Sofortanforderung an der Tramhaltestelle Genslerstrasse
Ereignis
Die Kleine Anfrage Nr. 252 befasst sich mit der Frage, warum an der Tramhaltestelle Genslerstraße der Linien 6, 7 und 17 keine Sofortanforderung eingerichtet wurde, an welchen Stellen der Senat in den nächsten vier Jahren Sofortanforderungen einführen will und ob die Sofortanforderung vor der Haltestelle S-Bahnhof Marzahn aufgegeben werden soll. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, erklärt, dass der Begriff der Sofortanforderung für Straßenbahnen nicht anwendbar sei, da die Straßenbahnbeeinflussung nur mit neuen LSA-Steuergeräten realisierbar sei, dass die Nachrüstung an der Genslerstraße wegen des alten GRW-Steuergeräts elektrotechnisch nicht mehr erlaubt sei und dass eine Veränderung der vorhandenen Beeinflussung am S-Bahnhof Marzahn nicht geplant sei.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/236 (Kleine Anfrage Nr. 252)
- Warum wurde an der Tramhaltestelle Genslerstraße der Linien 6, 7 und 17 keine Sofortanforderung eingerichtet, obwohl an dieser Ampel keine autoführende Kreuzung geuert werden muß? 3. An welchen Stellen plant der Senat Sofortanforderungen in den nächsten 4 Jahren einzuführen? 4. Sind Mitteilungen zutreffend, wonach geplant ist, die Sofortanforderung vor der Haltestelle S-Bahnhof Marzahn (Tram Linien 6, 7, 17) aufzugeben? Berlin, den 28. Februar 1996 Eingegangen am 29. Februar 1996 Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 252 Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1.: Die Beeinflussungsmöglichkeit von Lichtsignalanlagen (LSA) durch die Straßenbahn wird bei jeder neu zu errichtenden LSA vorgesehen. Dabei sind die Belange aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen, das heißt die die Straßenbahn kreuzenden Fußgänger-, Rad- und Kraftfahrzeugströme müssen geräumt haben, bevor die Straßenbahn ihre Freigabe bekommt. Die Bevorrechtigung der Straßenbahn wird dadurch erreicht, daß dann die anderen Verkehrsteilnehmer auf die minimale Grünzeit reduziert und/oder die Phasen so vertauscht werden, daß möglichst keine Wartezeit für die Straßenbahn entsteht. Der Begriff der Sofortanforderung ist für Straßenbahnen daher nicht anwendbar. Die Straßenbahnbeeinflussung ist nur mit neuen LSA-Steuergeräten realisierbar. An ca. 40 neu errichteten LSA findet eine Beeinflussung durch die Straßenbahn statt. Dazu gehören u. a.: – Linie 1 zwischen Stargarder Straße und Saarbrücker Straße (6 Knotenpunkte) – Linie 23 zwischen Björnsontstraße und Seestraße (11 Knotenpunkte) – Linie 20 zwischen Prenzlauer Allee und Landsberger Allee (6 Knotenpunkte) – Linie 50/53 Schönhauser Allee zwischen Wicherstraße und Stargarder Straße (3 Knotenpunkte) Zu 2.: Die Fußgängerquerung Landsberger Allee/Genslerstraße wird durch ein altes Steuergerät (GRW-Technik) gesteuert. Das betrifft sowohl die Querung der Straßenbahn als auch die Querung der beiden Richtungsfahrbahnen der Landsberger Allee. Die Nachrüstung von Straßenbahnanforderungenseinrichtungen ist ein Hardware-Eingriff und gemäß den geltenden elektrotechnischen Vorschriften bei GRW-Geräten nicht mehr erlaubt. Zu 3.: Im Zuge des Neubaus von Lichtsignalanlagen werden generell Anforderungenseinrichtungen für die Straßenbahn mit installiert. Die linienbezogene Bevorrechtigung ist geplant für: – Linie 6 von Hellersdorf bis Chausseestraße – Linie 2 von Rennbahnstraße bis Mollstraße – Linie 23 II. BA von Gleisdreieck bis Eckernförder Platz – Ausbau Rosenthaler Weg – Alle der Kosmonauten zwischen Marzahner Chaussee und Elisabethstraße Zu 4.: Es ist nicht geplant, die vorhandene Straßenbahnbeeinflussung am Knotenpunkt Märkische Allee/S-Bahnhof Marzahn, die keine Sofortanforderung darstellt, zu verändern. Berlin, den 26. April 1996 Jürgen K l e m a n n Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr Eingegangen am 30. April 1996
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt