Seit dem 1. Januar 2026 erfüllt der neu konzipierte #Barrierefreie#Alternativ-Verkehr (#VBB-BAV) die Aufgaben gemäß § 26 Absatz 7 des Berliner Mobilitätsgesetzes (#MobG). Menschen, die auf #barrierefreie#Mobilität angewiesen sind, können den VBB-BAV-Service telefonisch über das Kundencenter 030 25 41 44 44 erreichen. Dort erhalten sie eine individuelle Beratung zu #Aufzugsstörungen und alternativen #Umfahrungsmöglichkeiten innerhalb des ÖPNV, damit nach Art und Grad der Mobilitätseinschränkung eine selbstständige Nutzung von Bus und Bahn ermöglicht werden kann. Nur wenn dies nicht gelingt, erfolgt eine Unterstützung durch die Beauftragung eines barrierefreien Taxis.
In der Antwort auf die schriftliche Anfrage Drucksache 19/ 23195 heißt es, es sei Ziel des Senats „ eine Lösung zur Erfüllung der Aufgabe einer Alternativen #Barrierefreien#Beförderung (#ABB) aus dem § 29 Abs. 6 #Mobilitätsgesetz (#MobG) und dem #Nahverkehrsplan für Berlin (#NVP) umzusetzen“ (S. 2). Welche Lösung(en) wurde(n) seither gefunden?
Frage 2:
Wie kommt das Land Berlin in Bezug auf den öffentlichen Nahverkehr seiner Verpflichtung aus Artikel 20 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (#UN-Behindertenrechtskonvention/ #UN-BRK) nach, demzufolge von den Vertrags- und ihren Gliedstaaten für „ Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen“ ist?
Wie bewertet der Senat den Vorschlag einer Anzuhörenden in der genannten Sitzung, eine der vier zuständigen Senatsverwaltungen mit der Federführung und Koordination zu betrauen, um ein gesamtheitliches Logistikkonzept für #Inklusionstaxis und #Sonderfahrdienste zu entwickeln?
Plant der Senat, diesen Vorschlag aufzugreifen bzw. umzusetzen? Falls ja, beabsichtigt die Sozialsenatsverwaltung die Federführung zu übernehmen?Sofern ja, bis wann ist die Benennung der federführenden Verwaltung und insbesondere die Vorlage eines ersten Grobkonzepts zu erwarten?
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:
Am Brandenburger Tor in Berlin haben am Freitag der Staatssekretär für Soziales, Aziz #Bozkurt, #Freenow-Präsident Alexander #Mönch und Inklusions-Aktivist Raul #Krauthausen ein neues #Mobilitäts-Angebot für Menschen mit Beeinträchtigungen vorgestellt.
Der Senat hat heute den von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach vorgelegten Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zum Stand der Konzeptentwicklung und des Verfahrens beim #Inklusionstaxi beschlossen.
Senatorin Breitenbach: „Wir wollen in Berlin durch die Einführung von #barrierefreien und #multifunktionalen#Taxen, sogenannten #Inklusionstaxen, einen weiteren Schritt für mehr Barrierefreiheit im Stadtverkehr gehen. Selbstbestimmte Mobilität ist ein Menschenrecht und eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Inklusionstaxen können Menschen mit und ohne Mobilitätseinschränkungen sowohl mit als auch ohne Rollstuhl sicher und komfortabel befördern. Durch Investitionshilfen des Landes Berlin wurden die Voraussetzungen für deren Einführung geschaffen.“
Im Haushaltsplan 2018/2019 wurden für Zuschüsse an Taxiunternehmen und für Schulungen von Fahrpersonal Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € im Etat des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eingestellt. Die gesamtstädtische Aufgabe „Einführung des Inklusionstaxis im Land Berlin“ war nach entsprechenden inhaltlichen Vorbereitungen in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Februar 2018 auf das LAGeSo übertragen worden.
Parallel dazu wurden Mittel für eine Dreiviertelstelle Entgeltgruppe E 12 (für Grundsatzangelegenheiten) und eine halbe Stelle E 10 (für Ausreichung der Zuschüsse) etatisiert. Das Aufgabengebiet Grundsatzangelegenheiten wurde im April bereits besetzt, sodass die dauerhafte Aufgabenerledigung im LAGeSo sichergestellt ist.
Mit der Ausgestaltung einer Förderrichtlinie wurde bereits begonnen, um eine an transparenten und verbindlichen Kriterien orientierte Zuschussgewährung sicherzustellen.
Alle bisherigen Maßnahmen sollen dazu dienen, die Einführung des Inklusionstaxis schnell zu ermöglichen und dabei frühzeitig alle zu beteiligenden Stellen und Einrichtungen einzubeziehen. Das gilt für die Senatsverwaltungen (Verkehr, Wirtschaft, Finanzen), die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ebenso wie für die Taxi-Innung sowie für Sozialverbände und die Betroffenen selbst.
Der Abstimmungsprozess mit den am Verfahren beteiligten Behörden wird im Moment vorbereitet. Es wird angestrebt, zu Beginn des kommenden Jahres mit den ersten Inklusionstaxen an den Start gehen zu können.
Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Telefon: (030) 9028-1135