Straßenverkehr: Kein Weiterbau der BAB – Augenwischerei oder sogar Rechtsbruch?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Aufgabenteilung (Bund/Land) sehen
Grundgesetz und #Bundesfernstraßengesetz zur Planung
und zum Bau von Bundesfernstraßen (hier #Bundesautobahnen)
vor?
Antwort zu 1: Das Grundgesetz (GG) bestimmt in Art.
90 Abs. 2 die Zuständigkeit der Länder für Bundesfernstraßen
im Wege der Auftragsverwaltung. Des Weiteren
wird in Art. 85 Abs. 3 GG einer zuständigen obersten
Bundesbehörde das Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden
zugesprochen.
Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Länder
sind diese für Planung, Bau und Unterhaltung der Bundesfernstraßen
in der Baulast des Bundes verantwortlich.
Das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) hingegen dient
insbesondere der Regelung der Rechtsverhältnisse an
Bundesfernstraßen, die zum Teil durch die Straßenbauverwaltungen
der Länder im Auftrag des Bundes durchgesetzt
werden. Beispielsweise wird das spezifische fernstraßenrechtliche
Fachplanungsrecht (Planfeststellungsrecht)
zur Umsetzung von Planungen für konkrete Vorhaben
in den §§ 16 und 17 des FStrG geregelt.
Frage 2: Ist es richtig, dass der #Senat für Planung und
Bau der Bundesfernstraßen als #Auftragsverwaltung des
#Bundes tätig ist?
Antwort zu 2: Der Senat ist für Planung und Bau der
Bundesfernstraßen als Auftragsverwaltung des Bundes
tätig.
Frage 3: Welche Entscheidungsbefugnis hat der Senat
bei Maßnahmen, die in den Bundesverkehrswegeplan
eingestellt sind – kann er die ihm obliegenden Aufgaben
zur Auftragsverwaltung einstellen oder ist der Senat verpflichtet
zügig die Planungen und Vorgaben des Bundes
umzusetzen?
Frage 5: Beschränkt sich die Einwirkungsmöglichkeit
des Senats bei Maßnahmen des Bundes vielmehr lediglich
auf Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der Planfeststellungsverfahren?
Antwort zu 3 und 5: Der als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz
– auf Basis des Bundesverkehrswegeplans
(BVWP 2030) – noch zu beschließende Bedarfsplan für
Bundesfernstraßen legt fest, welche Straßenprojekte in
einem langfristigen Zeitraum vordringlich realisiert werden
sollen. Mit der Aufnahme eines Vorhabens in den
Bedarfsplan bzw. in das Fernstraßenbaugesetz entscheidet
der Gesetzgeber verbindlich über das Bestehen des Bedarfs.
Für den Neubau oder die Erweiterung von Bundesfernstraßen
stellt der Bedarfsplan somit zwar einen Bedarf
fest und gibt auch den investitionspolitischen Rahmen für
einen definierten Zeitraum auf Bundesebene vor, eine
haushaltsrechtliche Ermächtigung (weder für den Bundeshaushalt
noch für den Landeshaushalt) oder gar Verpflichtung
zur Leistung von Ausgaben entsteht daraus
jedoch nicht.
Auf der Grundlage des gesetzlichen Bedarfsplans
(Fernstraßenausbaugesetz) werden im Wege der Auftragsverwaltung
des Bundes einzelne Projekte geplant und
umgesetzt, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Planung von Infrastrukturprojekten – so auch von
Bundesautobahnen – erfolgt grundsätzlich in mehreren
Stufen bis zur Baugenehmigung in der Regel durch einen
Planfeststellungsbeschluss. Die Planung eines Vorhabens,
von der Linienbestimmung, Erstellung der Planfeststellungsunterlage
und der Ausführungsplanung liegt beim
Senat im Auftrag des Bundes. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
werden die einzelnen Dienststellen
bzw. Behörden des Landes Berlins als Träger öffentlicher
Belange (TÖB) um Stellungnahme gebeten und angehört.
Über verbleibende Konflikte sowohl zwischen einem
TÖB und dem Träger des Vorhabens als auch zwischen
verschiedenen TÖB entscheidet die Planfeststellungsbehörde.
Sowohl die Anhörungsbehörde als auch die Planfeststellungsbehörde
gehören der Landesverwaltung an.
Frage 4: Ist die personelle Ausstattung der Auftragsverwaltung
grundsätzlich geeignet, die Aufgaben zügig
und objektiv abzuarbeiten?
Antwort zu 4: Grundsätzlich werden die Aufgaben der
Auftragsverwaltung im Rahmen der verfügbaren personellen
und finanziellen Ressourcen von allen beteiligten
Bereichen der Berliner Verwaltung objektiv und zügig
wahrgenommen. Die personellen Voraussetzungen für die
weiterführende Planung des 17. Bauabschnittes (BA) sind
jedoch aktuell nicht vorhanden.
Frage 6: Gedenkt der Senat die Fertigstellung zum 16.
BA der BAB A 100 im Rahmen der bestehenden Planfeststellung
umzusetzen?
Antwort zu 6: Die Fertigstellung des 16. BA der Bundesautobahn
(BAB) A 100 wird im Rahmen der bestehenden
Planfeststellung umgesetzt.
Frage 7: Besteht für den Senat überhaupt eine Möglichkeit
gegen den Auftrag und Willen des Bundes eine
Ergänzung der Planfeststellung einzuleiten?
Antwort zu 7: Die Planungen an den Bundesfernstraßen
in der Baulast des Bundes werden grundsätzlich mit
dem für Verkehr zuständigen Bundesministerium vielfach
abgestimmt.
Unter Beachtung der bundeshaushaltsrechtlichen
Grundsätze kann die Auftragsverwaltung Änderungen an
bereits planfestgestellten Bundesfernstraßen auch ohne
förmliche Zustimmung des Bundesverkehrsministers
beantragen, z.B. bei kleinen Planungsänderungen und in
Folge von Gerichtsentscheidungen.
Berlin, den 07. Dezember 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senator für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2016)

Straßenverkehr: Bauliche Maßnahmen auf Berlins Autobahnen In den bevorstehenden Sommerferien werden notwendige Sanierungsarbeiten durchgeführt, aus Senat

www.berlin.de Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nutzt die verkehrsärmere Zeit in den Sommerferien, um notwendige #Sanierungsarbeiten an den Berliner #Bundesautobahnen durchzuführen. Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler stellte heute drei wichtige Projekte vor. Demnach beginnen in Kürze die Arbeiten im Bereich der A115 in Zehlendorf, zwischen der Ausfahrt Spanische Allee und der Landesgrenze nach Brandenburg. Auch an der #A100 wird in den Ferien gebaut: zwischen der Ausfahrt Schmargendorf und dem Tunnel Rathenauplatz. Die Arbeiten sollen in der Zeit der Sommerferien durchgeführt werden. Zu längeren Verkehrseinschränkungen wird es auf der A 100 im Bereich der Westendbrücke und der Ringbahnbrücke kommen. Um dort die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen auf diesen Brücken die Vorschriften für den Verkehr neu geregelt werden. Der Staatssekretär für Verkehr und Umwelt Christian Gaebler: „Berlins Autobahnen gehören zu den am stärksten befahrenen in Deutschland. Dementsprechend hoch ist der Sanierungsbedarf. Jeder Eingriff führt zwangsläufig zu Einschränkungen des Verkehrs. Die Sanierungsmaßnahmen sind aber absolut notwendig. Wir haben die Arbeiten bewusst in die Zeit der Sommerferien gelegt, damit die Belastungen für die Verkehrsteilnehmenden nicht zu groß werden. Ich danke allen vorab für ihre Geduld.“ Die einzelnen Maßnahmen im Überblick: #Ertüchtigung der #A115 zwischen der Ausfahrt (AS) Spanische Allee und der Landesgrenze Berlin/Brandenburg In beiden Fahrtrichtungen werden Erhaltungsmaßnahmen an der Straßenbefestigung und den Entwässerungsanlagen durchgeführt. Nach der erfolgten grundhaften Erneuerung der A 115 (AVUS) zwischen dem Autobahndreieck Funkturm und der AS Spanische Allee sind für die Jahre 2017-2019 Arbeiten am Streckenabschnitt bis zur Landesgrenze geplant. Bereits Anfang 2016 beginnt die Ersatzneubaumaßnahme des Kleeblatts Zehlendorf (Kreuzungsbauwerk mit der B1). Insgesamt werden in der jetzigen Baumaßnahme 25.000 m² Verkehrsfläche erneuert, 3000 Meter Fahrbahn neu markiert und die Oberteile der Kabelkanalanlagen ertüchtigt, damit diese den Belastungen während der bauzeitlichen Befahrung standhalten. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte im Bereich der A 115 mit ca. 88.000 Fahrzeugen pro Tag und Fahrtrichtung werden die Arbeiten vorrangig in den verkehrsarmen Zeiten an den Wochenenden durchgeführt. Um den avisierten Termin einzuhalten, müssen die Arbeiten rund um die Uhr stattfinden, wobei angestrebt wird, die lärmintensiven Tätigkeiten weitgehend außerhalb der schutzwürdigen Ruhezeiten durchzuführen. Die Gesamtmaßnahme wird in 6 zeitversetzte Bauabschnitte unterteilt und ausgeführt. So können die verkehrlichen Auswirkungen auf die angrenzenden Straßen bzw. Knotenpunkte während der Bauzeit reduziert und somit die Anwohnerbelastung minimiert werden. 1. Bauabschnitt: Freitag 17.07.2015, 12:00 Uhr – Montag 20.07.2015, 05:00 Uhr BAB A115 Fahrtrichtung (FR) Nord, Sperrung des linken und mittleren Fahrstreifens. 2. Bauabschnitt: Montag 20.07.2015, 05:00 Uhr – Freitag 24.07.2015, 12:00 Uhr BAB A115 FR Nord: Sperrung des Standstreifens. 3. Bauabschnitt: Freitag 24.07.2015, 12:00 Uhr – Montag 27.07.2015, 05:00 Uhr BAB A115 FR Nord: Sperrung des rechten Fahrstreifens und der Zufahrten von der A115 auf die B1 sowie von der B 1 auf die A115. 4. Bauabschnitt: Freitag 07.08.2015, 19:00 Uhr – Montag 10.08.2015, 05:00 Uhr BAB A115 FR Süd: Sperrung des linken und mittleren Fahrstreifens. 5. Bauabschnitt: Montag 10.08.2015, 05:00 Uhr – Freitag 14.08.2015, 19:00 Uhr BAB A115 FR Süd: Sperrung des Standstreifens. 6. Bauabschnitt: Freitag 14.08.2015, 19:00 Uhr – Montag 17.08.2015, 05:00 Uhr BAB A115 FR Süd: Sperrung des rechten Fahrstreifens und der Zufahrten von der A115 auf die B1 sowie von der B 1 auf die A115. Es ist mit verkehrlichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Eine weiträumige Umfahrung des Gebietes rund um das Kleeblatt Zehlendorf und der Anschlussstelle Spanische Allee wird empfohlen. Aufgrund gesperrter Zufahrten von der B1 auf die A 115 im Kreuz Zehlendorf wird an den genannten Wochenenden eine Bedarfsumleitung über die Straßen „Spanische Allee“ und „Kronprinzessinnenweg“ zur Anschlussstelle Spanische Allee eingerichtet. Die Arbeiten sollen am 17.08.2015 beendet sein. Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme betragen rund 580.000 Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Fahrbahninstandsetzung an der #A100 zwischen der Anschlussstelle (AS) Schmargendorf und Tunnel Rathenauplatz Dieser Abschnitt der Autobahn gehört mit 185.000 Fahrzeugen pro Tag zu den verkehrsreichsten Deutschlands. Die vorhandene Asphaltbefestigung auf der A 100 im Bereich der AS Schmargendorf und dem Tunnel Rathenauplatz wird erschütterungsarm und staubreduziert mit Hilfe von Fräsen abgetragen. Insgesamt werden ca. 60.000 Tonnen Material mit ungefähr 2.300 LKW bewegt. Die Arbeiten werden in einem sehr engen Zeitfenster von insgesamt 4 Wochen durchgeführt, so dass rund um die Uhr im Mehrschichtbetrieb gearbeitet wird. Die lärmintensiven Tätigkeiten finden nach Möglichkeit außerhalb der schutzwürdigen Ruhezeiten statt. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung liegt vor. Die Gesamtmaßnahme ist in 4 Bauabschnitte unterteilt. 1. Bauabschnitt: Montag, 20.07.2015, 22:00 Uhr – Sonntag 26.07.2015, 22:00 Uhr A100 FR Süd, Sperrung des rechten und mittleren Fahrstreifens. Die Anschlussstellen Kurfürstendamm und Hohenzollerndamm der betroffenen Fahrtrichtung Süd werden gesperrt. Ebenso die Verbindungsfahrbahn von der A 100 in Richtung Mecklenburgische Straße. 2. Bauabschnitt: Sonntag 26.07.2015, 22:00 Uhr – Sonntag 02.08.2015, 22:00 Uhr A100 FR Süd, Sperrung des linken und mittleren Fahrstreifens. Die Anschlussstelle Kurfürstendamm und die Zufahrt Hohenzollerndamm in Fahrtrichtung Süd bleiben gesperrt, die Verbindungsfahrbahn von der A 100 in Richtung Mecklenburgische Straße und die Abfahrt Hohenzollerndamm sind wieder frei. 3. Bauabschnitt: Sonntag 02.08.2015, 22:00 Uhr – Sonntag 09.08.2015, 22:00 Uhr A100 FR Nord, Sperrung des rechten und mittleren Fahrstreifens. Die Anschlussstellen Kurfürstendamm und Hohenzollerndamm der betroffenen Fahrtrichtung Nord werden gesperrt; ebenso die Verbindungsfahrbahn von der Mecklenburgischen Straße in Richtung A 100. 4. Bauabschnitt: Sonntag 09.08.2015, 22:00 Uhr – Sonntag 16.08.2015, 22:00 Uhr A100 FR Nord, Sperrung des linken und mittleren Fahrstreifens. Die Zufahrt Hohenzollerndamm in Fahrtrichtung Nord bleibt gesperrt; die Verbindungsfahrbahn von der Mecklenburgischen Straße in Richtung A 100 ist wieder frei; ebenso die Abfahrten Hohenzollerndamm und Kurfürstendamm. Auch hier ist mit hohen verkehrlichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Die Umleitungsstrecken für die gesperrten Zu- und Abfahrten in diesem Streckenabschnitt sind ausgewiesen; die betroffenen Lichtsignalanlagen in diesem Bereich entsprechend angepasst. Die Arbeiten sollen zum 17.08.2015 beendet sein. Die Gesamtkosten der Instandsetzungsmaßnahme betragen rund 2.154.000,00 Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Änderung der Verkehrsführung und Einschränkungen auf der Westendbrücke und der Ringbahnbrücke der A 100 Ältere Großbrücken der Baujahre 1950 bis 1980, vor allem die mit großer Stützweite in Spannbeton-Bauweise, stehen unter besonderer Beobachtung der verantwortlichen Stellen. In enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie der Bundesanstalt für Straßenwesen waren auch in Berlin umfangreiche statische Nachberechnungen an Autobahnbrücken erforderlich. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse für die Westendbrücke und die Ringbahnbrücke belegen Tragfähigkeitsdefizite, die umgehende verkehrliche Kompensationsmaßnahmen notwendig machen. Das bedeutet folgende Einschränkungen: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t auf dem linken und mittleren Fahrstreifen Beschränkung der Geschwindigkeit auf 60 km/h Abstandsgebot für LKW von 70 m, auch für Busse und PKW mit Anhänger Sperrung der Brücken für sondergenehmigungspflichtige Gefahren- und Schwerlasttransporte Verschieben der drei Fahrstreifen zum linken Fahrbahnrand auf der Westendbrücke Verkürzung des Einfädelstreifens und Verringerung von vier auf drei Fahrstreifen auf der Ringbahnbrücke Um die entsprechenden Vorkehrungen einrichten zu können, ohne den Verkehr zu sehr zu behindern, erfolgen die Maßnahmen im Zuge der planmäßigen nächtlichen Vollsperrungen der A 100 zwischen dem 20.07.2015 und 24.07.2015. Alle Informationen zu den Baumaßnahmen finden auch Sie unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/download/bab/Bilder
Source: BerlinVerkehr