Gemeinsame Planung des Regionalverkehrs der Eisenbahn mit dem Land Brandenburg

Gemeinsame Planung des Regionalverkehrs der Eisenbahn mit dem Land Brandenburg

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den seit 1996 bei der Abstimmung des Angebots im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Berlin und Brandenburg getroffenen Festlegungen zur Einbindung der Brandenburger Linien in Berlin, der Position des Senats bzw. der S-Bahn GmbH zum Konzept der „StadtExpress“-Linien, den im DB-Linienkonzept 2001 enthaltenen Linien SE 25 Kostrzyn–Wriezener Bahnhof und SE 26 Tiefensee–Wriezener Bahnhof und den dafür zu schaffenden baulichen Voraussetzungen, den zusätzlichen Angeboten des Landes Brandenburg im SPNV mit der Hauptstadt, dem konzipierten Anschluss des Wriezener Bahnhofs an die Stettiner bzw. Wriezener Bahn und der Bestellung konzipierter SE-Linien sowie dem Einfluss des Landes Brandenburg auf die Gestaltung der Fern- und Regionalbahnanlagen im Zusammenhang mit dem Umbau des S-Bahnhofs Ostkreuz und der Gleisanlagen zwischen Lichtenberg und Ostbahnhof/Wriezener Bahnhof. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass hinsichtlich der Einbindung der RegionalExpress- und Regionalbahnlinien aus dem Land Brandenburg nach Berlin bereits im Vorfeld der Erarbeitung der Nahverkehrspläne eine Abstimmung zwischen beiden Ländern erfolgt sei und gemeinsame Arbeitsgrundlage hierfür das „Zielnetz 2000″ für den Regionalverkehr gewesen sei, dass in Abhängigkeit vom Ausbau der Eisenbahninfrastruktur im Knoten Berlin der Regionalverkehr stufenweise ausgebaut werde, dass mit der Inbetriebnahme der Stadtbahn ein sowohl qualitativ als auch quantitativ hohen Ansprüchen gerecht werdendes Regionalbahnsystem geschaffen worden sei, was nur im Zusammenwirken beider Länder untereinander sowie mit der DB AG möglich gewesen sei, dass kapazitätsbedingt auf der Stadtbahn neben den Fernverkehrslinien vorrangig die RegionalExpress-Linien durchgebunden würden, während die Regionalbahnlinien unter Berücksichtigung der verkehrlichen Belange nach Möglichkeit zu Zielbahnhöfen in das Berliner Stadtgebiet geführt würden, die mit der S-Bahn mindestens im Zehn-Minuten-Takt bedient würden, dass eine wesentliche Voraussetzung für das jetzige SPNV-System aus RegionalExpress-, RegionalBahn- und S-Bahnlinien im Knoten Berlin die Vereinbarung zwischen beiden Landesregierungen über die Bereitstellung eines ausreichenden Angebotes im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Region Berlin/Brandenburg vom 5. März 1998 gewesen sei, mit der die rechtliche Grundlage für die Ein- und Durchbindung der Regionalverkehrslinien sowie der weiteren konzeptionellen Planung geschaffen worden sei, dass in der Konzeption „Zielnetz 2000″ für die nach Berlin hineinführenden Linien die Produktbezeichnung „StadtExpress“ verwendet werde, diese konzipierten StadtExpress-Linien mit Ausnahme der RegionalExpress-Linien vom System her heute weitgehend den verkehrenden RegionalBahn-Linien entsprächen und dem Senat eine Position der S-Bahn Berlin GmbH hierzu nicht bekannt sei, dass der sich westlich von Berlin-Lichtenberg anschließende stadteinwärtige Streckenabschnitt zum Wriezener Bahnhof auf Grund des baulichen Zustandes der Strecke (Eingleisigkeit mit zum Teil erheblichen Geschwindigkeitseinschränkungen) und des Wriezener Bahnhofs selbst derzeit keinen Personenverkehr erlaube und die bestellten Regionalbahnlinien RB 25 und RB 26 daher am Bahnhof Berlin-Lichtenberg endeten, dass um den Abschnitt Berlin-Lichtenberg–Wriezener Bahnhof für den Regionalverkehr zu nutzen, eine grundlegende Sanierung sowohl des Gleis- als auch des Sicherungsanlagen erforderlich sei und weiterhin davon auszugehen sei, dass wesentliche Abhängigkeiten zu den Umbauarbeiten im Rahmen des Vorhabens „Ostkreuz“ bestünden, die im Frage kommende Fläche des Wriezener Bahnhofs für die Regionalbahnlinien RB 25 und RB 26 sich im Eigentum der Deutschen Post befinde und müsste ebenfalls saniert werden, auch der Übergang zu den Bahnsteigen des Ostbahnhofs wäre neu zu gestalten, dass diese baulichen Leistungen durch die Deutsche Bahn AG erbracht werden müssten und die DB AG bisher einen Realisierungstermin noch nicht benannt habe, dass in Abstimmung mit dem Land Brandenburg gegenüber dem Fahrplan 1999/2000 die Bestellung für die Linien RE 6 – „Prignitz-Express“ (Neuruppin–Berlin-Charlottenburg) und RE 7 (Frankfurt/Oder–Bad Freienwalde–Berlin Ostbahnhof) sowie die Inbetriebnahme des Streckenabschnitts Bad Saarow–Beeskow nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen vorgesehen sei, bis zur Inbetriebnahme des Nord-Süd-Tunnels dann jedoch keine wesentlichen Angebotserweiterungen bzw. Änderungen im System des Regionalverkehrs vorgesehen seien, und dass die Frage 6 das Land Brandenburg betreffe, dessen Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr sich dahingehend äußere, dass zur Wahrung der Belange der SPNV-Aufgabenträger beide Länder in Arbeitsgruppen auf Arbeitsebene mit den mit der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen beauftragten Bereichen der Deutschen Bahn AG zusammenarbeiteten; ergänzend stellt der Senat fest, dass in Erkenntnis der Wichtigkeit des Anschlusses des Bahnhofes Berlin-Lichtenberg an die Stadtbahn für den Fern- und Regionalverkehr, gestützt durch Beschlüsse des Abgeordnetenhauses und in Abstimmung mit dem Land Brandenburg, es Ziel des Senats sei, eine Verbindung zwischen Berlin-Lichtenberg und Berlin-Ostbahnhof (Stadtbahn) herstellen zu lassen, durch den Senat gegenüber der Bundesregierung und der DB AG weitere Aktivitäten hierzu ausgelöst worden seien und ein abschließendes Votum des zuständigen Bundesministeriums und der DB AG noch ausstehe.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/12 (Kleine Anfrage Nr. 12)

Kleine Anfrage Nr. 14/12 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Gemeinsame Planung des Regionalverkehrs der Eisenbahn mit dem Land Brandenburg?

Ich frage den Senat:

  1. Welche konkreten Festlegungen hat es seit 1996 bei der Abstimmung des Angebotes im Schienen-gebundenen Personennahverkehr (SPNV) in Berlin und Brandenburg in Bezug auf die Einbindung der Brandenburger Linien in Berlin gegeben?

  2. Welche Position vertritt der Senat von Berlin bzw. die S-Bahn GmbH inzwischen zu dem noch 1996 umstrittenen Konzept von „StadtExpress“-Linien?

  3. Sind die im DB-Linienkonzept 2001 enthaltenen Linien SE 25 Kostrzyn – Wriezener Bahnhof und SE 26 Tiefensee – Wriezener Bahnhof in den Bestellungen des Landes Berlin bzw. Brandenburg enthalten, wenn ja, in welcher Weise, wenn nein, warum nicht? Welche baulichen Voraussetzungen sind für diese Linien zu schaffen und durch wen?

  4. Welche zum Stand des Fahrplans 1999 zusätzlichen Angebote plant das Land Brandenburg im schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) mit der Hauptstadt in den nächsten Jahren?

  5. Wann soll der 1996 konzipierte Anschluss des Wriezener Bahnhofs in Berlin an die Stettiner bzw. Wriezener Bahn erfolgen? Wann werden konzipierte SE-Linien durch wen bestellt?

  6. Welchen Einfluss nimmt das Land Brandenburg auf die Gestaltung der Fern- und Regionalbahnanlagen im Zusammenhang mit dem Umbau des S-Bahnhofs Ostkreuz und der Gleisanlagen zwischen Lichtenberg und Ostbahnhof/Wriezener Bahnhof?

Berlin, den 24. November 1999

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 12

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Hinsichtlich der Einbindung der RegionalExpress- und Regionalbahnlinien aus dem Land Brandenburg nach Berlin erfolgte bereits im Vorfeld der Erarbeitung der Nahverkehrspläne eine Abstimmung zwischen beiden Ländern. Gemeinsame Arbeitsgrundlage hierzu war das „Zielnetz 2000″ für den Regionalverkehr.

In Abhängigkeit vom Ausbau der Eisenbahninfrastruktur im Knoten Berlin wurde stufenweise der Regionalverkehr ausgebaut.

Mit der Inbetriebnahme der Stadtbahn wurde ein sowohl qualitativ als auch quantitativ hohen Ansprüchen gerecht werdendes Regionalbahnsystem geschaffen. Dies war nur im Zusammenwirken beider Länder untereinander sowie mit der DB AG möglich.

