Straßenverkehr: Verkehrsprojekte in Treptow-Köpenick: Ost-West-Verbindung (OWV), aus Senat

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Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die Dringlichkeit der Realisierung der #Ost-West-Verbindung (nördliche
#Altstadtumfahrung von der Straße An der #Wuhlheide bis #Mahlsdorfer Straße sowie Aufnahme der Planung
des 2. Bauabschnitts über #Stellingdamm, Querung S-Bahn und Fernbahn, #Brandenburgplatz bis Salvador-
Allende-Straße) und wie ist der aktuelle Sachstand?
Frage 2:
Welche Aktivitäten hat der Senat in der laufenden Legislaturperiode bereits unternommen, um die Planung
und Realisierung des Vorhabens voranzubringen?
Frage 3:
Wann sind welche nächsten Maßnahmen zur Planung und Realisierung der Ost-West-Verbindung
vorgesehen?
Antwort zu 1, 2 und zu 3:
Der Berliner Senat beurteilt die Dringlichkeit der Realisierung der Ost-West-Verbindung
(OWV) als hoch.
Die ehemals als Ost-West-Trasse (#OWT) oder #Nordtangente bezeichnete neue
Straßenverbindung ist Bestandteil des sogenannten #Tangentenvierecks um die Altstadt
Köpenick und die #Dammvorstadt. Sie dient vorrangig der Entlastung der Bahnhofstraße
und soll den übergeordneten Verkehr (Durchgangsverkehr) aufnehmen und um die
Dammvorstadt und somit um die Bahnhofstraße herumführen, um diese nachhaltig zu
entlasten und für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Verkehrsarten des
Umweltverbundes zu ertüchtigen.
Sie besteht aus zwei verkehrswirksamen Abschnitten, die neben der Entlastung der
Bahnhofstraße weitere zusätzliche Funktionen übernehmen und dringend benötigt
werden.
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Für den Abschnitt zwischen der Straße An der Wuhlheide und dem Knotenpunkt Am
Bahndamm / Mahlsdorfer Straße / Stellingdamm / Bahnhofstraße einschließlich einer
neuen #Eisenbahnunterführung #Hämmerlingstraße (mit dem neuen Arbeitstitel
„#Westumfahrung Bahnhofstraße“) hat nunmehr (seit März 2019) die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V das seit 2005 beim Bezirk Treptow-
Köpenick laufende #Planfeststellungsverfahren übernommen. Hierfür werden derzeit die
#Planfeststellungsunterlagen den aktuellen Rahmenbedingungen und Vorschriften
entsprechend angepasst und aktualisiert. Die Voraussetzungen für die Finanzierung der
Planung wurden geschaffen, die Leistungen für die Planung der Verkehrsanlage, der
Ingenieurbauwerke und des Umwelt- und Naturschutzes wurden / werden ausgeschrieben
und vergeben.
Es handelt sich um einen Straßenneubau im Bereich der Wuhlheide und dem Stadion An
der Alten Försterei und einen Straßenausbau im Bereich der Straße Am Bahndamm.
Der östlich der Bahnhofstraße liegende Abschnitt der neuen Straßenverbindung zwischen
dem Knotenpunkt Stellingdamm / Mahlsdorfer Straße / Bahnhofstraße / Am Bahndamm
und dem Brandenburgplatz einschließlich einer neuen Querung der Bahnanlagen wird mit
der Entwicklung als neuer Wohnungsbaustandort und der Erschließung der ehemaligen
Güterbahnhofsflächen ebenfalls durch den Senat (hier die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung IV) vorbereitet.
Frage 4:
Wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis hat bereits eine Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem
Zusammenhang stattgefunden?
Frage 5:
Welche weiteren Schritte zur Einbeziehung der Öffentlichkeit sind wann geplant?
Antwort zu 4 und zu 5:
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit für die Westumfahrung Bahnhofstraße hat seit
Übernahme der Planung nicht stattgefunden. Diese wird im Rahmen der ersten
Planungsphase (Vorplanung) angestrebt.
Frage 6:
Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung des Vorhabens?
Antwort zu 6.
Eine Fertigstellung wird in 2025 angestrebt.
Frage 7:
Wie hoch ist der insgesamt für Planung und bauliche Realisierung der Infrastrukturmaßnahme erforderliche
Investitionsbedarf zu beziffern, wann und in welcher Weise gedenkt der Senat die notwendigen finanziellen
Voraussetzungen zu schaffen?
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Antwort zu 7.
Die Maßnahme wurde zur Aufnahme in die Finanzplanung 2019 – 2023 mit einem Bedarf
von ca. 7,2 Mio. € angemeldet.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Wann bimmelt die Straßenbahn zwischen Adlershof und Schöneweide? aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bei der #Verlängerung der #Straßenbahn vom WISTA-Gelände #Adlershof über den
#Groß-Berliner Damm zum #S-Bahnhof #Schöneweide? Welche Verfahrensschritte sind abgearbeitet, welche
stehen noch aus? Wie sieht die weitere Zeitschiene dafür aus?
Frage 3:
Was ist seit Einreichung der #Planfeststellungsunterlagen durch die BVG bei der #Planfeststellungsbehörde im
April 2018 dort an Aktivitäten passiert und wie geht es nun weiter?
Frage 6:
Wie ist der Bearbeitungsstand beim Planfeststellungsverfahren für die Verkehrslösung Schöneweide, bei der
im November 2018 die Unterlagen eingereicht worden sind und wo im Januar/Februar 2019 die öffentliche
Auslegung stattfand?
