S-Bahn: Errichtung einer Stuetzwand im Zuge des Bauvorhabens am Bahnhof Berlin-Spandau

S-Bahn: Errichtung einer Stuetzwand im Zuge des Bauvorhabens am Bahnhof Berlin-Spandau

Ereignis

Die von der Deutschen Bahn AG errichtete Stützmauer auf der Nordseite der Bahntrasse im Bereich des S-Bahnhofs Berlin-Spandau nahe der Stadtbücherei berücksichtigt noch nicht die geplante Weiterführung der S-Bahn nach Falkensee, da die hierfür erforderlichen planungsrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen noch nicht vorlagen. Priorität im aktuellen Bauablauf haben die ICE-Strecke Berlin–Hannover sowie die S-Bahn-Strecke Westkreuz–Spandau, welche beide bis Ende 1998 fertiggestellt werden sollen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1644
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß entgegen der ausgelegten Planfeststellungsunterlagen die Stützmauer
entlang und westlich der Spandauer Stadtbücherei
nicht wie ursprünglich am nördlichen Ende der
S-Bahntrasse, sondern zwischen S-Bahn- und
Fernbahntrasse realisiert worden ist? Wenn ja,
wann wurde die veränderte Planungsentscheidung
warum getroffen?
2. Auf welchen Planfeststellungsbeschluß bezieht
sich überhaupt der Bau dieser Stützmauer, und
wie kann es in einem Rechtsstaat möglich sein,
daß eine massive Stützmauer ohne Planungsrecht
gebaut werden kann? Wie bewertet der Senat
diesen Gesamtvorgang, und wie will er Abhilfe
schaffen?
3. Ist dem Senat bekannt, daß im laufenden Planfeststellungsverfahren Einwendungen gegen die Veränderung der Stützmauer entgegen der ursprünglichen Planung vorgenommen worden sind, wie
bewertet er sie und will er möglicherweise Abhilfe
schaffen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie,
wann und in welcher Form?
4. Angenommen die S-Bahn nach Falkensee wird
doch gebaut, wie hoch wären die Kosten für den
Abriß der bestehenden Stützmauer und für den
Wiederaufbau nördlich der S-Bahntrasse?
5. Wie hoch sind die Kosten für die Stützmauer in
der jetzt vorgenommenen Form? Wie hoch wären
sie gewesen, wenn sie sofort nördlich der S-Bahntrasse gebaut worden wäre?
6. Handelt es sich bei dem Bau der Stützmauer um
einen illegalen Akt? Wenn ja, warum, wenn nein,
warum nicht?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1644
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 6.:
Wie Ihnen bereits mehrfach – zuletzt auf Ihre
Mündliche Anfrage vom 22. Januar 1997 – erläutert
wurde, handelt es sich um ein Bauvorhaben der Deutschen Bahn AG.
In unserer Antwort vom 5. Februar 1997 haben wir
darüber hinaus mitgeteilt:
„Die jetzt errichtete Stützmauer auf der Nordseite
der Bahntrasse im Bereich des S-Bahnhof Berlin-Spandau (S 5) berücksichtigt noch nicht die Weiterführung
der S-Bahn nach Falkensee, da hierfür die planerischen Voraussetzungen (u. a. Entwurfsheft der DB AG
und Bewilligung der S-Bahn-Maßnahme durch das
Eisenbahn-Bundesamt) noch nicht vorlagen.
Der Weiterbau nach Falkensee ist hierdurch aber
keinesfalls „blockiert“, da durch Errichtung einer zweiten Stützwand (nach Vorliegen der planrechtlichen
und finanziellen Voraussetzungen) das S-Bahngleis in
Richtung Falkensee angelegt werden kann.
Priorität haben jetzt die ICE-Strecke Berlin-Hannover (Fertigstellung 1998) und die S-Bahnstrecke Westkreuz-Spandau (Fertigstellung Ende 1998). Die Einweihung des Bahnhofs Spandau (Seegefelder Straße/
Klosterstraße) erfolgt im Sommer 1997.
Die Frage nach dem Verbleib oder Abriß der jetzigen Stützwand stellt sich erst, wenn in der 2. Stufe die
S-Bahn nach Falkensee gebaut wird.
Die jetzige Stützwand läßt sich durch Abriß und Bau
einer neuen Stützwand korrigieren. Die daraus entstehenden Mehrkosten sind Angelegenheiten der
DB AG.“

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

S-Bahn: Zeitnaher Einbau der Aufzugsanlage am grundsaanierten Bahnsteig des S-Bahnhofes Treptower Park

S-Bahn: Zeitnaher Einbau der Aufzugsanlage am grundsaanierten Bahnsteig des S-Bahnhofes Treptower Park

Ereignis

Die Grundinstandsetzung des S-Bahnhofs Treptower Park sowie der dazugehörige Einbau der Aufzugsanlagen fallen in die organisatorische und bauliche Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG. Nach aktuellem Kenntnisstand wird die Inbetriebnahme des Personenaufzugs am bereits grundsanierte Bahnsteig im Zeitraum von März bis April 1997 erfolgen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1629
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß der erste Bahnsteig am
mondernisierten S-Bahnhof Treptower Park entgegen den offiziellen Ankündigungen ohne Aufzug
in Betrieb genommen worden ist? Wenn ja,
warum?
2. An welcher Stelle sollte der Aufzug plaziert werden? Wann ist mit dem Baubeginn und wann mit
der Inbetriebnahme zu rechnen?
3. Kann der Senat bestätigen, daß für den Einbau des
Aufzugs die neu verlegten Wandfliesen wieder
abgeschlagen und die Bodenfliesen wieder aufgerissen werden müssen? Wenn nein, warum nicht?
4. Wie hoch sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten? Wer muß diese Mehrkosten übernehmen, und welche Personen sind dafür verantwortlich?
5. Denkt der Senat daran, wgen dieser Mißplanung
Regreßansprüche zu stellen? Wenn ja, gegen wen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Wird sich diese dilettantische Fehlplanung beim
zweiten Bahnsteig wiederholen? Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1629
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 6.:
Der Senat ist für die Grundinstandsetzung des
S-Bahnhofs Treptower Park nicht zuständig. Hier handelt es sich um eine Maßnahme der Deutschen Bahn
AG, wobei der Aufzugseinbau Teil davon ist. Insofern
haben wir hier keinen Einfluß auf Bauabläufe, Terminprobleme und -organisation des Bauherrn; anders als
bei durch den Senat geförderten Maßnahmen, die von
uns geprüft und entsprechend beeinflußt werden können.
Es steht im übrigen dem Senat auch nicht zu, sich
über die Arbeitsweise der Deutschen Bahn AG, die
uns im vorliegenden Fall nicht rechenschaftspflichtig
ist, zu äußern.
Der Senat sieht hier vielmehr seine Aufgabe darin,
auf die Umsetzung der Absprachen mit dem Bund zur
Wiederinbetriebnahme von stillgelegten S-Bahnstrekken zu achten.
Generell hat der Senat die Deutsche Bahn AG gebeten, die Aufzüge gleichzeitig oder möglichst zeitnah
mit der Grundinstandsetzung einzubauen.
Nach unserem Kenntnisstand wird der Aufzug am
grundsanierten Bahnsteig S-Bahnhof Treptower Park
im März/April 1997 eingebaut.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

S-Bahn: Technische Vorplanung und zeitlicher Rahmen fuer den umfassenden Umbau des S-Bahnhofes Ostkreuz

S-Bahn: Technische Vorplanung und zeitlicher Rahmen fuer den umfassenden Umbau des S-Bahnhofes Ostkreuz

Ereignis

Gegenwärtig wird die technische Vorplanung für den Gesamtkomplex Umbau Bf Ostkreuz (Fernbahn, Regionalbahn, S-Bahnrichtungsbetrieb) mit dem Ziel der Bestätigung Ende 1996 erarbeitet. Die Planungen laufen gegenwärtig auf einen Baubeginn 1999 hin, wobei aus technischer und baubetriebstechnologischer Sicht nach derzeitigem Erkenntnisstand eine Mindestbauzeit von 7 Jahren geschätzt wird.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 959
Ich frage den Senat:
1. Wie ist der Stand der Umbauplanungen für den S-Bahnhof
Ostkreuz? Wann wird voraussichtlich mit dem Umbau
begonnen? Wann soll der Umbau beendet sein?
2. Inwieweit wird der Umbau durch laufende Planungen für die
Verlängerung der A 100 beeinflußt oder in seiner Realisierung in Frage gestellt?
3. Ist dem Senat bekannt, daß zur Zeit erhebliche Umwege zum
Erreichen der Wohn- und Dienstleistungsstandorte nordöstlich des Bahnhofes in Kauf zu nehmen sind? Wie ist dies vor
dem Hintergrund vertretbar, daß für das Dienstleistungszentrum Ostkreuz wegen der guten Anbindung des öffentlichen
Personennahverkehrs auf die Erstellung von Stellplätzen
größtenteils verzichtet wurde? Bestehen Planungen für eine
direkte Anbindung des Bereiches Hirschberger Straße/
Hauptstraße an den Standort der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) durch einen Ausgang zur Kynaststraße?
4. Kann ein solcher Ausgang nicht auch vorläufig mit geringem
Aufwand durch Einbeziehung eines nicht mehr genutzten
Gleises, welches die Trasse der Ringbahn unterquert, realisiert werden?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 959
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Deutsche Bahn AG hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu
Ihren Fragen wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Gegenwärtig wird die technische Vorplanung für den Gesamtkomplex Umbau Bf Ostkreuz (Fernbahn, Regionalbahn, S-Bahnrichtungsbetrieb) mit dem Ziel der Bestätigung Ende 1996 erarbeitet. Die Planungen laufen gegenwertig auf einen Baubeginn
1999 hin, entscheidend sind letztendlich das abgeschlossene Planfeststellungsverfahren unter Berücksichtigung angemessener
Forderungen des Denkmalschutzes und die entsprechenden Mittelfreigaben aus den Finanzierungsquellen Bund (für Bahn und
Autobahn) und Land Berlin (für Straßenzuwegungen sowie gegebenenfalls Straßenbahntrassen). Aus technischer und baubetriebstechnologischer Sicht wird nach derzeitigem Erkenntnisstand eine Mindestbauzeit von 7 Jahren geschätzt.
Zu 2.:
Die Linienbestimmung des BMV sieht für die Bundesautobahn
A 100 eine Kreuzung des Bahnhofes Ostkreuz im Bereich der
denkmalgeschützten Fußgängerbrücke vor.
Die DB-AG-Planungen können technisch so ausgerichtet werden, daß bauliche Vorleistungen für den Tunnelabschnitt im
Bereich des Bahnhofs Ostkreuz berücksichtigt werden. Dazu liegt
jedoch derzeit noch keine Bestellung des Straßenbaulastträgers
vor. Es ist davon auszugehen, daß der Autobahntunnel im Bahnhofsbereich ebenfalls planfeststellungspflichtig ist. Eine dem
Straßenbaulastträger vorliegende Machbarkeitsstudie aus dem
Jahre 1992 weist erhebliche Vorteile einer gemeinsamen Baudurchführung von Umbau der Bahnanlagen und Tunnelrohbau
für die Bundesautobahn aus.
Zu 3.:
Die derzeitige Bahnplanung sieht für den Bahnhof Ostkreuz
jeweils einen Ausgang in nördlicher und südlicher Richtung vor.
Damit besteht grundsätzlich eine Zugangsmöglichkeit in alle
4 Quadranten.
Der Senat von Berlin geht jedoch davon aus, daß ein direkter
Zugang von den Bahnsteigen auf die Kynaststraße erforderlich
ist. Dieser war bisher in der von anderen Investoren vorgesehenen Überbauung der Bahnanlagen vorgesehen. Da damit auf
absehbare Zeit nicht zu rechnen ist, wird im Zusammenhang mit
der gegenwärtigen Überarbeitung des Projektes dafür die geeignetste Lösung gesucht.
Zu 4.:
Das von Ihnen zur Herstellung einer vereinfachten Zuwegung
in Betracht gezogene Areal wird gegenwertig durch Bereiche der
Deutschen Bahn AG genutzt. Über die Realisierungsmöglichkeit
des Ausganges kann erst nach Vorliegen von Detailplanungen,
die auch das Erfordernis der vorhabenbedingten Flächenvorhaltungen für Bauzustände u. a. beinhalten, entschieden werden.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

S-Bahn: Bauablaufplanung und Verschiebung der Inbetriebnahme fuer die S-Bahnstrecke Westkreuz bis Pichelsberg und Spandau

S-Bahn: Bauablaufplanung und Verschiebung der Inbetriebnahme fuer die S-Bahnstrecke Westkreuz bis Pichelsberg und Spandau

Ereignis

Die von der Deutschen Bahn AG geplante Inbetriebnahme des S-Bahn-Abschnitts Westkreuz–Pichelsberg verschiebt sich wegen langer Prüfzeiten durch das Eisenbahn-Bundesamt auf Dezember 1997, während der offizielle Baubeginn im April 1996 erfolgt ist. Die anschließende Weiterführung der Strecke von Pichelsberg nach Spandau ist nach aktuellen Bauablaufplänen für den Dezember 1998 vorgesehen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/596, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 392
Ich frage den Senat:
1. Kann der Senat bestätigen, daß er vor den Wahlen der Berliner Öffentlichkeit versprochen hat, unmittelbar nachdem die
Fernbahn wieder auf ihren eigenen Gleisen fährt, die Bauarbeiten für die S-Bahnverbindung Westkreuz–Pichelsberg
aufzunehmen?
Wenn ja, welches Datum war für die Inbetriebnahme vorgesehen, und warum ist bis dato nichts geschehen?
2. Trifft es zu, daß die Abfertigungsbahnsteige am Olympia-Stadion bei der Sanierung der S-Bahn nach Pichelsberg nicht
wieder hergerichtet werden sollen?
Wenn ja, wie sollen dann die Massen anläßlich von Großveranstaltungen im Olympiastadion abtransportiert werden?
Wenn nein, warum ist das überhaupt in Erwägung gezogen
worden?
3. Wie ist der letzte Planungsstand bezüglich des Zugangs zur
Waldbühne am S-Bahnhof Pichelsberg und des luxuriösen
Messezugangs am S-Bahnhof Eichkamp?
4. Wann ist mit der Inbetriebnahme der S-Bahnstrecke Westkreuz–Pichelsberg nunmehr zu rechnen, wann mit der Inbetriebnahme bis Spandau? Wann wird das Planfeststellungsverfahren für die S-Bahnverbindung Spandau–Falkensee eingeleitet, und wann wird diese Strecke in Betrieb genommen?
5. Wann wird der Fernbahnhof Spandau provisorisch, wann
endgültig fertiggestellt?
6. Treffen Berichte zu, daß der Transrapid über die Hamburger
oder Lehrter Bahn und den Bahnhof Spandau zum Berliner
Innenring geführt werden soll? Welches ist die Vorzugsvariante aus Berliner Sicht? Welches wären die Auswirkungen
auf die S-Bahn und die Fernbahn im Spandauer Raum?
Welche Auswirkungen hätte die Transrapid-Trasse für den
Eisenbahn-Innenring, wenn sie zum Bahnhof Papestraße
geführt wird?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 392
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Nein. Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß er für
die S-Bahn weder zuständig ist, noch ihren Wiederaufbau durchführt oder finanziert. Daher kann der Senat keine Eröffnungstermine festlegen und hat dies auch nicht getan.
Der im letzten Jahr für den S-Bahn-Abschnitt Westkreuz–
Pichelsberg diskutierte Inbetriebnahmetermin Mitte 1997 wird
von der zuständigen Deutschen Bahn AG auf Grund seinerzeit
unvorhersehbar langer Prüfzeiten für die Entwurfsunterlagen
durch das Eisenbahn-Bundesamt sowie entsprechend späterer
Finanzierungsgenehmigung durch das Bundesverkehrsministerium nicht eingehalten werden können (vgl. auch Antwort zu 4.).
Zu 2.:
Nein. Die Planungen der Deutschen Bahn AG sehen die
Errichtung auch der Sonderbahnsteige im S-Bahnhof Olympia-Stadion vor, wobei 1997 zunächst nur ein Sonderbahnsteig in
Betrieb gehen soll und die Realisierung der weiteren drei Sonderbahnsteige für einen späteren Zeitraum vorgesehen ist.
Zu 3.:
Der Zugang Waldbühne am S-Bahnhof Pichelsberg wird optional vorgesehen, aber zunächst nicht errichtet. Der Senat hat
Anfang 1996 vorerst auf die Errichtung dieses Zugangs verzichtet,
weil zusammen mit dem Bezirksamt Charlottenburg von Berlin
keine kurzfristig realisierbare und kostengünstige Zuwegung in
Richtung Waldbühne gefunden werden konnte.
Der Messezugang des S-Bahnhof Eichkamp ist eine Eigenleistung des Landes Berlin und wurde im Zusammenhang mit der
Erweiterung des Messegeländes bestellt. Von einer luxuriösen
Planung kann keine Rede sein, da der zu erwartenden Vielzahl
von Messebesuchern, die die S-Bahn benutzen, lediglich eine
angemessen leistungsfähige, attraktive und sichere Zuwegung
ohne niveaugleiche Kreuzung des Straßenverkehrs geboten wird.
Zu 4.:
Gemäß Auskunft der hierfür zuständigen Deutschen Bahn AG
ist nach den gegenwärtig gültigen Bauablaufplänen als Inbetriebnahmetermin für den Abschnitt Westkreuz–Pichelsberg der
Dezember 1997 vorgesehen. Der Baubeginn ist im Monat April
1996 erfolgt. Die Weiterführung der Strecke von Pichelsberg nach
Spandau (Klosterstraße) erfolgt voraussichtlich im Dezember
1998.
Ein Termin für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
der S-Bahnstrecke Berlin-Spandau–Falkensee wurde dem Senat
bisher nicht bekanntgegeben.
Zu 5.:
Der Bahnsteig B im Bahnhof Berlin-Spandau soll zum 1. Juni
1997 für den elektrischen Zugverkehr von und nach Hamburg
provisorisch fertiggestellt werden. Den Endausbau plant die DB
AG für 1998/99.
Zu 6.:
Ja. In dem demnächst beginnenden Raumordnungsverfahren
für den Transrapid für den gemeinsamen Planungsraum Berlin/
Brandenburg erfolgt eine „Landesplanerische Beurteilung“ der
geplanten Trassen. Insofern kann die Frage nach den konkreten
raumordnerischen Auswirkungen erst nach Abschluß dieses Verfahrens beantwortet werden.
Die Forderungen des Senats „Keine Gefährdung und Verzögerung der laufenden Planungen im Zentralen Bereich“ und „Verträglichkeit mit der Eisenbahnkonzeption für Berlin inklusive der
Planungen für den Eisenbahnregionalverkehr und der S-Bahn-Planung“ werden nach dem bisherigen Erkenntnisstand des
Senats bei der Transrapidtrassenplanung uneingeschränkt eingehalten.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

S-Bahn: Zustaendigkeit fuer die Finanzierung und Oeffnung des suedlichen Zugangs am S-Bahnhof Waidmannslust

S-Bahn: Zustaendigkeit fuer die Finanzierung und Oeffnung des suedlichen Zugangs am S-Bahnhof Waidmannslust

Ereignis

Der Senat von Berlin hat bei der Deutschen Bahn AG keine Öffnung des südlichen Zugangs am S-Bahnhof Waidmannslust bestellt, da die Bestellung für die Wiederherstellung einer Altanlage nicht relevant ist. Die Verwendung und Bereitstellung der entsprechenden Mittel zur Realisierung des Zugangs liegt in der eigenen Verantwortung und ist Sache der Deutschen Bahn AG.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/534, Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 541
Ich frage den Senat:
1. Hat der Senat bei der Deutschen Bahn AG die Öffnung des
südlichen Zugangs am S-Bahnhof Waidmannslust bestellt?
Wenn ja, wann und zu welchem Wiedereröffnungstermin?
Wenn nein, warum nicht?
2. Aus welchen Finanztöpfen soll die Öffnung des südlichen
Zugangs am S-Bahnhof Waidmannslust realisiert werden?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 541
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Nein. Die Bestellung ist nicht relevant, da es sich um die Wiederherstellung einer Altanlage handelt.
Zu 2.:
Die Verwendung der Mittel ist Sache der Deutschen Bahn AG,
die sie in eigener Verantwortung vornimmt.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

S-Bahn: Einbeziehung der Oeffnung des suedlichen Zugangs am S-Bahnhof Grunewald in die anlaufende Entwurfsplanung

S-Bahn: Einbeziehung der Oeffnung des suedlichen Zugangs am S-Bahnhof Grunewald in die anlaufende Entwurfsplanung