Kapazitätsbedingt werden auf der Stadtbahn neben den Fernverkehrslinien vorrangig die RegionalExpress-Linien durchgebunden, während die Regionalbahnlinien unter Berücksichtigung der verkehrlichen Belange nach Möglichkeit zu Zielbahnhöfen in das Berliner Stadtgebiet geführt werden, die mit der S-Bahn mindestens im Zehn-Minuten-Takt bedient werden.

Eine wesentliche Voraussetzung für das jetzige SPNV-System aus RegionalExpress-, RegionalBahn- und S-Bahnlinien im Knoten Berlin war die Vereinbarung zwischen beiden Landesregierungen über die Bereitstellung eines ausreichenden Angebotes im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Region Berlin/Brandenburg vom 5. März 1998.

Mit dieser Vereinbarung wurde die rechtliche Grundlage für die Ein- und Durchbindung der Regionalverkehrslinien sowie der weiteren konzeptionellen Planung geschaffen.

Zu 2.:

In der Konzeption „Zielnetz 2000″ wird für die nach Berlin hineinführenden Linien die Produktbezeichnung „StadtExpress“ verwendet. Diese konzipierten StadtExpress-Linien entsprechen mit Ausnahme der RegionalExpress-Linien vom System her heute weitgehend den verkehrenden RegionalBahn-Linien. Welche Position die S-Bahn Berlin GmbH hierzu vertritt, ist dem Senat nicht bekannt.

Zu 3. und 5.:

Der sich westlich von Berlin-Lichtenberg anschließende stadteinwärtige Streckenabschnitt zum Wriezener Bahnhof erlaubt auf Grund des baulichen Zustandes der Strecke (Eingleisigkeit mit zum Teil erheblichen Geschwindigkeitseinschränkungen) und des Wriezener Bahnhofs selbst, derzeit keinen Personenverkehr. Die bestellten Regionalbahnlinien RB 25 und RB 26 enden daher am Bahnhof Berlin-Lichtenberg.

Um den Abschnitt Berlin-Lichtenberg – Wriezener Bahnhof für den Regionalverkehr zu nutzen, ist eine grundlegende Sanierung sowohl des Gleis- als auch der Sicherungsanlagen erforderlich. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass wesentliche Abhängigkeiten zu den Umbauarbeiten im Rahmen des Vorhabens „Ostkreuz“ bestehen. Die im Frage kommende Fläche des Wriezener Bahnhofs für die Regionalbahnlinien RB 25 und RB 26 befindet sich im Eigentum der Deutschen Post und müsste ebenfalls saniert werden, auch der Übergang zu den Bahnsteigen des Ostbahnhofs wäre neu zu gestalten.

Diese baulichen Leistungen müssten durch die Deutsche Bahn AG erbracht werden. Bisher hat die DB AG einen Realisierungstermin noch nicht benannt.

Zu 4.:

In Abstimmung mit dem Land Brandenburg sind gegenüber dem Fahrplan 1999/2000 die Bestellung für die Linien RE 6 – „Prignitz-Express“ (Neuruppin – Berlin-Charlottenburg) und RE 7 (Frankfurt/Oder – Bad Freienwalde – Berlin Ostbahnhof) sowie die Inbetriebnahme des Streckenabschnitts Bad Saarow – Beeskow nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen vorgesehen. Bis zur Inbetriebnahme des Nord-Süd-Tunnels sind dann jedoch keine wesentlichen Angebotserweiterungen bzw. Änderungen im System des Regionalverkehrs vorgesehen.

Zu 6.:

Die Frage betrifft das Land Brandenburg. Das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg äußert sich hierzu wie folgt:

„Zur Wahrung der Belange der SPNV-Aufgabenträger arbeiten beide Länder in Arbeitsgruppen auf Arbeitsebene mit den mit der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen beauftragten Bereichen der Deutschen Bahn AG zusammen.“

Ergänzend hierzu stellt der Senat fest:

In Erkenntnis der Wichtigkeit des Anschlusses des Bahnhofes Berlin-Lichtenberg an die Stadtbahn für den Fern- und Regionalverkehr, gestützt durch Beschlüsse des Abgeordnetenhauses und in Abstimmung mit dem Land Brandenburg ist es Ziel des Senats, eine Verbindung zwischen Berlin-Lichtenberg und Berlin-Ostbahnhof (Stadtbahn) herstellen zu lassen.

Durch den Senat sind gegenüber der Bundesregierung und der DB AG weitere Aktivitäten hierzu ausgelöst worden.

Ein abschließendes Votum des zuständigen Bundesministeriums und der DB AG stehen noch aus.

Berlin, den 27. Dezember 1999

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt