Verkehrsentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg

Verkehrsentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Harald Ehlert (SPD) befasst sich mit der Frage, ob der Senat weiterhin Gespräche mit der Regierung des Landes Brandenburg über eine gemeinsame Verkehrsentwicklungsplanung führt, den Ergebnissen der bisher geführten Verhandlungen und dem Zeitpunkt der letzten Gesprächsrunden, der Einberufung entsprechender Gesprächsrunden für den Fall, dass keine Planungen bestehen, sowie der Behandlung der Konzessionsanträge der DB Regio innerhalb des Berliner Verkehrs und dem Zeitpunkt einer Entscheidung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass seit 1990 der Senat mit der Landesregierung Brandenburg regelmäßig Gespräche auf verschiedenen Ebenen über eine übergreifende gemeinsame Verkehrsplanung Berlin/Brandenburg führe, dass aus dieser Zusammenarbeit u. a. zwei Zwischenberichte zur gemeinsamen Verkehrsentwicklungsplanung resultierten, mit dem zweiten Zwischenbericht sei eine fachliche Planungsgrundlage sowohl für die nachgeordneten Fachplanungen z. B. der kommunalen Gebietskörperschaften in Brandenburg als auch für die räumlich integrierten Gesamtplanungen auf regionaler und Landesebene (z. B. als Grundlage des Landesentwicklungsplans für den engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg) gegeben, dass seit 1995 sich die Gespräche auf Fragen der Umsetzung von gemeinsamen Verkehrsprojekten und auf die Erarbeitung von Planungsdokumenten der jeweiligen Länder unter jeweils wechselseitiger Mitarbeit konzentrierten, so wurde in Brandenburg in der Folgezeit ein informeller Arbeitsentwurf eines Landesverkehrsplanes (LVP) erarbeitet, in Berlin wurde parallel in fachlicher Unterstützung des Flächennutzungsplans an einem Entwurf des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP Verkehr) gearbeitet, dass vor dem Hintergrund aktueller Bevölkerungsentwicklungen und veränderter finanzieller Rahmenbedingungen beabsichtigt der Senat, die Zusammenarbeit bei der konzeptionellen Verkehrsplanung mit dem Land Brandenburg zu intensivieren, es ist daher vorgesehen, auf der nächsten gemeinsamen Sitzung der Regierungen Berlin-Brandenburg eine Arbeitsgruppe auf Fachebene zur Verkehrsentwicklungsplanung anzuregen und sie mit der Erarbeitung eines 3. Zwischenberichtes zur gemeinsamen Verkehrsentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg zu beauftragen, in diesem Zusammenhang sollten u. a. aktuelle Problemstellungen wie Qualifizierung der Schnellverbindungen Berlin-Hamburg (ICE), beschleunigter Ausbau der Frankfurter, Dresdener und Anhalter Bahn, Intensivierung des Ausbaus der Stammbahnstrecke Potsdam-Berlin und Flexibilisierung der Verkehrsbedienung im Schienenpersonennahverkehr in Schwachlastzeiten (Bahn alternativ Bus) bearbeitet werden, und dass mit Bescheid vom 25. Januar 2000 die Konzessionsanträge der DB Regio von der Genehmigungsbehörde mit der Begründung abgelehnt worden seien, dass es bereits an der Erfüllung der bei einer Antragstellung nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 12) zu beachtenden förmlichen Voraussetzungen fehlt und deshalb bearbeitungsfähige Anträge nicht vorliegen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/258 (Kleine Anfrage Nr. 258)

Kleine Anfrage Nr. 14/258 des Abgeordneten Hans-Harald Ehlert (SPD) über: Verkehrsentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg

Ich frage den Senat:

  1. Führt der Senat weiterhin Gespräche mit der Regierung des Landes Brandenburg über eine gemeinsame Verkehrsentwicklungsplanung?

  2. Welche Ergebnisse liegen aus den bisher geführten Verhandlungen vor, und wann haben die letzten entsprechenden Gesprächsrunden stattgefunden?

  3. Sollte es keine Planungen für entsprechende Gespräche geben, warum nicht, und wenn doch, wann werden entsprechende Gesprächsrunden einberufen, und wer wird daran beteiligt sein?

  4. Wie stellt sich der Senat die Behandlung der Konzessionsanträge der DB Regio innerhalb des Berliner Verkehrs vor, und bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Berlin, den 22. Februar 2000

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 258

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 3.:

Seit 1990 führt der Senat mit der Landesregierung Brandenburg regelmäßig Gespräche auf verschiedenen Ebenen über eine übergreifende gemeinsame Verkehrsplanung Berlin/Brandenburg.

Aus dieser Zusammenarbeit resultierten u. a. zwei Zwischenberichte zur gemeinsamen Verkehrsentwicklungsplanung. Mit dem zweiten Zwischenbericht war eine fachliche Planungsgrundlage sowohl für die nachgeordneten Fachplanungen z. B. der kommunalen Gebietskörperschaften in Brandenburg als auch für die räumlich integrierten Gesamtplanungen auf regionaler und Landesebene (z. B. als Grundlage des Landesentwicklungsplans für den engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg) gegeben.

Seit 1995 konzentrieren sich die Gespräche auf Fragen der Umsetzung von gemeinsamen Verkehrsprojekten und auf die Erarbeitung von Planungsdokumenten der jeweiligen Länder unter jeweils wechselseitiger Mitarbeit. So wurde in Brandenburg in der Folgezeit ein informeller Arbeitsentwurf eines Landesverkehrsplanes (LVP) erarbeitet. In Berlin wurde parallel in fachlicher Unterstützung des Flächennutzungsplans an einem Entwurf des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP Verkehr) gearbeitet.

Vor dem Hintergrund aktueller Bevölkerungsentwicklungen und veränderter finanzieller Rahmenbedingungen beabsichtigt der Senat, die Zusammenarbeit bei der konzeptionellen Verkehrsplanung mit dem Land Brandenburg zu intensivieren. Es ist daher vorgesehen, auf der nächsten gemeinsamen Sitzung der Regierungen Berlin-Brandenburg eine Arbeitsgruppe auf Fachebene zur Verkehrsentwicklungsplanung anzuregen und sie mit der Erarbeitung eines 3. Zwischenberichtes zur gemeinsamen Verkehrsentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg zu beauftragen.

In diesem Zusammenhang sollen u.a. aktuelle Problemstellungen wie

– Qualifizierung der Schnellverbindungen Berlin-Hamburg (ICE)

– Beschleunigter Ausbau der Frankfurter, Dresdener und Anhalter Bahn

– Intensivierung des Ausbaus der Stammbahnstrecke Potsdam-Berlin

– Flexibilisierung der Verkehrsbedienung im Schienenpersonennahverkehr in Schwachlastzeiten (Bahn alternativ Bus)

bearbeitet werden.

Zu 4.:

Mit Bescheid vom 25. Januar 2000 wurden die Konzessionsanträge der DB Regio von der Genehmigungsbehörde mit der Begründung abgelehnt, dass es bereits an der Erfüllung der bei einer Antragstellung nach dem Personenbeförderungsgesetz (§12) zu beachtenden förmlichen Voraussetzungen fehlt und deshalb bearbeitungsfähige Anträge nicht vorliegen.

Berlin, den 16. März 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Bahn-Regionalverkehr: Verhandlungen ueber die Taktung der RE-Linien im Umland

Bahn-Regionalverkehr: Verhandlungen ueber die Taktung der RE-Linien im Umland

Ereignis

Im Februar 2000 intensivierten die Deutsche Bahn und das Land Brandenburg die Verhandlungen über die künftige Taktung der Regionalexpress-Züge für den Sommerfahrplan. Hauptstreitpunkt blieb die Finanzierung von zusätzlichen Verstärkerzügen auf der Stadtbahnachse.

Details

Die Planungsabteilungen von DB Regio und die Verkehrsplaner des Landes Brandenburg standen im Februar 2000 vor der Herausforderung, die steigenden Fahrgastzahlen auf der Strecke zwischen Frankfurt (Oder), Berlin und Magdeburg ökonomisch abzufangen. Das Signalarchiv dokumentiert vertrauliche Runden, in denen über den geplanten 20-Minuten-Takt der Linie RE1 debattiert wurde. Die märkischen Landkreise forderten eine bessere Anbindung der ländlichen Räume an die Berliner Kernzone. Da der Berliner Senat zeitgleich strenge Budgetkürzungen im Nahverkehrssektor durchsetzte, gestaltete sich die Aufteilung der Betriebskosten im Verkehrsverbund als äußerst kompliziert. Die Märkische Allgemeine wies darauf hin, dass ohne zusätzliche Landesmittel einige geplante Taktverdichtungen im Umland gefährdet seien.

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Sachstand bei der Planung der Regionalbahn von Ludwigsfelde nach Lichterfelde Ost

Sachstand bei der Planung der Regionalbahn von Ludwigsfelde nach Lichterfelde Ost

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Gaebler (SPD) befasst sich mit dem Stand der Planung beim Bau der Regional- und Fernbahnstrecke von Ludwigsfelde nach Lichterfelde Ost und den Gründen für deren verzögerte Realisierung, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Regionalbahn auf dieser Strecke, der Vorklärung der Einbindung der Regionalbahn in den Nord-Süd-Tunnel mit der Deutschen Bahn AG, einem feststehenden oder angestrebten Termin für diese Einbindung sowie den Planungen bezüglich der Fertigstellung und Inbetriebnahme der S-Bahnverbindung auf dem Abschnitt Lichterfelde Süd–Teltow Stadt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, zitiert in ihrer Antwort die Stellungnahme der für die Planung und den Bau der Anhalter Bahn zuständigen DB AG, wonach für die Abschnitte Ludwigsfelde–Teltow, Landesgrenze–Lichterfelde Ost und Lichterfelde Ost–Berlin-Papestraße zurzeit Planfeststellungsverfahren liefen, die Anträge auf Planfeststellung von der DB Projekt GmbH Knoten Berlin zwischen November 1997 und März 1998 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt worden seien, zwischenzeitlich die Erörterungstermine stattgefunden hätten und die Anhörungsverfahren weitestgehend abgeschlossen seien, der Abschnitt Teltow–Landesgrenze im Wesentlichen fertiggestellt sei, eine Teilinbetriebnahme für den Regionalverkehr bis Lichterfelde Ost für 2002 vorgesehen sei, die Strecke Ludwigsfelde–Lichterfelde Ost–Berlin-Papestraße (Südkreuz) Bestandteil des Pilzkonzeptes sei und zeitgleich mit der Fertigstellung des Nord-Süd-Tunnels in Betrieb genommen werde, die Inbetriebnahme der Strecke Voraussetzung für die Nutzung der Nord-Süd-Verbindung sei, die DB Netz AG für das Projekt Lichterfelde Süd–Teltow Stadt gerade vor wenigen Tagen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung bei der DB Projekt GmbH Knoten Berlin in Auftrag gegeben habe, der Bau- und Finanzierungsvertrag zwischen der DB Netz AG und dem Land Brandenburg sich in der Abstimmungsrunde mit dem Land Brandenburg befinde, der Abschluss des Vertrages Voraussetzung für die in den nächsten Wochen notwendige Antragstellung auf endgültige Aufnahme der Nahverkehrsmaßnahme in das Bundesprogramm nach GVFG sei und aus heutiger Sicht bei planmäßigem Ablauf des Planfeststellungsverfahrens davon ausgegangen werden könne, dass im 2. Halbjahr 2001 mit dem Bau begonnen werden könne.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/5318 (Kleine Anfrage Nr. 5318)

Kleine Anfrage Nr. 13/5318 des Abgeordneten Christian Gaebler (SPD) über: Sachstand bei der Planung der Regionalbahn von Ludwigsfelde nach Lichterfelde Ost

Ich frage den Senat:

  1. Wie sieht die Planung beim Bau der Regional- und Fernbahnstrecke von Ludwigsfelde nach Lichterfelde Ost aus, und welche Gründe gibt es für deren verzögerte Realisierung?

  2. Wann wird die Regionalbahn auf dieser Strecke in Betrieb gehen?

  3. Inwiefern ist in diesem Zusammenhang die Einbindung der Regionalbahn in den Nord-Süd-Tunnel mit der Deutschen Bahn AG vorgeklärt?

  4. Gibt es für die Einbindung der Regionalbahn in den Nord-Süd-Tunnel einen feststehenden oder angestrebten Termin, wenn ja, welchen?

  5. Welche Planungen bezüglich der Fertigstellung und Inbetriebnahme der S-Bahnverbindung gibt es auf dem Abschnitt Lichterfelde Süd – Teltow Stadt?

Berlin, den 28. Oktober 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 5318

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Hierzu teilt uns die für die Planung und den Bau der Anhalter Bahn zuständige DB AG folgendes mit:

„Zu 1.:

Für die Abschnitte Ludwigsfelde – Teltow, Landesgrenze – Lichterfelde Ost und Lichterfelde Ost – Berlin-Papestraße laufen zurzeit Planfeststellungsverfahren. Die Anträge auf Planfeststellung wurden von der DB Projekt GmbH Knoten Berlin zwischen November 1997 und März 1998 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Zwischenzeitlich haben die Erörterungstermine stattgefunden, die Anhörungsverfahren sind weitestgehend abgeschlossen.

Der Abschnitt Teltow – Landesgrenze ist im Wesentlichen fertiggestellt.

Zu 2.:

Eine Teilinbetriebnahme für den Regionalverkehr bis Lichterfelde Ost ist für 2002 vorgesehen.

Zu 3. und 4.:

Die Strecke Ludwigsfelde – Lichterfelde Ost – Berlin-Papestraße (Südkreuz) ist Bestandteil des Pilzkonzeptes. Zeitgleich mit der Fertigstellung des Nord-Süd-Tunnels wird die Strecke in Betrieb genommen. Die Inbetriebnahme der Strecke ist Voraussetzung für die Nutzung der Nord-Süd-Verbindung.

Zu 5.:

Für das Projekt Lichterfelde Süd – Teltow Stadt hat die DB Netz AG gerade vor wenigen Tagen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung bei der DB Projekt GmbH Knoten Berlin in Auftrag gegeben. Der Bau- und Finanzierungsvertrag zwischen der DB Netz AG und dem Land Brandenburg befindet sich in der Abstimmungsrunde mit dem Land Brandenburg. Der Abschluss des o. g. Vertrages ist Voraussetzung für die in den nächsten Wochen notwendige Antragstellung auf endgültige Aufnahme der Nahverkehrsmaßnahme in das Bundesprogramm nach GVFG. Das heißt aus heutiger Sicht kann bei planmäßigem Ablauf des Planfeststellungsverfahrens davon ausgegangen werden, dass im 2. Halbjahr 2001 mit dem Bau begonnen werden kann.“

Berlin, den 2. Februar 2000

In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Bahn-Regionalverkehr: Fahrplanstabilitaet im Winter und Vorbereitungen auf den Expo-Verkehr

Bahn-Regionalverkehr: Fahrplanstabilitaet im Winter und Vorbereitungen auf den Expo-Verkehr

Ereignis

Im Januar 2000 bewältigte der Bahn-Regionalverkehr in Berlin und Brandenburg trotz winterlicher Witterung einen weitgehend stabilen Betriebsablauf auf der Stadtbahn und den Zulaufstrecken. Parallel dazu starteten die Verkehrsministerien von Berlin und Brandenburg die planerische Feinabstimmung für den ab Mai greifenden Expo-Sonderfahrplan.

Details

Die DB Regio AG zog Ende Januar 2000 eine positive Zwischenbilanz für die Zuverlässigkeit der Doppelstock-Wendezüge auf den Linien RE1 und RE2. Nach den Auswertungen im Signalarchiv des Fahrgastverbands IGEB führten punktuelle Weichenstörungen im Raum Berlin-Wannsee und Potsdam Hauptbahnhof zwar zu vereinzelten Verspätungen, größere Netzausfälle blieben jedoch aus. Hintergrund der stabilen Betriebsführung waren intensive vorsorgliche Wartungsarbeiten an den Triebfahrzeugen der Baureihe 112 und 143. Auf politischer Ebene verhandelten die Verkehrsressorts der Länder Berlin und Brandenburg mit der Bundesbahn über zusätzliche Zugtrassen und Verstärkerleistungen zur Weltausstellung Expo 2000 in Hannover, um Engpässe für Pendler auf der Stadtbahnachse im Frühsommer zu vermeiden.

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Gemeinsame Planung des Regionalverkehrs der Eisenbahn mit dem Land Brandenburg

Gemeinsame Planung des Regionalverkehrs der Eisenbahn mit dem Land Brandenburg

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den seit 1996 bei der Abstimmung des Angebots im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Berlin und Brandenburg getroffenen Festlegungen zur Einbindung der Brandenburger Linien in Berlin, der Position des Senats bzw. der S-Bahn GmbH zum Konzept der „StadtExpress“-Linien, den im DB-Linienkonzept 2001 enthaltenen Linien SE 25 Kostrzyn–Wriezener Bahnhof und SE 26 Tiefensee–Wriezener Bahnhof und den dafür zu schaffenden baulichen Voraussetzungen, den zusätzlichen Angeboten des Landes Brandenburg im SPNV mit der Hauptstadt, dem konzipierten Anschluss des Wriezener Bahnhofs an die Stettiner bzw. Wriezener Bahn und der Bestellung konzipierter SE-Linien sowie dem Einfluss des Landes Brandenburg auf die Gestaltung der Fern- und Regionalbahnanlagen im Zusammenhang mit dem Umbau des S-Bahnhofs Ostkreuz und der Gleisanlagen zwischen Lichtenberg und Ostbahnhof/Wriezener Bahnhof. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass hinsichtlich der Einbindung der RegionalExpress- und Regionalbahnlinien aus dem Land Brandenburg nach Berlin bereits im Vorfeld der Erarbeitung der Nahverkehrspläne eine Abstimmung zwischen beiden Ländern erfolgt sei und gemeinsame Arbeitsgrundlage hierfür das „Zielnetz 2000″ für den Regionalverkehr gewesen sei, dass in Abhängigkeit vom Ausbau der Eisenbahninfrastruktur im Knoten Berlin der Regionalverkehr stufenweise ausgebaut werde, dass mit der Inbetriebnahme der Stadtbahn ein sowohl qualitativ als auch quantitativ hohen Ansprüchen gerecht werdendes Regionalbahnsystem geschaffen worden sei, was nur im Zusammenwirken beider Länder untereinander sowie mit der DB AG möglich gewesen sei, dass kapazitätsbedingt auf der Stadtbahn neben den Fernverkehrslinien vorrangig die RegionalExpress-Linien durchgebunden würden, während die Regionalbahnlinien unter Berücksichtigung der verkehrlichen Belange nach Möglichkeit zu Zielbahnhöfen in das Berliner Stadtgebiet geführt würden, die mit der S-Bahn mindestens im Zehn-Minuten-Takt bedient würden, dass eine wesentliche Voraussetzung für das jetzige SPNV-System aus RegionalExpress-, RegionalBahn- und S-Bahnlinien im Knoten Berlin die Vereinbarung zwischen beiden Landesregierungen über die Bereitstellung eines ausreichenden Angebotes im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Region Berlin/Brandenburg vom 5. März 1998 gewesen sei, mit der die rechtliche Grundlage für die Ein- und Durchbindung der Regionalverkehrslinien sowie der weiteren konzeptionellen Planung geschaffen worden sei, dass in der Konzeption „Zielnetz 2000″ für die nach Berlin hineinführenden Linien die Produktbezeichnung „StadtExpress“ verwendet werde, diese konzipierten StadtExpress-Linien mit Ausnahme der RegionalExpress-Linien vom System her heute weitgehend den verkehrenden RegionalBahn-Linien entsprächen und dem Senat eine Position der S-Bahn Berlin GmbH hierzu nicht bekannt sei, dass der sich westlich von Berlin-Lichtenberg anschließende stadteinwärtige Streckenabschnitt zum Wriezener Bahnhof auf Grund des baulichen Zustandes der Strecke (Eingleisigkeit mit zum Teil erheblichen Geschwindigkeitseinschränkungen) und des Wriezener Bahnhofs selbst derzeit keinen Personenverkehr erlaube und die bestellten Regionalbahnlinien RB 25 und RB 26 daher am Bahnhof Berlin-Lichtenberg endeten, dass um den Abschnitt Berlin-Lichtenberg–Wriezener Bahnhof für den Regionalverkehr zu nutzen, eine grundlegende Sanierung sowohl des Gleis- als auch des Sicherungsanlagen erforderlich sei und weiterhin davon auszugehen sei, dass wesentliche Abhängigkeiten zu den Umbauarbeiten im Rahmen des Vorhabens „Ostkreuz“ bestünden, die im Frage kommende Fläche des Wriezener Bahnhofs für die Regionalbahnlinien RB 25 und RB 26 sich im Eigentum der Deutschen Post befinde und müsste ebenfalls saniert werden, auch der Übergang zu den Bahnsteigen des Ostbahnhofs wäre neu zu gestalten, dass diese baulichen Leistungen durch die Deutsche Bahn AG erbracht werden müssten und die DB AG bisher einen Realisierungstermin noch nicht benannt habe, dass in Abstimmung mit dem Land Brandenburg gegenüber dem Fahrplan 1999/2000 die Bestellung für die Linien RE 6 – „Prignitz-Express“ (Neuruppin–Berlin-Charlottenburg) und RE 7 (Frankfurt/Oder–Bad Freienwalde–Berlin Ostbahnhof) sowie die Inbetriebnahme des Streckenabschnitts Bad Saarow–Beeskow nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen vorgesehen sei, bis zur Inbetriebnahme des Nord-Süd-Tunnels dann jedoch keine wesentlichen Angebotserweiterungen bzw. Änderungen im System des Regionalverkehrs vorgesehen seien, und dass die Frage 6 das Land Brandenburg betreffe, dessen Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr sich dahingehend äußere, dass zur Wahrung der Belange der SPNV-Aufgabenträger beide Länder in Arbeitsgruppen auf Arbeitsebene mit den mit der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen beauftragten Bereichen der Deutschen Bahn AG zusammenarbeiteten; ergänzend stellt der Senat fest, dass in Erkenntnis der Wichtigkeit des Anschlusses des Bahnhofes Berlin-Lichtenberg an die Stadtbahn für den Fern- und Regionalverkehr, gestützt durch Beschlüsse des Abgeordnetenhauses und in Abstimmung mit dem Land Brandenburg, es Ziel des Senats sei, eine Verbindung zwischen Berlin-Lichtenberg und Berlin-Ostbahnhof (Stadtbahn) herstellen zu lassen, durch den Senat gegenüber der Bundesregierung und der DB AG weitere Aktivitäten hierzu ausgelöst worden seien und ein abschließendes Votum des zuständigen Bundesministeriums und der DB AG noch ausstehe.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/12 (Kleine Anfrage Nr. 12)

Kleine Anfrage Nr. 14/12 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Gemeinsame Planung des Regionalverkehrs der Eisenbahn mit dem Land Brandenburg?

Ich frage den Senat:

  1. Welche konkreten Festlegungen hat es seit 1996 bei der Abstimmung des Angebotes im Schienen-gebundenen Personennahverkehr (SPNV) in Berlin und Brandenburg in Bezug auf die Einbindung der Brandenburger Linien in Berlin gegeben?

  2. Welche Position vertritt der Senat von Berlin bzw. die S-Bahn GmbH inzwischen zu dem noch 1996 umstrittenen Konzept von „StadtExpress“-Linien?

  3. Sind die im DB-Linienkonzept 2001 enthaltenen Linien SE 25 Kostrzyn – Wriezener Bahnhof und SE 26 Tiefensee – Wriezener Bahnhof in den Bestellungen des Landes Berlin bzw. Brandenburg enthalten, wenn ja, in welcher Weise, wenn nein, warum nicht? Welche baulichen Voraussetzungen sind für diese Linien zu schaffen und durch wen?

  4. Welche zum Stand des Fahrplans 1999 zusätzlichen Angebote plant das Land Brandenburg im schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) mit der Hauptstadt in den nächsten Jahren?

  5. Wann soll der 1996 konzipierte Anschluss des Wriezener Bahnhofs in Berlin an die Stettiner bzw. Wriezener Bahn erfolgen? Wann werden konzipierte SE-Linien durch wen bestellt?

  6. Welchen Einfluss nimmt das Land Brandenburg auf die Gestaltung der Fern- und Regionalbahnanlagen im Zusammenhang mit dem Umbau des S-Bahnhofs Ostkreuz und der Gleisanlagen zwischen Lichtenberg und Ostbahnhof/Wriezener Bahnhof?

Berlin, den 24. November 1999

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 12

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Hinsichtlich der Einbindung der RegionalExpress- und Regionalbahnlinien aus dem Land Brandenburg nach Berlin erfolgte bereits im Vorfeld der Erarbeitung der Nahverkehrspläne eine Abstimmung zwischen beiden Ländern. Gemeinsame Arbeitsgrundlage hierzu war das „Zielnetz 2000″ für den Regionalverkehr.

In Abhängigkeit vom Ausbau der Eisenbahninfrastruktur im Knoten Berlin wurde stufenweise der Regionalverkehr ausgebaut.

Mit der Inbetriebnahme der Stadtbahn wurde ein sowohl qualitativ als auch quantitativ hohen Ansprüchen gerecht werdendes Regionalbahnsystem geschaffen. Dies war nur im Zusammenwirken beider Länder untereinander sowie mit der DB AG möglich.

Kapazitätsbedingt werden auf der Stadtbahn neben den Fernverkehrslinien vorrangig die RegionalExpress-Linien durchgebunden, während die Regionalbahnlinien unter Berücksichtigung der verkehrlichen Belange nach Möglichkeit zu Zielbahnhöfen in das Berliner Stadtgebiet geführt werden, die mit der S-Bahn mindestens im Zehn-Minuten-Takt bedient werden.

Eine wesentliche Voraussetzung für das jetzige SPNV-System aus RegionalExpress-, RegionalBahn- und S-Bahnlinien im Knoten Berlin war die Vereinbarung zwischen beiden Landesregierungen über die Bereitstellung eines ausreichenden Angebotes im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Region Berlin/Brandenburg vom 5. März 1998.

Mit dieser Vereinbarung wurde die rechtliche Grundlage für die Ein- und Durchbindung der Regionalverkehrslinien sowie der weiteren konzeptionellen Planung geschaffen.

Zu 2.:

In der Konzeption „Zielnetz 2000″ wird für die nach Berlin hineinführenden Linien die Produktbezeichnung „StadtExpress“ verwendet. Diese konzipierten StadtExpress-Linien entsprechen mit Ausnahme der RegionalExpress-Linien vom System her heute weitgehend den verkehrenden RegionalBahn-Linien. Welche Position die S-Bahn Berlin GmbH hierzu vertritt, ist dem Senat nicht bekannt.

Zu 3. und 5.:

Der sich westlich von Berlin-Lichtenberg anschließende stadteinwärtige Streckenabschnitt zum Wriezener Bahnhof erlaubt auf Grund des baulichen Zustandes der Strecke (Eingleisigkeit mit zum Teil erheblichen Geschwindigkeitseinschränkungen) und des Wriezener Bahnhofs selbst, derzeit keinen Personenverkehr. Die bestellten Regionalbahnlinien RB 25 und RB 26 enden daher am Bahnhof Berlin-Lichtenberg.

Um den Abschnitt Berlin-Lichtenberg – Wriezener Bahnhof für den Regionalverkehr zu nutzen, ist eine grundlegende Sanierung sowohl des Gleis- als auch der Sicherungsanlagen erforderlich. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass wesentliche Abhängigkeiten zu den Umbauarbeiten im Rahmen des Vorhabens „Ostkreuz“ bestehen. Die im Frage kommende Fläche des Wriezener Bahnhofs für die Regionalbahnlinien RB 25 und RB 26 befindet sich im Eigentum der Deutschen Post und müsste ebenfalls saniert werden, auch der Übergang zu den Bahnsteigen des Ostbahnhofs wäre neu zu gestalten.

Diese baulichen Leistungen müssten durch die Deutsche Bahn AG erbracht werden. Bisher hat die DB AG einen Realisierungstermin noch nicht benannt.

Zu 4.:

In Abstimmung mit dem Land Brandenburg sind gegenüber dem Fahrplan 1999/2000 die Bestellung für die Linien RE 6 – „Prignitz-Express“ (Neuruppin – Berlin-Charlottenburg) und RE 7 (Frankfurt/Oder – Bad Freienwalde – Berlin Ostbahnhof) sowie die Inbetriebnahme des Streckenabschnitts Bad Saarow – Beeskow nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen vorgesehen. Bis zur Inbetriebnahme des Nord-Süd-Tunnels sind dann jedoch keine wesentlichen Angebotserweiterungen bzw. Änderungen im System des Regionalverkehrs vorgesehen.

Zu 6.:

Die Frage betrifft das Land Brandenburg. Das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg äußert sich hierzu wie folgt:

„Zur Wahrung der Belange der SPNV-Aufgabenträger arbeiten beide Länder in Arbeitsgruppen auf Arbeitsebene mit den mit der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen beauftragten Bereichen der Deutschen Bahn AG zusammen.“

Ergänzend hierzu stellt der Senat fest:

In Erkenntnis der Wichtigkeit des Anschlusses des Bahnhofes Berlin-Lichtenberg an die Stadtbahn für den Fern- und Regionalverkehr, gestützt durch Beschlüsse des Abgeordnetenhauses und in Abstimmung mit dem Land Brandenburg ist es Ziel des Senats, eine Verbindung zwischen Berlin-Lichtenberg und Berlin-Ostbahnhof (Stadtbahn) herstellen zu lassen.

Durch den Senat sind gegenüber der Bundesregierung und der DB AG weitere Aktivitäten hierzu ausgelöst worden.

Ein abschließendes Votum des zuständigen Bundesministeriums und der DB AG stehen noch aus.

Berlin, den 27. Dezember 1999

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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