OePNV: Investitionsmittel der BVG sind keine Betriebszuschuesse

Investitionsmittel oder „Betriebszuschüsse“?

Ereignis

Der FDP-Abgeordnete Klaus-Peter von Lüdeke stellte Fragen zur Verwendung von Landesmitteln für die BVG. Der Senat stellte klar, dass die bereitgestellten Gelder ausschließlich für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bestimmt waren und nicht als Betriebszuschüsse eingesetzt wurden. Im Jahr 2001 erhielt die BVG nach Angaben des Senats insgesamt 185,6 Millionen Euro für Erhaltung, Erneuerung und Weiterentwicklung ihrer Infrastruktur. 【3-215ade】

Details

Quelle: Drucksache 15/10623, Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP). 【3-215ade】

Investitionsmittel oder „Betriebszuschüsse“? 【3-215ade】

Ich frage den Senat:

  1. Trifft es zu, dass der BVG auf der Grundlage des mit ihr abgeschlossenen Unternehmensvertrages im Jahr 2001 über 65 Mio. Euro Investitionsmittel aus dem Landeshaushalt zugeflossen sind (GVFG- und RegG-Mittel zuzüglich Komplementärmittel)?

  2. Waren diese Mittel an Investitionen gebunden oder handelte es sich um einen Teil der „Betriebszuschüsse“ Berlins an die BVG (bitte hierzu auch eine Begründung)?

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【3-215ade】

Zu 1.:

Die BVG erhielt 2001 vom Land Berlin gemäß § 9 des Unternehmensvertrages für die Erhaltung, Erneuerung und Weiterentwicklung ihrer Verkehrsinfrastruktur Mittel in Höhe von 185,6 Mio. €. Zur Finanzierung dieses Betrages wurde in Ergänzung der allgemeinen Mittel aus dem Landeshaushalt ein Teilbetrag von rund 82 Mio. € entsprechend den aus dem Regionalisierungsgesetz erfolgten Zuweisungen des Bundes an das Land Berlin verwendet. 【3-215ade】

Zu 2.:

Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, wurden die Mittel für Zwecke des § 9 Unternehmensvertrages zur Verfügung gestellt. Bei den damit verbundenen Maßnahmen handelt es sich eindeutig um Investitionen, die die BVG zur Erhaltung, Erneuerung und Weiterentwicklung ihrer Verkehrsinfrastruktur tätigen muss. 【3-215ade】

Berlin, den 06. Juni 2003

In Vertretung

Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

OePNV: Investitionen aus GVFG- und Regionalisierungsmitteln 2002 und 2003

Verwendung der Finanzmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BschwAG) u.a.

Ereignis

Der Abgeordnete Michael Cramer fragte nach Herkunft und Verwendung der Finanzmittel für den öffentlichen Personennahverkehr in Berlin. Der Senat legte die Fördermittel für die Jahre 2002 und 2003 offen. Schwerpunkte der Investitionen waren U-Bahn-Sanierungen, Straßenbahninfrastruktur, S-Bahn-Projekte sowie Maßnahmen zur Fahrgastinformation und Beschleunigung des Bus- und Straßenbahnverkehrs. 【3-69845b】

Details

Quelle: Drucksache 15/10378, Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen). 【3-69845b】

Verwendung der Finanzmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BschwAG) u.a. 【3-69845b】

Ich frage den Senat:

  1. Wie viele Finanzmittel standen dem Land Berlin im Jahr 2002 aus welchen Töpfen für Investitionen in den Öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung?

  2. Für welche Projekte wurden diese Gelder ausgegeben?

  3. Wie viele Finanzmittel stehen dem Land Berlin im Jahr 2003 aus welchen Töpfen für Investitionen in den Öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung?

  4. Für welche Projekte sollen diese Gelder ausgegeben werden?

  5. Wie viele Finanzmittel stehen dem Land Berlin in den Jahren 2004 bis 2006 aus welchen Töpfen für den Öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung?

  6. Für welche Projekte sollen diese Gelder ausgegeben werden?

Berlin, den 18. Februar 2003. 【3-69845b】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【3-69845b】

Zu 1.:

Für Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr standen 2002 folgende Mittel zur Verfügung:

  • GVFG-Mittel: 47.383,0 T€
  • Landesmittel (Komplementärmittel): 20.696,0 T€
  • Regionalisierungsmittel: 91.997,0 T€

Gesamt: 160.076,0 T€. 【3-69845b】

Zu 2.:

Die Investitionsmittel wurden insbesondere für folgende Maßnahmen eingesetzt:

  • S-Bahn einschließlich Vorleistungen für die S21: 12.388,2 T€
  • U-Bahn-Neubau: 12.417,1 T€
  • U-Bahn-Grundinstandsetzung und Aufzüge im Ostnetz: 20.678,0 T€
  • Verbesserung Betriebsleitung und Fahrgastinformation: 18.138,0 T€
  • Straßenbahnneubau: 5.378,7 T€
  • Straßenbahngrundinstandsetzung: 21.619,6 T€
  • Straßenbahnbeschleunigung: 2.246,0 T€
  • Busbeschleunigung: 2.133,9 T€ 【3-69845b】

Der verbleibende Betrag floss in den Unternehmensvertrag mit der BVG. 【3-69845b】

Zu 3.:

Für das Jahr 2003 standen bereit:

  • GVFG-Mittel: 37.226,0 T€
  • Landesmittel (Komplementärmittel): 16.477,0 T€
  • Regionalisierungsmittel: 93.377,0 T€

Gesamt: 147.080,0 T€. 【3-69845b】

Zu 4.:

Die konkrete Projektverteilung sollte im Nachtragshaushalt 2003 durch das Abgeordnetenhaus beschlossen werden. 【3-69845b】

Zu 5. und 6.:

Die Planungen für die Jahre 2004 bis 2006 waren zum Zeitpunkt der Antwort noch Bestandteil der laufenden Finanzplanung und Haushaltsaufstellung 2004/2005. Konkrete Angaben lagen daher noch nicht vor. 【3-69845b】

Berlin, den 22.03.2003

In Vertretung

Ingeborg Junge-Reyer

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

S-Bahn: Ermittlung von Finanzierungsfehlbetraegen bei der Verbund-Revision der Regionalisierungsmittel

S-Bahn: Ermittlung von Finanzierungsfehlbetraegen bei der Verbund-Revision der Regionalisierungsmittel

Ereignis

Die gemäß § 6 Abs. 1 Regionalisierungsgesetz (RegG) durchgeführte bundesweite Prüfung zur ausreichenden Dimensionierung der Transferleistungen im Schienenpersonennahverkehr wies einen jährlichen Fehlbetrag von 67 Mio. DM aus. Da eine gesetzliche Neuregelung zur länderspezifischen Mittelaufteilung vorerst an Differenzen zwischen Bund und Ländern scheiterte, beschloss die Verkehrsministerkonferenz ein Übergangsmodell, bei dem das Land Berlin den internen Berliner Fehlbetrag zur Absicherung der S-Bahn-Lückenschlüsse mit circa 3 Mio. DM aus den eigenen Regionalisierungsmitteln ausgleicht.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3437, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3437
Ich frage den Senat:
1. Welches Ergebnis brachte die Revision der Regionalisierungsmittel lt. Regionalisierungsgesetz vom 27. Dezember 1993 für die weitere Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs in Berlin?
2. In welcher Weise ist die schrittweise Wiederherstellung des S-Bahn-Netzes dabei berücksichtigt worden?
3. In welcher Weise wurden die schon absehbaren umfangreichen Veränderungen im Regionalverkehr der Deutschen Bahn (DB) AG berücksichtigt?
4. Wie schätzt der Senat die Auswirkungen des Revisionsergebnisses ein?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3437
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 4.:
Gemäß § 6 Abs. 1 Regionalisierungsgesetz (RegG) war bis zum 31. Dezember 1997 zu prüfen, ob ein Betrag von 7,9 Mrd. DM ausreicht, um 1998 bis 2001 Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in gleichem Umfang vereinbaren zu können, wie sie nach dem Fahrplan 1993/94 erbracht worden sind. Diese Prüfung wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrage des Bundes durchgefüht und durch eine erweiterte Untersuchung dahingehend spezifiziert, daß diese von der Deutschen Bahn AG anerkannt wurde. Diese erweiterte Untersuchung weist einen Fehlbetrag von bundesweit 67 Mio. DM pro Jahr gegenüber dem Grundausgleich nach § 8 Abs. 1 RegG aus. Ein auf der erweiterten Untersuchung aufbauender Gesetzentwurf der Länder zur Änderung des RegG scheiterte jedoch bisher an Differenzen zwischen dem Bund und den Ländern über die Höhe der Transferleistungen. Dies hat zur Folge, daß die notwendige Veränderung der länderweisen Aufteilung der Transfermittel nach § 8 Abs. 1 RegG, die die erweiterte Untersuchung zur Prüfung nach § 6 Abs. 1 RegG ergab, vorerst nicht zum Tragen kommen kann. Vor diesem Hintergrund haben die Länder auf der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 9./10. September 1998 die Deutsche Bahn AG gebeten, die Verkehrsleistungen für eine Übergangszeit nach dem derzeit gültigen Aufteilungsschlüssel zu erbringen und intern die Mehrzahlungen mit den Minderbeträgen der einzelnen Länder auszugleichen. Zudem sprachen sich die Verkehrsminister und –senatoren dafür aus, daß sich die Deutsche Bahn AG über ihre Forderung in Höhe von 67 Mio. DM und deren Aufteilung mit den einzelnen Ländern verständigen solle. Als Verteilungsschlüssel bietet sich der Aufteilungsschlüssel des Regionalisierungsgesetzes an. Für Berlin beträgt dieser Anteil ca. 3 Mio. DM, die aus den Berlin zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmitteln auszugleichen wären. Demzufolge wäre die nach der erweiterten Untersuchung für Berlin notwendige Erhöhung des Grundausgleichs einschließlich der Mittel for die Lückenschlüsse durch Mehrzahlungen, die die Deutsche Bahn AG von anderen Ländern erhält, sowie durch die anteilige Übernahme des Fehlbetrages von ca. 3 Mio. DM durch das Land Berlin gedeckt.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“