Antwort zu 1, 3 und 6:
Die Vorhabenträgerin (Berliner Verkehrsbetriebe A.ö.R.) hat mit Datum vom 16. April 2018
den Antrag auf Planfeststellung für das Vorhaben „Straßenbahnneubau
Wissenschaftsstadt – Schöneweide, Sterndamm (Adlershof II)“ im Bezirk Treptow-
Köpenick von Berlin gestellt. Derzeit befindet sich dieses Vorhaben im
Anhörungsverfahren. Die Planunterlagen haben vom 11. Juni 2018 bis 10. Juli 2018
öffentlich ausgelegen. Die Vorhabenträgerin antwortete abschließend mit Schreiben vom
13. Mai 2019 auf die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen. Die
Anhörungsbehörde (AHB) hat mit Datum vom 14. Mai 2019 die Erwiderung der
Vorhabenträgerin an die Träger öffentlicher Belange und die Einwender versendet und
gleichzeitig zum Erörterungstermin eingeladen. Die Durchführung dieses
Erörterungstermins am 5. Juni 2019 ist der nächste Verfahrensschritt. Nach Abschluss des
Anhörungsverfahrens erfolgt die Beschlussbearbeitung durch die
Planfeststellungsbehörde.
Die Vorhabenträgerin (Berliner Verkehrsbetriebe A.ö.R.) hat mit Datum vom 23. November
2018 den Antrag auf Planfeststellung für das Vorhaben „Verkehrslösung Schöneweide“ im
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Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin gestellt. Derzeit befindet sich dieses Vorhaben im
Anhörungsverfahren. Die Planunterlagen haben vom 28. Januar 2019 bis einschließlich
27. Februar 2019 öffentlich ausgelegen. Der Vorhabenträgerin wurden die fristgerecht
eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen zur Erwiderung übergeben. Derzeit
bearbeitet die Vorhabenträgerin die Stellungnahmen und Einwendungen.
Frage 2:
Welche Gründe gab es dafür, das Bauvorhaben in die zwei Bereiche „Straßenbahnneubau
Wissenschaftsstadt – Schöneweide, Sterndamm (Adlershof II)“ und „Verkehrslösung Schöneweide“
aufzuteilen? Welche Bereiche beinhalten die beiden getrennt fortgeführten Planungen?
Antwort zu 2:
Die Verantwortung für die Aufteilung des Bauvorhabens in zwei Bereiche liegt nicht bei der
Planfeststellungsbehörde, sondern bei der Vorhabenträgerin, daher kann der Senat auch
keine Aussage zu den Gründen treffen.
Der Planfeststellungsbereich für das Vorhaben „Adlershof II“ umfasst den
Streckenabschnitt von der Gleisschleife Karl-Ziegler-Straße bis zum Sterndamm mit
Einbindung in die dortigen Straßenbahnanlagen. Angrenzend im Sterndamm schließt der
Planfeststellungsbereich des Vorhabens „Verkehrslösung Schöneweide“ an. Dieser
beginnt an der Einmündung der Straßenbahngleise in die Gleisschleife Schöneweide und
endet an der Kreuzung B96a/Brückenstraße. Eine Überschneidung der beiden
Planfeststellungsbereiche liegt nicht vor.
Frage 4:
Welche Einwände wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange (TÖB) konkret vorgebracht? (Bitte um Auflistung)
Antwort zu 4:
Die drei wesentlichen Punkte der Einwendungen im Verfahren „Adlershof II“ sind:
1) Einwendungen zu den Gutachten.
2) Bemängelung des Wegfalls der Wendemöglichkeiten im Groß-Berliner Damm
(GBD).
3) Forderung des uneingeschränkten Vorrangs der Straßenbahn (LSA1-Steuerung);
moniert wird diesbezüglich auch eine z.T. falsche Anordnung von Haltestellen an
LSA-geregelten Knotenpunkten.
Die drei wesentlichen Punkte der Einwendungen im Verfahren „Verkehrslösung
Schöneweide“ sind:
1) Falsche Einschätzung der Auswirkungen in der Vorprüfung nach §7UVPG und
somit falsches Ergebnis: es wird eine UVP-Pflicht genannt.
2) Die Richtigkeit des Ergebnisses der Variantenuntersuchung wird angezweifelt.
3) Einwendungen zu den Gutachten.
Frage 5:
1 Lichtsignalanlage
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Welche inhaltlichen Punkte hat die BVG bei der im Februar 2019 vorgelegten Erwiderung mit den
geänderten Planunterlagen der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung übergeben? (Bitte um Auflistung)
Antwort zu 5:
Die Vorhabenträgerin hat mit Datum vom 13. Mai 2019 zu allen Einwendungen zum
Vorhaben „Adlershof II“ geantwortet. Wesentliche Planänderungen haben sich im
bisherigen schriftlichen Verfahren nicht ergeben.
Frage 7:
Wann wird nach jetzigem Stand mit einem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen sein und wann werden die
ersten Straßenbahnen auf der gesamten Strecke zwischen Adlershof und Schöneweide fahren?
Antwort zu 7:
Nach derzeitigem Stand der Planung zum Vorhaben „#Adlershof II“ wird mit der Ausführung
der Baumaßnahmen im Jahr 2020 begonnen und eine #Inbetriebnahme der #Neubaustrecke
im Jahr 2021 angestrebt.
Berlin, den 17.05.2019
In Vertretung
I n g m a r S t r e e s e
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz