S-Bahn: Errichtung einer Stuetzwand im Zuge des Bauvorhabens am Bahnhof Berlin-Spandau
Ereignis
Die von der Deutschen Bahn AG errichtete Stützmauer auf der Nordseite der Bahntrasse im Bereich des S-Bahnhofs Berlin-Spandau nahe der Stadtbücherei berücksichtigt noch nicht die geplante Weiterführung der S-Bahn nach Falkensee, da die hierfür erforderlichen planungsrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen noch nicht vorlagen. Priorität im aktuellen Bauablauf haben die ICE-Strecke Berlin–Hannover sowie die S-Bahn-Strecke Westkreuz–Spandau, welche beide bis Ende 1998 fertiggestellt werden sollen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1644
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß entgegen der ausgelegten Planfeststellungsunterlagen die Stützmauer
entlang und westlich der Spandauer Stadtbücherei
nicht wie ursprünglich am nördlichen Ende der
S-Bahntrasse, sondern zwischen S-Bahn- und
Fernbahntrasse realisiert worden ist? Wenn ja,
wann wurde die veränderte Planungsentscheidung
warum getroffen?
2. Auf welchen Planfeststellungsbeschluß bezieht
sich überhaupt der Bau dieser Stützmauer, und
wie kann es in einem Rechtsstaat möglich sein,
daß eine massive Stützmauer ohne Planungsrecht
gebaut werden kann? Wie bewertet der Senat
diesen Gesamtvorgang, und wie will er Abhilfe
schaffen?
3. Ist dem Senat bekannt, daß im laufenden Planfeststellungsverfahren Einwendungen gegen die Veränderung der Stützmauer entgegen der ursprünglichen Planung vorgenommen worden sind, wie
bewertet er sie und will er möglicherweise Abhilfe
schaffen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie,
wann und in welcher Form?
4. Angenommen die S-Bahn nach Falkensee wird
doch gebaut, wie hoch wären die Kosten für den
Abriß der bestehenden Stützmauer und für den
Wiederaufbau nördlich der S-Bahntrasse?
5. Wie hoch sind die Kosten für die Stützmauer in
der jetzt vorgenommenen Form? Wie hoch wären
sie gewesen, wenn sie sofort nördlich der S-Bahntrasse gebaut worden wäre?
6. Handelt es sich bei dem Bau der Stützmauer um
einen illegalen Akt? Wenn ja, warum, wenn nein,
warum nicht?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1644
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 6.:
Wie Ihnen bereits mehrfach – zuletzt auf Ihre
Mündliche Anfrage vom 22. Januar 1997 – erläutert
wurde, handelt es sich um ein Bauvorhaben der Deutschen Bahn AG.
In unserer Antwort vom 5. Februar 1997 haben wir
darüber hinaus mitgeteilt:
„Die jetzt errichtete Stützmauer auf der Nordseite
der Bahntrasse im Bereich des S-Bahnhof Berlin-Spandau (S 5) berücksichtigt noch nicht die Weiterführung
der S-Bahn nach Falkensee, da hierfür die planerischen Voraussetzungen (u. a. Entwurfsheft der DB AG
und Bewilligung der S-Bahn-Maßnahme durch das
Eisenbahn-Bundesamt) noch nicht vorlagen.
Der Weiterbau nach Falkensee ist hierdurch aber
keinesfalls „blockiert“, da durch Errichtung einer zweiten Stützwand (nach Vorliegen der planrechtlichen
und finanziellen Voraussetzungen) das S-Bahngleis in
Richtung Falkensee angelegt werden kann.
Priorität haben jetzt die ICE-Strecke Berlin-Hannover (Fertigstellung 1998) und die S-Bahnstrecke Westkreuz-Spandau (Fertigstellung Ende 1998). Die Einweihung des Bahnhofs Spandau (Seegefelder Straße/
Klosterstraße) erfolgt im Sommer 1997.
Die Frage nach dem Verbleib oder Abriß der jetzigen Stützwand stellt sich erst, wenn in der 2. Stufe die
S-Bahn nach Falkensee gebaut wird.
Die jetzige Stützwand läßt sich durch Abriß und Bau
einer neuen Stützwand korrigieren. Die daraus entstehenden Mehrkosten sind Angelegenheiten der
DB AG.“
Hinweis