Erhebung von Fahrgastzahlen im OEPNV II

Erhebung von Fahrgastzahlen im OEPNV II

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit der Zahl der automatischen Fahrgastzählgeräte, die durch die BVG jeweils in den verschiedenen Unternehmensbereichen betrieben werden, der Funktionsweise dieser Zählgeräte und der Einschätzung der Zuverlässigkeit der Zählergebnisse, den Vorbehalten bezüglich dieser Zählgeräte bei der S-Bahn Berlin GmbH und der DB Regio, den Überlegungen bei den verschiedenen Verkehrsunternehmen, diese automatischen Fahrgastzählgeräte flächendeckend einzubauen und den damit verbundenen Investitionen, der Größe der üblicherweise bei den in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen durchgeführten Stichproben der Fahrgastzählungen per Hand und dem zeitlichen Abstand dieser Zählungen, den Kriterien für eine innerhalb des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB) gemeinsame Verfahrensweise/Methodik zur Ermittlung von Fahrgastzahlen, der Ermittlung der Fahrtenhäufigkeit von Nutzerinnen und Nutzern von Monats-/Wochentickets und der Einbeziehung dieser Zahlen in die Ermittlung der Gesamtfahrgastzahlen und den statistischen Unterschieden des Toleranzbereiches bezüglich der ermittelten Fahrgastzahlen differenziert nach Fahrscheinsorten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass bei der BVG 348 Omnibusse, 44 Straßenbahnfahrzeuge und 70 U-Bahn-Fahrzeuge mit Fahrgastzählgeräten ausgerüstet seien, die bei der BVG eingesetzten Zählgeräte auf der Technik der Infrarot-Sensorik basierten und lieferten zählfahrzeugbezogen valide Personen-Zähldaten, die S-Bahn Berlin GmbH habe bisher keinerlei Einblicke in die Benutzung der automatischen Zählgeräte der BVG und könne die Frage daher nicht beantworten, die DB Regio habe keine Vorbehalte, die BVG beabsichtige, den Bestand an Zählgeräten im Omnibusbereich noch aufzustocken, eine Ausstattung des gesamten Wagenparks sei aber nicht erforderlich und nicht vorgesehen, bei der S-Bahn Berlin GmbH werde demnächst ein Projekt eröffnet, dass sich sowohl mit der Installation als auch mit dem Test einer automatischen Fahrgastzähleinheit in einem Viertel Zug der Neubauereihe befasse, die DB Regio beabsichtige, in Triebwagen auf feste Einheiten Zählgeräte einzusetzen, die Überlegungen seien jedoch erst am Anfang, Angaben über die Höhe der Investitionen würden von den Unternehmen nicht mitgeteilt, die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) plane für die Jahre 2001/2002 zusammen mit den kooperierenden Verkehrsunternehmen im Land Brandenburg den Aufbau eines Fahrgastzählsystems auf der Basis elektronischer Zähltechnik, die Zähltechnik werde in vorhandene bzw. aufzubauende „Rechnergestützte Betriebsleitsysteme“ (RBLS) eingebunden, dabei werde davon ausgegangen, dass in den Verkehrsunternehmen etwa 10–20 % der im Liniendienst eingesetzten Fahrzeuge mit Zähltechnik ausgestattet würden, die Investitionskosten betrügen nach Angaben des VBB etwa 20 000,– DM pro Fahrzeug, dass die Stichproben haben unterschiedliche Größen je nach Verwendungszweck der zu erhebenden Daten, Zählungen, die von mehreren Verkehrsbetrieben im Verbundgebiet für den gleichen Zweck durchgeführt werden, haben abgestimmte Stichprobengrößen, die für den einzelnen Betrieb wiederum abhängig sind von der Grundgesamtheit der zu zählenden Fahrten, je nach Verwendungszweck verhält es sich auch mit dem zeitlichen Abstand von einmaligem Zählen für eine singuläre Fragestellung bis zu mehrmaligem Zählen innerhalb eines Jahres, z. B. für eine Zeitreihe, die große Verkehrserhebung aus Zählung und Befragung wurde erstmalig 1998 durchgeführt und nun wieder 2001, dass zur Ermittlung von gemeinsamen Fahrgastzahlen von der VBB GmbH zurzeit eine Verkehrserhebung im gesamten Verbundgebiet durchgeführt werde, diese Verkehrserhebung diene vorrangig der Gewinnung von Verkehrsdaten für die Durchführung der Einnahmenaufteilung, hierzu würden die Verkehrsleistungsgrößen, Beförderungsfälle und Personenkilometer je Fahrausweis und Verkehrsunternehmen ermittelt, diese Erhebung diene in diesem Falle keinen verkehrsplanerischen Zwecken, es gälten statistische Anforderungen an Validität und Reliabilität der Daten sowie an die Stichprobenziehung mit zeitlicher und räumlicher Schichtung und abschließender Hochrechnung, dass die Fahrtenhäufigkeit von Monats-/Wochentickets durch Fahrgastbefragungen ermittelt werde, die Multiplikation von Fahrtenhäufigkeit mit den für den Berechnungszeitraum verkauften Fahrausweisen/Wertmarken/Wertabschnitten ergebe die Fahrgastzahlen, und dass ja, in der Statistik sei die Streuungsbreite um einen Mittelwert in der Regel größer, wenn kleine Stichproben gezogen würden, weniger verkaufte Fahrscheinsorten könnten deshalb eine größere Streuung aufweisen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1621 (Kleine Anfrage Nr. 1621)

Kleine Anfrage Nr. 14/1621 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Erhebung von Fahrgastzahlen im ÖPNV (II)

Ich frage den Senat:

  1. Wie viele automatische Fahrgastzählgeräte werden durch die BVG jeweils in den verschiedenen Unternehmensbereichen betrieben?

  2. Wie ist die Funktionsweise dieser Zählgeräte, und wie wird die Zuverlässigkeit der Zählergebnisse eingeschätzt?

  3. Welche Vorbehalte gibt es bezüglich dieser Zählgeräte bei der S-Bahn Berlin GmbH und der DB Regio?

  4. Gibt es Überlegungen bei den verschiedenen Verkehrsunternehmen, diese automatischen Fahrgastzählgeräte flächendeckend einzubauen, wenn ja, welche Investitionen wären damit verbunden, wenn nein, warum nicht?

  5. Wie groß ist üblicherweise die Stichproben der Fahrgastzählungen per Hand bei den in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen, und in welchem zeitlichen Abstand werden diese Zählungen durchgeführt?

  6. Was sind die Kriterien für eine innerhalb des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB) gemeinsame Verfahrensweise/Methodik zur Ermittlung von Fahrgastzahlen?

  7. Wie wird die Fahrtenhäufigkeit von Nutzerinnen und Nutzern von Monats-/Wochentickets ermittelt, und wie gehen diese Zahlen in die Ermittlung der Gesamtfahrgastzahlen ein?

  8. Gibt es statistische Unterschiede des Toleranzbereiches bezüglich der ermittelten Fahrgastzahlen differenziert nach Fahrscheinsorten, wenn ja, welche?

Berlin, den 13. März 2001

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1621

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Erhebungen von Fahrgastzahlen im ÖPNV werden von den in Berlin agierenden Verkehrsunternehmen BVG, S-Bahn Berlin GmbH, DB Regio sowie der VBB GmbH durchgeführt. Von diesen Unternehmen wurden uns die folgenden Angaben übermittelt:

Zu 1.:

Bei der BVG sind 348 Omnibusse, 44 Straßenbahnfahrzeuge und 70 U-Bahn-Fahrzeuge mit Fahrgastzählgeräten ausgerüstet.

Zu 2.:

Die bei der BVG eingesetzten Zählgeräte basieren auf der Technik der Infrarot-Sensorik und liefern zählfahrzeugbezogen valide Personen-Zähldaten.

Zu 3.:

Die S-Bahn Berlin GmbH hatte bisher keinerlei Einblicke in die Benutzung der automatischen Zählgeräte der BVG und kann die Frage daher nicht beantworten. Die DB Regio hat keine Vorbehalte.

Zu 4.:

Die BVG beabsichtigt, den Bestand an Zählgeräten im Omnibusbereich noch aufzustocken. Eine Ausstattung des gesamten Wagenparks ist aber nicht erforderlich und nicht vorgesehen.

Bei der S-Bahn Berlin GmbH wird demnächst ein Projekt eröffnet, dass sich sowohl mit der Installation als auch mit dem Test einer automatischen Fahrgastzähleinheit in einem ¼ Zug der Neubauereihe befasst.

Die DB Regio beabsichtigt, in Triebwagen auf feste Einheiten Zählgeräte einzusetzen. Die Überlegungen sind jedoch erst am Anfang.

Angaben über die Höhe der Investitionen werden von den Unternehmen nicht mitgeteilt.

Die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) plant für die Jahre 2001/2002 zusammen mit den kooperierenden Verkehrsunternehmen im Land Brandenburg den Aufbau eines Fahrgastzählsystems auf der Basis elektronischer Zähltechnik. Die Zähltechnik wird in vorhandene bzw. aufzubauende „Rechnergestützte Betriebsleitsysteme“ (RBLS) eingebunden. Dabei wird davon ausgegangen, dass in den Verkehrsunternehmen etwa 10–20 % der im Liniendienst eingesetzten Fahrzeuge mit Zähltechnik ausgestattet werden. Die Investitionskosten betragen nach Angaben des VBB etwa 20 000,– DM pro Fahrzeug.

Zu 5.:

Die Stichproben haben unterschiedliche Größen je nach Verwendungszweck der zu erhebenden Daten. Zählungen, die von mehreren Verkehrsbetrieben im Verbundgebiet für den gleichen Zweck durchgeführt werden, haben abgestimmte Stichprobengrößen, die für den einzelnen Betrieb wiederum abhängig sind von der Grundgesamtheit der zu zählenden Fahrten.

Je nach Verwendungszweck verhält es sich auch mit dem zeitlichen Abstand von einmaligem Zählen für eine singuläre Fragestellung bis zu mehrmaligem Zählen innerhalb eines Jahres, z. B. für eine Zeitreihe. Die große Verkehrserhebung aus Zählung und Befragung wurde erstmalig 1998 durchgeführt und nun wieder 2001.

Zu 6.:

Zur Ermittlung von gemeinsamen Fahrgastzahlen wird von der VBB GmbH zurzeit eine Verkehrserhebung im gesamten Verbundgebiet durchgeführt. Diese Verkehrserhebung dient vorrangig der Gewinnung von Verkehrsdaten für die Durchführung der Einnahmenaufteilung. Hierzu werden die Verkehrsleistungsgrößen, Beförderungsfälle und Personenkilometer je Fahrausweis und Verkehrsunternehmen ermittelt. Diese Erhebung dient in diesem Falle keinen verkehrsplanerischen Zwecken.

Es gelten statistische Anforderungen an Validität und Reliabilität der Daten sowie an die Stichprobenziehung mit zeitlicher und räumlicher Schichtung und abschließender Hochrechnung.

Zu 7.:

Die Fahrtenhäufigkeit von Monats-/Wochentickets wird durch Fahrgastbefragungen ermittelt. Die Multiplikation von Fahrtenhäufigkeit mit den für den Berechnungszeitraum verkauften Fahrausweisen/Wertmarken/Wertabschnitten ergibt die Fahrgastzahlen.

Zu 8.:

Ja. In der Statistik ist die Streuungsbreite um einen Mittelwert in der Regel größer, wenn kleine Stichproben gezogen werden. Weniger verkaufte Fahrscheinsorten können deshalb eine größere Streuung aufweisen.

Berlin, den 2. Mai 2001

In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt