Bitte jeden der fünf Bezirke und die Anzahl der dort weggefallenen Parkplätze einzeln auflisten)? Antwort zu 4 und 5: Aufgrund fehlender Statistiken zum öffentlichen Parkraum in den Bezirksämtern können keine Detailauflistungen zu wegfallenden Parkplätzen bei Bau-, Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen vorge-nommen werden (siehe Antwort zu Fragen 2, 3, und 6). Bei der Abfrage der Bezirke am Ende des letzten Jah-res wurden beispielhaft Angaben zu wegfallen Parkplät-zen bei aktuellen und geplanten Straßenbaumaßnahmen gemeldet: Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg – Warschauer Straße zwischen Frankfurter Tor und Revaler Straße (Radverkehr, Erweiterung der Gehwege, Errichtung von Lieferzonen) 25 Parkstände Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf – Brandenburgische Straße (Radverkehr) 10 Park-stände – Hardenbergstraße, Waldorf Astoria (Investor) 21 Parkstände – Lehniner Platz (Plätzeprogramm) 75 Parkstände – Westfällische Straße (Investitionsplanung) 20 Parkstände Bezirk Neukölln – Karl-Marx-Platzes und Straßen im Böhmischen Dorf (Gehwegvorstreckungen, Verkehrsberuhi-gung 8 Parkstände – Karl-Marx-Straße zwischen Lahnstraße und Jonas-straße (Radverkehr, Aufwertung der Gehwege) 10 Parkstände Bezirk Steglitz-Zehlendorf – Schloßstraße (Verbreiterung der Gehwege 58 Parkstände Grundsätzlich wird aus Sicht der Hauptverwaltung eingeschätzt, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur verstärkten Förderung der Verkehre des Umwelt-verbundes es durchaus unumgänglich ist, den ruhenden Verkehr neuzuordnen bzw. teilweise zu reduzieren. Frage 7: Wie prognostiziert die Senatsverwaltung an-gesichts des starken Zuzugs neuer Bürgerinnen und Bür-ger nach Berlin die Entwicklung der Fahrzeugdichte so-wie den Bedarf für Parkraum im öffentlichen Straßenland und wie sind ihre konkreten Pläne damit umzugehen? Antwort zu 7: Zunächst ist festzustellen, dass rund die Hälfte aller Haushalte in Berlin keinen eigenen Pkw hat. Die Voraussetzungen in der Stadt sind dergestalt, dass auch zuziehende Personen von der Stadtstruktur und der Infrastruktur – speziell im Umweltverbund – profitieren und nicht zwingend einen Pkw mitbringen oder anschaf-fen. Die Entwicklung der Bevölkerung der letzten 5 Jahre und die Auswertung der Pkw-Zahlen zeigen, dass die Zunahme der Pkw anteilig deutlich unter denen der Be-völkerungszuwächse lag. Der Bund geht in seinen bundesweiten Prognosen von einem Wachstum von 0,5% p.a. aus. Die Motorisierungsrate (Pkw pro 1.000 Einwohnerin-nen/Einwohner) ist in Berlin eine der niedrigsten über-haupt. Übertragen auf Berlin bedeutet eine wie vom Bund unterstellte Zunahme auch künftig ein leichtes Wachstum allerdings auf einem sehr niedrigen Niveau. Hinzu kommt, dass alternative Angebote entstehen, die die Zahl der zugelassenen Pkw verändern, diese aber von mehreren Personen (CarSharing) genutzt werden. Der vom Senat beschlossene Stadtentwicklungsplan Verkehr fasst die Ziele und auch die Handlungsfelder zusammen. Verkehrspolitische Steuerungsstrategien zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs – auch zur Reduktion der unerwünschten Verkehrsfolgen (Luftschadstoffe, Lärm) – treffen auf veränderteres Mobilitätsverhalten und neue Angebote. Berlin, den 26. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)
allg.: Verkehrsmanagmentzentrale VMZ am Potsdamer Platz, Alles über Staus, Störungen, Sperrungen! Was läuft im Berliner Verkehr? Die VMZ weiß es., aus Punkt 3
Das kann weder irgendeine Radio- oder #Fernsehstation, die #Polizei und noch
der #Senat: ein umfassendes Bild von der Berliner #Verkehrslage vermitteln. Aber die #Verkehrsmanagamentzentrale (#VMZ) in der Eichhornstraße am #Potsdamer Platz kann das, zumindest annähernd. Sie steht kurz vor der endgültigen Inbetriebnahme. Denn es war das Land, das – infolge der Übersiedlung von Bundestag und Bundesregierung nach Berlin – in der zweiten Hälfte der 90er Jahre den #Verkehrskollaps befürchtete und eine Einrichtung installieren wollte, die die #Verkehrsströme sinnvoll und effektiv so lenkt, dass Staus weitgehend vermieden werden. Sie schrieb das Projekt europaweit aus, 30 Firmen bewarben sich, die #Siemens AG und die #Daimler Chrysler Services AG blieben übrig und bildeten 2001 die VMZ Betreibergesellschaft, wobei Daimler mit 51 Prozent die Federführung übernahm. Nach 30 Monaten Aufbauarbeit läuft nun die Endphase mit der #Abnahme durch die #Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Verkehr.