S-Bahn + U-Bahn + Straßenbahn: Freigehaltene Flächen in Berlin für Tram, U-Bahn und S-Bahn Ausbau, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von Straßenbahnen #freigehalten?
Antwort zu 1:
Im #Flächennutzungsplan Berlin (#FNP) sind Straßenbahnstrecken generell nicht dargestellt,
daher gibt es hierüber, anders als bei U-Bahnen und Eisenbahninfrastruktur, keine direkte
baurechtliche Absicherung einer #Trassenfreihaltung. Allerdings enthielten Berichte zu
älteren Flächennutzungsplänen eine Karte über zu berücksichtigende Planungen für den
Verkehrsträger Straßenbahn. Seit Januar 2020 liegen im Rahmen der stets zu
aktualisierenden FNP-Planung neue sogenannte Themenkarten vor. Die Themenkarte
Straßenbahn ist im Internet einsehbar unter dem Link:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/fnp/themenkarte_strassenbahn.pdf.
Im Rahmen beispielsweise von Bebauungsplanverfahren konnten und werden daher
Flächen für zukünftige Vorhaben gesichert werden.
Für die Flächensicherung neuer Straßenbahnmaßnahmen orientiert sich der Senat im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an den Vorgaben des Bedarfsplans
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Bedarfsplans) des Nahverkehrsplans Berlin
2019 bis 2023. In diesem sind die vorgesehenen Straßenbahnmaßnahmen nach
Dringlichkeit kategorisiert und mit einem voraussichtlichen Inbetriebnahmetermin hinterlegt.
Neben diesen Planungen sind in einigen Bebauungsplänen weitere Trassenfreihaltungen
auf kleinräumiger Ebene gesichert. Das betrifft auch Anforderungen aus älteren Planungen,
die vom Senat gegenwärtig nicht weiterverfolgt werden.
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Frage 2:
Gibt es hier schon konkrete #Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Antwort zu 2:
Aufgrund der geringeren Eingriffstiefe und des geringeren Bauaufwands sind
Bauvorleistungen für Straßenbahnstrecken weniger markant als bei anderen
Schienenverkehrsmitteln. Bauvorleistungen für mögliche Straßenbahnverlängerungen
bestehen beispielsweise in Form von freigehaltenen Mittelstreifen (z.B. Potsdamer Straße/
Boulevard der Stars, Daumstraße) oder durch planungsrechtlich abgesicherte
Seitenstreifen. Diese sind über Bebauungspläne abgesichert.
Frage 3:
Welche Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von U-Bahnen freigehalten?
Antwort zu 3:
Alle Flächenfreihaltungen des Berliner Senats für mögliche U-Bahn-Verlängerungen sind im
Flächennutzungsplan Berlin (FNP) dargestellt. Für ältere Planungen, z.B. der Verlängerung
der U9 über den Bahnhof Lankwitz hinaus, gibt es sogenannte Tunneldienstbarkeiten, die
in Grundbüchern von betroffenen Immobilien eingetragen sind. Diese liegen dem Senat im
Detail nicht vor.
Im Februar 2019 wurde der ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-
2023 vom Berliner Senat verabschiedet. Darin sind über den FNP hinausgehende mögliche
U-Bahn-Maßnahmen genannt:
 Verlängerung der #U1 von Warschauer Straße nach #Ostkreuz,
 Abzweigstrecke der #U6 von Kurt-Schumacher-Platz zur #UTR (Urban Tech Republic),
 Verlängerung der #U9 von Osloer Straße über Wollankstraße Richtung #Pankow.
Für diese Strecken gibt es aktuell wenige bis keine Flächenfreihaltungen, da notwendige
Untersuchungen (bspw. Nachweis der Machbarkeit bzw. Festlegung einer Trasse)
ausstehen. Für diese Vorhaben wird jedoch bei Bedarf im Rahmen von
Bebauungsplanverfahren eine Trassenfreihaltung berücksichtigt.
Neben den genannten, aktuell bestehenden Flächensicherungen ergeben sich durch
verschiedene Bebauungspläne weitere gesicherte U-Bahn-Flächen auf kleinräumiger
Ebene aus älteren Planungen.
Frage 4:
Gibt es hier schon konkrete Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Antwort zu 4:
Eine Liste mit #Vorratsbauwerken für U-Bahnhöfe oder Strecken befindet sich in den
Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 17/13421 und Nr. 18/10731, auf die verwiesen
wird.
Frage 5:
Welche Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von S-Bahnen oder zusätzlichen
Bahnhöfen freigehalten?
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Frage 7:
Welche Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von Regionalbahnen oder zusätzlichen
Bahnhöfen freigehalten?
Antwort zu 5 und 7:
Ebenso wie bei der U-Bahn werden die Flächen für mögliche zukünftige S-Bahn-Strecken,
Regionalverkehrsstrecken und Bahnhöfe gemäß den Darstellungen im
Flächennutzungsplan Berlin abgesichert. Auf der Grundlage des ÖPNV-Bedarfsplans
werden neue S-Bahn-Strecken-Maßnahmen und Bahnhöfe für eine zukünftige
Flächenfreihaltung berücksichtigt.
Zusätzlich wird grundsätzlich, z.B. bei der Veräußerung von Flächen der Deutschen Bahn,
eine Abwägung durchgeführt, ob die Fläche ggf. für eine künftige Nutzung als Bahnfläche
in Frage kommt.
Frage 6:
Gibt es hier schon konkrete Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Frage 8:
Gibt es hier schon konkrete Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Antwort zu 6 und 8:
Es gibt im Berliner S-Bahn-Streckennetz verschiedene bauliche Vorleistungen. Eine
Zusammenstellung aller umgesetzten baulichen Vorleistungen im S-Bahn-Netz und für den
Regionalverkehr liegt dem Senat nicht vor. Für den Ausbau der Schienen und Bahnhöfe
sind die #DB-Infrastrukturunternehmen zuständig.
Vor dem Hintergrund sowohl veränderter Rahmenbedingungen, gesetzlicher Vorgaben,
Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen als auch gesamtstädtischer Entwicklungen
bspw. im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung oder zwischenzeitlich
umgesetzter weiterer Planungen (veränderte städtebauliche Entwicklungen, wirtschaftliche
Anforderungen o.ä.) müssen die teilweise jahrzehntealten bestehenden Vorleistungen bei
aktuellen und zukünftigen Planungen im Rahmen der Erarbeitung der Planungsunterlagen
in den Leistungsphasen 2 ff der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für
jedes einzelne Vorhaben auf ihre Nutzbarkeit hin überprüft werden.
Berlin, den 25.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn + U-Bahn: U5 bis zur Turmstraße – oder Straßenbahn, wie genau wird abgewogen?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG AöR) um Stellungnahme
gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
wird nachfolgend wiedergegeben.
Frage 1:
Welche Strecke wurde in den #Planfeststellungen für die Verlängerung der #U5 westlich Alexanderplatz zu
Grunde gelegt, um einen #Kosten-Nutzen-Faktor zu berechnen? Welcher Kosten/Nutzen-Faktor hätte sich
ergeben, wenn nur die Strecke bis zum Hauptbahnhof betrachtet worden wäre?
Antwort zu 1:
Die dem Planfeststellungsbeschluss zugrundeliegende Nutzen-Kosten-Untersuchung vom
Mai 1996 bezieht sich auf die Verlängerung der U 5 vom Alexanderplatz zum U-Bahnhof
Turmstraße. Für die Gesamtmaßnahme wurde ein Nutzen-Kosten-Indikator von 1,43
ermittelt. Ein abschnittsweise Bewertung fand, der üblichen Vorgehensweise
entsprechend, nicht statt.
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Frage 2:
Wie lang sind die #Bauvorleistungen am U-Bahnhof Hauptbahnhof in Richtung U Turmstraße und bis wohin
reichen sie? Warum wurde diese Bauvorleistung in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/10731 nicht
erwähnt?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Bauvorleistung am U-Bahnhof Hauptbahnhof in Richtung Turmstraße beträgt 0,19 km
Tunnelbauwerk (hinter der heutigen Werkstatt, künftige Aufstellanlage).“
Darüber hinaus teilt der Senat mit, dass der Tunnel nördlich des U-Bahnhof Hauptbahnhof
(er reicht bis unter das westlichste Ferngleis) als heutige Aufstellanlage der U 55,
Werkstatt sowie – im hintersten Teil – als künftige Aufstellanlage der U 5 in Betrieb ist bzw.
sein wird, es war in der Schriftlichen Anfrage 18/10731 jedoch nur nach ungenutzten
Tunnelanlagen gefragt worden.
Frage 3:
Wie viel Strecke fehlt zwischen den Bauvorleistungen an den U-Bahnhöfen Hauptbahnhof und Turmstraße
für die U5?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Es fehlt eine Streckenlänge von 1,74 km Tunnelbauwerk.“
Frage 4:
Wie lang ist heute die Fahrzeit mit dem Bus zwischen U Hauptbahnhof und U Turmstraße?
Antwort zu 4:
Gemäß Fahrplanauskunft der BVG beträgt die Fahrzeit der Buslinie 245 zwischen
Hauptbahnhof und U-Bahnhof Turmstraße 9 Minuten. Die Flughafen-Zubringerbus TXL
erreicht nur durch Auslassen sämtlicher Zwischenhalte eine Fahrzeit von 6 Minuten.
Frage 5:
Wie lang wird die Fahrzeit mit der #Straßenbahn zwischen U Hauptbahnhof und U Turmstraße sein, wenn
diese entsprechend den Senatsplanungen verlängert wird?
Antwort zu 5:
Antwort zu 5:
Die Fahrzeit der Straßenbahn auf der Neubaustrecke zwischen Hauptbahnhof und UBahnhof
Turmstraße beträgt gemäß Nutzen-Kosten-Untersuchung 6 Minuten.
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Frage 6:
Wie lang wäre die Fahrzeit mit der U-Bahn zwischen den U-Bahnhöfen Hauptbahnhof und Turmstraße,
wenn die U5 verlängert würde?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Fahrzeit würde von Hauptbahnhof nach Turmstraße ca. 4 Minuten betragen.“
Frage 7:
Wie ist die Verkehrsmittelabwägung bei der anzulegenden Schienenverbindung zwischen U Hauptbahnhof
und U Turmstraße erfolgt
Antwort zu 7:
Mit Beschluss des Stadtentwicklungsplans Verkehr wurde durch den Senat beschlossen,
eine Straßenbahn als Vorlaufbetrieb einer ggf. zu einem späteren Zeitpunkt zu
realisierenden Verlängerung der U 5 vorzusehen.
Im Rahmen der Voruntersuchung der #Straßenbahnneubaustrecke vom Hauptbahnhof zum
U-Bahnhof Turmstraße war zu klären, welches Verkehrsmittel am besten geeignet ist, den
Planungskorridor zu bedienen. Es wurde ein Vergleich der vier für den Berliner
Stadtverkehr in Frage kommenden Verkehrsmittel S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und Bus
durchgeführt.
Der Verkehrsmittelvergleich erfolgte aus Sicht der Zielgruppen Fahrgast, Betrieb,
Kommune und Allgemeinheit. Für jede der Zielgruppen wurden spezifische Kriterien
definiert.
Der Verkehrsmittelvergleich führte zu folgendem Ergebnis:
Bei der Betrachtung über alle Zielgruppen hinweg schnitt die Straßenbahn beim
Verkehrsmittelvergleich von S-, U-, Straßenbahn und optimierten Busbetrieb am besten
ab.
Sie war im Vergleich zum Neu- oder Ausbau der anderen Verkehrsmittel die beste
Verkehrsmittelwahl, um die Anbindung von Moabit an die Innenstadt im Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) kurzfristig umzusetzen und so nachhaltig zu verbessern.
Frage 8:
Sind für die verschiedenen Verkehrsmittel Kosten/Nutzen-Untersuchungen erfolgt und wenn ja, mit welchem
Ergebnis (Kosten und Nutzen bitte auch einzeln angeben)?
Antwort zu 8:
Im Rahmen der Voruntersuchung einer Straßenbahnneubaustrecke vom Hauptbahnhof
zum U-Bahnhof Turmstraße wurden im Zuge des Verkehrsmittelvergleichs für alle
betrachteten Verkehrsmittel Kosten und Nutzen qualitativ abgewogen. Nur für das sich aus
dem Verkehrsmittelvergleich ergebende beste Verkehrsmittel – in diesem Fall die
Straßenbahn (siehe Antwort zu 7.) – war eine Nutzen-Kosten-Untersuchung
durchzuführen. Der ermittelte Nutzen-Kosten-Indikator für die Straßenbahnneubaustrecke
– in der abschließend gewählten Streckenvariante über die Turmstraße – vom 
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Hauptbahnhof zum U-Bahnhof Turmstraße betrug 1,2. Für eine in der Summe der
Argumente nachteilige und daher nicht weiter verfolgte Streckenvariante mit Führung über
die Straße Alt-Moabit wurde ein Nutzen-Kosten-Indikator von 1,5 ermittelt.
Frage 9:
Wenn keine Verkehrsmittelabwägung bei der anzulegenden Schienenverbindung zwischen U Hauptbahnhof
und U Turmstraße erfolgt ist, soll bei dem anstehenden Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der
Straßenbahn zur Turmstraße eine zu verlängernde U5 zum U-Bahnhof Turmstraße als Alternative betrachtet
werden und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Entfällt.
Berlin, den 24.5.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz