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Frage 1:
In welchem Turnus werden die Waggons der Berliner #S-Bahnen regulär #grundgereinigt und #gewartet?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Wartungen werden an den Fahrzeugen spätestens alle ein bzw. zwei Wochen
vorgenommen. #Grundreinigungen finden alle drei Monate regelmäßig statt, darüber hinaus
auch bei besonderem Bedarf. Die Grundreinigung stellt die intensivste #Reinigungsstufe
dar, die von weiteren Reinigungsarbeiten regelmäßig flankiert wird. Die kleinste
Reinigungsstufe ist beispielsweise die #Grobmüllbeseitigung, die an den Wendebahnhöfen
mehrfach am Tag stattfindet.“
Frage 2:
In welchem Zeitfenster werden #Komfortmängel an und in den Waggons der Berliner S-Bahnen, die eine
weitere Nutzung des Waggons im Fahrtbetrieb jedoch zulassen, behoben?
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Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Abhängig vom Umfang der Komforteinschränkung und der mit ihr einhergehenden
Beeinträchtigung für den Fahrgast variieren die daraus abgeleiteten Maßnahmen: Wurde
beispielsweise das Innere eines Fahrzeuges stark verunreinigt und ist eine Nutzung
dadurch unzumutbar geworden, wird dieses Fahrzeug umgehend verschlossen und
ausgetauscht, sobald ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht. An einem weiteren Beispiel
lässt sich der Einfluss weiterer Rahmenbedingungen veranschaulichen: Denn fällt die
Heizung aus, verkehrt das Fahrzeug bei gemäßigten Außentemperaturen weiter und wird
beim nächsten regulären #Werkstatteinsatz dahingehend untersucht; lassen dies die
Außentemperaturen aber nicht zu, wird das Fahrzeug bereits bei nächster Gelegenheit
ausgetauscht.“
Frage 3:
Wie wird mit Waggons verfahren, die durch Graffitis verschmutzt sind? (Aufstellung nach
Verschmutzungsgrad, Dauer bis zur Reinigung und gegebenenfalls Dauer bis zur Wiederinbetriebnahme der
Waggons erbeten.)
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Innen- und #Außengraffitis sind laut Verkehrsvertrag binnen 48 Stunden zu beseitigten.
Das muss für 97 % der Schmierereien fristgerecht erfolgen. Diese Anforderung aus den
Verkehrsverträgen erfüllt die S-Bahn zuverlässig. Bei #Graffitischäden mit besonderer
Aussage z.B. verfassungsfeindliche Symbole wird der Zug bereits beim nächsten
planmäßigen Halt aus dem Betrieb genommen, bei einem Graffiti Schadbild über die
gesamte Wagenfläche wird das Fahrzeug verschlossen und noch am selben Tag
ausgetauscht. Die Dauer des Werkstattaufenthaltes hängt vom Schadbild ab.“
Frage 4:
Nach eigenen Angaben der S-Bahn Berlin wird eine zeitnahe Behebung von Mängeln beispielsweise durch
den Einsatz des mobilen Streckenservice angestrebt. Seit wann sind mobile Reinigungs- und Serviceteams
bei der S-Bahn im Einsatz, um zusätzlich zu den regelmäßigen Reinigungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen auch noch eine unmittelbare Mängelbeseitigung zu gewährleisten?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Bereits vor Gründung der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 1995 wurden bereits Störungen
an Fahrzeugen mobil instandgesetzt, wofür Teams von Fahrzeuginstrukteuren und
Fahrmeistern bzw. Zugprüfer im Einsatz waren, die zwischenzeitlich als sog. „Mobiler
Streckenservice“ im Einsatz sind. Weiterhin gibt es seit 2014 im System der Ringbahn
zwischen Westend und Hohenzollerndamm eine Unterwegsreinigung, sowie zusätzliche
mobile Reinigungsteams, die nach Bedarf eingesetzt werden.“
Frage 5:
Welchen Anteil machen die entstehenden Kosten für die mobilen Reinigungsteams und den mobilen
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Streckenservice im Verhältnis zu den Gesamtkosten für Reinigung, Wartung und Instandhaltung der SBahnwaggons
aus? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Eine Erfassung im Sinne der Abfrage wird bei der S-Bahn Berlin GmbH nicht geführt.
Nach einer groben Abschätzung entfallen ca. 2 % des jährlichen
Fahrzeugreinigungsbudgets und 2,5 % der anfallenden Fertigungsstunden in der
betriebsnahen Instandhaltung auf die erforderlichen Arbeiten.“
Frage 6:
Wie viele Fälle von Verschmutzungen durch Graffitis an Fahrzeugen der S-Bahn Berlin wurden in den
vergangenen fünf Jahren erfasst? (Aufstellung nach Jahren, Schadenssumme und – wenn bekannt – Tatort
der Verschmutzung erbeten.)
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Es werden jährlich rund 3.000 Fälle von Graffitischäden an den Fahrzeugen der S-Bahn
Berlin GmbH erfasst. Die Kosten zur Beseitigung von Graffitischäden und Vandalismus in
Berlin belaufen sich auf mehr als fünf Mio. Euro im Jahr. Die Schäden entstehen im
gesamten S-Bahn-Netz, die Züge werden sowohl während des Betriebes, als auch in den
Abstellanlagen angegriffen.“
Frage 7:
Wie viele Fälle von Verschmutzungen durch Graffitis an sonstigen Einrichtungen der S-Bahn Berlin, wie
beispielsweise Fahrstühle, Wartebereiche und Aufsichtshäuschen, wurden in den vergangenen fünf Jahren
erfasst? (Aufstellung nach Jahren, Einrichtung, zugehöriger Haltestelle und Schadenssumme erbeten.)
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die DB führt Nachweise zur Beseitigung von Graffitischäden […], jedoch nicht in der hier
geforderten Struktur. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass es sich
hierbei um Einrichtungen des Infrastrukturbetreibers und nicht der S-Bahn Berlin GmbH
handelt.“
Frage 8:
Fallen die Reinigungskosten für Verschmutzungen durch Graffitis unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob
die Reinigung zeitnah erfolgt oder erst zu einem späteren Zeitpunkt? (Wenn ja, wie kommt dieser
Unterschied zustande?)
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Ja, die Kosten für die Entfernung der Schäden variieren je nach Größe des Schadbilds
und chemischer Zusammensetzung der eingesetzten Lacke, Stifte etc. bzw. Schichtdicke
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ihres Auftrags, Beschaffenheit des Untergrunds etc. Müssen die Arbeiten im
Gefahrenbereich der Gleise durchgeführt werden, fallen hierfür zusätzliche
Sicherungskosten an. Der Zeitpunkt der Entfernung spielt für die Kostenentwicklung keine
Rolle.“
Frage 9:
Wie hat sich das Aufkommen an Graffitis und vergleichbaren Formen der Sachbeschädigungen (z.B.
Scratchings) in und an den Waggons der S-Bahn Berlin innerhalb der vergangenen fünf Jahre entwickelt?
(Aufstellung nach Art und Grad der Verschmutzung/Beschädigung sowie nach Jahren erbeten.)
Antwort zu 9:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Das Aufkommen an Graffiti und Vandalismus ist in den letzten Jahren zwar gering aber
dennoch stetig gestiegen.“
Frage 10:
Welche Strategien und Maßnahmen hat die S-Bahn Berlin in den vergangenen fünf Jahren ergriffen, um
mutwilliger Sachbeschädigung beizukommen und – insofern eine Evaluation dieser Maßnahmen vorliegt –
mit welchen Ergebnissen? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 10:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Zur Abwehr bzw. Minimierung von Graffiti- und Vandalismusschäden, setzt die S-Bahn
einerseits auf präventive Maßnahmen, wie vandalismusresistente Bauteile, Schutzlacke
und Schutzfolien und andererseits auf technische und personelle Abwehrmaßnahmen, wie
Zäune oder Bewachungspersonal. Zusätzlich wird durch personelle Maßnahmen versucht,
die Täter gerichtsfest zu überführen. Aufgrund der Größe des S-Bahnsystems und der sich
dadurch ergebenden Tatgelegenheiten begrenzen die Maßnahmen die Straftaten nur
bedingt.“
Frage 11:
Wurde der formelle Umgang seitens der S-Bahn Berlin mit Sachbeschädigung durch Graffitis innerhalb der
vergangenen fünf Jahre geändert? (Wenn ja, wie genau, wann und aus welchen Gründen, bzw. mit welchen
Zielen?)
Antwort zu 11:
Die DB AG teilt hierzu mit: „Nein.“
Frage 12:
In wie weit sind die Gleisanlagen und Züge der S-Bahn Berlin gegen Zugriff oder Einwirkung durch
Unbefugte gesichert und welche Verbesserungen hinsichtlich der Absicherung sind derzeit in Arbeit, bzw. in
Planung?
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Antwort zu 12:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Der Betrieb der Berliner S-Bahn macht es erforderlich, die Züge der S-Bahn Berlin GmbH
an mehr als fünfzig Orten im gesamten Netz abzustellen. Ein Teil dieser Fahrzeuge ist
gesichert und bewacht, jedoch kann dies aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und örtlichen
Begebenheiten nicht für alle Orte gleichermaßen gewährleistet werden. Beobachtungen
zeigen auch, dass sich die Szene nicht nur auf die Beschädigung abgestellter Fahrzeuge
konzentriert, sondern auch im Betrieb eingesetzte Fahrzeuge an Haltebahnhöfen besprüht
und neben der Sachbeschädigung so noch die Störung des Betriebsablaufs und ggf. sogar
Bedrohungen zum Nachteil von Personalen und Fahrgästen erschwerend hinzukommen.
Somit verschiebt zusätzlicher Aufwand zur Bewachung abgestellter Fahrzeuge im
Ergebnis die Straftaten nur, kann sie aber nicht verhindern.“
Berlin, den 21.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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