BVG + VBB: Kriterien für die Aufstellung von Wartehäuschen an BVG-Haltestellen, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit an den #Haltestellen der BVG #Wartehäuschen aufgestellt werden? Antwort zu 1.: Der #Nahverkehrsplan des Landes Berlin setzt unter anderem Vorgaben zur Ausstattung von Haltestellen und Bahnhöfen. Die Standards der Haltestellenausstattung richten sich dabei nach der verkehrlichen Bedeutung (z. B. vorhandene wichtige Umsteigebeziehungen, hohe Nachfrage oder Lage an wichtigen öffentlichen Einrichtungen). Witterungsgeschützte Warte- und Sitzgelegenheiten sind bei Haltestellen mit hoher verkehrlicher Bedeutung und geeigneten räumlichen und baulichen Gegebenheiten vorzusehen. Die letztendliche Umsetzungsverantwortung obliegt der BVG AöR. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Vorrangig erhalten Haltestellen mit einem hohen Fahrgastaufkommen Wartehallen. Haltestellen, die nur Ausstiegshaltestellen sind bzw. kurz vor einer Endstelle liegen, werden nicht ausgerüstet. Neben diesen Grundsätzen spielen auch bauliche Gegebenheiten, wie z. B. Gehwegbreite, unterirdische Versorgungsleitungen (die u. U. nicht überbaut werden dürfen) sowie angrenzende Bebauung (Geschäfte, Feuerwehrzufahrten, Erdgeschosswohnungen) eine Rolle, ob eine Wartehalle errichtet werden kann oder nicht. Für jeden Standort werden im Genehmigungsverfahren die Leitungsverwaltungen und die jeweiligen Grundstückseigentümer (Tiefbau- und Grünflächenämter) für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis mit eingebunden.“ Frage 2: Wie hoch sind im Normalfall die Anschaffungskosten für das Aufstellen eines Wartehäuschens? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Da bei jeder Wartehalle die verschiedensten örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen, kann hierzu keine Angabe gemacht werden.“ Frage 3: Aus welchen Gründen besitzen die Haltestellen Bismarckstraße/Bergstraße (Linie 170 in beiden Richtungen) und Altmarkstraße (in Richtung Rathaus Steglitz) keine Wartehäuschen, obwohl durch den Neubau mehrerer Wohnanlagen für Senioren in diesen Bereichen durchaus eine entsprechende Nachfrage besteht? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Für die Haltestellen Bismarckstraße/Bergstraße und die Haltestelle Altmarkstraße stehen auf Grund der beschriebenen baulichen Kriterien keine ausreichenden Stellflächen für einen Wetterschutz im Gehwegbereich zur Verfügung.“ Berlin, den 04. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2014)

allg.: Berlin: Forschungsprojekt "Mobilität in Städten"

http://www.lok-report.de/ Daten zum #Verkehrsverhalten besitzen für die kommunale und regionale #Verkehrsplanung aber auch für die Forschung einen hohen Stellenwert. Nach den ersten fünf Monaten der Feldphase des Forschungsprojektes „#Mobilität in Städten – SrV (System repräsentativer Verkehrsbefragungen) 2013“ von der Technischen Universität Dresden zeigt sich eine rege Beteiligung der Befragten: 98 % der angestrebten Sollstichproben lagen Ende Mai vor. Das entspricht einer Stichprobe von deutschlandweit ca. 48.000 befragten Personen. Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt, dankt allen Beteiligten für ihre bisherige Mitwirkung: „Durch Ihre Bereitschaft sich aktiv an der Befragung zu beteiligen unterstützen die Bürgerinnen und Bürger das Anliegen des Projektes, die Datengrundlagen für die örtliche Planung und Politik zu verbessern. In Zeiten steigender Befragungsmüdigkeit ist eine solche hohe Beteiligung keine Selbstverständlichkeit.“ Die erhobenen Daten sollen zur Bewertung des aktuellen #Verkehrsgeschehens in den Kommunen beitragen und in Entscheidungen über planerische Vorhaben einfließen. Durch die von der Technischen Universität Dresden entwickelte einheitliche Erhebungsmethodik wird dadurch auch ein umfassender Städtevergleich möglich. Chancen und Grenzen stadtspezifischer Entwicklungsvorhaben können so auf vergleichbarer Datengrundlage deutlich besser erkannt und eingeschätzt werden. Das SrV 2013 ist bereits die zehnte Fortschreibung einer 1972 begründeten Zeitreihe und wird in diesem Jahr in 102 Untersuchungsräumen durchgeführt. Berlin nimmt zum zweiten Mal an dieser Erhebung teil. Das Projekt ist als Ganzjahreserhebung konzipiert. Staatssekretär Gaebler: „Bis Ende diesen Jahres sollen in Berlin ca. 15.000 Personen befragt worden sein. Daher werden auch in den kommenden Wochen und Monaten weitere Haushalte angeschrieben. Und wir bitten auch diese Bürgerinnen und Bürger um ihre aktive Mitwirkung.“ Die Adressen der Haushalte wurden aus dem Einwohnermelderegister per Zufallsverfahren gezogen. Diese Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben, in dem sie über die Befragung informiert und um ihre Mitwirkung gebeten werden. Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. Erfragt werden Informationen zum Haushalt und zu den Haushaltsmitgliedern. Dazu gehören beispielsweise die Zahl der im Haushalt vorhandenen Pkw sowie die Erreichbarkeit von #Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Besonders wichtig sind die Angaben zu den Wegen aller im Haushalt lebenden Personen für einen vorgegebenen Stichtag. Dabei geht es beispielsweise um die genutzten #Verkehrsmittel und die zurückgelegten Entfernungen. Auch die Informationen von Menschen, die wenig unterwegs sind oder ihre Wohnung gar nicht verlassen können, sind ausdrücklich von Interesse. Um möglichst alle Bevölkerungsgruppen einzubeziehen, wird die Erhebung kombiniert als telefonisch-schriftliche Befragung durchgeführt. Dabei besteht auch die Möglichkeit, die Fragen über einen Online-Zugang im Internet zu beantworten. Mit der Durchführung der Erhebung hat die Technische Universität Dresden das Leipziger Institut Omnitrend GmbH beauftragt. Dort werden alle Daten erfasst, anonymisiert und zur Auswertung an die Technische Universität Dresden übergeben. Die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes ist gewährleistet (Pressemeldung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, 20.06.13).