Entwicklung und Planung von Industriebahnanlagen II
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit der Veränderung des Bestands an Umschlagstellen für den Schienengüterverkehr seit 1990 und der weiteren Entwicklung aus der Sicht des Senats, der Umschlagskapazität an den einzelnen Stellen und ihrer jeweiligen Auslastung, der Entwicklung des über diese Umschlagstellen abgewickelten Güterverkehrs seit 1990 (bitte einzeln nach Umschlagstellen und abgewickelten Gütern differenzieren), den Möglichkeiten des Senats bzw. der Bezirke, die Kapazitätsentwicklung und -auslastung der Umschlagstellen zu beeinflussen, den rechtlichen Grundlagen, die der Schließung und Entwidmung solcher Umschlagstellen zugrunde liegen, und den Umschlagstellen, die nach Kenntnis des Senats von alsbaldiger Schließung bedroht sind. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt in der Vorbemerkung, dass auf die auch hier gültige Vorbemerkung in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1622 verwiesen werde, dass bei Industriebahnen es keine ausdrücklich gewidmeten Umschlagstellen im Sinne etwa der Güterbahnhöfe der Bahnen des öffentlichen Verkehrs gebe, das Be- und Entladen der Waggons auf den von einer Industriebahn bedienten Gewerbe- und Industriegrundstücken erfolge ohne besondere bahnrechtliche Genehmigungsvoraussetzungen an beliebigen, gegebenenfalls wechselnden, nur durch die innerbetrieblichen Transportforderungen des jeweiligen Unternehmens bestimmten Stellen, es gebe daher hierfür auch kein rechtlich normiertes Schließungs- oder Entwidmungsverfahren, dass Kapazitätsangaben z. B. in Tonnen je Stunde oder Waggons je Tag sind nicht möglich, da dies von verschiedenen Faktoren, insbesondere der Gutart, der Waggonart, den verwendeten Lade- und Fördermitteln u. ä. abhänge, generell sei aber festzustellen, dass auf allen vorhandenen Industriebahnen zum Teil erheblich mehr umgeschlagen werden kann, als dies zur Zeit der Fall sei, eine gezielte Einflussnahme bezüglich einzelner Umschlagstellen sei für den Senat wegen des oben geschilderten Sachverhalts nicht relevant, dass statistische Angaben zu den von den Industriebahnen bedienten einzelnen Be- und Entladestellen sind dem Senat nicht bekannt, die nachfolgenden, in Tonnen (t) angegebenen Werte enthalten daher jeweils das Gesamtaufkommen einer Industriebahn, von einer Aufschlüsselung nach Gütern bitte der Senat abzusehen, da sie den Rahmen dieser Kleinen Anfrage sprengen würde, und legt die Tabellen für die BEHALA (Westhafen, Südhafen, Osthafen, Summe) für die Jahre 1990 bis 2000 und für die IGB (1990 bis 1995 alle Ladestellen zusammen; ab 1996 Neukölln-Lahnstraße, Neukölln-Gradestraße, Reinickendorf, Spandau-Ruhleben, Spandau-Hakenfelde, Summe) für die Jahre 1996 bis 2000 dar.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1623 (Kleine Anfrage Nr. 1623)
Kleine Anfrage Nr. 14/1623 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Entwicklung und Planung von Industriebahnanlagen (II)
Ich frage den Senat:
- Wie hat sich der Bestand an Umschlagstellen für den Schienengüterverkehr seit 1990 verändert, und welche weitere Entwicklung ist aus der Sicht des Senates zu erwarten?
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Welche Umschlagskapazität ist an den einzelnen Stellen vorhanden, und wie ist jeweils deren Auslastung?
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Wie hat sich der über diese Umschlagstellen abgewickelte Güterverkehr seit 1990 entwickelt (bitte einzeln nach Umschlagstellen und abgewickelten Gütern differenzieren)?
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Welche Möglichkeiten haben der Senat bzw. die Bezirke, die Kapazitätsentwicklung und -auslastung der Umschlagstellen zu beeinflussen?
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Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Schließung und Entwidmung solcher Umschlagstellen zu Grunde?
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Welche Umschlagstellen sind nach Kenntnis des Senats von alsbaldiger Schließung bedroht?
Berlin, den 13. März 2001
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1623
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Auf die auch hier gültige Vorbemerkung in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1622 wird verwiesen.
Zu 1., 5. und 6.:
Bei Industriebahnen gibt es keine ausdrücklich gewidmeten Umschlagstellen im Sinne etwa der Güterbahnhöfe der Bahnen des öffentlichen Verkehrs. Das Be- und Entladen der Waggons auf den von einer Industriebahn bedienten Gewerbe- und Industriegrundstücken erfolgt ohne besondere bahnrechtliche Genehmigungsvoraussetzungen an beliebigen, gegebenenfalls wechselnden, nur durch die innerbetrieblichen Transportforderungen des jeweiligen Unternehmens bestimmten Stellen. Es gibt daher hierfür auch kein rechtlich normiertes Schließungs- oder Entwidmungsverfahren.
Zu 2. und 4.:
Kapazitätsangaben z. B. in Tonnen je Stunde oder Waggons je Tag sind nicht möglich, da dies von verschiedenen Faktoren, insbesondere der Gutart, der Waggonart, den verwendeten Lade- und Fördermitteln u. ä. abhängt. Generell ist aber festzustellen, dass auf allen vorhandenen Industriebahnen zum Teil erheblich mehr umgeschlagen werden kann, als dies zur Zeit der Fall ist. Eine gezielte Einflussnahme bezüglich einzelner Umschlagstellen ist für den Senat wegen des oben geschilderten Sachverhalts nicht relevant.
Zu 3.:
Statistische Angaben zu den von den Industriebahnen bedienten einzelnen Be- und Entladestellen sind dem Senat nicht bekannt. Die nachfolgenden, in Tonnen (t) angegebenen Werte enthalten daher jeweils das Gesamtaufkommen einer Industriebahn. Von einer Aufschlüsselung nach Gütern bittet der Senat abzusehen, da sie den Rahmen dieser Kleinen Anfrage sprengen würde.
BEHALA:
IGB: Für 1990 bis 1995 alle Ladestellen zusammen:
1990: 468 000 t
1991: 507 000 t
1992: 483 000 t
1993: 628 000 t
1994: 640 000 t
1995: 1 010.000 t
Ab 1996:
Berlin, den 11. Juni 2001
In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt