Mobilität: Fahrten im Sonderfahrdienst, aus Senat

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  1. Wie viele Fahrten wurden in 2019 und 2020 mit den #Sonderfahrdienst in Solobussen durchgeführt?
    Zu 1.: Im Jahr 2019 wurden 101.085 Fahrten und im Jahr 2020 wurden 58.976 Fahrten
    durchgeführt.
    2
  2. Wie viele Fahrten wurden in 2019 und 2020 mit den Sonderfahrdienst in doppelt besetzten Bussen
    durchgeführt?
    Zu 2.: Im Jahr 2019 wurden 20.640 Fahrten und im Jahr 2020 wurden 13.338 Fahrten in
    doppelt besetzten Bussen durchgeführt.
  3. Wie viele Fahrten des Sonderfahrdienst wurden in 2019 und 2020 über das #Taxikonto durchgeführt?
    Zu 3.: Das sogenannte Taxikonto ist nicht Teil des Sonderfahrdienstes (SFD), sondern
    eine zusätzliche Beförderungsmöglichkeit außerhalb des Sonderfahrdienstes. Hierbei
    werden ausschließlich Fahrten mit regulären Taxis abgerechnet, für die im Taxi selbst
    der Fahrpreis nach gültigem Taxitarif bezahlt wird. Berechtigte des besonderen
    Fahrdienstes haben dann die Möglichkeit, für diese Taxifahrten ausgestellte Quittungen
    beim Versorgungsamt einzureichen und bis zu einer in der Verordnung über die
    Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes (#SFD-VO) festgelegten Höchstgrenze
    erstattet zu bekommen.
    Der Senat geht davon aus, dass bei der Frage Fahrten gemeint sind, die von der
    Regiezentrale an die sogenannten Teletaxis weitervermittelt wurden. Hierbei handelt sich
    um Taxis des Regiebetreibers, die über ein Magnetkarten-Lesegerät verfügen. Sie
    werden vom Regiebetreiber als „Überlauf“ für den Personenkreis der berechtigten
    Nutzerinnen und Nutzer genutzt, die vom Rollstuhl in das Fahrzeug umgesetzt werden
    können bzw. sich umsetzen können. Diese Fahrten wurden im Jahr 2019 für 6.371
    Fahrten und im Jahr 2020 für 3.413 Fahrten als Sonderfahrdienstfahrten abgerechnet.
  4. Wie oft wurden Fahrten in 2019 und 2020 mit #Treppenhilfe unternommen?
    Zu 4.: Siehe Antwort zu 2., da Fahrten in doppelt besetzten Bussen, Fahrten mit
    Treppenhilfeleistung sind.
  5. Wie teuer war im Durchschnitt im Jahr 2019 und 2020 eine Fahrt mit dem Sonderfahrdienst im #Solobus,
    im doppelt besetzten Solobus und im #Taxi?
    Zu 5.: Im Jahr 2019 wurden für eine Fahrt im Solobus 22,80 €, im doppelt besetzten
    Solobus (Doppelbus) 38,74 € und im Teletaxi (siehe hierzu Antwort zu 3.) 34,44€
    vergütet. Im Jahr 2020 wurden für eine Fahrt im Solobus 22,18 €, im doppelt besetzten
    Solobus (Doppelbus) 39,38 € und im Teletaxi 34,44 € vergütet.
  6. Welche Anzahl der Berechtigten des Sonderfahrdienstes nutzten
  • nur den SFD?
  • nur das Taxikonto?
  • beides?
    Zu 6.: Im Zeitraum von 09/2018 bis 09/2019 nutzten 5.477 #Berechtigte den SFD, 678
    Berechtigte nutzten Taxis und 585 nutzten beide Möglichkeiten.
    Im Zeitraum von 07/2019 bis 06/2020 nutzten 4.558 Berechtigte den SFD, 610
    Berechtigte nutzten Taxis und 480 Berechtigte nutzten beide Möglichkeiten.
    3
    Im Zeitraum von 12/2019 bis 12/2020 nutzten 4.137 Berechtigte den SFD, 584
    Berechtigte nutzten Taxis und 411 Berechtigte nutzten beide Möglichkeiten.
    Berlin, den 19. Juli 2021
    In Vertretung
    Daniel T i e t z e

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

barrierefrei + Mobilität + Fahrdienst: Sonderfahrdienste, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele #Berechtigte gibt es für den #Sonderfahrdienst (#Telebus) in Berlin?
2. Wie hat sich diese Zahl seit 2005 entwickelt?
3. Wie viele Fahrten erfolgen mit dem Sonderfahr-dienst im Jahr?
4. Wie hat sich diese Inanspruchnahme seit 2005 ent-wickelt?
5. Wie hoch liegen die Kosten für den Sonderfahr-dienst für das Land Berlin im Jahr?
6. Wie haben sich die Kosten seit 2005 entwickelt?
7. Wie hoch liegen die Kosten des Landes Berlin für das sogenannte Taxikonto im Jahr?
8. Wie haben sich diese Kosten seit 2005 entwickelt?
9. Wie viele Fahrten werden pro Jahr über das „Taxi-konto“ abgerechnet?
10. Wie hat sich diese Zahl seit 2005 entwickelt?
Zu 1. bis 10.: Eine Betrachtung bis zurück in das Jahr 2005 ist nicht mit der notwendigen Sorgfalt möglich, da sich in den letzten Jahren Vertragsinhalte und damit auch die statistische Erfassung verändert haben und eine Ver-gleichbarkeit der Daten nur im Kontext der Verträge gegeben ist.
Konkret vergleichbar sind die Zahlen innerhalb eines Vertragszeitraums, d. h. 2013 bis 2016, der Senat ist den-noch bemüht, möglichst umfangreiches Zahlenmaterial darzulegen. Insofern erfolgen die Angaben für den Zeit-raum ab Januar 2011 bis November 2016.
Im Einzelnen:
Anzahl der Berechtigten für den Sonderfahrdienst
2011
30.761
2012
31.323
2013
30.735
2014
31.015
2015
31.364
2016 (Stand November)
31.058
Anzahl der Fahrten mit dem Sonderfahrdienst
2011
178.317
2012
169.828
2013
162.319
2014
157.052
2015
157.349
2016 (Stand November)
128.930
In den o. a. Zahlen der Fahrten mit dem Sonderfahr-dienst sind auch von Nutzerinnen und Nutzern verursach-te Fehlfahrten (Fahrten, die storniert wurden, aber für die Kosten und Stornogebühren entstanden sind), Fahrten mit Teletaxen, Einbindungen (gemeinsame Beförderungen Berechtigter) und andere Dienstleistungen, wie z. B. die reine Treppenhilfe enthalten. Deshalb ist von einer deut-lich geringeren Zahl der tatsächlichen, ausschreibungsre-levanten Fahrten mit dem Sonderfahrdienst auszugehen.
Ist-Ausgaben des Sonderfahrdienstes für das Land Berlin
2011
6.018.625 €
2012
6.216.564 €
2013
6.263.032 €
2014
6.632.729 €
2015
6.516.101 €
2016 (Stand November)
5.757.100 €
In den o. a. Kosten sind auch die Sachkosten des Lan-desamtes für Gesundheit und Soziales/LAGeSo (siehe nachfolgende Tabelle) enthalten, z. B. für die Herstellung und den Versand von Magnetkarten und Infobriefe sowie für die Rechnungserstellung und Übermittlung.
Sachausgaben des Landesamtes für Gesundheit und Sozi-ales
2011
39.136 €
2012
38.351 €
2013
51.474 €
2014
40.876 €
2015
37.901 €
2016 (Stand November)
38.993 €
Ist-Ausgaben des Landes Berlin für das sogenannte Taxi-konto
2011
1.053.959 €
2012
1.028.192 €
2013
975.422 €
2014
858.050 €
2015
877.677 €
2016 (Stand November)
898.851 €
Abgerechnete Fahrten „Taxikonto“
2011
72.960
2012
65.754
2013
60.452
2014
49.282
2015
43.352
2016 (Stand November)
35.837
11. Welche Alternativen sieht der Senat zu Sonder-fahrdienst und Taxikonto, um die Mobilität von Men-schen mit Behinderung besser zu gewährleisten?
12. Inwiefern führten derartige Alternativen aus Sicht des Senats zu quantitativen oder qualitativen Verbesse-rungen für diese Bevölkerungsgruppe?
13. Was wird der Senat davon bis wann mit welchen Kosten umsetzen?
14. Welche, insbesondere kostenmäßigen, Konse-quenzen hätten diese neuen Angebote für das bestehende Angebot von Telebus und Taxikonto?
15. Wie wird der Senat die Interessen von Berlinbesu-chern mit Handicap an einem barrierefreien Besuch künf-tig besser berücksichtigen?
Zu 11. bis 15.: Wie bereits in der Koalitionsvereinba-rung zwischen den senatsbildenden Parteien vereinbart, beabsichtigt der Senat, in Zusammenarbeit mit dem Fahr-gastbeirat ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Verkehrsmittel besser miteinander zu verzahnen. Das Konzept soll u. a. auch konkrete Maßnahmen zur qualitativen Entwicklung des Sonderfahrdienstes enthal-ten. Der VBB-Begleitservice soll weitergeführt und die Eigenbeteiligung der Nutzer*innen des Sonderfahrdiens-tes auf Sozialverträglichkeit überprüft werden.
Angebote und Leistungen sind stärker als bisher dem notwendigen individuellen Bedarf anzupassen. Menschen mit Behinderungen soll eine möglichst selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung ermöglicht und deren individuelle Bedarfe im Bereich der Mobilität ge-stärkt werden.
Es gilt deshalb auch, Voraussetzungen dafür zu schaf-fen, dass eine ausreichende Zahl barrierefreier und multi-funktionaler Taxen (Inklusionstaxi) zur Verfügung steht.
Der barrierefreie öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) als inklusives (Regel-) Angebot wird weiter ausgebaut. Davon profitieren alle mobilitätseingeschränk-ten Personen, also auch Berlinbesucher/innen. Eine Etab-lierung barrierefreier Taxen würde das vielfältige Berliner Mobilitätsangebot zusätzlich auch für Berlinbesu-cher/innen verbessern.
Berlin, den 21. Dezember 2016
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
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Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Dez. 2016)