Investitionsmittel oder „Betriebszuschüsse“?
Ereignis
Der FDP-Abgeordnete Klaus-Peter von Lüdeke stellte Fragen zur Verwendung von Landesmitteln für die BVG. Der Senat stellte klar, dass die bereitgestellten Gelder ausschließlich für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bestimmt waren und nicht als Betriebszuschüsse eingesetzt wurden. Im Jahr 2001 erhielt die BVG nach Angaben des Senats insgesamt 185,6 Millionen Euro für Erhaltung, Erneuerung und Weiterentwicklung ihrer Infrastruktur. 【3-215ade】
Details
Quelle: Drucksache 15/10623, Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP). 【3-215ade】
Investitionsmittel oder „Betriebszuschüsse“? 【3-215ade】
Ich frage den Senat:
- Trifft es zu, dass der BVG auf der Grundlage des mit ihr abgeschlossenen Unternehmensvertrages im Jahr 2001 über 65 Mio. Euro Investitionsmittel aus dem Landeshaushalt zugeflossen sind (GVFG- und RegG-Mittel zuzüglich Komplementärmittel)?
-
Waren diese Mittel an Investitionen gebunden oder handelte es sich um einen Teil der „Betriebszuschüsse“ Berlins an die BVG (bitte hierzu auch eine Begründung)?
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【3-215ade】
Zu 1.:
Die BVG erhielt 2001 vom Land Berlin gemäß § 9 des Unternehmensvertrages für die Erhaltung, Erneuerung und Weiterentwicklung ihrer Verkehrsinfrastruktur Mittel in Höhe von 185,6 Mio. €. Zur Finanzierung dieses Betrages wurde in Ergänzung der allgemeinen Mittel aus dem Landeshaushalt ein Teilbetrag von rund 82 Mio. € entsprechend den aus dem Regionalisierungsgesetz erfolgten Zuweisungen des Bundes an das Land Berlin verwendet. 【3-215ade】
Zu 2.:
Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, wurden die Mittel für Zwecke des § 9 Unternehmensvertrages zur Verfügung gestellt. Bei den damit verbundenen Maßnahmen handelt es sich eindeutig um Investitionen, die die BVG zur Erhaltung, Erneuerung und Weiterentwicklung ihrer Verkehrsinfrastruktur tätigen muss. 【3-215ade】
Berlin, den 06. Juni 2003
In Vertretung
Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.