Ereignis

Der Senat hat die Deutsche Bahn AG gebeten, bei der anlaufenden Entwurfsplanung für die Grunderneuerung der S-Bahn-Strecke Bahnhof Savignyplatz bis Bahnhof Wannsee, die in den Jahren 1998 bis 2000 durchgeführt werden soll, die notwendigen Maßnahmen für die Eröffnung des südlichen Zugangs am S-Bahnhof Grunewald zu ermitteln. Da die Wiedereröffnung in die Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG fällt und als weniger dringliche Maßnahme eingestuft wurde, erfolgt eine Herrichtung im Rahmen der dortigen finanziellen Möglichkeiten.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/469, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 287
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß er in letzten Jahren vielfach angekündigt hat, den südlichen Zugang am S-Bahnhof Grunewald wieder zu eröffnen?
In welchen Mitteilungen, Anfragen etc. hat er das mit
welchem Zeitpunkt in den letzten Jahren seit 1989 getan?
2. Ist dem Senat bekannt, daß er wiederholt die Öffnung des
südlichen Zugangs am S-Bahnhof Grunewald für das Tennisturnier der Damen angekündigt hat?
Wann hat er das mit welchem Ergebnis realisiert?
Wenn nein, warum nicht?
3. Kann der Senat bestätigen, daß die Weigerung der Autofirma
der Grund dafür ist, daß der südliche Zugang am S-Bahnhof
Grunewald für die Fahrgäste nicht geöffnet wird, obwohl der
Zugang eigentlich in gutem baulichen Zustand ist?
Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
Wenn ja, welche Möglichkeiten hat der Senat, den Zugang
dennoch zu öffnen?
4. Was wird der Senat unternehmen, um schnellstmöglich den
südlichen Zugang am S-Bahnhof Grunewald zu öffnen, mit
welchen Schwierigkeiten rechnet er dabei, und wann wird
dieser Zugang geöffnet werden?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 287
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Der Senat hat in den letzten Jahren die Eröffnung des südlichen Zugangs des S-Bahnhofs Grunewald nicht angekündigt
– auch nicht zu Tennisturnieren –, da es sich dabei um eine weniger dringliche Maßnahme handelt und die nur begrenzt zur
Verfügung stehenden Finanzmittel für wichtigere Vorhaben, vor
allem den Wiederaufbau stillgelegter S-Bahn-Strecken, verwendet wurden.
Zu 3. und 4.:
Die Wiedereröffnung des Zugangs liegt als eine Maßnahme der
sogenannten „Grunderneuerung“ in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG. Über aktuelle Voraussetzungen (z. B. baulicher
Art), die einer Öffnung möglicherweise entgegenstehen, liegen
zur Zeit keine abschließenden Erkenntnisse vor. Der Senat hat
jedoch die Deutsche Bahn AG gebeten, bei der jetzt anlaufenden
Entwurfsplanung für die Grunderneuerung der S-Bahn-Strecke
Bahnhof Savignyplatz (ausschließlich) bis Bahnhof Wannsee
(ausschließlich), die in den Jahren 1998 bis 2000 durchgeführt
werden soll, die notwendigen Maßnahmen für die Zugangsöffnung zu ermitteln und den Zugang im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Deutschen Bahn AG wiederherzurichten.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

S-Bahn: Verzoegerungen bei den Baumassnahmen im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Strasse

S-Bahn: Verzoegerungen bei den Baumassnahmen im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Strasse

Ereignis

Die Fragestellungen zum Zeitplan, den Beendigungsfristen sowie den Ursachen für die Verzögerung der Bauarbeiten im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Straße betreffen ausschließlich Themenbereiche, die in die Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG fallen. Da sich die Deutsche Bahn AG nicht in der Lage sah, kurzfristig eine entsprechende Stellungnahme aufzuliefern, wird diese der Fragestellerin nachgereicht, sobald sie der Senatsverwaltung vorliegt.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/654, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 729
Ich frage den Senat:
1. Welches war der Zeitplan für die Wiederinstandsetzung bzw.
den Neubau im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Straße?
2. Wann werden die Baumaßnahmen im genannten Bereich
beendet sein?
3. Welches sind die Ursachen für die Verzögerung der Bauarbeiten?
4. Gibt es die Möglichkeit, bis zur Fertigstellung des gesamten
Bereichs auf den beiden provisorisch genutzten östlichen
Bahnsteigen Wartehäuschen in ausreichender Zahl aufzustellen?
5. Gibt es die Möglichkeit, die Zugänge zu den beiden östlichen
Bahnsteigen, die bislang lediglich aus schmalen, ausgetretenen Holztreppen bestehen, zu verbreitern und in einen
sicheren Zustand zu versetzen?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 729
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 5.:
Die Fragestellungen betreffen ausschließlich Themenbereiche,
die in die Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG fallen.
Wir haben die Fragen an die Deutsche Bahn AG weitergereicht
und um Beantwortung gebeten. Sie sieht sich jedoch nicht in der
Lage, kurzfristig eine Stellungnahme aufzuliefern. Sobald uns die
Stellungnahme vorliegt, wird sie der Fragestellerin zugeleitet.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“