Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel Januar bis August 2001
Ereignis
Die Kleine Anfrage Nr. 2014 befasst sich mit den Starts und Landungen auf dem Flughafen Tegel in den Monaten Januar bis August 2001 in den Zeiträumen von 22.00 bis 23.59 Uhr und von 0.00 bis 5.59 Uhr, den Starts und Landungen in der Spitzennacht des jeweiligen Monats, den Wochentagen, an denen diese Spitzenbelastungen auftraten, der Bewertung der Entwicklung der Nachtflugbewegungen auf dem Flughafen Tegel gegenüber dem Vorjahr durch den Senat und den Gründen, die für die Ausnahmegenehmigungen für Nachtflugbewegungen jeweils angeführt wurden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, legt in ihrer Antwort die von der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) übermittelten Nachtflugbewegungen tabellarisch dar (Starts und Landungen jeweils in den Zeiträumen 22.00–22.59 Uhr, 23.00–23.59 Uhr und 00.00–05.59 Uhr für Januar bis August 2001) und weist darauf hin, dass die Position 22.00 bis 23.00 Uhr nach den im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsministerium für den Verkehrsflughafen Berlin-Tegel erlassenen Betriebsbeschränkungen ausdrücklich zugelassen sei, und listet die Spitzennächte der Monate Januar bis August 2001 mit den zugehörigen Daten, Wochentagen, der Zahl der Flugbewegungen sowie den zwischen 22.00 und 22.59 Uhr durchgeführten Starts und Landungen auf, erklärt zu Frage 4, dass im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sich die Anzahl von Flugbewegungen in der Zeit von 23.00 bis 23.59 insgesamt erhöht habe (+ 10,7 %), die Anzahl von Flugbewegungen in der Zeit von 00.00 bis 05.59 Uhr nahezu unverändert geblieben sei (- 1,3 %), und führt zu Frage 5 aus, dass für verspätete Starts und Landungen im Fluglinien- und planmäßigen Bedarfsluftverkehr, deren planmäßige Abflug- oder Ankunftszeit vor 23.00 Uhr liege, eine Ausnahmegenehmigung von den Flugbeschränkungen bis 00.00 Uhr als erteilt gelte, wenn die Verspätung unvermeidbar ist, die Unvermeidbarkeit der Verspätungen sei in jedem Einzelfall nachzuweisen, überwiegend seien derartige Verspätungen flugsicherungs- und wetterbedingt, Anträge auf Ausnahmegenehmigungen für Starts oder Landungen zwischen 00.00 Uhr und 06.00 Uhr bedürften besonderer zusätzlicher Gründe, die zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr oder in Fällen besonderen öffentlichen Interesses eine Ausnahme vom Nachtflugverbot rechtfertigen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/2014 (Kleine Anfrage Nr. 2014)
- Wie viele Starts und Landungen wurden auf dem Flughafen Tegel in den Monaten Januar bis August 2001 in der Zeit von 22.00 bis 23.59 Uhr und von 0.00 bis 5.59 Uhr durchgeführt?
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Wie viele Starts und Landungen wurden in der Spitzennacht des jeweiligen Monats durchgeführt?
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An welchen Wochentagen traten diese Spitzenbelastungen auf?
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Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Nachtflugbewegungen auf dem Flughafen Tegel gegenüber dem Vorjahr?
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Welche Gründe wurden für die Ausnahmegenehmigungen für Nachtflugbewegungen jeweils angeführt?
Berlin, den 11. Oktober 2001
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2014
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Die nachfolgenden Angaben wurden von der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) übermittelt. Die Tabelle enthält nachrichtlich und als gesonderte Position aufgeführt Starts und Landungen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Diese sind nach den im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsministerium für den Verkehrsflughafen Berlin-Tegel erlassenen Betriebsbeschränkungen ausdrücklich zugelassen.
| Spitzennacht | Wochentag | Flugbewe-gungen | davon | Davon zw.22.00 u.22.59StartsLandungenStartsLandungen07./08.01.2001Sonntag/ Montag2520512223./24.02.2001Freitag/ Sonnabend29181113525./26.03.2001Sonntag/ Montag291712141106./07.04.2001Freitag/ Sonnabend27171010711./12.05.2001Freitag/ Sonnabend31201112718./19.05.2001Freitag/ Sonnabend31201114927./28.06.2001Mittwoch/ Donnerstag2821716519./20.07.2001Donnerstag/ Freitag2314910820./21.07.2001Freitag/ Sonnabend2315812709./10.08.2001Donnerstag/ Freitag27207144 |
Zu 4.:
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat sich die Anzahl von Flugbewegungen in der Zeit von 23.00 bis 23.59 insgesamt erhöht (+ 10,7 %). Die Anzahl von Flugbewegungen in der Zeit von 00.00 bis 05.59 Uhr blieb nahezu unverändert (- 1,3 %).
Zu 5.:
Für verspätete Starts und Landungen im Fluglinien- und planmäßigen Bedarfsluftverkehr, deren planmäßige Abflug- oder Ankunftszeit vor 23.00 Uhr liegt, gilt eine Ausnahmegenehmigung von den Flugbeschränkungen bis 00.00 Uhr als erteilt, wenn die Verspätung unvermeidbar ist. Die Unvermeidbarkeit der Verspätungen ist in jedem Einzelfall nachzuweisen. Überwiegend sind derartige Verspätungen flugsicherungs- und wetterbedingt.
Anträge auf Ausnahmegenehmigungen für Starts oder Landungen zwischen 00.00 Uhr und 06.00 Uhr bedürfen besonderer zusätzlicher Gründe, die zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr oder in Fällen besonderen öffentlichen Interesses eine Ausnahme vom Nachtflugverbot rechtfertigen.
Berlin, den 22. November 2001
In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt