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Frage 1:
Warum ist die U-Bahnlinie #U7 in Neukölln zwischen den Bahnhöfen #Grenzallee und #Britz-Süd schon wieder
unterbrochen, obwohl es dort diesjährig bereits #Betriebsunterbrechungen gab?
Antwort zu 1.:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im betroffenen südlichen Abschnitt der U-Bahnlinie U7 werden die Bahnhöfe Grenzallee
und #Parchimer Allee #barrierefrei ausgebaut. Im Abschnitt zwischen Blaschkoallee und
Parchimer Allee finden zudem Tunnelsanierungen statt. Diese Arbeiten müssen für jedes
Gleis separat erfolgen, um zu keiner Zeit die Erreichbarkeit der Betriebswerkstatt Britz zu
gefährden. Diese muss permanent an das Schienennetz angebunden bleiben, da sie für
den Fahrzeugpark der U-Bahnlinien U6, U7, U8 und U9 verantwortlich ist.
Diese sehr aufwendigen Arbeiten können aus Sicherheits-, Umwelt- und
Gesundheitsschutzgründen oftmals nicht im laufenden Zugbetrieb erfolgen. Soweit es
möglich ist, werden hierfür bevorzugt Teilsperrungen in den Abendstunden genutzt. Einige
wenige Arbeiten können nur bei gesperrtem Zugverkehr ausgeführt werden. Diese als
Vollsperrung bezeichneten Maßnahmen sind auf das notwendige Minimum reduziert,
lassen sich durch die besondere Komplexität der zu bewältigenden Aufgaben und die
eingeschränkte Möglichkeit der Logistik in einem U-Bahntunnel aber nicht vermeiden.
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Eben auch hierdurch ist eine schrittweise Abarbeitung von verschiedensten
Arbeitsschritten erforderlich.“
Frage 2:
Warum ist es nicht möglich, an einem Bahnhof Bauarbeiten „in einem Zug“ durchzuführen anstatt die
Strecke in Zeitabschnitten periodisch immer wieder zu schließen und die Bürger mit Schienenersatzverkehr
zu "belasten"?
Antwort zu 2.:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Das Bauen im laufenden Betrieb stellt eine besondere Herausforderung dar. Hierzu zählt
– neben der teilweise schwierigen Baulogistik – auch die Notwendigkeit für den
öffentlichen Betrieb, eine jederzeit verkehrssichere U-Bahnanlage zu betreiben. Es gilt in
der Raumnot eines U-Bahntunnels immer auch für die Sicherheit der eingesetzten
Arbeitskräfte in unmittelbarer Nähe des U-Bahnverkehrs Sorge zu tragen.
Ebenfalls müssen die Einschränkungen für Verkehrsströme im Stadtgebiet, also weiterer
ÖPN-, Fußgänger- und Individualverkehr, so minimal wie möglich ausfallen.
Am konkreten Fall befinden sich folgende Maßnahmen in der Durchführung:
– Umfangreiche Tunnelsanierung
– Barrierefreier Ausbau des U-Bahnhofes Parchimer Allee
– Erneuerung und Umbau der Zugsicherungsanlage
– Erweiterung und Erneuerung der Gleis- und Weichenanlagen
– Modernisierung und Grundinstandsetzung einiger Bahnhöfe.
Um diese Maßnahmen in eine Sperrung zu bündeln, wäre eine Vollsperrung des
betreffenden Streckenabschnittes für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten
notwendig.“
Frage 3:
Werden die Bahnhöfe in Berlin bei den anstehenden Bauarbeiten, um die Bahnhöfe zwecks Barrierefreiheit
mit Fahrstühlen/Rampen zu versehen, auch wieder streckenweise gesperrt?
Antwort zu 3.:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Umfang und die Dauer von Sperrmaßnahmen sind für jeden Bahnhof individuell zu
betrachten. Hier sind im Wesentlichen die jeweiligen Platzverhältnisse und die daraus
resultierenden Sicherheitsauflagen zugrundezulegen. Deshalb wird auch weiterhin auf der
Grundlage der Randbedingungen eine Teilsperrung von Linienabschnitten erfolgen.“
Frage 4:
Welche Zeitabschnitte bzw. welcher Baubeginn sind für den Einbau von Fahrstühlen/Rampen an Berliner
Bahnhöfen geplant (bitte für jeden Bahnhof einzeln angeben)?
Frage 5:
An welchen Bahnhöfen wird es mit der Umsetzung der Planungen bereits aus heutiger Sicht schwierig und
gegebenenfalls warum (bitte für jeden Bahnhof einzeln die Gründe angeben)?
Antwort zu 4. und 5.:
Der Stand des barrierefreien Ausbaus der U-Bahnhöfe wird regelmäßig dem
Abgeordnetenhaus berichtet – zuletzt mit Bericht der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz vom 15.06.2017 an den Hauptausschuss (rote Nr. 0445), der in
der Sitzung am 20.10.2017 besprochen wurde. Darüber hinaus wurde eine entsprechende
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Unterlage der BVG zur Sitzung des Hauptausschusses am 20.10.2017 vorgelegt (rote Nr.
0445 A) und in der Sitzung am 22.11.2017 zur Kenntnis genommen.
Berlin, den 12.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz